{"id":31463,"date":"2022-08-20T00:58:52","date_gmt":"2022-08-19T23:58:52","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=31463"},"modified":"2022-08-20T08:56:29","modified_gmt":"2022-08-20T07:56:29","slug":"wie-geht-es-weiter-mit-dem-stabilitaets-und-wachstumspakt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=31463","title":{"rendered":"Wie geht es weiter mit dem Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt?"},"content":{"rendered":"<p><strong>1. Entstehung und Entwicklung des Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakts<\/strong><\/p>\n<p>Im Vorfeld der Europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion (EWU) wurde deutlich, dass die Koordination der Fiskalpolitik zum Problem innerhalb des neu zu schaffenden W\u00e4hrungsgebiets werden k\u00f6nnte. Denn w\u00e4hrend die Geldpolitik nach dem erfolgreichen Beitritt zur EWU dem nationalen Zugriff der Mitgliedsl\u00e4nder entzogen und zentral von der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB) gesteuert wird, bleibt die nationale Zust\u00e4ndigkeit bei der Fiskalpolitik weiterhin erhalten. Um eine \u00fcberm\u00e4\u00dfige Staatsverschuldung auch nach einem Beitritt zur EWU zu vermeiden, setzte man daher auf zwei Regelungen: Zum einen sollte der Marktmechanismus \u00fcber l\u00e4nderspezifische Risikopr\u00e4mien in den Zinss\u00e4tzen dazu f\u00fchren, dass sich die Kreditaufnahme f\u00fcr hoch verschuldete Mitgliedsl\u00e4nder verteuert und dadurch der Anreiz, sich weiter zu verschulden, sinkt. Zum anderen wurde \u2013 quasi als zweite Verteidigungslinie \u2013 1997 auf Dr\u00e4ngen des deutschen Finanzministers Waigel der Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt (SWP) eingef\u00fchrt, der feste Grenzwerte f\u00fcr die Neuverschuldung (3 Prozent bezogen auf das nominale BIP) und den Schuldenstand (60 Prozent bezogen auf das nominale BIP) vorgibt, bei deren \u00dcberschreiten Sanktionen f\u00fcr das betreffende Land vorgesehen sind. Gem\u00e4\u00df Gleichung (2) im Anhang sind beide Kriterien nicht unabh\u00e4ngig voneinander. Unter der Annahme eines Wirtschaftswachstums von 5 Prozent ist eine Neuverschuldungsquote von 3 Prozent langfristig kompatibel mit einer Schuldenstandsquote von 60 Prozent.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die anf\u00e4ngliche Fassung des SWP wurde zweimal \u2013 n\u00e4mlich 2005<a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\">[1]<\/a> und 2012 \u2013 reformiert. Dabei ist f\u00fcr die weiteren \u00dcberlegungen von besonderer Bedeutung, dass im Rahmen der Reform 2012 neben dem bis dahin ausschlie\u00dflich f\u00fcr Defizitverfahren relevanten Neuverschuldungskriterium (3 Prozent) nun auch ein (verbindlicher) Abbaupfad f\u00fcr L\u00e4nder mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Schuldenst\u00e4nden (&gt; 60 Prozent) eingef\u00fchrt wurde. Dieser besagt, dass der den Grenzwert von 60 Prozent \u00fcberschreitende Teil der Staatsverschuldung innerhalb von 20 Jahren abzubauen ist (Zwanzigstel-Regel). In Gleichung (6) im Anhang entspricht dies einem Lambda von 0,05.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden die Vorschriften des SWP am 20. M\u00e4rz 2020 zun\u00e4chst bis Ende dieses Jahres ausgesetzt, um den Mitgliedsl\u00e4ndern entsprechenden fiskalischen Spielraum f\u00fcr Ma\u00dfnahmen zur \u00dcberwindung der Pandemiefolgen einzur\u00e4umen. Angesichts des im Februar 2022 ausgebrochenen Ukraine-Kriegs soll diese Frist auf Vorschlag der EU-Kommission nun (zun\u00e4chst) bis Ende 2023 weiter verl\u00e4ngert werden. Doch bereits vor diesen Entwicklungen hatte es immer wieder Stimmen gegeben, die f\u00fcr eine Reform des SWP<a href=\"#_edn2\" name=\"_ednref2\">[2]<\/a> pl\u00e4dierten, mit der sich dieser Beitrag besch\u00e4ftigt.