{"id":28327,"date":"2020-12-04T00:01:00","date_gmt":"2020-12-03T23:01:00","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=28327"},"modified":"2020-12-04T07:22:02","modified_gmt":"2020-12-04T06:22:02","slug":"wie-geht-es-weiter-mit-dem-brexit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=28327","title":{"rendered":"Wie geht es weiter mit dem Brexit?"},"content":{"rendered":"<p>Als erstes Land hat das Vereinigte K\u00f6nigreich (UK) die Europ\u00e4ische Union (EU) am 1. Februar 2020 verlassen. Damit vollzog es den Brexit und trat nach 47 Jahren Zugeh\u00f6rigkeit aus der EU aus. In einer \u00dcbergangsphase bis zum Jahresende 2020 soll(t)en anschlie\u00dfend die k\u00fcnftigen (Handels-)Beziehungen zwischen der EU und dem UK ausgehandelt werden. Die \u2013 trotz einiger abgelaufener Ultimaten \u2013 immer noch andauernden Handelsgespr\u00e4che betreffen in erster Linie den Warenhandel. Dabei sind drei Punkte besonders umstritten: die EU-Forderung nach gleichen Umwelt-, Sozial- und Beihilfestandards, um fairen Wettbewerb zu gew\u00e4hrleisten, Fangquoten f\u00fcr EU-Fischer in britischen Gew\u00e4ssern sowie Schlichtungsregeln f\u00fcr m\u00f6gliche Vertragsverst\u00f6\u00dfe. Unstrittig scheint im Umkehrschluss hingegen ein \u2013 unter den zuvor genannten Bedingungen \u2013 gegenseitiger (zoll-)freier Warenverkehr zu sein. Unabh\u00e4ngig davon hat sich die britische Regierung bereits fr\u00fchzeitig entschieden, den \u2013 f\u00fcr den Standort London so wichtigen \u2013 Finanzsektor aus den Handelsgespr\u00e4chen auszuklammern, was bereits zu einer erheblichen Gesch\u00e4ftsverlagerung auf das europ\u00e4ische Festland und dort insbesondere nach Frankfurt gef\u00fchrt hat.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist nun auch die \u00dcbergangsphase fast abgelaufen, ohne dass es (bisher) zu einer Regelung der k\u00fcnftigen Handelsbeziehungen gekommen w\u00e4re. Dabei sind die (\u00f6konomischen) Interessen eigentlich deutlich verteilt. Denn w\u00e4hrend der Handel des UK mit Europa etwa 45 Prozent des Gesamthandels ausmacht, sind dies aus Sicht der EU \u201enur\u201c etwa acht Prozent. Hinzu kommt, dass das UK durch die Corona-Pandemie \u2013 wie die Abbildungen 1 und 2 zeigen \u2013 im Jahre 2020 bereits einen gravierenden R\u00fcckgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) bef\u00fcrchten m\u00fcssen, so dass weitere Einbu\u00dfen durch einen No-Deal Brexit mehr als ungelegen k\u00e4men.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/smeets1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/smeets1.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/smeets2.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/smeets2.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Boris Johnson wird aber aus politischen Gr\u00fcnden auch kein Interesse daran haben, die \u00dcbergangsphase \u2013 in letzter Minute \u2013 doch noch (deutlich) zu verl\u00e4ngern. Denn dadurch bliebe das UK weiterhin (handelspolitisch) ein Mitglied der EU und des Binnenmarktes, ohne gleichzeitig noch ein Mitspracherecht in Br\u00fcssel zu besitzen. Dies w\u00fcrde die ambitionierten Pl\u00e4ne der Bexiteers \u2013 Wegfall der EU-Regulierungen, keine Beitragszahlungen mehr, Abschluss bzw. in Kraft treten eigener Freihandelsvertr\u00e4ge \u2013 in immer weitere Ferne r\u00fccken lassen. Angesichts der noch verbleibenden Zeit von etwas \u00fcber einem Monat sowie der \u201etechnischen\u201c\u00a0 Vorgaben (Zustimmung durch das Europ\u00e4ische Parlament, Ratifizierung durch die EU-Mitgliedsl\u00e4nder) ist daher zu bef\u00fcrchten, dass das UK ohne ein Handelsabkommen endg\u00fcltig aus der EU ausscheiden wird und es damit doch noch zum No-Deal Brexit kommt, den man eigentlich \u2013 nach M\u00f6glichkeit \u2013 \u00a0vermeiden wollte.