{"id":33029,"date":"2023-02-28T00:19:00","date_gmt":"2023-02-27T23:19:00","guid":{"rendered":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=33029"},"modified":"2023-02-28T06:49:18","modified_gmt":"2023-02-28T05:49:18","slug":"pro-contraalterssicherung-sollte-sich-von-der-versicherungstechnischen-aequivalenz-verabschieden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=33029","title":{"rendered":"<b>Pro &#038; Contra<\/b>Alterssicherung sollte sich von der versicherungstechnischen \u00c4quivalenz verabschieden"},"content":{"rendered":"\n<p>Durch den Renteneintritt der Babyboomer in den kommenden Jahren steht das Rentensystem vor gro\u00dfen Herausforderungen. In den kommenden 15 Jahren werden etwa 13&nbsp; Millionen Erwerbst\u00e4tige das Renteneintrittsalter \u00fcberschritten haben, etwa 30 Prozent der derzeit dem Arbeitsmarkt zu Verf\u00fcgung stehenden Personen. Das f\u00fchrt zu einer finanziellen Belastung des Systems. Gleichzeitig nimmt das Risiko von Altersarmut zu, insbesondere f\u00fcr Personen, die in den 1990 und 2000 Jahren von Arbeitslosigkeit betroffen waren. Eine systematische Abkehr von der bisherigen Ausgestaltung der Beitrags\u00e4quivalenz k\u00f6nnte einen wichtigen Beitrag leisten, um beiden Herausforderungen zu begegnen.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird von der sogenannten Beitrags\u00e4quivalenz (auch Teilhabe\u00e4quivalenz genannt) gepr\u00e4gt: die Rente orientiert sich in ihrer H\u00f6he im Wesentlichen an den zuvor gezahlten Beitr\u00e4gen<a href=\"#_edn1\" id=\"_ednref1\">[i]<\/a>. Das bedeutet, dass die sp\u00e4teren monatlichen Renten f\u00fcr eine versicherte Person umso h\u00f6her sind je mehr Beitr\u00e4ge sie lebenslang gezahlt hat. Das sieht erst einmal prozedural gerecht aus. Es f\u00fchrt aber dazu, dass Versicherte, die l\u00e4ngere Erwerbsunterbrechungen oder niedrige Einkommen hatten und daher nur wenig Beitr\u00e4ge zahlten, im Alter \u00fcberdurchschnittlich von Armut bedroht sind. Altersarmut, der die Betroffenen kaum noch mit eigenen Kr\u00e4ften entkommen k\u00f6nnen, wird als distributiv besonders ungerecht empfunden und alle politischen Parteien haben das Ziel, Altersarmut zu reduzieren.<a href=\"#_edn2\" id=\"_ednref2\">[ii]<\/a> Allein deswegen sollte man \u2013 wie dies im \u00dcbrigen in den meisten Staaten der westlichen Welt der Fall ist \u2013 das \u00c4quivalenzprinzip als Prozedur in Frage stellen. Es ist aber noch komplizierter und es gibt weitere Argumente gegen die versicherungstechnische \u00c4quivalenz als Gestaltungsprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung<a href=\"#_edn3\" id=\"_ednref3\">[iii]<\/a>, was im \u00fcbrigen nicht hei\u00dft, dass die relativ gro\u00dfe Verl\u00e4sslichkeit, die sich durch die von Versicherten und Arbeitgebern gestaltete Selbstverwaltung der Rentenversicherung ergibt, aufgegeben werden m\u00fcsste.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>PROZEDURALE UND DISTRIBUTIVE GERECHTIGKEIT<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend die relative Lohnposition und die daraus resultierenden Beitr\u00e4ge, die H\u00f6he der monatlichen Rente bestimmen, gilt dies nicht f\u00fcr die Summe aller ausgezahlten Renten, also f\u00fcr die Anzahl der Monate, in denen eine Rente bezogen wird. Dies ist prozedural auch vern\u00fcnftig, da es sich beim gesetzlichen Rentensystem um eine Versicherung mit Risikoausgleich handelt. Das System versichert gegen das Risiko eines langen Lebens und daher ist es nicht notwendig f\u00fcr ein potentiell sehr hohes Alter maximal vorzusorgen. Das bedeutet aber: wer fr\u00fch