{"id":29182,"date":"2021-05-17T00:55:43","date_gmt":"2021-05-16T23:55:43","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=29182"},"modified":"2021-05-17T06:54:39","modified_gmt":"2021-05-17T05:54:39","slug":"bverfg-urteil-3-aufruf-zu-technischem-fortschritt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=29182","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>BVerfG-Urteil (3) <\/font><br\/>Aufruf zu technischem Fortschritt"},"content":{"rendered":"<p><em>Das \u201eKlima-Urteil\u201c des Bundesverfassungsgerichts enth\u00e4lt eine enorme politische und gesellschaftliche Sprengkraft. Die von der Politik angestrebten CO2- Reduktionen haben Implikationen f\u00fcr unseren Alltag. Sie werden politische und gesellschaftliche Widerst\u00e4nde ausl\u00f6sen. Wir brauchen bessere Technologien als jene, mit denen wir bislang Klimaschutz betreiben. Nur so k\u00f6nnen wir heute und in Zukunft die Einschr\u00e4nkungen der Freiheiten im Sinne des Klimaschutzes sowie die politischen und gesellschaftlichen Spannungen m\u00f6glichst gering halten. Vielleicht sollten wir das Urteil als Aufruf interpretieren, viel mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren.<\/em><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz von Ende April schlug ein wie eine Bombe. Im Kern geht es darum, dass das Klimaschutzgesetz nur bis 2030 reicht. Laut Beschluss fehlen \u201ehinreichende Ma\u00dfgaben f\u00fcr die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031\u201c. Das BVerfG f\u00fchrt aus, dass die \u201eGrundrechte die Beschwerdef\u00fchrenden [\u2026] vor einer umfassenden Freiheitsgef\u00e4hrdung durch einseitige Verlagerung der [\u2026] Treibhausgasminderungslast in die Zukunft\u201c sch\u00fctzen. W\u00f6rtlich hei\u00dft es ferner, dass \u201enicht einer Generation zugestanden werden [darf], unter vergleichsweise milder Reduktionslast gro\u00dfe Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast \u00fcberlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbu\u00dfen ausgesetzt w\u00fcrde\u201c. Letztlich kritisieren die Richter also die aus ihrer Sicht unzureichende Verteilung der CO2-Reduktionslasten im Zeitablauf.<\/p>\n<p>Das \u201eKlima-Urteil\u201c wurde von gro\u00dfen Teilen der Medien positiv aufgenommen. Und die Politik hat das Ziel der Klimaneutralit\u00e4t unmittelbar nach dem Beschluss auf 2045 vorgezogen. Es gibt aber auch kritische Stimmen zum Urteil. Die Kritikpunkte beziehen sich z.B. darauf, dass die Berechnungen zum CO2-Budget, welche dem Richterbeschluss zugrunde liegen, mit Unsicherheiten behaftet sind. Zudem wird betont, dass Deutschland mit seinem Anteil an den globalen energiebedingten CO2-Emissionen von 2% keinen merklichen Einfluss auf das Weltklima hat. Bem\u00e4ngelt wird ferner, dass es unsicher ist, ob k\u00fcnftige Generationen wirklich h\u00f6here Lasten zu tragen haben, wenn sie mehr CO2-Reduktionen vornehmen m\u00fcssen als heutige. Angesichts der Unsicherheiten z.B. hinsichtlich des technischen Fortschritts k\u00f6nne es beispielsweise sein, dass Klimaschutz mit besseren Technologien k\u00fcnftig leichter falle als heute.<\/p>\n<p>Nicht wenige Kommentatoren kritisieren, dass mit dem Beschluss der Klima- schutz quasi zu einem \u201eSuper-Grundrecht\u201c werde, das andere Grund- und Freiheitsrechte ausstechen k\u00f6nne. Tats\u00e4chlich hei\u00dft es in der Begr\u00fcndung:<\/p>\n<p>\u201eK\u00fcnftig k\u00f6nnen selbst gravierende Freiheitseinbu\u00dfen zum Schutz des Klimas verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.\u201c Zudem wird laut BVerfG \u201eCO2-relevanter Freiheitsgebrauch immer st\u00e4rkeren, auch verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein.\u201c Das Gericht f\u00fchrt hierzu weiter aus, dass \u201eCO2-relevanter Freiheitsgebrauch, um den Klimawandel anzuhalten, ohnehin irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden [m\u00fcsste]\u201c. Die Kritiker des Beschlusses argumentieren, dass damit praktisch jede T\u00e4tigkeit eingeschr\u00e4nkt oder gar verboten werden k\u00f6nne, denn schlie\u00dflich, so das BVerfG, sind \u201enahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden.\u201c Im Extremfall k\u00f6nne gegen jegliche Investition in Infrastrukturen oder Fabriken gerichtlich vorgegangen werden, weil diese stets mit Emissionen verbunden sind. Dass dies keine Fiktion ist, zeigt das prominente Beispiel der Klagen gegen die Erdgas-Pipeline Nord Stream 2, die bereits so begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>Das BVerfG nimmt zwar eine gewisse Einschr\u00e4nkung vor, in dem es formuliert: \u201eDer Klimaschutz genie\u00dft keinen unbedingten Vorrang gegen\u00fcber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsg\u00fctern und Verfassungsprinzipien zu bringen.\u201c Gleichwohl wird dies relativiert, denn laut BVerfG \u201enimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abw\u00e4gung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu\u201c. Letztlich handele es sich, so die Kritiker, um eine Politisierung des Bundesverfassungsgerichts.<\/p>\n<p><em><strong>Politische und gesellschaftliche Widerst\u00e4nde zu erwarten<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Die Interpretation des Beschlusses obliegt Juristen. Als \u00d6konom kann man die Argumente und Bedenken der Kritiker jedoch nachvollziehen. Einschr\u00e4nkungen der Freiheit, ob sie heute oder morgen geschehen, sto\u00dfen bei Volks- wirten grunds\u00e4tzlich auf Skepsis, denn die individuelle Freiheit gilt nicht erst seit Hayek als Garant f\u00fcr Wohlstand und Innovation. F\u00fcr \u00d6konomen ist nat\u00fcrlich klar, dass die negativen externen Effekte des Klimawandels durch eine Bepreisung von CO2 internalisiert werden m\u00fcssen. Ein anderer Punkt verursacht jedoch besonderes Kopfzerbrechen. Dieser liegt in der Sprengkraft, die dem Klima-Urteil innewohnt. Es k\u00f6nnte ein sehr viel gr\u00f6\u00dferer politischer und gesellschaftlicher Spaltkeil werden als die Euro-Krise, die Fl\u00fcchtlingskrise oder die Corona-Ma\u00dfnahmen. Worauf st\u00fctzt sich diese Bef\u00fcrchtung?<\/p>\n<p>Laut BVerfG d\u00fcrfen nachfolgenden Generationen keine \u201eradikalen Reduktionslasten\u201c auferlegt werden. Sie sollen sinngem\u00e4\u00df davor gesch\u00fctzt werden, dass sie die \u201enat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen [\u2026] nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren\u201c k\u00f6nnen. Das ist zun\u00e4chst mal vollkommen nachvollziehbar. Allerdings gibt das Gericht keine Hinweise dazu, wie eine ziemlich \u201eradikale Enthaltsamkeit\u201c vor 2030 umgesetzt werden soll. Wenn das n\u00e4mlich ein einfaches Vorhaben w\u00e4re, h\u00e4tten wir in den letzten Jahren schon mehr Erfolge bei der CO2-Reduktion gehabt. Zur Erinnerung: Ohne die Corona-Krise mit ihren volkswirtschaftlichen Kosten in dreistelliger Milliardenh\u00f6he h\u00e4tte Deutschland sein Klimaziel f\u00fcr 2020 (-40% CO2-Reduktion gg. 1990) weit verfehlt. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen in Deutschland nun um 65% gg. 1990 sinken. Bezogen auf das niedrige Niveau aus dem Corona-Jahr 2020 bedeutet dies eine Reduktion um knapp 43%.<\/p>\n<p>Das Verhalten der Menschen passt hinsichtlich ihrer individuellen Mobilit\u00e4t, der zunehmenden Wohnfl\u00e4che pro Kopf, der steigenden IT-Nutzung oder hinsichtlich des hohen Fleischkonsums nicht zu diesen Klimazielen. Gerade nach dem Corona-Lockdown m\u00f6chten viele Menschen endlich wieder reisen und ihre Freiheiten genie\u00dfen. In den Jahren danach sehnen sich die wenigsten Menschen nach umfassender materieller Enthaltsamkeit. Das bedeutet Konsum, CO2-Emissionen und damit im Sinne des BVerfG Einschr\u00e4nkungen der Freiheitsrechte nachfolgender Generationen. Zwar ist ein Teil der Menschen sicher bereit, sich im Konsum k\u00fcnftig zu m\u00e4\u00dfigen. Die Pr\u00e4ferenzen der meisten Konsumenten d\u00fcrften jedoch recht statisch sein. Ein abstrakter Konsumverzicht in der Zukunft f\u00e4llt ihnen leichter als ein konkreter Konsumverzicht heute. Ein Beispiel aus einem anderen Bereich verdeutlich das Dilemma: Umfragen zeigen, dass eine \u00fcberw\u00e4ltigende Mehrheit der Deutschen die Einkommensunterschiede in ihrem Land als zu gro\u00df empfindet und eine \u201egerechtere\u201c Einkommensverteilung w\u00fcnscht. Nur wenige w\u00e4ren aber tats\u00e4chlich bereit, vom eigenen Einkommen zugunsten der anderen etwas abzugeben oder h\u00f6here Steuern zu zahlen.