{"id":30095,"date":"2021-12-02T00:41:01","date_gmt":"2021-12-01T23:41:01","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=30095"},"modified":"2021-12-02T07:54:28","modified_gmt":"2021-12-02T06:54:28","slug":"gastbeitrag-mitarbeiterkapitalbeteiligung-die-bruecke-zwischen-kapital-und-arbeit-ausbauen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=30095","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>Gastbeitrag <\/font><br\/>Mitarbeiterkapitalbeteiligung <br\/><font size=3; color=grey>Die Br\u00fccke zwischen Kapital und Arbeit ausbauen! <\/font>"},"content":{"rendered":"<p>Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wichtiger Baustein f\u00fcr die Verm\u00f6gensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sie bietet einen guten Einstieg, das Interesse der Bev\u00f6lkerung an renditestarken Anlageformen zu wecken. Die Beschl\u00fcsse des Deutschen Bundestages noch w\u00e4hrend der letzten CDU-SPD-Regierung k\u00f6nnen ihr weiter Schub geben. Diese Br\u00fccke zwischen Kapital und Arbeit d\u00fcrfte auch in der neuen Legislaturperiode auf der Agenda stehen, das versprechen die Wahlprogramme. Neue Umfrageergebnisse zeigen das gro\u00dfe Interesse insbesondere junger Besch\u00e4ftigter an dieser Form der finanziellen Teilhabe und des Verm\u00f6gensaufbaus.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Die neuen Regelungen im \u00dcberblick \u2013 Massive Vorteile f\u00fcr Unternehmen und Besch\u00e4ftigte<\/strong><\/p>\n<p>Der Deutsche Bundestag hat am 22. April 2021 das Fondsstandortgesetz (FoStoG) und, darin enthalten, eine bessere F\u00f6rderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland beschlossen. Wichtigste Ma\u00dfnahme ist die Erh\u00f6hung des Freibetrags f\u00fcr Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter (\u00a7 3,39 Einkommenssteuergesetz) von 360 Euro auf 1.440 Euro.<\/p>\n<p>Der Freibetrag kann zun\u00e4chst f\u00fcr die \u201eZuwendung von Verm\u00f6gensbeteiligungen\u201c durch den Arbeitgeber &#8211; also f\u00fcr die kostenlose oder verg\u00fcnstigte \u00dcbertragung von Aktien oder Genussrechten oder stillen Beteiligungen an die Mitarbeiter &#8211; genutzt werden. Die Zuwendung ist bis zur H\u00f6he von 1.440 \u20ac pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei.<\/p>\n<p>Wird der Freibetrag f\u00fcr die Zuwendung vom Arbeitgeber nicht genutzt bzw. nicht vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pft, so k\u00f6nnen die Arbeitnehmer selbst im Wege einer Entgeltumwandlung die verbleibende Differenz steuerfrei (dann aber nicht sozialabgabenfrei) als Verm\u00f6gensbeteiligung einbringen.<\/p>\n<p>Es handelt sich um die bislang weitreichendste Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland und eine echte Verbesserung f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten und die Unternehmen. Die Steuer- und Abgabenfreiheit macht den kontinuierlichen, langfristigen Verm\u00f6gensaufbau so attraktiv wie kaum ein anderes Instrument. Hier entsteht Verm\u00f6gen f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten und (Eigen-)Kapital f\u00fcr die Unternehmen.<\/p>\n<p>Die nachgelagerte Besteuerung (neuer \u00a7 19a Einkommenssteuergesetz) ist ein weiteres wichtiges Element der Neuregelung, das f\u00fcr alle jungen KMU gilt und speziell auch auf die Bed\u00fcrfnisse der Startups zielt.<\/p>\n<p>Damit soll die sogenannte \u201edry-income\u201c-Problematik vermieden werden. Denn bislang findet eine Besteuerung von Anteils\u00fcbertragungen an die Besch\u00e4ftigten, wenn der Freibetrag \u00fcberschritten wird, zum Zeitpunkt der Einr\u00e4umung der Beteiligung statt, ohne dass den beg\u00fcnstigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen schon entsprechende Ertr\u00e4ge aus dieser Beteiligung zugeflossen sind.