<\/p>\n<p>In diesem Fall richten sich die k\u00fcnftigen Handelsbeziehungen zwischen dem UK und der EU nach den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO). Damit w\u00e4re ab dem 1. Januar 2021 \u2013 zumindest von Seiten der EU \u2013 die Wiedereinf\u00fchrung von Z\u00f6llen verbunden. Abbildung 3 zeigt aus der Sicht der EU, welche Z\u00f6lle gegenw\u00e4rtig gegen\u00fcber Importen aus Drittl\u00e4ndern und damit zuk\u00fcnftig auch auf Importe aus dem UK erhoben w\u00fcrden. \u201eFinal bound duties\u201c sind dabei die Zollh\u00f6chstgrenzen, zu denen man sich im Rahmen von multilateralen Zollverhandlungen verpflichtet hat. In Abbildung 3 werden jeweils die durchschnittlichen (AVG) und die maximalen Zolls\u00e4tze (Max) in einer Warengruppe angegeben. Daneben werden die \u201eMFN applied duties\u201c ausgewiesen. Dabei handelt es sich um diejenigen Z\u00f6lle, die gegen\u00fcber anderen WTO-Mitgliedern \u2013 mit denen kein Freihandelsvertrag abgeschlossen wurde \u2013 tats\u00e4chlich erhoben werden. Diese Z\u00f6lle k\u00f6nnen in der Regel maximal dem Niveau der \u201eFinal bound duties\u201c entsprechen \u2013 liegen aber\u00a0 eher darunter. Wenn man einem Mitgliedsland der WTO Zollzugest\u00e4ndnisse macht, so m\u00fcssen diese im Rahmen der Meistbeg\u00fcnstigung auch allen anderen Mitgliedsl\u00e4ndern zugestanden werden.<a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\">[1]<\/a> Die \u201eFinal bound duties\u201c k\u00f6nnen nur dann (in Ausnahmef\u00e4llen) \u00fcberschritten werden, wenn die WTO einem Land erlaubt, (tempor\u00e4re) Vergeltungs- oder Schutzz\u00f6lle zu erheben \u2013 etwa im Rahmen von Anti-Dumping und Anti-Subventionsverfahren (Artikel VI des GATT) oder wenn die spezifische Schutzklausel (Artikel XIX des GATT) bei einem \u00fcberraschend starken Importanstieg greift. Abbildung 3 zeigt ferner, dass die Z\u00f6lle auf Agrarprodukte \u2013 nicht nur in der Spitze \u2013 deutlich h\u00f6her sind als diejenigen auf Industrieprodukte. Dies ist insbesondere durch die \u201eAbsicherung\u201c der gemeinsamen Agrarpolitik gegen\u00fcber Drittl\u00e4ndern zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/smeets3.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/smeets3.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Unklar ist hingegen, wie die entsprechende \u201eListe\u201c aus der Sicht des UK aussehen k\u00f6nnte \u2013 also welche Z\u00f6lle gegen\u00fcber Einfuhren aus Drittl\u00e4ndern und damit auch aus der EU erhoben werden. Diese Frage ist eng verkn\u00fcpft mit dem grunds\u00e4tzlichen Verfahren eines (Wieder-)Eintritts des UK in die WTO<a href=\"#_edn2\" name=\"_ednref2\">[2]<\/a>, das im Prinzip unabh\u00e4ngig davon ist, ob noch ein Handelsvertrag mit der EU zustande kommt oder nicht. Gegenw\u00e4rtig vertritt die EU \u2013 nach Absprache \u2013 im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik die handelspolitischen Belange der einzelnen Mitgliedsl\u00e4nder. Das UK ist zwar selbst Mitglied der WTO, muss allerdings nach dem Austritt aus der EU eigenst\u00e4ndige Zolllisten mit den anderen WTO-Mitgliedsl\u00e4ndern aushandeln. Das w\u00e4re wohl vergleichsweise unproblematisch, wenn man die Zolllisten der EU (ausf\u00fchrliche Version von Abbildung 3) als eigene Zolllisten \u00fcbernehmen w\u00fcrde. Damit w\u00fcrden dann die \u201eFinal bound duties\u201c in beiden F\u00e4llen \u00fcbereinstimmen. Dies lie\u00dfe allerdings Raum f\u00fcr ein \u2013 wie zum Teil angek\u00fcndigt \u2013 freih\u00e4ndlerisches Vorgehen, das\u00a0 sich in entsprechend niedrigeren \u201eMFN applied duties\u201c niederschlagen w\u00fcrde. Auch hier m\u00fcssten diese Zollzugest\u00e4ndnisse allerdings stets auf multilateraler Ebene \u2013 das hei\u00dft gegen\u00fcber allen anderen (jetzt 164) WTO-Mitgliedern \u2013 erfolgen.