<\/p>\n<p>Die angestrebten CO2-Reduktionen haben Implikationen f\u00fcr unseren Alltag. Sie werden politische und gesellschaftliche Widerst\u00e4nde ausl\u00f6sen. Deutlich h\u00f6here CO2- und damit Energiepreise oder ordnungsrechtliche Eingriffe in bislang selbstverst\u00e4ndliche Freiheiten werden Gegenreaktionen hervorrufen. Zudem sind die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten nicht leicht zu stemmen. Die Debatten im Bundestag zeigen bereits den aufkommenden Widerstand.<\/p>\n<p>Auch nach dem Beschluss des BVerfG bleibt es dabei: Das Ank\u00fcndigen anspruchsvoller langfristiger CO2-Reduktionsziele ist die leichtere klimapolitische Aufgabe als das Erreichen dieser Ziele bzw. das Einf\u00fchren der entsprechenden Ma\u00dfnahmen. Es ist wenig \u00fcberraschend, dass nach dem Beschluss bereits der Begriff des \u201eKlima-Lockdowns\u201c kursiert. Der Beschluss ist n\u00e4mlich en passant eine Abkehr vom bislang dominierenden klimapolitischen Narrativ, wie er beispielsweise im Green Deal der EU zu finden ist. Dieser bezeichnete Klimaneutralit\u00e4t noch als \u201eneue Wachstumsstrategie\u201c, bei der \u201eniemand auf der Strecke bleibt\u201c. Umfassende Freiheitseinbu\u00dfen erw\u00e4hnt der Green Deal dagegen nicht.<\/p>\n<p><em><strong>Die Klimafrage ist eine Energiefrage<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Die Klimafrage ist im Kern eine Energiefrage. Und hier gilt: Es gibt derzeit keine Energieerzeugungsform, die zugleich leistungsf\u00e4hig (bez\u00fcglich der absoluten Energiemenge sowie der Versorgungssicherheit), kosteng\u00fcnstig, CO2-arm und politisch akzeptiert ist. Jeder einzelne Energietr\u00e4ger hat seine St\u00e4rken, aber auch seine Schw\u00e4chen. Bis auf Pumpspeicherkraftwerke gibt es zudem noch keine kosteng\u00fcnstigen Stromspeicher im gro\u00dfindustriellen Ma\u00dfstab. Ferner wissen \u201ewir\u201c in Deutschland sehr gut, was wir alles nicht wollen: keine Kohle, perspektivisch kein Erdgas und keine fossilen Kraftstoffe, Kernenergie sowieso nicht. Windr\u00e4der und Stromnetze vor der eigenen Haust\u00fcr wollen wir auch nicht. Und Technologien zum Abscheiden, Nutzen und Speichern von CO2 sind politisch verp\u00f6nt, bevor sie \u00fcberhaupt Kinderschuhe tragen konnten. Zudem f\u00fchrt bei der Energiewende die Fokussierung auf die Stromerzeugung in die Irre. Hier kamen die Erneuerbaren 2020 zwar auf 44% der Bruttostromerzeugung. Der gesamte Stromverbrauch in Deutschland macht allerdings nur 20% des Endenergieverbrauchs aus. Allein der Endenergieverbrauch des Verkehrssektors liegt um 50% h\u00f6her. Der Anteil der fossilen Energietr\u00e4ger sowie der Kernenergie am Prim\u00e4renergieverbrauch in Deutsch- land lag 2020 bei 82%.<\/p>\n<p>Was kann man zur L\u00f6sung anbieten? Das ist ein Kommentar, deshalb nur eine kurze Antwort: Wir brauchen bessere Technologien als jene, mit denen wir bislang Klimaschutz betreiben. Nur so k\u00f6nnen wir heute und in Zukunft die Einschr\u00e4nkungen der Freiheiten im Sinne des Klimaschutzes sowie die politischen und gesellschaftlichen Spannungen m\u00f6glichst gering halten. Vielleicht sollten wir das Urteil des BVerfG als Aufruf interpretieren, viel mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren.<\/p>\n<p><strong>Blog-Beitr\u00e4ge zum Thema:<\/strong><\/p>\n<p>Manuel Frondel: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=29172\">Global einheitlicher CO2-Preis statt nationale Klimaschutzziele!<\/a><\/p>\n<p>Hartmut Kliemt: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=29129\">Luftschl\u00f6sser der Klimapolitik?<\/a><\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das \u201eKlima-Urteil\u201c des Bundesverfassungsgerichts enth\u00e4lt eine enorme politische und gesellschaftliche Sprengkraft. Die von der Politik angestrebten CO2- Reduktionen haben Implikationen f\u00fcr unseren Alltag. 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