{"id":26501,"date":"2020-01-04T00:02:15","date_gmt":"2020-01-03T23:02:15","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=26501"},"modified":"2020-01-04T08:28:33","modified_gmt":"2020-01-04T07:28:33","slug":"eine-finanztransaktionssteuer-zur-finanzierung-der-grundrente","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=26501","title":{"rendered":"Eine Finanztransaktionssteuer zur Finanzierung der Grundrente?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: right;\">Bilder: Pixabay<\/p>\n<p><strong>1. Ausgangspunkt<\/strong><\/p>\n<p>Der k\u00fcrzlich insbesondere von Seiten der SPD vorgebrachte Vorschlag, eine Grundrente einzuf\u00fchren und diese \u00fcber die Einf\u00fchrung einer Finanztransaktionssteuer zu finanzieren, verbindet zwei kontrovers diskutierte wirtschaftspolitische Ma\u00dfnahmen, n\u00e4mlich jene der Einf\u00fchrung einer \u00fcber die bisherige Grundsicherung der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehende Rentenh\u00f6he und jene der Einf\u00fchrung einer Steuer auf (bestimmte) Finanztransaktionen. Beide Bereiche scheinen zun\u00e4chst nicht notwendigerweise miteinander verbunden zu sein.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Eine Grundabsicherung im Alter ist keine neue Wirtschafts- oder Sozialpolitik. Immer wieder wurde in den letzten 20 Jahren bef\u00fcrchtet, dass die Leistungen am unteren Ende der Rentenzahlungen zu gering sind, um einen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Hierauf wurde bisher in zweierlei Weise reagiert. Zun\u00e4chst wurde versucht, durch finanzielle Anreize die private Altersvorsorge anzuregen, die dann neben dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung eine auf einer Kapitaldeckung basierende Sicherung st\u00e4rken w\u00fcrde. Schon bald gelangte die Politik allerdings zu der \u00dcberzeugung, dass der Umfang der hiermit angesto\u00dfenen zus\u00e4tzlichen Alterssicherung zu gering war, um Altersarmut in nennenswertem Umfang zu verhindern. Sodann wurde immer wieder vorgeschlagen, eine Grundsicherung f\u00fcr die Altersversorgung einzuf\u00fchren. So nahm der Koalitionsvertrag der letzten Bundesregierung im Jahr 2013 eine solidarische Lebensleistungsrente auf, die allerdings bisher nicht in die Tat umgesetzt wurde.<\/p>\n<p><strong>2. Probleme der Grundrente im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung<\/strong><\/p>\n<p>Die nunmehr beschlossene Grundrente, die auch als Respektrente bezeichnet wird, ist ein erneuter Versuch, niedrige Renten im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung aufzuwerten. Auch hierzu gab es in der Vergangenheit bereits verschiedene Anl\u00e4ufe. Dabei wurde regelm\u00e4\u00dfig die Einkommenspr\u00fcfung stark diskutiert, wobei allerdings gr\u00f6\u00dfere \u00dcbereinstimmung dar\u00fcber bestand, dass die Grundsicherung abh\u00e4ngig von der Bed\u00fcrftigkeit sein sollte. Zwei Probleme waren damit jedoch immer verbunden. Zum einen ist die gesetzliche Rentenversicherung vom Grundsatz her nicht darauf ausgerichtet, Einkommenspr\u00fcfungen vorzunehmen. Zum anderen verst\u00e4rken Zusatzleistungen, die von den Einzahlungen abgekoppelte sind, die Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, welches im Widerspruch zu ihrer Grundidee des Lebensleistungsprinzips (\u00c4quivalenzprinzip) steht.