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund zeigt Abbildung 1 zun\u00e4chst die Entwicklung der Schuldenstandsquoten ausgew\u00e4hlter Mitgliedsl\u00e4nder der EWU. Bei den Werten f\u00fcr die Jahre 2022 und 2023 handelt es sich um Prognosen der EU, die die Folgen des Ukraine-Krieges f\u00fcr die Verschuldung und das Wirtschaftswachstum in den betrachteten L\u00e4ndern noch nicht ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/stabsmeets1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/stabsmeets1.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p><strong>2. Aktuelle Reformvorschl\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Die vorliegenden Reformvorschl\u00e4ge verfolgen in ihrer Mehrheit das Ziel, die fiskalische \u201eFlexibilit\u00e4t\u201c \u2013 insbesondere f\u00fcr hoch verschuldete L\u00e4nder \u2013 zu erh\u00f6hen sowie \u201eunrealistische\u201c Anpassungserfordernisse, die aus den aktuellen Vorschriften resultieren, zu reduzieren. Deutlich weniger Beachtung findet hingegen das Ziel, fiskalisch bedingte Einfl\u00fcsse auf die Geldpolitik der EZB auszuschlie\u00dfen. Die vorliegenden Reformvorschl\u00e4ge lassen sich ferner danach unterscheiden, ob sie prim\u00e4r an der Verschuldungsregel (60 Prozent) oder an der Defizitregel (3 Prozent) ansetzen.<\/p>\n<p><strong>2.1 Reform der Verschuldungsregel<\/strong><\/p>\n<p>Vorschl\u00e4ge, die eine Reform der Verschuldungsregel vorsehen, setzen entweder an dem bisherigen Grenzwert von 60 Prozent oder an der Anpassungsgeschwindigkeit\u00a0(Lambda) an. In beiden F\u00e4llen f\u00fchrt dies \u2013 wie die auf Gleichung (7) im Anhang basierende Tabelle 1 zeigt \u2013 dazu, dass sich die Anpassungslast f\u00fcr die hochverschuldeten Mitgliedsl\u00e4nder in Form der notwendigen Prim\u00e4rdefizit- bzw. -\u00fcberschussquoten reduziert. Dabei wird insbesondere die Anhebung des Grenzwertes f\u00fcr die Verschuldungsquote auf 100 Prozent diskutiert. So wie der bisherige Grenzwert von 60 Prozent etwa dem Durchschnitt bei der Gr\u00fcndung der EWU entsprach, w\u00fcrde man sich nun der Macht des Faktischen beugen und den \u2013 wie Abbildung 1 zeigt \u2013 aktuellen Durchschnittswert als neuen Grenzwert einf\u00fchren. Tabelle 1 zeigt die notwendigen Prim\u00e4rdefizite (ein negatives Vorzeichen entspricht einem Prim\u00e4r\u00fcberschuss), die erforderlich sind, um eine Schuldenstandsquote von 150 Prozent auf den Grenzwert von 60 bzw. 100 Prozent zu reduzieren. Eine Schuldenstandsquote von 150 Prozent entspricht dabei etwa der aktuellen Situation in Italien. Unter den geltenden Vorschriften (60 Prozent, 20 Jahre) erfordert dies \u2013 abh\u00e4ngig von den hier angenommenen Wachstums-Zins-Differenzen (y \u2013 z) \u2013 eine zunehmend gr\u00f6\u00dfere Prim\u00e4r\u00fcberschussquote. Weitet man die Anpassungsphase auf 40 Jahre aus oder erh\u00f6ht den Grenzwert auf 100 Prozent, sinken die Konsolidierungserfordernisse deutlich. Dabei zeigt sich, dass sich die Entlastung bei einer Verl\u00e4ngerung der Anpassungsphase auf 40 Jahre und einer Erh\u00f6hung des Grenzwertes auf 100 Prozent etwa die Waage halten. Bezogen auf die in Tabelle 2 enthaltenen aktuellen Prim\u00e4rdefizitquoten bleibt jedoch \u2013 aus heutiger Sicht \u2013 immer noch ein nicht unerheblicher Anpassungsbedarf.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/stabsmeets2.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/stabsmeets2.