<\/p>\n<p>Die Neuregelung sieht vor, dass die unentgeltliche oder verbilligte \u00dcbertragung von Kapitalanteilen zun\u00e4chst nicht als (geldwerter) Vorteil einkommensteuerpflichtig ist. Die Verm\u00f6gensbeteiligung ist erst nach sp\u00e4testens 12 Jahren zu versteuern oder wenn der beg\u00fcnstigte Mitarbeiter seine Anteile verkauft bzw. zur\u00fcckgibt oder das Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem bisherigen Arbeitgeber beendet wird.<\/p>\n<p>Die Besch\u00e4ftigten m\u00fcssen also nur dann Steuern zahlen, wenn und soweit die Beteiligung werthaltig ist. Scheitert das Startup Unternehmen, f\u00e4llt auch k\u00fcnftig keine Steuer an. Damit will der Gesetzgeber dem besonderen unternehmerischen Risiko der Startups Rechnung tragen.<\/p>\n<p>Insgesamt bringt die nachgelagerte Besteuerung massive Vorteile, wenn es darum geht, einzelnen Mitarbeitern oder F\u00fchrungskr\u00e4ften gesellschaftsrechtliche Beteiligungen in ma\u00dfgeblichem Umfang zu erm\u00f6glichen oder die Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiterbeteiligung zu gestalten.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Startups ist diese Regelung aber ebenso wenig attraktiv wie die Erh\u00f6hung des Freibetrags.<\/p>\n<p><strong>Handlungsfeld Startups <\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr den Branchenverband Bitkom und den Bundesverband Deutsche Startups greift die Neuregelung aber viel zu kurz und geht an der Realit\u00e4t der meisten Startups vorbei. Dies gilt nicht nur f\u00fcr die zeitliche Begrenzung der nachgelagerten Besteuerung und die Steuerpflicht beim Arbeitgeberwechsel. Die bisherige und auch die neue F\u00f6rderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung umfasst generell nicht die in der deutschen Startup-Szene dominierende Form der virtuellen Beteiligung.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Deutsche Startups firmieren in aller Regel als GmbH und k\u00f6nnen somit keine Aktien ausgeben. Auch die im Mittelstand oft verwendeten mezzaninen Beteiligungen (Stille Gesellschaft und Genussrechte) sind f\u00fcr die besonderen Bedingungen dieser Unternehmensgruppe nicht attraktiv. Die von Startups derzeit fast ausschlie\u00dflich ausgegebenen virtuellen Beteiligungen sind aber letztlich Bonuszahlungen an die Mitarbeiter bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (\u201eExit\u201c) und fallen nicht in den Anlagekatalog f\u00fcr die \u201ef\u00f6rderf\u00e4hige\u201c Mitarbeiterkapitalbeteiligung.<\/p>\n<p>Damit ist die derzeitige F\u00f6rderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland (Freibetrag plus nachgelagerte Besteuerung) f\u00fcr Startups nicht nur nicht attraktiv, sondern schlicht nicht anwendbar.<\/p>\n<p>Um aber im globalen Wettbewerb um die besten Talente mit Standorten wie dem Silicon Valley konkurrieren zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen hiesige Rahmenbedingungen f\u00fcr reale Mitarbeiterbeteiligungen (gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Mitarbeiters am Unternehmen) verbessert werden, so die zentrale Forderung von Bitkom. F\u00fcr eine bessere F\u00f6rderung von Kapitalbeteiligungen in Startups m\u00fcsste der Gesetzgeber in der neuen Legislaturperiode also neue Wege gehen: Besteuerung der Bonuszahlung als Kapitalertrag, Besteuerung nur bei Auszahlung, also Vermeidung von \u201etrockenem Einkommen\u201c, und Schaffung einer eigenen Anteilsklasse bzw. Kapitalbeteiligungsform f\u00fcr Startups \u2013 eine ambitionierte Aufgabe.<\/p>\n<p><strong>Wie geht es weiter? Mitarbeiterbeteiligung im Spiegel der Parteiprogramme<\/strong><\/p>\n<p>Mit der neuen F\u00f6rderung hat der Gesetzgeber die Bedeutung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Hinblick auf mehr Verm\u00f6gensbildung und Teilhabe anerkannt und gest\u00e4rkt. Gleichwohl gibt es noch erheblichen politischen Handlungsbedarf, wenn die Mitarbeiterbeteiligung als \u201eBr\u00fccke zwischen Kapital und Arbeit\u201c ausgebaut werden sollen. Wie sehen das die Parteien des Deutschen Bundestages? Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung &#8211; AGP hat sich dazu die Wahlprogramme der Parteien angeschaut und gezielt nachgefragt (\u201eWahlpr\u00fcfsteine\u201c zur Bundestagswahl 2021)<\/p>\n<p>Die Union hat sich zu diesem Themenfeld am ausf\u00fchrlichsten ge\u00e4u\u00dfert und die Mitarbeiterbeteiligung als einen Eckpfeiler ihres wirtschafts- und sozialpolitischen Credos herausgestellt. \u201e\u2018Wohlstand f\u00fcr alle\u2018 im 21. Jahrhundert hei\u00dft f\u00fcr uns: Verm\u00f6gensaufbau f\u00fcr alle Menschen attraktiv gestalten. Unser Ziel ist es, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter zu verbessern\u201c.<\/p>\n<p>Der Freibetrag soll auf 3.500 Euro erh\u00f6ht und die verm\u00f6genswirksamen Leistungen sollen durch Anhebung der Arbeitnehmersparzulage und der Einkommensgrenzen gest\u00e4rkt werden. Zudem will die Union Unternehmen und Mitarbeitern mit einer Informationskampagne f\u00fcr die Mitarbeiterkapitalbeteiligung gewinnen.<\/p>\n<p>Beteiligungen an Startups sollen erst dann besteuert werden, wenn aus den Beteiligungen Gewinne erzielt oder die Anteile ver\u00e4u\u00dfert werden. Die \u00dcbertragung von Anteilen an Mitarbeiter soll deutlich erleichtert werden. Dazu soll eine eigene Anteilsklasse geschaffen werden.<\/p>\n<p>Die SPD ist hier zur\u00fcckhaltender: Grundlage f\u00fcr eine erfolgreiche Verm\u00f6gensbildung seien zun\u00e4chst einmal gute L\u00f6hne und Geh\u00e4lter. Mit Blick auf die zunehmend ungleicher werdende Verteilung der Einkommen und Verm\u00f6gen sieht man in Mitarbeiterbeteiligungsmodellen gleichwohl einen Ansatz zum Gegensteuern sowie einen zus\u00e4tzlichen Baustein zur Verm\u00f6gensbildung. Einer dementsprechenden Reform der Verm\u00f6gensbildung unter Einbeziehung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung steht die SPD grunds\u00e4tzlich positiv gegen\u00fcber. Weitere Verbesserungen f\u00fcr die Mitarbeiterkapitalbeteiligung sollen aber nach einer Evaluation der gerade beschlossenen Ma\u00dfnahmen ergebnisoffen gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnen sehen \u00e4hnlich wie die Union Handlungsbedarf, wenn es darum geht, die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktverm\u00f6gen auszubauen und neue Formen der Kapitalbeteiligung an Startup-Unternehmen zu erm\u00f6glichen. In einem ersten Schritt sollte der Steuerfreibetrag f\u00fcr Startups und KMUs auf 5.000 Euro im Jahr angehoben werden.<\/p>\n<p>Die zeitliche Verlagerung der Besteuerung bei Start-Ups ist f\u00fcr die Gr\u00fcnen zumindest ein richtiger Anfang, allerdings sollte gepr\u00fcft werden, ob und inwieweit diese Regelung sukzessive auch auf etablierte Unternehmen \u00fcbertragen werden kann.<\/p>\n<p>Die FDP bezeichnet die Mitarbeiterkapitalbeteiligung als \u201eEigentumsturbo\u201c, als Chance f\u00fcr den langfristigen Verm\u00f6gensaufbau. Auch f\u00fcr Startups, so die Partei, sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme unerl\u00e4sslich, um gut qualifizierte Fachkr\u00e4fte im internationalen Wettbewerb zu gewinnen. Um die schlechten Rahmenbedingungen hierzulande zu verbessern, soll die Besteuerung erst bei der Ver\u00e4u\u00dferung einsetzen. Zudem soll eine eigene Anteilsklasse f\u00fcr Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geschaffen werden, um den teuren und administrativ aufwendigen Prozess der \u00dcbertragung von GmbH-Anteilen zu vereinfachen.<\/p>\n<p>Die Linke ist diesbez\u00fcglich mehr als skeptisch. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird die schlechte Position bei der Verm\u00f6gensbildung und Verm\u00f6gensverteilung nach ihrer Ansicht nicht signifikant verbessern k\u00f6nnen. Von daher wird ein Steuerfreibetrag f\u00fcr die Mitarbeiterbeteiligung ebenso abgelehnt wie Verg\u00fcnstigungen f\u00fcr Startups.<\/p>\n<p><strong>Und wie stehen die Deutschen zur F\u00f6rderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung?<\/strong><\/p>\n<p>Es ist also davon auszugehen, dass die Themen Verm\u00f6gensbildung und Mitarbeiterbeteiligung auf der politischen Agenda bleiben, wenn auch, je nach Koalition, mit unterschiedlicher Gewichtung. Dies ist richtig und wichtig, besonders im Hinblick auf den langfristigen Verm\u00f6gensaufbau j\u00fcngerer Generationen.<\/p>\n<p>Eine bisher einmalige Erhebung belegt denn auch ein starkes Interesse insbesondere der jungen Menschen in Deutschland an der Mitarbeiterkapitalbeteiligung &#8211; auch im Vergleich zu anderen L\u00e4ndern. In einer <strong>Umfrage<\/strong> von Economic Research der Allianz wurden etwas \u00fcber 1.000 Personen ab 18 Jahren in Deutschland, Italien und Frankreich befragt, ob sie an einem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogramm teilnehmen w\u00fcrden, sofern ihr Arbeitgeber dies anbieten w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Im Durchschnitt der drei L\u00e4nder antworten knapp 14% der Befragten mit einem uneingeschr\u00e4nkten \u201eJa\u201c. Knapp 27% w\u00fcrden dies tun, wenn es steuerliche Verg\u00fcnstigungen g\u00e4be. 19% sind unentschlossen und 40% wollen sich nicht beteiligen.<\/p>\n<p>Im Vergleich der drei L\u00e4nder ist das Interesse in Deutschland am h\u00f6chsten (Abbildung 1):<\/p>\n<ul>\n<li>19% w\u00fcrden ohne weitere Bedingungen teilnehmen.<\/li>\n<li>25% w\u00fcrden dies bei einer entsprechenden steuerlichen F\u00f6rderung tun.<\/li>\n<li>21% sind unentschlossen und<\/li>\n<li>36% schlie\u00dfen den Erwerb von Mitarbeiteranteilen f\u00fcr sich aus.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/bey1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/bey1.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Bezogen auf das Alter ist das Verhalten bei den befragten Deutschen fast \u201eidealtypisch\u201c: Je j\u00fcnger, desto gr\u00f6\u00dfer ist die Bereitschaft zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung. In der Altersgruppe der 18- bis 24-j\u00e4hrigen haben die Freunde der Mitarbeiterbeteiligung eine deutliche Mehrheit. \u00dcber 62% w\u00fcrden sie abschlie\u00dfen, sei es ohne, sei es mit steuerlicher F\u00f6rderung. Etwas \u00fcber 15% sind unentschieden. Das gr\u00f6\u00dfte Desinteresse kommt aus den Renten nahen Jahrg\u00e4ngen der \u00fcber 65-j\u00e4hrigen. Hier k\u00f6nnen sich aber immer noch 25% f\u00fcr eine Beteiligung an dem sie besch\u00e4ftigenden Unternehmen vorstellen (Abbildung 2).<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/bey2.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/bey2.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Bei den Bildungsabschl\u00fcssen gilt: Je h\u00f6her der Abschluss, desto ausgepr\u00e4gter das Interesse. W\u00e4hrend sich nur 28% der Befragten \u00fcberhaupt vorstellen k\u00f6nnen, sich an ihrem Arbeitgeber zu beteiligen, sind es bei den Gymnasiasten 44% und bei Befragten mit (Hoch-)Schulabschluss leicht \u00fcber 50%.<\/p>\n<p>Auch das Gehalt ist unmittelbar mit dem Interesse an Mitarbeiterbeteiligung korreliert. Bei einem Monatseinkommen zwischen 1.000 und 2.000 Euro sind ca. 30% bereit, sich an dem sie besch\u00e4ftigenden Unternehmen zu beteiligen. Bei einem Einkommen zwischen 2.000 Euro und 3.000 Euro liegt die Bereitschaft bei 48,5%. Erst ab Einkommen von 3.000 Euro und mehr steigt die Bereitschaft auf \u00fcber 50%. Am ausgepr\u00e4gtesten ist sie ab einem Einkommen von 5.000 Euro. Hier liegt sie bei 76,5%.