<\/p>\n<p>Der nunmehr beschlossene und von der Bundesregierung als Kompromiss bezeichnete erneute Anlauf der Einf\u00fchrung einer \u00fcber die bisherige Grundsicherung hinausgehenden Respektrente (Grundrente) zielt ab 2021 darauf ab, die angesammelten individuellen Entgeltpunkte, die ma\u00dfgebend f\u00fcr die Rentenh\u00f6he sind, in einem bestimmten Bereich und unter bestimmten Voraussetzungen zu erh\u00f6hen, sofern mindestens 35 anerkannte Versicherungsjahre vorliegen. Im Ergebnis w\u00fcrden Renten, die sich im Rahmen der derzeitigen Beschl\u00fcsse f\u00fcr einen Zuschlag qualifizieren und derzeit im Schnitt 697 Euro betragen, eine Erh\u00f6hung um rd. 233 Euro erhalten, so dass diese Rente auf 930 Euro ansteigt.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse enthalten potentiell alle zuvor beschriebenen Probleme. Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung soll eine Einkommenspr\u00fcfung erfolgen. Dies war bis zuletzt offen. Die Regelungen zielen darauf ab, auf eine Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung zu verzichten, die neben dem Einkommen auch die Pr\u00fcfung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse einbezieht, daf\u00fcr aber eine umfassende Pr\u00fcfung des Einkommens vorzunehmen. Um die Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung zu begrenzen soll zur Einkommenspr\u00fcfung auf Daten der Finanz\u00e4mter zur\u00fcckgegriffen werden. Hier sind die Strukturen und Regelungen im Einzelfall noch offen, Sch\u00e4tzungen deuten aber darauf hin, dass f\u00fcr den Fall, dass der Datenaustausch nicht optimal klappt, die Einstellung mehrerer Tausend neuer Angestellter in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich wird. Dies birgt die Gefahr in sich, dass es im Laufe der Zeit zu einer geringeren Betonung der Einkommenspr\u00fcfung kommt.<\/p>\n<p>Ferner besteht die Gefahr, dass letztlich die Umverteilungselemente in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter erh\u00f6ht werden und damit das Lebensleistungsprinzip weiter zur\u00fcckgedr\u00e4ngt wird. Zwar sehen die Beschl\u00fcsse vom Grundsatz her eine Steuerfinanzierung der Mehrbelastungen der gesetzlichen Rentenversicherung vor, allerdings lassen die Formulierungen hier einen weiten Interpretationsspielraum. Eine Steuer im Gesetzgebungsverfahren unmittelbar zur Finanzierung der Mehrbelastungen einzuf\u00fchren oder eine bestehende Steuer in bestimmten Umfang hierf\u00fcr festzulegen, ist juristisch praktisch unm\u00f6glich. Insofern sind alle Vorschl\u00e4ge zur Finanzierung eher als Intentionen anzusehen, wie die Belastungen des Bundeshaushalts finanziert werden sollen. Formal sind dies aber unabh\u00e4ngige Beschl\u00fcsse und k\u00f6nnen auch zu unterschiedlichen finanziellen Konsequenzen f\u00fchren. Au\u00dferdem sind die finanziellen Folgen auch aufgrund der beschlossenen, teilweise komplexen Regelungen noch nicht absehbar.<\/p>\n<p>Die Kosten der beschlossenen Respekt- oder Grundrente sind nur schwer abzusch\u00e4tzen. Die Bundesregierung beziffert die Kosten auf einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag, andere gehen aber davon aus, dass die Kosten im zweistelligen Milliardenbereich liegen werden.