{"id":29620,"date":"2021-08-11T00:48:07","date_gmt":"2021-08-10T23:48:07","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=29620"},"modified":"2021-08-11T05:36:39","modified_gmt":"2021-08-11T04:36:39","slug":"impfpflichten-und-impfanreize","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=29620","title":{"rendered":"Impfpflichten und Impfanreize"},"content":{"rendered":"<p>Sehr viele B\u00fcrger bewerten die in der Folge einer Impfung zu erwartende Reduktion des Risikos mittelschwerer und schwerer Verl\u00e4ufe von Covid-19 Infektionen f\u00fcr sich h\u00f6her als das Risiko negativer Impfkomplikationen und lassen sich daher freiwillig impfen. Viele B\u00fcrger sind zudem auch aus gemeinwohlorientierten Gr\u00fcnden motiviert, das Krankheitsrisiko f\u00fcr Dritte dadurch zu reduzieren, dass sie als Geimpfte im Falle einer eigenen Covid-19 Infektion weniger zur Weiterverbreitung des Virus beitragen. Ob diese Impfmotive hinreichen, um das Kollektivgut der sogenannten Herdenimmunit\u00e4t zu erlangen, ist beim gegenw\u00e4rtigen Stand der Dinge offen. Dass das Ziel z\u00fcgig genug erreicht wird, um eine weitere Welle schwerer Covid-19 Verl\u00e4ufe abzuwenden, ist eher unwahrscheinlich. \u00dcber die Subvention des Impfangebots hinausreichende, zus\u00e4tzliche Impfanreize erscheinen daher kollektiv w\u00fcnschenswert. Wie solche Anreize unter Einhaltung verfassungsrechtlicher Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrunds\u00e4tze geschaffen werden k\u00f6nnen und sollten, wirft \u00fcber die tagespolitische Pragmatik hinausweisende grundlegende Fragen auf.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h1>Positive und negative Impfanreize<\/h1>\n<p>Es ist vielfach &#8212; nicht nur in Deutschland &#8212; vorgeschlagen worden, Impfpr\u00e4mien f\u00fcr B\u00fcrger einzuf\u00fchren. Man k\u00f6nnte etwa, um die Impfz\u00f6gerlichkeit nicht zu pr\u00e4miieren, <em>allen<\/em> zum Jahresende 2021 geimpften B\u00fcrgern einen positiven Geldbetrag im Zuge der in 2022 anh\u00e4ngigen Steuerkl\u00e4rungen \u00fcberweisen. Ein solcher Vorschlag hat zun\u00e4chst den Vorzug, keine gravierenden direkten Grundrechtseingriffe zu erfordern. Er verlangt allerdings neben Kostenabw\u00e4gungen die Kl\u00e4rung von Detailfragen wie etwa der, ob nicht auch alle aufgrund einer \u00fcberstandenen Erkrankung Immunisierten in den Genuss der Pr\u00e4mie kommen sollten. Es w\u00e4re auch zu erw\u00e4gen, ob aus empirisch psychologischen Gr\u00fcnden der Motivationsverst\u00e4rkung, die noch nicht geimpften B\u00fcrger nach erfolgter Impfung beim Impftermin unmittelbar eine Barauszahlung erhalten sollten.<\/p>\n<p>Der Teufel steckt auch hier sprichw\u00f6rtlich im Detail, aber die prinzipielle Durchf\u00fchrbarkeit einer positiven steuerfinanzierten Impfpr\u00e4mie scheint hinreichend plausibel, um sie als eine Alternative zur Erh\u00f6hung der Impfbereitschaft ernsthaft in Betracht zu ziehen. Den hohen finanziellen Kosten st\u00fcnden im Erfolgsfall grundlegende Vorteile immaterieller (Vermeidung von Grundrechtseingriffen) und materieller Art (Vermeidung weiterer Lock downs und damit verbundener Reduktionen der Wirtschaftsleistung) gegen\u00fcber.