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Ein Vertreter dieses Reformansatzes ist etwa der <strong>Europ\u00e4ische Stabilit\u00e4tsmechanismus<\/strong><a href=\"#_edn3\" name=\"_ednref3\">[3]<\/a> (ESM), dessen Vorschl\u00e4ge weitgehend auf \u00dcberlegungen des <strong>Europ\u00e4ischen Fiskalausschusses<\/strong><a href=\"#_edn4\" name=\"_ednref4\">[4]<\/a> (EFB) \u2013 einem unabh\u00e4ngigen Beratungsgremium in der Europ\u00e4ischen Kommission \u2013 basieren. Vorgeschlagen wird eine Anhebung des Grenzwerts auf 100 Prozent<a href=\"#_edn5\" name=\"_ednref5\">[5]<\/a>, was \u2013 wie Tabelle 1 zeigt \u2013 eine h\u00f6here fiskalische \u201eFlexibilit\u00e4t\u201c gew\u00e4hrleistet. Dieses Ziel ist nach Gleichung (2) im Anhang dann mit einem weiterhin geltenden Grenzwert von 3 Prozent f\u00fcr die Neuverschuldung kompatibel, wenn man von einem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von ebenfalls (nur noch) 3 Prozent ausgeht. Der genaue Abbaupfad des Schulden\u00fcberhangs soll ferner individuell mit den betroffenen L\u00e4ndern ausgehandelt werden, um \u201eunrealistische\u201c Ziele zu vermeiden. Erg\u00e4nzt wird dieser Vorschlag durch eine Ausgabenregel, nach der die Prim\u00e4rausgaben des Staates nicht st\u00e4rker steigen d\u00fcrfen als das durchschnittliche Wirtschaftswachstum.<\/p>\n<p>Durch die Orientierung des Ausgabenkriteriums an der durchschnittlichen Wachstumsrate wird bei diesem Vorschlag eine st\u00e4rker antizyklische Fiskalpolitik erm\u00f6glicht, die von vielen Kritikern des SWP in der gegenw\u00e4rtigen Form gefordert wird. Es stellen sich jedoch eine Reihe eher technisch-konzeptioneller Fragen, wie etwa: Wer verhandelt die individuellen Anpassungspfade von Seiten der EU, bedarf es neuer Institutionen und wer muss den Ergebnissen zustimmen? Sonderregelungen f\u00fcr hoch verschuldete L\u00e4nder sind zwar pragmatisch, bergen aber die Gefahr in sich, falsche Anreize zu setzen. Diese k\u00f6nnten noch durch fallweise Revisionen der Anpassungspfade bei deren Nicht-Einhalten verst\u00e4rkt werden.<\/p>\n<p><strong>2.2 Reform der Defitzitregel<\/strong><\/p>\n<p>Im Gegensatz zu den zuvor erl\u00e4uterten Reformvorschl\u00e4gen setzt der k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichte Vorschlag des <strong>Bundesfinanzministeriums<\/strong><a href=\"#_edn6\" name=\"_ednref6\">[6]<\/a> ausschlie\u00dflich an der Neuverschuldungsquote an. Demnach soll es den Mitgliedsl\u00e4ndern k\u00fcnftig nur noch erlaubt sein, ein j\u00e4hrliches strukturelles Defizit von 0,5 Prozent einzugehen. Das Konzept des strukturellen Haushalts geht dabei zur\u00fcck auf den Sachverst\u00e4ndigenrat<a href=\"#_edn7\" name=\"_ednref7\">[7]<\/a> und bereinigt den Haushalt insbesondere um konjunkturbedingte Einfl\u00fcsse. Bei den folgenden Berechnungen wird das oben genannte Ziel durch ein durchschnittliches (konstantes) Defizit in H\u00f6he von 0,5 Prozent bzw. durch einen ausgeglichenen Haushalt angen\u00e4hert. Im Gegenzug zu dieser Versch\u00e4rfung bei der Neuverschuldungsregel soll auf verbindliche Vorgaben zum Schuldenabbau (Zwanzigstel-Regel) verzichtet werden.<\/p>\n<p>Betrachtet man zun\u00e4chst die von dieser Regelung ausgehenden (automatischen) Wirkungen auf den Abbau der Schuldenstandsquoten, so zeigt die auf Gleichung (1) im Anhang basierende Abbildung 2, dass ein Land mit einer Schuldenstandsquote von 150 Prozent in der Ausgangsperiode und einem nominalen Wirtschaftswachstum von 5 Prozent \u00fcber den gesamten Zeitraum nach etwa 20 Jahren den Grenzwert von 60 Prozent erreichen w\u00fcrde. Diese Entwicklung w\u00fcrde also etwa den heutigen Vorgaben entsprechen. Sinkt die durchschnittliche Wachstumsrate hingegen auf 3 Prozent, verl\u00e4ngert sich die Anpassungsphase allerdings bereits auf etwas unter 40 Jahre.