stirbt, erh\u00e4lt weniger Renten in der Summe ausgezahlt als die Person, die Gl\u00fcck hat und lange lebt. Ob dies als distributiv gerecht bewertet werden kann, h\u00e4ngt davon ab, ob Unterschiede in der Lebenserwartung rein zuf\u00e4llig sind. Die Daten zeigen freilich eindeutig, dass das nicht der Fall ist. Analysiert man die Verteilung der Lebenserwartung stellt man \u2013 nicht nur f\u00fcr Deutschland \u2013 fest, dass die Lebenserwartung systematisch vom Bildungsniveau, von Unterschieden in der Belastung im Beruf und vom Einkommen abh\u00e4ngt.<a href=\"#_edn4\" id=\"_ednref4\">[iv]<\/a> Das Bildungsniveau wiederum wird stark vom sozialen Umfeld bestimmt, in das man hineingeboren wird. Das f\u00fchrt dazu, dass es bei der Summe der ausgezahlten Renten eine systematische Umverteilung von Menschen mit geringen Einkommen zu Menschen mit hohen Einkommen gibt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Befund muss (und sollte) &nbsp;nicht dazu f\u00fchren, dass die H\u00f6he der Rente direkt von der prognostizierten Lebenserwartung bestimmt wird. Der Zusammenhang zwischen Bildung und Lebenserwartung kann nur gesch\u00e4tzt werden und wird auch durch weitere Faktoren, wie Geschlecht (nicht zu \u00e4ndern) und Ern\u00e4hrung oder Bewegung (\u00e4nderbar, wenn oft auch nur schwer) bestimmt. Aber bei der Gestaltung der Alterssicherung sollte ber\u00fccksichtigt werden, dass die gegenw\u00e4rtige Ausgestaltung der Beitrags\u00e4quivalenz alles andere als eindeutig gerecht ist, weil sie nur auf den Monatsbetrag der Rente abstellt und systematische Unterschiede in der Lebenserwartung unber\u00fccksichtigt l\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch kann aus der <em>prozeduralen<\/em> Gerechtigkeits-Forderung nach Beitrags\u00e4quivalenz nicht der Schluss gezogen werden, dass innerhalb des Rentensystems keine Umverteilung erfolgen darf. Bei einer Pflichtversicherung ist man ja gewisserma\u00dfen schon vor der Geburt Mitglied und man kann vor dem \u201eSchleier der Unwissenheit\u201c dagegen versichert werden, ob man lange lebt (als Frau oder Kind wohlhabender Eltern) oder ein niedriges Lebenseinkommen erzielt (als Kind armer Eltern) . Allerdings macht es einen Unterschied, ob das Geschlecht zuf\u00e4llig ist oder Einkommensschw\u00e4che absehbar ist, weil man in ein bildungsfernes Elternhaus hineingeboren wird. Hinzu kommt: prozedurale Gerechtigkeit ist nicht alles. Es gibt auch <em>distributive<\/em> Gerechtigkeit, die gewisserma\u00dfen vom Ende her gedacht wird: wenn jemand arm ist, wird dies als ungerecht empfinden; und dies umso ehr je weniger er (z. B. als alter Mensch im Ruhestand) noch etwas daran \u00e4ndern kann. Mit anderen Worten: ein prozedural als fair zustande gekommenes Ergebnis kann ohne weiteres als distributiv unfair bewertet werden. Dies kann man z. B. auf Arbeits- und Wohnungsm\u00e4rkten, die gesetzlich (also prozedural) wohlgeordnet sind, gut beobachten, da trotzdem Diskriminierung eine Rolle spielt. Der Einbau von gezielter Umverteilung in die gesetzliche Rentenversicherung kann also durchaus f\u00fcr eine Sozialversicherung, die ja ausdr\u00fccklich nicht privatwirtschaftlicher Logik folgt, \u201eversicherungsgem\u00e4\u00df\u201c sein. Insofern&nbsp; w\u00fcrde eine ausgebaute Grundsicherung, die nicht nur in den allermeisten F\u00e4llen Altersarmut vermeidet, sondern f\u00fcr ein Leben erkennbar \u00fcber dem Niveau von Almosen sorgt, als versicherungsgerecht angesehen werden.