<\/p>\n<p>Negative Impfanreize k\u00f6nnten sich ebenso aus der Erhebung einer zus\u00e4tzlichen Geb\u00fchr &#8212; wiederum \u00fcber das Steuersystem &#8212; f\u00fcr Nicht-Geimpfte bzw. jeden, der den Immunisierungsnachweis nicht f\u00fchrt &#8212; ergeben. Man k\u00f6nnte etwa einen entsprechend erh\u00f6hten Steuersatz f\u00fcr nicht Immunisierte zweckgebunden zur Erh\u00f6hung der Intensivkapazit\u00e4ten in deutschen Krankenh\u00e4usern und der speziell erforderlichen Beatmungseinrichtungen erheben; wobei sich Investitionen und Steuereinnahmen automatisch mit der Zunahme der Immunisierung reduzieren w\u00fcrden. Erneut steckt der Teufel im Detail, denn es w\u00e4re zu kl\u00e4ren, ob auch von jenen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen sollten, der erh\u00f6hte Steuersatz zu erheben ist. Da sie nach vern\u00fcnftigen Ma\u00dfst\u00e4ben zu den Hauptnutznie\u00dfern der Herdenimmunit\u00e4t geh\u00f6ren w\u00fcrden, erscheint es jedoch durchaus nicht unfair, dass man ihnen den erh\u00f6hten Steuersatz abverlangt, bis das Steuerungsziel erreicht wird (weitere \u00dcberlegungen zur Progression etc. w\u00e4ren n\u00f6tig).<\/p>\n<p>Prinzipiell haben die beiden vorerw\u00e4hnten Anreizsysteme gegen\u00fcber den durch eine gesetzliche Impfpflicht gesetzten Anreizen grundlegende Vorz\u00fcge. So w\u00fcrden beispielsweise die zur Durchsetzung einer gesetzlichen Impfpflicht notwendigen Zwangsma\u00dfnahmen aus politischen wie rechtlichen Gr\u00fcnden finanzieller Art sein m\u00fcssen. Eine Beugehaft oder Zwangsisolation von Impfunwilligen etwa w\u00fcrde &#8212; zu Recht &#8212; auf \u00f6ffentliche Emp\u00f6rung sto\u00dfen.\u00a0Die zur Durchsetzung der Impfpflicht anzuwendenden finanziellen Sanktionen w\u00fcrden praktisch wie Steuern wahrgenommen werden. Verhaltensweisen im Rahmen einer gesetzlichen Impfpflicht zu kriminalisieren, aber zugleich wie Strafzettel im Stra\u00dfenverkehr zu bagatellisieren, w\u00fcrde neben anderen den gravierenden Nachteil haben, die Grenze zwischen strafrechtlicher und nicht strafrechtlicher Steuerung zu verwischen. Eine Art von Emissionssteuer (eine \u201cInfektionsrisiko-Emmissionssteuer\u201d) w\u00e4re unter den gegebenen Restriktionen rechtsstaatlich angemessener, um Sanktionen f\u00fcr mangelnde Impfbreitschaft zu verh\u00e4ngen. Zumindest Anh\u00e4nger von CO<sub>2<\/sub> Emissionssteuern im Gegensatz zu Immissionsverboten sollten dieser Alternative zu einer gesetzlichen Impfpflicht zuneigen.<\/p>\n<h1>Selbststeuernde Impfanreize<\/h1>\n<p>Als Anh\u00e4nger der Privatrechtsgesellschaft k\u00f6nnte man auch darauf vertrauen wollen, dass Transportunternehmen, Kaufh\u00e4user, Restaurants, Bars, Taxifahrer, Konzertveranstalter etc. in Wahrnehmung ihrer Privatautonomie Leistungen nur Genesenen oder vollst\u00e4ndig Geimpften anbieten w\u00fcrden. Es ist allerdings festzustellen, dass geimpfte und genesene <em>Kunden<\/em> gerade aufgrund ihres reduzierten Risikos eigener schwerer Erkrankung, kaum Anreize h\u00e4tten, solche Exklusiv-Angebote gegen\u00fcber anderen zu bevorzugen. Damit entfiele auch der marktliche Anreiz f\u00fcr <em>Anbieter<\/em>, ihre Angebote auf Genesene und vollst\u00e4ndig Geimpfte einzuschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber kann sich nach dem Vorangehenden nicht darauf verlassen, dass die Selbststeuerungskr\u00e4fte der Privatrechtsgesellschaft zu einer Impfanreize stiftenden Bevorzugung von Geimpften und Genesenen