<\/p>\n<p>Die R\u00fcckkehr als eigenst\u00e4ndiges Mitglied in die WTO ist jedoch mit weiteren Unsicherheiten f\u00fcr das UK verbunden. Eine davon bilden die Zollquoten, die progressiv gestaffelte Zolls\u00e4tze in Abh\u00e4ngigkeit von der importierten Menge vorsehen. Da diese Zollquoten bisher gegen\u00fcber der gesamten EU gelten, muss auf der einen Seite eine Einigung zwischen der EU und dem UK hinsichtlich der Quotenaufteilung erfolgen und auf der anderen Seite m\u00fcssten die betroffenen Exportl\u00e4nder dieser Aufteilung zustimmen.<a href=\"#_edn3\" name=\"_ednref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Probleme k\u00f6nnte aber auch eine (zuk\u00fcnftig) angestrebte Mitgliedschaft in den plurilateralen (Zusatz-)Abkommen wie etwa dem Abkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen bereiten. Da 33 Prozent des britischen BIP im Zusammenhang mit \u00f6ffentlichen Beschaffungen stehen, wird das UK an einem pr\u00e4ferierten Marktzugang in diesem Segment interessiert sein. Auch dazu m\u00fcssten jedoch entsprechende Zugest\u00e4ndnisse und Verpflichtungen mit den anderen Unterzeichnerstaaten der Abkommen ausgehandelt werden.<\/p>\n<p>Offen ist dar\u00fcber hinaus weiterhin der \u00e4u\u00dferst wichtige Punkt, welche Rolle Nordirland in den k\u00fcnftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem UK einnehmen wird. Das Brexit-Abkommen sieht vor, dass Nordirland auch nach dem (endg\u00fcltigen) Austritt in einer Zollunion mit der EU bleibt, was eine Zoll- und Regulierungsgrenze in der Irischen See impliziert. Damit soll eine harte Grenze mit entsprechenden Kontrollen zwischen Nordirland und der Republik Irland verhindert und ein Wiederflammen der Unruhen dort ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Genau diese Regelung versucht Boris Johnson nun allerdings durch ein neues Binnenhandelsgesetz auszuhebeln. Das Gesetz will Kontrollen f\u00fcr Waren, die innerhalb des gesamten UK \u2013 und damit auch von und nach Nordirland \u2013 gehandelt werden, abschaffen. Das gesamte UK soll somit nach dem Brexit einen einheitlichen Binnenmarkt bilden. Dies w\u00fcrde allerdings \u2013 zur Vermeidung von Schmuggel und Zollausf\u00e4llen sowie eines Unterlaufens von Verbraucher- und Umweltschutzregelungen \u2013\u00a0 zur Konsequenz haben, dass es doch zu Kontrollen zwischen Nordirland und der Republik Irland k\u00e4me. Das Binnenmarktgesetz erm\u00e4chtigt die Regierung in London ferner, nach eigenem Ermessen Staatshilfen an UK-Unternehmen zu zahlen, ohne die EU zu konsultieren \u2013 selbst wenn diese Unternehmen (auch) in Nordirland t\u00e4tig sind.<\/p>\n<p>Dieser Gesetzesentwurf wurde Ende September im Unterhaus mit 340 zu 256 Stimmen angenommen. Die EU hatte den Vorsto\u00df der britischen Regierung scharf verurteilt und leitete \u2013 nachdem Konsultationen keinen Erfolg hatten \u2013 ein Vertragsverletzungsfahren ein. Dar\u00fcber hinaus drohte die EU mit einem Abbruch der Verhandlungen \u00fcber ein Freihandelsabkommen. Vor dem Hintergrund einer heftigen Diskussion \u00fcber die politischen Konsequenzen eines mit diesem Gesetz (m\u00f6glicherweise) verbundenen Bruchs internationalen Rechts hat das Oberhaus allerdings mit deutlicher Mehrheit von 433 zu 165 Stimmen das Gesetz bzw. die kritischen Klauseln zun\u00e4chst einmal gestoppt. Das Unterhaus wird sich im Dezember erneut mit dem Binnenmarktgesetz befassen. Insbesondere dann, wenn sich bis dahin abzeichnen sollte, dass es zu keiner Einigung \u00fcber einen Handelsvertrag kommt, wird Johnson das Gesetz wohl durchsetzen. Das Oberhaus kann n\u00e4mlich Gesetzes\u00e4nderungen vorschlagen oder ein Gesetz zeitweise aufschieben, aber nicht dauerhaft verhindern.