{"id":30364,"date":"2022-03-09T00:23:41","date_gmt":"2022-03-08T23:23:41","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=30364"},"modified":"2022-03-09T06:51:14","modified_gmt":"2022-03-09T05:51:14","slug":"sechs-ordnungsethische-implikationen-fuer-den-einsatz-von-kuenstlicher-intelligenz-in-der-arbeitswelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=30364","title":{"rendered":"Sechs ordnungsethische Implikationen f\u00fcr den Einsatz von K\u00fcnstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt"},"content":{"rendered":"<p>K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) l\u00e4sst sich gem\u00e4\u00df der EU-Kommission (AI HLEG, 2018) definieren als \u201evom Menschen designtes System, welches in der physischen und digitalen Welt durch die Aufnahme von Einfl\u00fcssen der externen Umwelt agiert, die dort gesammelten strukturierten und unstrukturierten Daten interpretiert und auf Basis dieser Daten und unter Ber\u00fccksichtigung vorher festgelegter Parameter Entscheidungen trifft und dabei die besten Ma\u00dfnahmen ableitet, um ein vorab gesetztes komplexes Ziel zu erreichen\u201c.<\/p>\n<p>Durch immer schnellere Fortschritte in der Forschung greift solche KI zunehmend in das menschliche Leben ein. Der Mensch verbringt den Gro\u00dfteil seines Lebens am Arbeitsplatz; und eben hier kommt KI in Form von Automatisierung und Unterst\u00fctzung von Wertsch\u00f6pfungsprozessen verst\u00e4rkt zum Einsatz und damit auf ihn zu. Da KI dabei eigenst\u00e4ndige Entscheidungen innerhalb von im Voraus festgelegten Programmierungen trifft, bedarf es dringend eines ethischen Ordnungsrahmens im Umgang mit KI an unseren Arbeitspl\u00e4tzen. Sechs zentrale ordnungsethische Leitlinien werden hier vorgestellt:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Erstens: KI darf nicht in die Freiheit der Entscheidungen des einzelnen Individuums eingreifen!<\/strong><\/p>\n<p>Insbesondere die moralische Vertretbarkeit der Entscheidungen, die KI f\u00fcr uns trifft, muss diskutiert werden. KI selbst ist nach heutiger Auslegung keine moralische Agentin, da f\u00fcr eine solche Definition zentrale ethische Konzepte und Schl\u00fcsselbegriffe auf die Technologie \u00fcbertragbar sein m\u00fcssten. Moralische Agenten sind zuvorderst durch <strong>emotionale und soziale Intelligenz<\/strong> gekennzeichnet, die sie bef\u00e4higt, ihre Wahl und ihr Verhalten nach moralischen Faktoren zu bestimmen. Zudem sind bei KI im Gegensatz zum Menschen <strong>keine Interessen<\/strong> vorhanden (Kamin\/Neumann, 2021). KI wird vor diesem Hintergrund <strong>nicht als moralische Agentin<\/strong> betrachtet, weil ihr die Autonomie in den Entscheidungen, die Interessen und die eigene Motivation fehlen. Durch schnelle Fortschritte in der Weiterentwicklung der Technologie und der programmierten F\u00e4higkeit, zwischen richtig und falsch zu entscheiden, wird KI allerdings zunehmend autonomer. Moralische Gesichtspunkte lassen sich jedoch nach heutigem Stand in diese Entscheidungen nicht implementieren. F\u00fcr diese ist nach wie vor der Mensch hinter der Technologie zust\u00e4ndig. Die Moral des Menschen wird durch Werte und Normen geleitet, gibt ihm Freiheiten, sichert seine Rechte durch Gesetze und \u00fcber den Gesetzesrahmen hinaus.