<a href=\"#_edn5\" id=\"_ednref5\">[v]<\/a> Dabei muss auch ber\u00fccksichtigt werden, das steuerfinanzierte Sozialleistungen durchaus zielgerichteter als Versicherungsleistungen eingesetzt werden k\u00f6nnen (z. B. bedarfsgepr\u00fcft gew\u00e4hrt werden), aber genau diese Zielgerichtetheit von Betroffenen als diskriminierend empfunden werden kann. Hinzu kommt \u2013 darauf wird unten n\u00e4her eingegangen \u2013, dass einiges daf\u00fcr spricht, dass die Verl\u00e4sslichkeit von Sozialversicherungsleistungen h\u00f6her ist als die steuerfinanzierter Sozialleistungen \u2013 und bei der Alterssicherung kommt es auf Verl\u00e4sslichkeit an, da Rentenbeziehende nicht mehr flexibel ihre Arbeitsleistung an wechselnde Umst\u00e4nde anpassen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>FINANZIERUNG UND VERL\u00c4SSLICHKEIT VON UMVERTEILUNG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nun kann man argumentieren, dass Umverteilung nicht in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung geh\u00f6rt, da leistungsstarke Bev\u00f6lkerungsgruppen nicht zur Finanzierung der Umverteilung beitragen, da die meisten Selbst\u00e4ndigen und alle Beamten nicht eingeschlossen sind, w\u00e4hrend diese Gruppen zu einer steuerfinanzierten Umverteilung au\u00dferhalb der Rentenversicherung beitragen. Das Argument ist distributiv durchaus richtig, ignoriert aber zu Unrecht, dass Nicht-Versicherte sich durchaus an einer innerhalb der Rentenversicherung stattfindenden Umverteilung beteiligen, da etwa 30 Prozent der Ausgaben der Rentenversicherung durch einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss finanziert werden.<a href=\"#_edn6\" id=\"_ednref6\">[vi]<\/a> Und die Ampelkoalition wird zudem es vielleicht schaffen, alle Selbst\u00e4ndigen perspektivisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Umverteilung konstitutiv f\u00fcr die gesetzliche Rentenversicherung ist (und nicht das prozedurale \u00c4quivalenzprinzip) hat inzwischen sogar der Sozialbeirat der Bundesregierung, der das \u00c4quivalenzprinzip traditionell sehr hoch h\u00e4lt, best\u00e4tigt und \u201edie besonderen Ausgleichsmechanismen\u201c der gesetzlichen Rente als zentral betont<a href=\"#_edn7\" id=\"_ednref7\">[vii]<\/a>, also genau die Mechanismen, die nicht der Beitrags\u00e4quivalenz folgen!<\/p>\n\n\n\n<p>Nun kann man argumentieren: eine stark von Umverteilung gepr\u00e4gte gesetzliche Rentenversicherung w\u00e4re auch stark von Ad-hoc-Eingriffen der Politik bedroht, da es ja kein Prinzip mehr g\u00e4be, an dem sich die Institution Rentenversicherung orientiert. Und angesichts dieser Unsicherheit und aufgrund von Abweichungen von der technischen Beitrags\u00e4quivalenz w\u00fcrden insbesondere die Leistungsf\u00e4higen, die zur Finanzierung der Umverteilung herangezogen werden, ins Ausland, oder in nicht-versicherte Selbst\u00e4ndigkeit und\/oder Schwarzarbeit ausweichen (wodurch volkswirtschaftliche Effizienzverluste entstehen).<\/p>\n\n\n\n<p>Dazu ist zu sagen: es ist nach wie vor keineswegs theoretisch und empirisch hinreichend untersucht, sondern wird in der Regel blo\u00df behauptet, dass auf einen \u201eVersicherungskern\u201c reduzierte Sozialversicherungen st\u00e4rker akzeptiert wird als \u201eumverteilende\u201c Sozialversicherungen.