<\/p>\n<p>Tritt der No-Deal Brexit tats\u00e4chlich ein, dann wird zu Beginn des Jahres 2021 allgemein mit einem (Verkehrs-)Chaos beiderseits des Kanals gerechnet. Allein die notwendigen Grenzkontrollen und die damit verbundenen Formalit\u00e4ten werden auch l\u00e4ngerfristig \u2013 selbst wenn sich die anf\u00e4ngliche Unsicherheit gelegt hat \u2013 zu einer Beeintr\u00e4chtigung des bilateralen Handels f\u00fchren. Wie stark der Handel zus\u00e4tzlich durch neu erhobene Z\u00f6lle belastet wird, h\u00e4ngt hingegen in starkem Ma\u00dfe von der M\u00f6glichkeit ab, auf andere Produkte oder auf Produzenten in anderen L\u00e4ndern ausweichen zu k\u00f6nnen, in denen keine oder niedrigere Z\u00f6lle anfallen. Diese Effekte k\u00f6nnten sich noch deutlich verst\u00e4rken, wenn es dem UK gelingt, zeitnah Freihandelsabkommen mit anderen L\u00e4ndern oder L\u00e4ndergruppen abzuschlie\u00dfen.<a href=\"#_edn4\" name=\"_ednref4\">[4]<\/a> Gleichwohl ist die EU insgesamt durch einen Handelsanteil von etwa acht Prozent deutlich geringer von diesen Entwicklungen betroffen als das UK mit einem Handelsanteil von rund 45 Prozent \u2013 was nicht ausschlie\u00dft, dass die Bedeutung des bilateralen Handels f\u00fcr einzelne Mitgliedsl\u00e4nder der EU oder einzelne Produzenten deutlich h\u00f6her ausfallen kann.<a href=\"#_edn5\" name=\"_ednref5\">[5]<\/a> Unabh\u00e4ngig davon bleibt die Frage, ob das UK den Brexit-Vertrag mit Blick auf Nordirland einhalten wird oder nicht.<a href=\"#_edn6\" name=\"_ednref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>&#8212; &#8212; &#8212;<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[1]<\/a> Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn die Zollsenkungen im Rahmen der Bildung einer Zollunion oder einer Freihandelszone erfolgen (Artikel XXIV GATT)<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[2]<\/a> Vgl. hierzu ausf\u00fchrlich Sch\u00e4fer, Maike (2017). Online abrufbar unter http:\/\/digital.bibliothek.uni-halle.de\/id\/2685656<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref3\" name=\"_edn3\">[3]<\/a> Siehe dazu etwa den Vorschlag der Europ\u00e4ischen Kommission (2018). Online abrufbar unter https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:52018PC0311&amp;from=DE<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref4\" name=\"_edn4\">[4]<\/a> Das UK hat sich am 23. Oktober mit Japan auf einen Handelsvertrag geeinigt und damit seit dem Brexit das erste Abkommen mit einer gro\u00dfen Wirtschaftsnation abgeschlossen. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Nach Aussage des japanischen Au\u00dfenministeriums gew\u00e4hrleistet der nun abgeschlossene Vertrag gr\u00f6\u00dftenteils die Konditionen, unter denen das UK auch als EU-Mitgliedsstaat mit Japan gehandelt hat.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref5\" name=\"_edn5\">[5]<\/a> Vgl. dazu etwa die Euler-Hermes-Studie unter https:\/\/www.eulerhermes.com\/en_global\/news-insights\/economic-insights\/A-hard-Brexit-could-cost-the-EU-EUR33bn-in-annual-exports.html<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref6\" name=\"_edn6\">[6]<\/a> Vorstellbar w\u00e4re eine Situation, in der der irisch-st\u00e4mmige zuk\u00fcnftige Pr\u00e4sident der USA, Joe Biden, den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit dem UK von einer offenen inneririschen Grenze und damit von der Einhaltung des Brexit-Vertrags abh\u00e4ngig macht.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als erstes Land hat das Vereinigte K\u00f6nigreich (UK) die Europ\u00e4ische Union (EU) am 1. 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