<\/p>\n<p>Bei einem gro\u00dffl\u00e4chigen Einsatz von KI ist es wichtig, dass diese nach unseren Werten und Normen handelt, wenn wir ihr bedeutungsvolle Entscheidungen anvertrauen. Aus diesem Grunde stellte die Expertengruppe f\u00fcr k\u00fcnstliche Intelligenz im April 2019 ethische EU-Leitlinien im Umgang mit KI auf. Diese Leitlinien beinhalten ethische Grunds\u00e4tze wie die Achtung der menschlichen Autonomie, die Vermeidung von Schaden durch KI, Fairness und die Erkl\u00e4rbarkeit durch Transparenz der Prozesse (Hochrangige Expertengruppe f\u00fcr k\u00fcnstliche Intelligenz, 2019). Doch muss KI in seinen Entscheidungen dem Menschen aber weiterhin Freiheitsspielr\u00e4ume lassen, damit dieser seine Interessen und Pr\u00e4ferenzen ausleben kann. Denn selbst bei einheitlichen Werten und Normen in einer Gesellschaft sind die Interessen und Pr\u00e4ferenzen der Menschen unterschiedlich. In die sich daraus ergebene Vielfalt der Entscheidungen sollte KI nicht eingreifen \u2013 selbst dann nicht, wenn die Entscheidungen der Menschen offenkundig irrational und falsch sind. In liberalen Gesellschaftsordnungen muss es jedem Menschen erlaubt und m\u00f6glich sein, Fehler zu machen, wie auch irrationale Entscheidungen zu treffen.<\/p>\n<p>Dies bedeutet zum Beispiel im Hinblick auf die Arbeitsplatzkontrolle durch KI, dass im Zielkonflikt zwischen dem durch die Kontrollma\u00dfnahmen verbesserten Arbeitsschutz und der ohne diese Ma\u00dfnahmen verbleibenden Privatsph\u00e4re dem einzelnen Besch\u00e4ftigten letztlich die Wahl \u00fcberlassen werden sollte, ob und inwieweit er eine totale Kontrolle seiner Arbeitsumgebung f\u00fcr einen maximalen Arbeitsschutz akzeptiert (Kamin\/Neumann, 2021). Die willentliche Inkaufnahme von Arbeitsunf\u00e4llen mag den Einzelnen zwar aus gesellschaftlicher Sicht schlechter stellen, aber wenn sie pr\u00e4ferenzgerecht erfolgt, hat der Einzelne das Recht hierzu, auch dann, wenn er sich irrational hiermit selbst schadet.<\/p>\n<p><strong>Zweitens: Die Haftungsfrage ist vor dem Einsatz von KI vom Gesetzgeber zu kl\u00e4ren!<\/strong><\/p>\n<p>Der moralische Kompass der Entscheidungen von KI obliegt dem Menschen hinter der Maschine. Da die Wertsch\u00f6pfungskette jedoch immer komplexer wird, erschwert sich mitunter auch eine eindeutige Zuweisung der Verantwortung \u2013 und dementsprechend auch der Haftung. Da KI immer autonomer wird und gr\u00f6\u00dftenteils eigenst\u00e4ndig agiert, fehlt es dem Menschen an direkter Kontrolle. Dort, wo Entscheidungen getroffen werden, passieren auch Fehler, die zu Sch\u00e4den f\u00fchren k\u00f6nnen. Wer \u00fcbernimmt jedoch die Haftung in einem solchen Schadensfall, und k\u00f6nnte KI diese als eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit selbst \u00fcbernehmen? Eine erste \u00dcberlegung w\u00e4re es, die Haftung den Verantwortlichen hinter der Technik zuzuweisen \u2013 somit w\u00e4ren Programmierer, Hersteller oder Nutzer in der Verantwortung (Scheufen, 2019). In diesem Falle w\u00fcrden Gesetze wie \u00a7 823 Absatz 1 BGB (Haftung f\u00fcr Sachen) oder das Produkthaftungsgesetz greifen (Janal, 2016).<\/p>\n<p>KI \u00fcbernimmt aber zunehmend anspruchsvollere Aufgaben, welche sie dem Status des Verrichtungsgehilfen, f\u00fcr den der Gesch\u00e4ftsherr haftet, ann\u00e4hert (BDA, 2018). Damit das Gesetz anwendbar ist, m\u00fcsste KI als Gehilfe untergeordnet werden und somit die Zurechnungsnorm nach \u00a7 278 BGB greifen. Der Gesch\u00e4ftsherr haftet nach dieser Norm f\u00fcr das Verschulden von Dritten genauso wie f\u00fcr sein eigenes, welches in \u00a7 823 Absatz 1 BGB geregelt ist und die Pflicht der Verkehrssicherung vorsieht (Janal, 2016). Die Verkehrssicherungspflicht ist allerdings eine weitere Grauzone, in welcher es eine rechtliche Regelung insbesondere in Anbetracht des Einsatzes von KI bedarf. Eine weitere M\u00f6glichkeit, die derzeit diskutiert wird, beinhaltet die Einf\u00fchrung einer dritten, neuen Rechtspers\u00f6nlichkeit, der sogenannten \u201eePerson\u201c. Da Sch\u00e4den durch KI in den meisten F\u00e4llen jedoch auf das menschliche Handeln zur\u00fcckgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, wird diese Option eher kritisch betrachtet und l\u00e4sst sich bislang nicht rechtfertigen (Scheufen, 2019).