<\/p>\n<p><strong>3. Probleme einer Finanztransaktionssteuer<\/strong><\/p>\n<p>Eignet sich eine Finanztransaktionssteuer zur Finanzierung der Belastungen des Bundeshaushalts durch eine \u00fcber Steuer zu finanzierende Belastung des Bundeshaushalts durch die Einf\u00fchrung der Grundrente? Ebenso wie die Idee einer Grundsicherung im Alter ist die Einf\u00fchrung einer Transaktionssteuer nicht neu. Die Idee einer solchen Steuer geht auf den amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler James Tobin Anfang der 70er Jahre zur\u00fcck. Dieser schlug eine solche Steuer auf Devisengesch\u00e4fte vor (\u201eTobin Tax\u201c) und zielte darauf ab, durch einen sehr geringen Steuersatz auf alle Devisenmarkttransaktionen den Einfluss kurzfristig ausgerichteter Spekulationen auf W\u00e4hrungsschwankungen zu reduzieren und den Einfluss l\u00e4ngerfristiger realwirtschaftlicher Faktoren zu st\u00e4rken. Ein franz\u00f6sischer Journalist griff diesen Vorschlag w\u00e4hrend der Asienkrise 1997 auf und l\u00f6ste mit seiner Publikation eine intensive Diskussion damit aus. Sie f\u00fchrte au\u00dferdem zur Gr\u00fcndung der globalisierungskritischen Organisation \u201eattac\u201c. Tobin selbst distanzierte sich sp\u00e4ter von der Verwendung seines Vorschlags, weil er sich nicht als Globalisierungsgegner verstand. Im Rahmen der Griechenlandkrise kam es erneut zum Vorschlag der Einf\u00fchrung einer Finanztransaktionssteuer, damals begr\u00fcndet mit der Bek\u00e4mpfung genereller und nicht auf Devisenm\u00e4rkte beschr\u00e4nkter Spekulation.<\/p>\n<p>Die urspr\u00fcngliche Steuerbegr\u00fcndung stellt auf eine Reduktion von kurzfristigen Transaktionen auf den Finanzm\u00e4rkten ab, da sie die Transaktionen verteuert und dadurch die H\u00e4ufigkeit jener Finanzgesch\u00e4fte reduziert, die auf kleine Preisver\u00e4nderungen setzen. Spekulation wird in diesem Zusammenhang als etwas angesehen, was die Preisvolatilit\u00e4t erh\u00f6ht und in keiner Verbindung zur Realwirtschaft steht und daher ungew\u00fcnscht ist. Diese Argumentation zielt auf den Allokationsgedanken der Transaktionssteuer ab.<\/p>\n<p>Bei jeder Finanztransaktionssteuer stellen sich zun\u00e4chst die Fragen, auf welche Transaktionen sie erhoben werden soll, welche Wirkungen einschlie\u00dflich der Ausweichreaktionen entstehen und wird die Steuer letztlich tr\u00e4gt. Abh\u00e4ngig davon, welche Transaktionen besteuert werden sollen, kann die Steuer zu einer Reduktion der Liquidit\u00e4t auf den entsprechenden M\u00e4rkten f\u00fchren. Wenn dies erfolgt, dann k\u00f6nnen andere Transaktionen, auf deren Reduktionen eine solche Steuer nicht abstellt, verteuert werden. Es l\u00e4sst sich zeigen, dass dann die durch St\u00f6rungen ausgel\u00f6ste Volatilit\u00e4t an den jeweiligen M\u00e4rkten sogar noch ansteigen kann, also das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung entsteht. In diesem Falle tragen die Steuer nicht die Spekulanten, die eigentlich mit der Steuer getroffen werden sollen. Fraglich ist auch, ob bei international integrierten Finanzm\u00e4rkten Ausweichreaktionen in Form der Verlagerung ins Ausland denkbar sind. Die Lenkungswirkung einer solchen Steuer wird auch dadurch eingeschr\u00e4nkt, dass bei starken Preisver\u00e4nderungen auf Finanzm\u00e4rkten eine solche Steuer kaum m\u00e4\u00dfigend wirken. Sind die Lenkungswirkungen aber gering, so stellt sich die Frage, ob diese den Aufwand, der mit einer solchen Steuer verbunden ist, rechtfertigen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>4. Die Verbindung von Finanztransaktionssteuer und Einf\u00fchrung einer Grundrente<\/strong><\/p>\n<p>In der Diskussion um die Finanzierung der Grundrente durch Erhebung einer Finanztransaktionssteuer ist das Lenkungsargument praktisch nicht zu h\u00f6ren. Eine Begr\u00fcndung unter Allokationsgesichtspunkten wird somit kaum vorgetragen. Im Vordergrund steht der fiskalische Aspekt, also die Erzielung von Staatseinnahmen zur Finanzierung der Grundrente. Eine Steuerbegr\u00fcndung ist in der \u00f6ffentlichen