f\u00fchren w\u00fcrde. Wenn er Vertragsfreiheit und Marktkr\u00e4ften ihren Lauf lie\u00dfe, w\u00fcrden diese keine hinreichenden Steuerungswirkungen zur Steigerung der Impfbereitschaft entfalten. Um Impfanreize zu erzeugen, m\u00fcsste der Gesetzgeber vielmehr in jedem Falle in die Privatautonomie eingreifen und allgemein vorschreiben, welche Kunden zu bestimmten Angeboten Zugang haben d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Zwar spricht einiges daf\u00fcr, den Eingriff einer gesetzlichen Impfpflicht f\u00fcr gravierender zu halten als den Eingriff in die Vertragsfreiheit. Dennoch ist klar, dass im Gegensatz zur vom Pers\u00f6nlichkeitsrecht gerade gesch\u00fctzten Befugnis zu privat-vertraglicher Diskriminierung ein <em>staatlich verordneter Zwang <\/em>zur Diskriminierung zwischen nicht immunisierten und anderen Akteuren pers\u00f6nlichkeitsrechtlich problematisch bleibt.<\/p>\n<p>Eine andere Frage ist es, ob der Staat nicht m\u00f6glicherweise bestehende Eingriffe in die Privatautonomie etwa im Arbeitsrecht zur\u00fcckf\u00fchren k\u00f6nnte, um die Entstehung von Impfanreizen f\u00fcr Arbeitnehmer <em>nicht<\/em> arbeitsrechtlich zu behindern. Arbeitgeber k\u00f6nnten dann u.a. verlangen, dass Arbeitnehmer, die mit ihnen ein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis aufnehmen oder fortsetzen wollen, einen Nachweis \u00fcber \u00fcberstandene Erkrankung bzw. Impfung erbringen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Ein Anreiz, Arbeitsvertragsangebote mit einer solchen Bedingung zu verkn\u00fcpfen, wird in einem gewissen Umfang bestehen, jedoch kaum ausreichen, um nachhaltige Wirkungen zu erzielen. Eine hinreichende Steuerungswirkung kann wiederum aller Voraussicht nach nur durch Erlass einer staatlichen Regelung erzielt werden. Diese m\u00fcsste es privaten und \u00f6ffentlichen Arbeitgebern zwingend auferlegen, Personen, die bestimmte Auflagen nicht erf\u00fcllen, nicht f\u00fcr bestimmte T\u00e4tigkeiten anzustellen. Im Bereich der \u00f6ffentlichen Krankenversorgung und anderweitiger \u00f6ffentlicher Leistungserbringung &#8212; etwa an Schulen &#8212; scheinen entsprechende arbeitsvertragliche Vorkehrungen zwar ohnehin auf Dauer zwingend erforderlich, doch bleiben sie als Ma\u00dfnahmen zur Steigerung der Impfbereitschaft wenig geeignet.<\/p>\n<h1>Privilegierung und Diskriminierung<\/h1>\n<p>Insoweit von den geimpften und genesenen B\u00fcrgern nur ein stark reduziertes Risiko der Virus\u00fcbertragung auf Dritte ausgeht, ist es ungerechtfertigt, ihnen weiterhin die gleichen Einschr\u00e4nkungen wie ungesch\u00fctzten B\u00fcrgern aufzuerlegen. Es handelt sich keinesfalls um eine Privilegierung, wenn man ihre Pers\u00f6nlichkeitsrechte <em>nicht<\/em> einschr\u00e4nkt, sondern um die Aufhebung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Beschr\u00e4nkungen.<\/p>\n<p>Zudem tragen vorimmunisierte B\u00fcrger angesichts des f\u00fcr sie stark reduzierten Risikos einer eigenen schweren Erkrankung auch nicht signifikant zum von der Politik gef\u00fcrchteten Risiko einer m\u00f6glichen \u00dcberlastung der Intensivkapazit\u00e4ten bei. Ein zentrales, wenn nicht das zentrale Argument daf\u00fcr, allen B\u00fcrgern gro\u00dfe gesellschaftliche Opfer wie den allgemeinen Lock down zuzumuten, wird damit insoweit hinf\u00e4llig.