<a href=\"#_edn8\" id=\"_ednref8\">[viii]<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Und \u00fcberbewerten sollte man die Gr\u00f6\u00dfe der von theoretisch geleiteten \u00d6konomen gerne betonten m\u00f6glichen Effizienzverluste nicht, was man daran erkennen kann, dass auch die Verzerrungen, die durch gegenw\u00e4rtige Form der Beitrags\u00e4quivalenz zu Lasten von Gruppen mit niedriger und zu Gunsten von Gruppen mit hoher Lebenserwartung entstehen, als irrelevant eingestuft werden. Bei einheitlichem Beitragssatz, aber unterschiedlicher Lebenserwartungen erhalten M\u00e4nner f\u00fcr die gleichen Beitr\u00e4ge insgesamt weniger ausgezahlt als Frauen; trotzdem weichen M\u00e4nner nicht massenhaft ins Ausland, in die Selbst\u00e4ndigkeit oder Schattenwirtschaft aus. Trotzdem kann man bei weiteren Abweichungen vom prozedural-technischen \u00c4quivalenzprinzip vorsichtig sein, und angesichts der Abdiskontierung k\u00fcnftiger Einkommen die Abweichungen von der technischen \u00c4quivalenz in die Zukunft legen, indem man die Beitr\u00e4ge zum Rentensystem proportional zum Einkommen bel\u00e4sst und ggf. noch die Beitragsbemessungsgrenze erh\u00f6ht, aber die Rentenanspr\u00fcche auf h\u00f6here Einkommen bzw. Beitr\u00e4ge reduziert. Und wenn Selbst\u00e4ndige tats\u00e4chlich pflichtversichert werden sollten, werden&nbsp; m\u00f6gliche Effizienzverluste noch kleiner, da ein ausweichen in Selbst\u00e4ndigkeit die Rentenbeitr\u00e4ge nicht mehr vermeiden w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Bleibt schlie\u00dflich das Argument, dass weiteres abweichen von der Beitrags\u00e4quivalenz die gesetzliche Rentenversicherung noch anf\u00e4lliger f\u00fcr politische Ad-hoc-Eingriffe machen w\u00fcrde als das jetzt schon der Fall ist. Grunds\u00e4tzlich stimmt das Argument, dass Umverteilung, die zudem meist steuerfinanziert ist, &nbsp;anf\u00e4llig f\u00fcr Ad-hoc-Eingriffe ist.<a href=\"#_edn9\" id=\"_ednref9\">[ix]<\/a> Aber Umverteilung <em>innerhalb<\/em> eines (Sozial)Versicherungssystems wirkt ja genau dem entgegen; insbesondere dann, wenn weiterhin die Sozialparteien \u2013 also auch Arbeitgeber \u2013 die Selbstverwaltung organisieren.<a href=\"#_edn10\" id=\"_ednref10\">[x]<\/a> Und umgekehrt ist es polit-\u00f6konomisch naiv zu glauben, dass durch eine Reduktion der gesetzlichen Rentenversicherung auf einen beitrags\u00e4quivalenten Versicherungskern die Belastung &nbsp;des \u201eFaktors Arbeit\u201c automatisch reduziert w\u00fcrde. Denn der Wunsch nach Umverteilung bliebe ja bestehen und eine Steuerfinanzierung belastet auch den Faktor Arbeit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>FAZIT<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcberlegungen der distributiven Fairness sprechen daf\u00fcr die gesetzliche Rente nicht nur armutsfest zu machen (indem eine Versichertenrente auf jeden Fall h\u00f6her ist als das Grundsicherungsniveau), sondern Versicherte mit niedrigen Rentenanspr\u00fcchen (bis hin zur unteren Mitte) besser zu stellen als dies nach der jetzigen Rentenformel der Fall ist. Es geht also nicht nur um zielgerichtete Armutsvermeidung, sondern um die Akzeptanz der Rentenversicherung in weiten Bev\u00f6lkerungskreisen. Mit der Einf\u00fchrung der Grundrente ist die gro\u00dfe Koalition bereits einen Schritt in diese Richtung gegangen, allerdings sind die erforderlichen 33 Beitragsjahre sehr hoch angesetzt, die H\u00f6he der Grundrente und die Einkommenspr\u00fcfung sind kontrovers.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine klare Verbesserung niedriger Rentenanspr\u00fcche w\u00fcrde nat\u00fcrlich das Rentensystem nicht entlasten: im Gegenteil, die Finanzierung w\u00fcrde \u2013 bei sonst gleichem Rentenrecht \u2013 noch schwieriger werden als es jetzt absehbar ist. Daher sollte die Beitrags\u00e4quivalenz auch f\u00fcr h\u00f6here Beitr\u00e4ge bzw. Einkommen abgeschw\u00e4cht&nbsp; werden. Die Rentenformel sollte so angepasst werden, sodass die Rentenzahlungen bei hohen Rentenanspr\u00fcchen geringer ausfallen als nach gegenw\u00e4rtigem Recht.