<\/p>\n<p>Die Haftung f\u00fcr m\u00f6gliche Sch\u00e4den, welche durch KI verursacht werden, muss indes vor jedem Einsatz von KI eindeutig gekl\u00e4rt werden. Dazu ist festzulegen, inwieweit der Erschaffer, der Programmierer, der Hersteller, der Anwender, der Nutzer oder die KI selbst f\u00fcr die Kompensation entsprechender Sch\u00e4den aufkommen muss. M\u00f6glich w\u00e4ren f\u00fcr KI \u00e4hnliche Konstruktionen wie die der Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung, in denen KI in bestimmten Einsatzbereichen mit einer Haftungsh\u00f6chstgrenze versehen wird, wozu die ben\u00f6tigten Mittel zur Kompensation von Sch\u00e4den an geeigneter Stelle vorab hinterlegt werden m\u00fcssen. KI h\u00e4tte insofern dann quasi ein zurechenbares Privateigentum, auf das sie im Schadensfall zur\u00fcckgreifen kann. Bis zur H\u00f6he dieses Eigentums haftet KI dann. Haftungsbeschr\u00e4nkungen sind f\u00fcr den Einsatz von KI wichtig, weil ohne Haftungsbeschr\u00e4nkungen risikoaverse Menschen auch vor sinnvollen Einsatzfeldern von KI zur\u00fcckschrecken, weil sie das Risiko des Schadensfalles subjektiv als zu hoch erachten (Kamin\/Neumann, 2021).<\/p>\n<p><strong>Drittens: Diskriminierung durch KI sollte durch Datenmanipulation gegengewirkt werden!<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem Einsatz von KI stellt sich die Frage nach Diskriminierung und Chancengleichheit neu. KI sollte aktiv einen Beitrag zur Chancengleichheit und zur Verhinderung von Diskriminierung leisten. Entsprechende Programmierungen sind also nicht nur darauf zu pr\u00fcfen, dass es nicht zu zus\u00e4tzlicher Diskriminierung kommt, sondern auch darauf, dass KI hilft, bestehende Diskriminierung abzubauen. So k\u00f6nnte beim Einsatz von KI in Bewerbungsverfahren f\u00fcr F\u00fchrungspositionen der Datensatz, aus dem KI lernt, so konfiguriert werden, dass in den Daten, auf die KI zur\u00fcckgreift, mehrheitlich Frauen F\u00fchrungspositionen einnehmen. Dies erfordert zwar eine Manipulation der Datens\u00e4tze, doch werden die Datens\u00e4tze, aus denen KI lernt, ohnehin subjektiv vom Menschen festgelegt (Kamin\/Neumann, 2021).<\/p>\n<p>Die mangelnde Fairness im Einsatz von KI ist ein wiederkehrender Kritikpunkt. Besonders anf\u00e4llig f\u00fcr solche Diskriminierung sind beispielsweise das maschinelle Lernen und algorithmische Entscheidungen. Um solche Verzerrungen zu vermeiden, ist es zun\u00e4chst notwendig, die Frage zu kl\u00e4ren, wie diese \u00fcberhaupt zustande kommen. F\u00fcr bestimmte Entscheidungsverfahren werden abh\u00e4ngige und unabh\u00e4ngige Variablen bestimmt, die dabei helfen, Korrelationen in gro\u00dfen Datens\u00e4tzen zu finden. Dabei kann es dazu kommen, dass eine Minderheit oder ein Geschlecht diskriminierend behandelt wird, wenn die entsprechende Gruppe von KI aufgrund ihrer niedrigeren oder h\u00f6heren Korrelationen mit der abh\u00e4ngigen Variable aussortiert oder in den Fokus ger\u00fcckt wird. So kann es im Einsatz von KI-Systemen in Bewerbungsverfahren dazu kommen, dass M\u00e4nner f\u00fcr einen Beruf bevorzugt werden, da ihr Profil eher mit den Kriterien zusammenpasst. Diese Entscheidung trifft KI auf Basis historischer Trainingsdaten und mag Frauen somit den Zugang zu einer reellen Chance im Bewerbungsprozess verweigern. Der Programmierung von KI werden diese diskriminierenden Standards zwar nicht implementiert, da sie jedoch selbstst\u00e4ndig Datenmengen hinzuzieht und auswertet, kann es zu diskriminierenden R\u00fcckschl\u00fcssen und Entscheidungen durch KI kommen (Borgesius, 2018). Der Gender Pay Gap ist ein Beispiel hierf\u00fcr: Er ist in Deutschland heute immer noch deutlich zu erkennen (Destatis, 2021). Inwieweit der Einsatz von KI diesen positiv oder negativ beeinflusst, ist noch unklar. M\u00f6gliche Verzerrungen im Hinblick auf die Chancengleichheit sind jedoch bekannt. Dem kann und sollte gegengewirkt werden, indem die Daten, auf die KI zur\u00fcckgreift, entsprechend kontrolliert, man k\u00f6nnte auch sagen, zugunsten der Chancengleichheit manipuliert werden.