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/stabsmeets3.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/stabsmeets3.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Betrachtet man in einem zweiten Schritt die Anpassungslast in den Mitgliedsl\u00e4ndern, so zeigt Gleichung (3) im Anhang, dass ein \u2013 hier nur zur Vereinfachung angenommener \u2013 ausgeglichener Haushalt voraussetzt, dass der Zinsquote eine gleich hohe Prim\u00e4r\u00fcberschussquote gegen\u00fcberstehen muss. Tabelle 2 zeigt vor diesem Hintergrund die von der EU-Kommission f\u00fcr 2022 prognostizierten Zins- und tats\u00e4chlichen Prim\u00e4rdefizitquoten. Die Zinsquote entspricht dabei der gegenw\u00e4rtig notwendige Prim\u00e4r\u00fcberschussquote, die einen ausgeglichenen Haushalt gew\u00e4hrleisten w\u00fcrde. Die Summe aus der Zins- und der aktuellen Prim\u00e4rdefizitquote gibt zudem an, um wieviel Prozentpunkte (PP) sich die Prim\u00e4rdefizitquote aus heutiger Sicht verbessern m\u00fcsste, um einen ausgeglichenen Haushalt zu gew\u00e4hrleisten. Dabei ist zu beachten, dass die fiskalischen Folgen des Ukraine-Kriegs in diesen Zahlen noch nicht enthalten sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/stabsmeets4.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/stabsmeets4.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums hat den Vorteil, dass auch er durch seine Orientierung am strukturellen Haushalt Raum f\u00fcr eine antizyklische Fiskalpolitik zur Verf\u00fcgung stellt. Ferner f\u00fchrt der Vorschlag \u2013 in Abh\u00e4ngigkeit von der H\u00f6he des nominalen Wirtschaftswachstums \u2013 automatisch zu einem l\u00e4ngerfristigen Abbau der Schuldenquoten. Problematisch ist hingegen die Berechnung des strukturellen Haushalts, dessen H\u00f6he m\u00f6glicherweise auch h\u00e4ufigen Revisionen unterliegen wird.\u00a0 Hinzu kommt, dass der Vorschlag vorsieht, dass sich die Mitgliedsl\u00e4nder schrittweise dem Haushalts-Ziel n\u00e4hern k\u00f6nnen. Je weiter der eigentliche \u201eStartpunkt\u201c somit in der Zukunft liegt, desto l\u00e4nger ziehen sich die Anpassungsprozesse hin.<\/p>\n<p>Indirekt setzt auch ein Vorschlag des Br\u00fcsseler Think Tanks <strong>Bruegel<\/strong><a href=\"#_edn8\" name=\"_ednref8\">[8]<\/a> an der Defizitregel an. Danach sollen Investitionen in den Klimaschutz von der Defizitberechnung ausgenommen werden. Dar\u00fcber hinaus soll die vorhandene Flexibilit\u00e4t des SWP voll ausgenutzt werden. In der Wirkung entspricht dieser Vorschlag einer impliziten Erh\u00f6hung der Defizitquote und erm\u00f6glicht somit insgesamt eine h\u00f6here Neuverschuldung. Ein solcher Vorschlag schafft Raum f\u00fcr zus\u00e4tzliche staatliche Ausgaben zur Finanzierung von Investitionen. H\u00e4ufig kommt das Argument hinzu, dass dies langfristig das Wirtschaftswachstum steigert und k\u00fcnftige Ausgaben reduziert. Vor dem Hintergrund von Gleichung (5) h\u00e4tte dies positive Wirkungen auf die Reduktion der Schuldenstandsquoten. Es ist allerdings ungewiss, ob diese positiven Wirkungen tats\u00e4chlich eintreten w\u00fcrden. Au\u00dferdem ist damit zu rechnen, dass eine solches Vorgehen Begehrlichkeiten wecken wird, zunehmend weitere Ausgaben \u2013 wie etwa Ausgaben f\u00fcr die Digitalisierung \u2013 auszunehmen. Dem kann man jedoch entgegenhalten, dass gerade f\u00fcr diese Bereiche der NextGenerationEU-Fonds (Corona-Wiederaufbaufonds) ins Leben gerufen wurde und dass die duale Transformation durch private und nicht durch weitere einzelstaatliche Investitionen finanziert werden sollte. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass ein solcher Einstieg in Ausnahmen von den anrechenbaren Staatsausgaben den SWP l\u00e4ngerfristig komplett aush\u00f6hlen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Eine Reform der Neuverschuldungsregel schlagen auch <strong>Jost und T\u00f6dter<\/strong><a href=\"#_edn9\" name=\"_ednref9\">[9]<\/a> vor. Ziel dieses Vorschlags ist es jedoch, den Anreiz, von Seiten der Mitgliedsl\u00e4nder Einfluss auf die Geldpolitik auszu\u00fcben, auszuschalten. Hierzu darf in ihrem Vorschlag das Defizit umso h\u00f6her ausfallen, je mehr Schuldzinsen ein Land im Vorjahr gezahlt hat. Dadurch wird der Haushaltsspielraum eines Landes, gemessen am zul\u00e4ssigen Prim\u00e4rdefizit, aus Sicht der Autoren unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he der Schuldzinsen. Selbst wenn dies f\u00fcr den Bereich der Neuverschuldung zutrifft, \u00fcbersieht der Vorschlag, dass \u00fcber die von den Autoren weiterhin geforderte Verschuldungsregel in der bisherigen Form und den Abbaupfad in Form der Zwanzigstel-Regel der Druck auf die Geldpolitik erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund von Gleichung (4) bzw. (5) im Anhang, die eine Vereinfachung f\u00fcr den Fall kleiner Wachstumsraten (y) darstellt, ergeben sich die Haupt-Einflusskan\u00e4le der Geldpolitik auf die Ver\u00e4nderung der Schuldenstandsquote (Delta b) in Form des durchschnittlichen Zinssatzes (z) und des nominalen Wirtschaftswachstums (y).<\/p>\n<p>Geht man \u2013 nur zur Vereinfachung \u2013 von einem ausgeglichenen Prim\u00e4rhaushalt aus (d<sup>P<\/sup> = 0), dann ist die notwendige Voraussetzung f\u00fcr einen Abbau der Schuldenstandsquote (Delta b weist ein negatives Vorzeichen auf), dass das nominale Wirtschaftswachstum gr\u00f6\u00dfer ist als der durchschnittliche Zins (y &gt; z). Da eine expansive Geldpolitik einerseits (zumindest kurzfristig) zu sinkenden Zinsen f\u00fchrt, die mit dem Anteil der neu aufgenommenen Schulden in den durchschnittlichen Zins eingehen, und andererseits einen Anstieg des realen Wirtschaftswachstums und der Inflation beg\u00fcnstigt, erleichtert eine solche Politik tendenziell den Abbau der Schuldenstandsquoten (die Differenz y \u2013 z vergr\u00f6\u00dfert sich). \u00a0Mit Blick auf die Entwicklung der Schuldenstandsquote ist es dabei vollkommen unerheblich, ob das nominale Wirtschaftswachstum (y) auf einen Anstieg des realen Wirtschaftswachstums (y<sup>r<\/sup>) oder der Inflationsrate (Pi) zur\u00fcckgeht. In diesen Zusammenhang k\u00f6nnte man auch das neue geldpolitische Instrument zum \u201eSchutz\u201c des Transmissionsprozesses (TPI) einordnen, das (fundamental nicht gerechtfertigte) Risikopr\u00e4mien und dadurch bedingte Zinssteigerungen in einzelnen L\u00e4ndern verhindern soll. Zusammenfassend f\u00fchrt dies zu der Schlussfolgerung, dass das Ziel dieses Reformvorschlags auf die dort vorgesehene Weise nicht realisiert werden kann.<\/p>\n<p><strong>3. Durchsetzungsprobleme<\/strong><\/p>\n<p>Das Kernproblem des SWP ist aber \u2013 neben der Ausgestaltung der Regeln<a href=\"#_edn10\" name=\"_ednref10\">[10]<\/a> selbst \u2013 \u00a0deren Durchsetzung. Die in Abbildung 1 zum Ausdruck kommende Vergangenheit hat deutlich gezeigt, dass politische Einfl\u00fcsse stets einer strikten Umsetzung des SWP entgegenstanden<a href=\"#_edn11\" name=\"_ednref11\">[11]<\/a>. Trotz zahlreicher Verletzungen des SWP ist es in keinem dieser F\u00e4lle zu den m\u00f6glichen und notwendigen Sanktionen gekommen<a