Diskussion gew\u00f6hnlich dann weniger gefordert, wenn die \u00f6ffentliche Akzeptanz hoch ist und die \u00d6ffentlichkeit die Verwendung der Steuereinnahmen als angemessen ansieht. Im Zuge der globalen Finanzkrise war die Begr\u00fcndung der Erhebung einer Finanztransaktionssteuer zun\u00e4chst, dass damit die Finanzm\u00e4rkte angemessen an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden sollten. Verfolgt man die \u00f6ffentlichen Diskussionen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Grundrente in Deutschland durch eine Finanztransaktionssteuer, so scheint die Akzeptanz der Steuer und ihrer Verwendung sehr hoch zu sein. Dies mag auch daraus resultieren, dass die meisten Individuen davon ausgehen, dass sie von der Steuer pers\u00f6nlich nicht getroffen werden. Zu dieser Auffassung tr\u00e4gt vermutlich auch bei, welche Ausrichtung das Bundesfinanzministerium f\u00fcr die Finanztransaktionssteuer derzeit plant. Danach sollen nur sehr wenige Formen der Finanztransaktionen der Steuer unterliegen. Sie reduzieren sich auf die Gesch\u00e4fte mit Aktien, so dass die Steuer eher der vor geraumer Zeit in Deutschland abgeschafften B\u00f6rsenumsatzsteuer \u00e4hnelt. Der Steuersatz soll 0,2% der Transaktion betragen und ausschlie\u00dflich auf Aktien von Unternehmen Anwendung finden, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben und mehr als eine Milliarde Euro Marktkapitalisierung haben. Dies w\u00fcrde auf 145 Unternehmen in Deutschland zutreffen.<\/p>\n<p>Um Ausweichreaktionen der Finanzmarkttransaktionssteuer zu vermeiden, m\u00fcsste die Steuer EU-weit eingef\u00fchrt werden. Zu bedenken ist hierbei, dass die Mitgliedsl\u00e4nder der EU zwar bei steuerpolitischen Themen einstimmig entscheiden m\u00fcssen. Urspr\u00fcnglich sollte die Transaktionssteuer in 28 Mitgliedsstaaten eingef\u00fchrt werden. Nun sind es zehn Staaten, die versuchen, \u00fcber den Weg der sogenannten verst\u00e4rkten Zusammenarbeit die Transaktionssteuer einzuf\u00fchren. Allerdings gehen die Meinungen zur Ausgestaltung der Transaktionssteuer selbst in diesen Mitgliedsl\u00e4ndern weit auseinander. Dies betrifft sowohl die Art der Finanztransaktionen, die besteuert werden sollen, als auch die H\u00f6he des Steuersatzes.<\/p>\n<p>Die vom Bundesfinanzministerium geplante Aktiensteuer w\u00fcrde in der EU 500 Unternehmen betreffen. Kritiker weisen darauf hin, dass eine solche Steuer bei den entsprechenden Unternehmen zu Wettbewerbsnachteilen f\u00fchren w\u00fcrde. Diskussionen um die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz sind auch der Grund daf\u00fcr, dass eine bereits seit Ausbruch der globalen Finanz-und Wirtschaftskrise diskutierte Finanztransaktionssteuer bislang nicht zustande gekommen ist.<\/p>\n<p>Neben den grunds\u00e4tzlichen Bedenken gegen eine Finanztransaktionssteuer ist eine solche auf Aktien auch mit Folgen f\u00fcr die Alterssicherung verbunden. Immerhin ist f\u00fcr eine private Altersvorsorge angesichts des auch noch mittelfristig abzusehenden niedrigen Zinsniveaus eine Anlage in Aktien unabdingbar, entweder direkt oder durch entsprechende Fonds. Werden solche Transaktionen besteuert, bedeutet dies letztlich, dass die private Altersvorsorge st\u00e4rker als bisher besteuert w\u00fcrde. Dann lie\u00dfe sich argumentieren, dass eine Umverteilung der f\u00fcr private Altersversorgung eingesetzten Ressourcen in sozialpolitische \u00dcberlegungen, die mit der gesetzlichen Rentenversicherung verbunden sind, erfolgen w\u00fcrde. Dies erscheint steuersystematisch und angesichts der gew\u00fcnschten privaten Altersvorsorge problematisch.