<a href=\"#_edn11\" id=\"_ednref11\">[xi]<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Wie auch immer diese Reformen \u201erententechnisch\u201c umgesetzt w\u00fcrden: die Abkehr von der gegenw\u00e4rtigen prozedural-technischen Beitrags\u00e4quivalenz hin zu einer weniger starken proportionalen Beitragsabh\u00e4ngigkeit der Renten w\u00fcrde helfen, Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten besser zu stellen als das gegenw\u00e4rtig und absehbar der Fall ist. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr den Fall einer Erwerbsminderung.<a href=\"#_edn12\" id=\"_ednref12\">[xii]<\/a> Angesichts der k\u00fcrzeren Lebenserwartung Geringverdienender w\u00e4re die Abkehr von der prozeduralen \u00c4quivalenz auch keine grunds\u00e4tzliche Verletzung der distributiven Gerechtigkeit. Dabei ist wichtig einen Weg zu finden, der am Ende nicht auch in einer Sackgasse endet, die durch eine Einkommenspr\u00fcfung f\u00fcr die Gew\u00e4hrung ordentlicher Renten im unteren Bereich und im Bereich der unteren Mitte &nbsp;eine Dunkelziffer durch Nicht-Inanspruchnahme schafft.&nbsp; &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich sei bedacht: Wenn f\u00fcr Menschen mit niedrigen Rentenanwartschaften ein ausk\u00f6mmliches Rentenniveau garantiert wird, dann sollte es auch leichter fallen einen <em>zentralen<\/em> und ebenso<em> hochkontroversen<\/em> Gestaltungsparameter anzugehen: die Regelaltersgrenze mit &nbsp;der man abschlagsfrei in Renten gehen kann.<a href=\"#_edn13\" id=\"_ednref13\">[xiii]<\/a> Diese Altersgrenze, die 2031 bei 67 Jahren liegen wird, k\u00f6nnte dann auch weiter ansteigen. Etwa nach der Formel:&nbsp; ein Jahr zus\u00e4tzlicher Lebenserwartung wird auf acht Monate sp\u00e4tere Altersgrenze und vier Monate l\u00e4ngeren Rentenbezug aufgeteilt.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref1\" id=\"_edn1\">[i]<\/a> Eine erste und k\u00fcrzere Fassung erschien, in Ko-Autorenschaft mit Peter Haan, unter dem Titel \u201eEin Weg aus der Altersarmut&#8220; in der FAZ am 30. Januar 2023, S. 16. Obwohl Teile dieses Beitrags hier zum Teil wortgleich wiedergegeben werden, ist f\u00fcr den vorliegenden Beitrag nur sein Autor allein verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref2\" id=\"_edn2\">[ii]<\/a> Beispielsweise sieht auch der liberale \u00d6konom Friedrich Breyer \u201eeine<br>Reduktion des Risikos f\u00fcr Altersarmut unter langj\u00e4hrig Versicherten\u201c<br>als sinnvolles Ziel an (vgl. Friedrich Breyer und Stefan Hupfeld (2009): Neue Rentenformel \u2013 mehr Gerechtigkeit und weniger Altersarmut, in: <em>DIW-Wochenbericht<\/em>, Nr. 5, S. 82-86, hier: S. 86).<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref3\" id=\"_edn3\">[iii]<\/a> Norbert Berthold, der zu diesem Beitrag eingeladen hat, hat richtig erkannt, dass der Autor dieses Beitrags seine Einsch\u00e4tzung und Empfehlungen zur Alterssicherung ge\u00e4ndert hat: mit dem Vorschlag eines Voll Eigenst\u00e4ndigen Systems hatte er eine St\u00e4rkung der prozeduralen Beitrags\u00e4quivalenz, u .a.