href=\"#_edn12\" name=\"_ednref12\">[12]<\/a>. Grundlegend \u00e4ndern lie\u00dfe sich das wohl nur durch einen weitgehenden Sanktions-Automatismus. Doch aus polit\u00f6konomischen Gr\u00fcnden und den Lehren der Vergangenheit erscheint eine solche Regelung unrealistisch. Vor diesem Hintergrund wird nun vorgeschlagen, eine unabh\u00e4ngige Institution mit der Durchf\u00fchrung der entsprechenden Verfahren zu betrauen. Ob sich eine solche Institution jedoch dem Druck der Mitgliedsl\u00e4nder (komplett) entziehen kann, erscheint eher unwahrscheinlich. Daf\u00fcr wird im Zweifel eine in (fast) allen Reformvorschl\u00e4gen enthalte Escape-Klausel sorgen, die bei \u201eau\u00dfergew\u00f6hnlichen\u201c (wirtschaftlichen) Ereignissen \u2013 sogenannten externen Schocks \u2013 Ausnahmen von der Regel zulassen. Angesichts dieser Schwierigkeiten wird ferner vorgeschlagen, die bisher m\u00f6glichen negativen Sanktionen \u2013 \u00fcber deren Sinn man insbesondere in Form von Geldstrafen sicherlich streiten kann \u2013 durch \u201emildere\u201c Sanktionen<a href=\"#_edn13\" name=\"_ednref13\">[13]<\/a> oder positive Anreize zu ersetzen. Unter mildere Sanktionen f\u00e4llt dabei etwa die Kopplung von Anspr\u00fcchen auf Zahlungen aus EU-Finanzquellen an die Einhaltung der Regeln des SWP. Anders als eine Geldbu\u00dfe wiegt eine solche Strafe weniger schwer, weil sie nicht aus dem \u2013 sowieso schon belasteten \u2013 laufenden nationalen Staatshaushalt finanziert werden muss. Dies wird zum Beispiel auch f\u00fcr Mittel aus dem Corona-Wiederaufbaufonds der EU vorgeschlagen.<a href=\"#_edn14\" name=\"_ednref14\">[14]<\/a> Wie gut ein solches Vorgehen in dem spezifischen Fall funktionieren k\u00f6nnte, hat man ja bereits gesehen, als eine entsprechende Mittelvergabe an das Rechtsstaatlichkeits-Prinzip gekoppelt werden sollte.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund immer neuer Krisen seit 2008 stellt die aktuelle fiskalische Lage der hoch verschuldeten Mitgliedsl\u00e4nder aber die gr\u00f6\u00dfte Herausforderung f\u00fcr die R\u00fcckkehr zu einem \u2013 wie auch immer ausgestalteten \u2013 SWP dar. Steigende Zinsen in der Euro-Zone werden den fiskalischen Spielraum weiter senken und daher das Interesse an einer \u00e4u\u00dferst flexiblen Ausgestaltung des (neuen) SWP beg\u00fcnstigen. Verbindliche Abbaupfade f\u00fcr die Schuldenstandsquoten wird man vor diesem Hintergrund sicherlich mit dem Hinweis auf ein damit verbundenes Abw\u00fcrgen der Konjunktur in den betroffenen L\u00e4ndern zu verhindern versuchen. Es steht zu bef\u00fcrchten, dass das bereits mit Blick auf die Reform 2005 gezogene Fazit von Schmidt auch auf die bevorstehende Reform des SWP zutreffen wird: Die Reformma\u00dfnahmen waren von vornherein darauf ausgerichtet, \u201edie faktische Nicht-Anwendung des Paktes nun durch eine entsprechende Regel\u00e4nderung nachtr\u00e4glich zu legitimieren. [\u2026] Aus polit\u00f6konomischen Gr\u00fcnden ging es in der Reform nur darum, das diskretion\u00e4re Ermessen de jure nun so zu erh\u00f6hen, dass [es] gar kein vertragswidriges Verhalten mehr geben kann. Damit kann der Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt und seine Reform grunds\u00e4tzlich als gescheitert angesehen werden\u201c.<a href=\"#_edn15\" name=\"_ednref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/stabsmeets5.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/stabsmeets5.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/stabsmeets6.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/stabsmeets6.