\u00a0Denn Ziel der Politik war es, ohne Triagierung allen akut erkrankten B\u00fcrgern eine Versorgung nach dem Stand der heutigen (Intensiv-)Medizin auch in Epidemie-Zeiten garantieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>An solchen unbedingten Versorgungsgarantien ist in modernen Westlichen Rechtsstaaten im Rahmen des M\u00f6glichen festzuhalten.\u00a0Denn unbedingte Solidarit\u00e4t, wenn es unmittelbar um das \u00dcberleben eines B\u00fcrgers geht, ist Ausdruck des rechtsstaatlichen Respektes f\u00fcr jeden einzelnen B\u00fcrger. Wenn aber etwa in der wohl anstehenden n\u00e4chsten Covid-19 Welle zwei akut gleich bed\u00fcrftige B\u00fcrger um ein Intensivbett konkurrieren, von denen nur der eine ein impfunwilliger Covid-19 Patient ist, stellt sich die Frage, ob das Vorverhalten des Covid-19 Patienten nicht doch eine Rolle bei der dann <em>unvermeidlichen<\/em> Triagierungsentscheidung spielen sollte. Wenn der Covid-19 Patient sich zuvor bewusst gegen eine ihm wie jedem anderen B\u00fcrger angebotene Impfung entschieden hat, dann scheint es aus Fairnessgr\u00fcnden naheliegend, dies in der Triage zu ber\u00fccksichtigen und dem anderen Patienten eine h\u00f6here Chance auf Intensivversorgung einzur\u00e4umen.<\/p>\n<p>Dies ist ganz \u00e4hnlich zu einem leider nur zu vertrauten Problem bei der Allokation von Leichenspenderorganen. Nach herrschender Allokationspraxis kann von zwei gleichberechtigten und -bed\u00fcrftigen potentiellen Empf\u00e4ngern derjenige, der einer Entnahme dokumentierbar vor der eigenen Bed\u00fcrftigkeit zugestimmt hat, dennoch von einem Leistungskonkurrenten, der dies nicht getan hat, verdr\u00e4ngt werden. Das widerspricht elementaren Fairnessnormen und setzt perverse Anreize.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich sollte jeder das Recht haben, zu Lebzeiten einer postmortalen Organentnahme nicht zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen; aber es scheint verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, ihn unter bestimmten Umst\u00e4nden daf\u00fcr auch die Folgen tragen zu lassen, da die Folgen f\u00fcr mindestens einen B\u00fcrger tragischerweise unvermeidlich sind. Dem steht nicht entgegen, dass in allen F\u00e4llen, in denen einem Individuum geholfen werden kann, <em>ohne<\/em> eine andere Person <em>dadurch<\/em> leer ausgehen zu lassen, weiterhin solidarisch geholfen wird.\u00a0Diese Grundsatz\u00fcberlegung l\u00e4\u00dft sich auf unvermeidliche Triageentscheidungen im Falle von Impfentscheidungen \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Auch hier steckt der Teufel im Detail. Im Falle der Impfbereitschaft k\u00f6nnte man (wie im Fall der Organspendebereitschaft \u00fcber ein Register zu postmortaler Spendenbereitschaft) praktikable Dokumentationsregelungen \u2013 insbesondere zu Impf-Kontraindiaktionen &#8212; relativ problemlos einf\u00fchren. Eine klare Verantwortungszuschreibung f\u00fcr eine festumrissene Entscheidung ist dann m\u00f6glich, ohne eine bestimmte risikomindernde Lebensf\u00fchrung vorschreiben zu m\u00fcssen. Der Verweis auf m\u00f6gliche hohe Dokumentationskosten ist zutreffend, aber angesichts der gewaltigen Kosten eines weiteren Lockdowns zu relativieren. Das \u00fcbertr\u00e4gt sich, wenn wir uns vom Extremfall des Zugangs zu Intensivleistungen unter Triage-Bedingungen dem allgemeinen Fall des Zugangs zu Aktivit\u00e4ten des Alltags in Zeiten von Covid-19 zuwenden.