<\/p>\n<p>Kleinere EU-L\u00e4nder f\u00fcrchten zudem, dass eine Steuer auf im Inland emittierte Aktien ein so geringes Steueraufkommen erzielen w\u00fcrde, dass dieses nicht die zus\u00e4tzlichen Verwaltungskosten decken w\u00fcrde. Das Bundesfinanzministerium hat daher bereits angedeutet, dass es bereit ist, ein Teil des in Deutschland erzielten Aufkommens an diese L\u00e4nder abzuf\u00fchren. Auch hier zeigt sich die steuerpolitische Problematik des Vorschlags einer Aktiensteuer.<\/p>\n<p>In den ersten Phasen der Diskussion um die Einf\u00fchrung einer Finanztransaktionssteuer in der EU wurde das Steueraufkommen noch auf 57 Mrd. Euro veranschlagt. Davon ist durch die Reduktion der Bemessungsgrundlage nun nur noch ein Betrag von 3,5 Mrd. Euro \u00fcbriggeblieben. Das Bundesfinanzministerium sch\u00e4tzt das Steueraufkommen in Deutschland auf 1,2 Mrd. Euro.<\/p>\n<p><strong>5. Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Vergleicht man die H\u00f6he der Zusatzkosten der beschlossenen Grundrente f\u00fcr die die gesetzliche Rentenversicherung und die gesch\u00e4tzte H\u00f6he der Einnahmen aus der geplanten Aktiensteuer, so scheint die Gefahr gro\u00df, dass am Ende die Grundrente in hohem Umfang \u00fcber die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziert wird. Die gesetzliche Rentenversicherung w\u00fcrde damit weiter weg r\u00fccken von dem ihr zu Grunde liegende Lebensleistungs- bzw. \u00c4quivalenzprinzip und sie w\u00fcrde st\u00e4rker zum Instrument der Umverteilung eingesetzt werden. Diese Konsequenz erscheint problematisch. Sozialpolitik der angedachten Art w\u00e4re aus dem allgemeinen Steueraufkommen, nicht aber aus den Beitragszahlungen der Besch\u00e4ftigten zu finanzieren.<\/p>\n<p>Die geplante Finanztransaktionssteuer zur (Mit)Finanzierung der Grundrente hat nichts mehr mit dem urspr\u00fcnglichen Lenkungsgedanken zu tun, die Spekulation an den Finanzm\u00e4rkten einzud\u00e4mmen, da gerade spekulative Elemente herausgenommen wurden. Im Gegenteil: in der geplanten Form ist sie eine Steuer auf die private Altersvorsorge. Sie erscheint vor allem deshalb vorangetrieben zu werden, weil bei dieser Steuer der Steuerwiderstand der B\u00fcrger als gering eingesch\u00e4tzt wird. In Deutschland w\u00fcrde das Aufkommen dieser Steuer vermutlich auch noch einem innereurop\u00e4ischen Finanzausgleich unterworfen, weil kleinere L\u00e4nder kaum eigene Einnahmen aus der vorgeschlagenen Aktiensteuer h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Was w\u00e4re die bessere Alternative? Wenn man Armut verhindern m\u00f6chte, sollte man nicht zwischen Alten und Jungen unterscheiden, also dies nicht an die Rente kn\u00fcpfen, sondern eine generelle soziale Absicherung anstreben, die unabh\u00e4ngig vom Alter der Betroffenen ist. Diese w\u00e4re dann aus Steuermitteln zu finanzieren, die von allen k\u00e4men, also auch von Beamten und Selbst\u00e4ndigen und nicht \u00fcberwiegend von den Beitragszahlern in die gesetzliche Rentenversicherung. Die jetzt beschlossenen Regelungen werden die gesetzliche Rentenversicherung in hohem Ma\u00dfe belasten. Dies wird dann entweder mehr Zusch\u00fcsse durch den Bund erfordern oder es m\u00fcssen Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Rentenversicherung erh\u00f6ht bzw. Leistungen dieser gek\u00fcrzt werden.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bilder: Pixabay 1. 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