<\/p>\n<p><strong>Viertens: Transparenz und Nachvollziehbarkeit m\u00fcssen aktiv \u00fcberwacht werden! <\/strong><\/p>\n<p>Der Einsatz von KI wird zu erheblichen Informationsasymmetrien zwischen Programmierern und Anwendern f\u00fchren. Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Programmierung und der Werte und Normen des Programmierers sind f\u00fcr die Erkl\u00e4rbarkeit der Entscheidungen von KI wesentlich. Zudem m\u00fcssen die Entscheidungen st\u00e4ndig auf ihre moralische Qualit\u00e4t hinterfragt werden, weil KI sich selbst weiterentwickelt. Aufgrund fehlender Sachkenntnisse kann der einzelne Anwender eine solche Beobachtung und \u00dcberpr\u00fcfung nicht leisten. Es bedarf daher eigentlich einer unabh\u00e4ngigen gesellschaftlichen Institution, die f\u00fcr diese \u00dcberwachung zust\u00e4ndig ist. Um die \u00dcberwachung leisten zu k\u00f6nnen, ben\u00f6tigt die Institution Zugang zu den genutzten Daten. Hier stellt sich insbesondere das Dilemma zwischen Datenschutz und dem Einsatz sowie der Kontrolle von KI. Der Unabh\u00e4ngigkeit der Institution wird daher gro\u00dfe Bedeutung zukommen (Kamin\/Neumann, 2021). Der Datenschutz darf kein Hemmnis f\u00fcr den optimalen Einsatz von KI werden, daf\u00fcr bedarf es eines modernen und flexiblen Rahmens. Der Mensch hat ein Recht auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten und auch seiner Privatsph\u00e4re. Um ein umfassendes Sicherheitsgef\u00fchl m\u00f6glich zu machen, m\u00fcssen staatliche Einrichtungen jedoch jederzeit, soweit notwendig, auf diese zugreifen k\u00f6nnen, um die Sicherheit der Gesellschaft zu wahren.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcnftens: Datenschutz und Fortschritt m\u00fcssen durch entsprechende Regeln ausbalanciert werden!<\/strong><\/p>\n<p>KI lebt vom R\u00fcckgriff auf gro\u00dfe Datenmengen. Wer f\u00fcr die Einrichtung von KI viele Daten zur Verf\u00fcgung hat, erh\u00e4lt hiermit einen nicht aufholbaren Startvorteil. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass es im Bereich der Herstellung von KI zu \u00e4hnlichen Marktmachtstrukturen kommt wie bei den heutigen Internetgiganten. \u00dcber die Regulierung solcher Konzerne sollten sich Gesellschaften vorab Gedanken machen und nicht, wie es bisher der Fall ist, nach deren Entstehen (Kamin\/Neumann, 2021). Der Mensch kann diese Datens\u00e4tze zwar bestimmen und beschr\u00e4nken, trotzdem ist eine hundertprozentige Kontrolle so gut wie unm\u00f6glich. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen aus diesem Grunde zwei zentrale Fragen zum Thema Datenschutz: Zum einen die Frage danach, wie der Datenschutz ausgelegt werden sollte, um insbesondere sensible personenbezogene Daten zu sch\u00fctzen, und zum anderen, ob eine solche rechtliche Beschr\u00e4nkung dem Fortschritt und den M\u00f6glichkeiten von KI im Weg steht. Zum Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wurde im Jahr 2016 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Durch die Fortschritte in der Weiterentwicklung der Technologien, insbesondere KI, sind die Anforderungen an dieses Gesetz gewachsen. Bislang gibt es keinen speziellen Bezug auf KI in der Datenschutzgrundverordnung. Die Gegens\u00e4tzlichkeit zwischen Datenschutz und Sicherheitsbed\u00fcrfnis adressiert einen dringenden Anpassungsbedarf.