<\/p>\n<h1>Implementierbarkeit der Impfverantwortlichkeit<\/h1>\n<p>Nat\u00fcrlich ist im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich bestimmte Personen &#8212; etwa aufgrund spezifischer medizinischer Kontraindikation &#8212; einer Impfung nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Risiko f\u00fcr sich selbst unterziehen k\u00f6nnen. F\u00fcr diesen sehr begrenzten Personenkreis sind Sonderregelungen wie die M\u00f6glichkeit eines Nachweises <em>akuter<\/em> Infektionsfreiheit vorzusehen. Die Gruppen der Genesenen, Geimpften und zur Erbringung eines Testnachweises f\u00fcr akute Infektionsfreiheit aus <em>medizinischen <\/em>Gr\u00fcnden Berechtigten k\u00f6nnten einen entsprechenden Ausweis erhalten, der ihnen den Zugang zu bestimmten Leistungen und Veranstaltungen erm\u00f6glicht. <em>Alle <\/em>anderen sind jedoch legitim von der Teilnahme auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Es gibt keinen prinzipiellen Grund, einen risikoerh\u00f6henden Impfunwillen dadurch zu privilegieren, dass man Impfunwilligen eine Teilnahme ohne Impf- oder Vorerkrankungsnachweis erm\u00f6glicht. Sie k\u00f6nnen sich gerade nicht auf die zum ausnahmsweisen Akut-Test berechtigende Kontraindikation berufen. Man respektiert das Pers\u00f6nlichkeitsrecht der Impfunwilligen durch Verzicht auf die Impfpflicht hinreichend, erlegt ihnen aber im Gegenzug einen zumutbaren Verzicht auf. Es ist nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, in dieser Weise Impfunwillige in eine gewisse Folgenverantwortung f\u00fcr das von ihnen ausgehende Zusatz-Risiko zu nehmen.<\/p>\n<p>Diese Verantwortlichkeit k\u00f6nnte prinzipiell weit gehen und k\u00f6nnte beispielsweise einschlie\u00dfen, dass die betreffenden B\u00fcrger nur zu bestimmten Zeiten bzw. an bestimmten Orten einkaufen d\u00fcrfen und nur ausgew\u00e4hlte \u00f6ffentliche Transportmittel zu bestimmten Zeiten benutzen d\u00fcrfen etc. Das w\u00e4re allerdings nicht zielf\u00fchrend (und insoweit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig), weil es gerade zu den betreffenden Zeiten an gewissen Orten zu einer die Virusweitergabe beg\u00fcnstigenden Verdichtung der ungeimpften Personen f\u00fchren w\u00fcrde. Man kann es jedoch denjenigen, die sich in Wahrnehmung ihres Pers\u00f6nlichkeitsrechts daf\u00fcr entscheiden, andere einem Risiko auszusetzen, durchaus ebenso wie allen anderen zumutbar zur Pflicht machen, ein elektronisches Ausweismittel mitzuf\u00fchren (das man ihnen ggf. in Form eines nur zu diesem Zweck tauglichen Billigmobilfunkger\u00e4tes zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nnte).<\/p>\n<h1>Grunds\u00e4tzliche Schlussfolgerungen<\/h1>\n<p>Bei der Einsch\u00e4tzung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit von Ma\u00dfnahmen wie einer gesetzlichen Impfpflicht muss man in Alternativen denken. Tut man dies, so ist klar, dass <em>verglichen<\/em> mit einer gesetzlichen Impfpflicht die vorangehend vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen rechtlich mildere Eingriffe in Pers\u00f6nlichkeitsrechte darstellen w\u00fcrden. Was immer sonst f\u00fcr oder gegen einzelne Ma\u00dfnahmen der Differenzierung und Verantwortungszuschreibung nach dem Risikoverursacherprinzip sprechen