<\/p>\n<p>Das insgesamt hohe Interesse an der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist auff\u00e4llig, liegt es doch deutlich h\u00f6her als die Zahl der vom Deutschen Aktieninstitut erhobenen Aktion\u00e4re in Deutschland. W\u00e4hrend insgesamt 44% bereit sind, sich an einem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogramm mit oder ohne gesonderter, steuerlicher F\u00f6rderung zu beteiligen (deutlich mehr also, als bereits an Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen teilnehmen), besitzen nur 17,5% der Deutschen im Alter \u00fcber 14 Jahre Aktien, Aktienfonds oder aktienbasierte ETFs (Stand Februar 2020).<\/p>\n<p><strong>Ein guter Einstieg <\/strong><\/p>\n<p>Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung bietet also einen guten Einstieg, das Interesse der Bev\u00f6lkerung auch an anderen Formen der Kapitalbeteiligung zu wecken, umso mehr, als 20% der Befragten unentschlossen sind, also gewonnen werden k\u00f6nnten, wenn sie die Vorteile renditetr\u00e4chtiger Kapitalanlage erkennen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Teilhaberfonds, bei denen die Unternehmensanteile zur Risikodiversifikation gepoolt werden, w\u00e4hrend die Eigentumsrechte an den Firmen unver\u00e4ndert von den Besch\u00e4ftigten an ihren Unternehmen wahrgenommen werden k\u00f6nnen, zus\u00e4tzliche Chancen bieten, den Kreis der Kapitaleigent\u00fcmer zu erweitern.<\/p>\n<p>Die Br\u00fccke zwischen Kapital und Arbeit sollte weiter ausgebaut werden. Sie bietet auch die Chance f\u00fcr die St\u00e4rkung der Aktienbeteiligung insgesamt, bei einem besonders hohen Interesse der j\u00fcngeren Jahrg\u00e4nge, und damit jener Bev\u00f6lkerungsgruppen, die noch am l\u00e4ngsten vorsorgen und den Zinseszinseffekt beim Kapitalaufbau nutzen k\u00f6nnen. Und an Kapitalbeteiligungen f\u00fchrt kein Weg vorbei, wenn es um die Verringerung der Ungleichheit und die St\u00e4rkung der Altersvorsorge geht.<\/p>\n<p>&#8212; &#8212; &#8212;<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Vgl. dazu auch: Stark-Watzinger, B. (2021). Die neuen Entrepreneure: Startup-Kapital durch Mitarbeiterkapitalbeteiligung. In H.-J. Naumer (Hrsg.), <a href=\"https:\/\/www.springer.com\/de\/book\/9783658340568#aboutBook\">Verm\u00f6gensbildungspolitik. Wohlstand steigern &#8211; Ungleichheit verringern &#8211; Souver\u00e4nit\u00e4t st\u00e4rken<\/a>. Berlin: SpringerGabler.<\/p>\n<p><strong>Literatur<\/strong><\/p>\n<p>Beyer, Heinrich und Hans-J\u00f6rg Naumer: <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/book\/10.1007\/978-3-662-57600-7\">Die Kapitalbeteiligung im 21. Jahrhundert \u2013 Gerechte Teilhabe statt Umverteilung<\/a>.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wichtiger Baustein f\u00fcr die Verm\u00f6gensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sie bietet einen guten Einstieg, das Interesse der Bev\u00f6lkerung an renditestarken &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=30095\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201e<font size=3; color=grey>Gastbeitrag <\/font><br \/>Mitarbeiterkapitalbeteiligung <br \/><font size=3; color=grey>Die Br\u00fccke zwischen Kapital und Arbeit ausbauen! <\/font>\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":400,"featured_media":30099,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[34],"tags":[4014,366,2753,4015],"class_list":["post-30095","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-kapitalistisches","tag-beyer","tag-mitarbeiterbeteiligung","tag-naumer","tag-startups"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Gastbeitrag Mitarbeiterkapitalbeteiligung Die Br\u00fccke zwischen Kapital und Arbeit ausbauen! 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