<\/p>\n<p>Der Datenschutz versucht die Privatsph\u00e4re zu wahren, w\u00e4hrend das Sicherheitsbed\u00fcrfnis der Sammlung notwendiger Daten sowie die Aus- und Bewertung dieser entspricht. Ziel der Datenethik ist es, die Gegens\u00e4tze anzun\u00e4hern und ethische Standards im Datenumgang einzubetten. KI wird hier als algorithmisches System betrachtet. Die Datenethikkommission stellt zudem klar, dass ethisch nicht akzeptable Auswirkungen nicht nur aufgrund der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zustande kommen, sondern auch im Umgang mit nicht-personenbezogenen Trainingsdaten (Datenethikkommission, 2019).<\/p>\n<p><strong>Sechstens: Kompensation f\u00fcr die Verlierer am Arbeitsmarkt sorgt f\u00fcr eine gr\u00f6\u00dfere Akzeptanz des Fortschritts!<\/strong><\/p>\n<p>Der Einsatz von KI wird mit einem erheblichen Strukturwandel verbunden sein. Die Konsequenzen f\u00fcr einzelne Betroffene, die ihren Arbeitsplatz verlieren und deren Qualifikation sich entwertet, aber auch f\u00fcr die Weltwirtschaft, in der es zu erheblicher Verschiebung von Produktionsschritten kommen wird, sind enorm. Dies wird zu steigenden Einkommensdisparit\u00e4ten f\u00fchren und die gesellschaftliche Akzeptanz eines sinnvollen Einsatzes von KI aush\u00f6hlen, wenn keine Kompensationsmechanismen vorgesehen sind. Daher sollte fr\u00fchzeitig \u00fcber anreizkompatible Umverteilungsmechanismen nachgedacht werden (Kamin\/Neumann, 2021). Seit einigen Jahren wird diskutiert, inwieweit Arbeitspl\u00e4tze von KI bedroht werden. Erste Erkenntnisse zeigten bereits, dass die \u00dcbernahme gesamter Berufsbilder durch KI unwahrscheinlich ist, sondern es sich vielmehr um die \u00dcbertragung einzelner T\u00e4tigkeiten auf KI handelt (Bonin et al., 2015). Routineaufgaben k\u00f6nnen hierbei am einfachsten von KI \u00fcbernommen werden, da sie repetitive und gleichbleibende T\u00e4tigkeiten umfassen. Die Frage ist an dieser Stelle, welche Voraussetzungen f\u00fcr eine solche Aufgabenteilung gegeben sein m\u00fcssen, damit KI wirklich alle Routineaufgaben \u00fcbernimmt und welche Besch\u00e4ftigten hiervon betroffen sind. Ob menschliche Arbeitskraft im Unternehmen durch Automatisierung ersetzt wird, h\u00e4ngt von den Instandhaltungs- und Arbeitskosten sowie der Verf\u00fcgbarkeit von KI und Arbeitskr\u00e4ften ab. Einfluss auf die faktische Entscheidung zur Automatisierung im Unternehmen haben somit auch die Arbeitslosenquote sowie der vorherrschende Fachkr\u00e4ftemangel. In Deutschland ist die Arbeitslosigkeit unter Geringqualifizierten hoch, den Unternehmen mangelt es hingegen an Fachkr\u00e4ften (Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, 2019). Dieser Fachkr\u00e4ftemangel hemmt bislang noch den Einsatz von KI in Unternehmen, da neben dem fachlichen Knowhow und dem Verst\u00e4ndnis der Technologien auch die wertvolle Erg\u00e4nzung der KI mit ihr bislang mangelnden pers\u00f6nlichen und sozialen Schl\u00fcsselqualifikationen fehlt. Ist der Einsatz von KI in der Einkommensverteilung aber erst klar erkennbar, dann werden die Gruppen, die hiervon betroffen sind, gegen eine Ausweitung von KI opponieren. Hierbei k\u00f6nnte es sich ersten Anzeichen nach um weitere Teile der Mittelschicht handeln. Um sie dauerhaft vom Einsatz von KI zu \u00fcberzeugen, ist es sinnvoll, vorab zu kl\u00e4ren, wie durch KI entstehende Einkommensdisparit\u00e4ten verhindert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Eine ausf\u00fchrliche Analyse der Begr\u00fcndung dieser Implikationen findet sich im Beitrag:<\/p>\n<p><strong>Kamin, A. und M. Neumann (2021):<\/strong> Ordnungsethische Prinzipien f\u00fcr den Einsatz von K\u00fcnstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt, Jahresband des Fachbereichs Wirtschaft der Jade Hochschule Wilhelmshaven, Oldenburg, Elsfleth, S. 211-234.