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p>&#8212; &#8212; &#8212;<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[1]<\/a> Zu einer Erl\u00e4uterung dieser Reform vgl. etwa Schmidt, Andr\u00e9 (2008): Die Reform des Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspaktes: Missgl\u00fccktes Konstrukt und\/oder Politikversagen? Manuskript-Fassung.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[2]<\/a> Vgl. etwa: https:\/\/www.kas.de\/de\/analysen-und-argumente\/detail\/-\/content\/die-reform-des-stabilitaes-und-wachtsumspaktes<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref3\" name=\"_edn3\">[3]<\/a> Vgl. Francov\u00e1, Olga u.a. (2021): EU fiscal rules: reform considerations, ESM Discussion Paper Nr. 17.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref4\" name=\"_edn4\">[4]<\/a> Vgl. European Fiscal Board (2018): Annual Report, Br\u00fcssel sowie European Fiscal Board (2020): Annual Report, Br\u00fcssel.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref5\" name=\"_edn5\">[5]<\/a> Im Gegensatz dazu h\u00e4lt der Europ\u00e4ische Fiskalrat in seinem Vorschlag an dem Grenzwert von 60 Prozent fest.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref6\" name=\"_edn6\">[6]<\/a> https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Interviews\/2022\/2022-08-04-handelsblatt.html<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref7\" name=\"_edn7\">[7]<\/a> Vgl. Sachverst\u00e4ndigenrat (1995): Jahresgutachten 1994\/95, Wiesbaden.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref8\" name=\"_edn8\">[8]<\/a> https:\/\/www.bruegel.org\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/PC-2021-18-0909.pdf<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref9\" name=\"_edn9\">[9]<\/a> Jost, T. und K.-H. T\u00f6dter (2019): Eine neue Fiskalregel f\u00fcr die Eurozone: einfach, transparent, kontrollierbar, List Forum, S. 381-395.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref10\" name=\"_edn10\">[10]<\/a> Zu m\u00f6glichen formalen \u00c4nderungs-\u201eH\u00fcrden\u201c vgl. etwa Francov\u00e1, Olga u.a. (2021), EU fiscal rules: reform considerations, ESM Discussion Paper Nr. 17, S. 22-23 sowie Schmidt, Andr\u00e9 (2008): Die Reform des Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspaktes: Missgl\u00fccktes Konstrukt und\/oder Politikversagen? Manuskript-Fassung, S. 2-3.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref11\" name=\"_edn11\">[11]<\/a> https:\/\/www.zew.de\/presse\/pressearchiv\/zew-oekonom-friedrich-heinemann-zur-reform-des-stabilitaetspakts<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref12\" name=\"_edn12\">[12]<\/a> Seit der Einf\u00fchrung der Euro-Schuldenregeln hat die EU-Kommission 37 Defizitverfahren gegen Mitgliedsl\u00e4nder er\u00f6ffnet. In keinem dieser F\u00e4lle wurden jedoch Sanktionen ergriffen. https:\/\/www.handelsblatt.com\/politik\/international\/waehrungsunion-euro-staaten-haben-37-mal-gegen-schuldenregeln-verstossen-aber-null-strafen-kassiert\/28468442.html<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref13\" name=\"_edn13\">[13]<\/a> Vgl. Matthes, J\u00fcrgen (2022): Stabilit\u00e4t statt staatlicher \u00dcberforderung, IW-Policy Paper 1, K\u00f6ln, S. 17-18.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref14\" name=\"_edn14\">[14]<\/a> Vgl. ebenda, S. 18.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref15\" name=\"_edn15\">[15]<\/a> Schmidt , Andr\u00e9 (2008): Die Reform des Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspaktes: Missgl\u00fccktes Konstrukt und\/oder Politikversagen? Manuskript-Fassung, S. 14.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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