mag, es scheint jedenfalls so, dass durch sie massive Anreizwirkungen ohne Impfpflicht erzeugt werden k\u00f6nnten. Die Anzahl derer, die sich ohne anerkannte medizinische Indikation nicht impfen lassen wollen, k\u00f6nnte so vermutlich ohne eine gesetzliche Impfpflicht stark reduziert werden. Man kann die Rechte Impfunwilliger, wie etwa fr\u00fcher das der weltanschaulich \u00fcberzeugten Wehrdienstverweigerer respektieren und zugleich Anreizsysteme im Rahmen der Eigenverantwortung einrichten.<\/p>\n<p>Insbesondere hinsichtlich der F\u00fcrsorge f\u00fcr Unm\u00fcndige, die ihre Interessen nicht eigenverantwortlich wahrnehmen k\u00f6nnen, gibt es wom\u00f6glich Gr\u00fcnde, f\u00fcr eine gesetzliche Impfpflicht im Rahmen der einschl\u00e4gigen Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeits-Interpretation des BVerfG zu pl\u00e4dieren.\u00a0Aber selbst in solchen F\u00e4llen ist zu verlangen, dass die Bef\u00fcrworter von Impfpflichten darlegen, dass eine gesetzliche Regel aufgrund unserer empirischen Kenntnisse und Erfahrungen ein taugliches und Alternativen in der Zielerreichung voraussichtlich \u00fcberlegenes Mittel darstellt, und eine evidenzbasierte, vergleichbar sichere Datenlage f\u00fcr Kinder und Jugendliche existiert. Dass man einer Beweispflicht f\u00fcr eine gesetzliche Impfpflicht f\u00fcr Unm\u00fcndige tats\u00e4chlich nachkommen kann, scheint vor allem dann, wenn man rechtsstaatliche Hemmungen bei der Durchsetzung von Impfgesetzen ber\u00fccksichtigt (keine Beugehaft etc.) und die vergleichsweise Tauglichkeit der Alternativen einbezieht, eher fraglich.<\/p>\n<p>Impfanreize durch eine allgemeine Impfpflicht scheinen weniger tauglich und generell rechtsstaatlich problematischer als andere Mechanismen gesellschaftlicher Steuerung. Eine Kombination aus Verantwortungszuschreibungen und Impfanreizen scheint sowohl normativ als auch erfolgsorientiert betrachtet gesetzlichen Impfpflichten \u00fcberlegen.<\/p>\n<p>&#8212; &#8212; &#8212;<\/p>\n<p>Spiegelbildliche Komplement\u00e4r\u00fcberlegungen zu Steuerungsmechanismen findet man in der Spiegelbildzeitung: <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/corona-politik-der-oekonom-axel-ockenfels-empfiehlt-eine-impflotterie-a-4e036035-04dc-479c-9eba-24eb4df7704c\">https:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/corona-politik-der-oekonom-axel-ockenfels-empfiehlt-eine-impflotterie-a-4e036035-04dc-479c-9eba-24eb4df7704c<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr viele B\u00fcrger bewerten die in der Folge einer Impfung zu erwartende Reduktion des Risikos mittelschwerer und schwerer Verl\u00e4ufe von Covid-19 Infektionen f\u00fcr sich h\u00f6her &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=29620\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eImpfpflichten und Impfanreize\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":396,"featured_media":29624,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[30,3730],"tags":[532,3935,1338,2772,3936,3934],"class_list":["post-29620","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-ethisches","category-vakzines","tag-diskriminierung","tag-impfanreize","tag-impfpflicht","tag-kliemt","tag-privilegierung","tag-weigl"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - 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