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/ki12.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/ki12.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p><strong><u>Sonstige Quellen<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>AI HLEG (2018):<\/strong> A Definition of AI: Main Capabilities and Scientific Disciplines, Br\u00fcssel: Europ\u00e4ische Kommission.<\/p>\n<p><strong>BDA \u2013 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverba?nde (2018):<\/strong> Germany Reloaded \u2013 Wie Wirtschaft und Bescha?ftigte von der Digitalisierung profitieren ko?nnen, Berlin: BDA.<\/p>\n<p><strong>Bonin, H.\/ T. Gregory und U. Zierahn (2015):<\/strong> U?bertragung der Studie von Frey\/Osborne (2013) auf Deutschland, Endbericht, Mannheim.<\/p>\n<p><strong>Borgesius, F. (2018):<\/strong> Discrimination, Artificial Intelligence and Algorithmic Decision-making, https:\/\/rm.coe.int\/discrimination-artificial-intelligence-and-algorithmic-decision-making\/1680925d73, Zugriff: 18.03.2021.<\/p>\n<p><strong>Bundesagentur fu?r Arbeit (2019):<\/strong> Fachkra?fteengpassanalyse, https:\/\/statistik.arbeitsagentur.de\/Statistikdaten\/Detail\/201906\/arbeitsmarktberichte\/fk-engpassanalyse\/fk-engpassanalyse-d-0-201906-pdf.pdf, Zugriff: 13.04.2021.<\/p>\n<p><strong>Datenethikkommission (2019):<\/strong> Gutachten der Datenethikkommission, https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/publikationen\/themen\/it-digitalpolitik\/gutachten-datenethikkommission.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6, Zugriff:29.06.2021.<\/p>\n<p><strong>Destatis (2021):<\/strong> Gender Pay Gap, https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Themen\/Arbeit\/Arbeitsmarkt\/Qualitaet-Arbeit\/Dimension-1\/gender-pay-gap.html, Zugriff: 16.12.2021.<\/p>\n<p><strong>Hochrangige Expertengruppe fu?r ku?nstliche Intelligenz (2019):<\/strong> Ethik-Leitlinien fu?r eine vertrauenswu?rdige KI, https:\/\/op.europa.eu\/de\/publication-detail\/-\/publication\/d3988569-0434-11ea-8c1f-01aa75ed71a1, Stand: April 2019; Zugriff: 29.06.2021.<\/p>\n<p><strong>Janal, R. (2016):<\/strong> Die deliktische Haftung beim Einsatz von Robotern \u2013 Lehren aus der Haftung fu?r Sachen und Gehilfen, in: Gless, S.\/K. Seelmann (Hrsg.): Intelligente Agenten und das Recht, Robotik und Recht Band 9, S. 141-162.<\/p>\n<p><strong>Scheufen, M. (2019):<\/strong> Ku?nstliche Intelligenz und Haftungsrecht: die e-Person aus o?konomischer Sicht, Wirtschaftsdienst, Jg. 99, Nr. 6, S. 411-414.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) l\u00e4sst sich gem\u00e4\u00df der EU-Kommission (AI HLEG, 2018) definieren als \u201evom Menschen designtes System, welches in der physischen und digitalen Welt durch &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=30364\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eSechs ordnungsethische Implikationen f\u00fcr den Einsatz von K\u00fcnstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":122,"featured_media":30366,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4073,4072],"tags":[282,4074,543,4075,3114,1778,2998],"class_list":["post-30364","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-fortschrittliches","category-intelligentes","tag-arbeitsmarkt","tag-arbeitswelt","tag-datenschutz","tag-fortschritt","tag-kuenstliche-intelligenz","tag-neumann","tag-transparenz"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - 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