&nbsp; mit Hilfe einer Steuerfinanzierung von Mindestbeitr\u00e4gen vorgeschlagen. Durch die individuelle Zahlung von Mindestbeitr\u00e4gen (ggf. durch \u201eBeitragsgaranten\u201c, vgl. Gabriele Rolf und Gert Wagner (1992), Ziele, Konzept und Detailausgestaltung des \u201eVoll Eigenst\u00e4ndigen Systems\u201c der Altersvorsorge, in: <em>Sozialer Fortschritt<\/em>, Bd. 41, Heft 12, S. 281-291, S. 285f) w\u00e4ren eigentums\u00e4hnliche Anspr\u00fcche an eine sp\u00e4tere Mindestrente entstanden (hinzu w\u00e4ren im Falle einer Ehe f\u00fcr den weniger verdienenden Partner gesplittete Rentenanwartschaften gekommen), die also nicht (ohne weiteres) von einem sp\u00e4teren Gesetzgeber wieder h\u00e4tten gestrichen werden k\u00f6nnten. Der Autor muss(te) freilich&nbsp; einsehen, dass dieser Vorschlag politisch chancenlos war und ist (zudem enth\u00e4lt er ein Element der Ineffizienz: eine laufende Bezuschussung von Mindestbeitr\u00e4gen kann sich sp\u00e4ter im Lebenslauf als \u00fcberfl\u00fcssig herausstellen, wenn sp\u00e4ter (sehr) hohe Einkommen erzielt und entsprechend hohe Rentenanspr\u00fcche entstehen). Immerhin hat auch seinerzeit &nbsp;der Autor bereits betont, dass Umverteilung konstitutioneller Teil einer Pflichtversicherung ist und es keineswegs klar ist, sondern sich \u00e4ndern kann (wie das jetzt der Fall ist) welche Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung als \u201eversicherungsgem\u00e4\u00df\u201c angesehen werden (vgl. Gert Wagner (1984), <em>Umverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung \u2013 Eine theoretische und empirische Analyse zum Versicherungsprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung<\/em>, Frankfurt am Main und New York. Campus, S. 20ff,&nbsp; S. 109ff und S. 305ff; sowie sp\u00e4ter Gert Wagner (1985) : Interpersonelle Umverteilung in der gesetzlichen<br>Rentenversicherung, in: <em>Wirtschaftsdienst<\/em>, Bd. 65,Nr. 4, S. 190-196&nbsp;&nbsp; sowie Ute Klammer et al. (2019): Die Respekt-Rente ist eine Diskussion wert, auf: <em>Der Tagesspiegel<\/em>, 11. M\u00e4rz 2019, <a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/sozialpolitik-die-respekt-rente-ist-eine-diskussion-wert\/24072148.html\">https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/sozialpolitik-die-respekt-rente-ist-eine-diskussion-wert\/24072148.html<\/a> und insbesondere Ute Klammer und Gert G. Wagner (2020: Grundrentenplan der gro\u00dfen Koalition: Welche Risiken soll die gesetzliche Rentenversicherung versichern?, in: <em>Wirtschaftsdienst<\/em>, 100. Jg., Heft 1, S. 29-34, S. 31f) im Nachgang zu Sozialbeirat (2019): ): Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2019, Berlin: https:\/\/sozialbeirat.de\/media\/2019-11-29_gutachten_2019_mit_signatur.pdf, insbesondere Ziffern 48f). Siehe auch Gert G. Wagner, Ausgew\u00e4hlte Kommentare, Berlin 2023: DIW Berlin, S. 35ff, S. 50ff, S. 62ff und S. 264ff, <a href=\"https:\/\/www.diw.de\/sixcms\/detail.php?id=diw_01.c.864281.de\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.diw.de\/sixcms\/detail.php?id=diw_01.c.864281.de<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref4\" id=\"_edn4\">[iv]<\/a> Vgl. z. B. Simone Scherger und Gert G. Wagner (2020): Soziale Ungleichheiten in Lebensl\u00e4ufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in:Kommission Verl\u00e4sslicher Generationenvertrag (Hg.), Bericht der Kommission Verl\u00e4sslicher Generationenvertrag, Band II: Materialien, Berlin: https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Rente\/Kommission-Verlaesslicher-Generationenvertrag\/bericht-der-kommission-band-2.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2, S. 19-96. Hier: S. 64ff.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref5\" id=\"_edn5\">[v]<\/a> Vgl. z. B. Ute Klammer und Gert G. Wagner (2020): Grundrentenplan der gro\u00dfen Koalition: Welche Risiken soll die gesetzliche Rentenversicherung versichern?, in: <em>Wirtschaftsdienst<\/em>, 100. Jg., Heft 1, S. 29-34 (siehe auch Endnote ii).<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref6\" id=\"_edn6\">[vi]<\/a> Wie z. B. der Sozialbeirat (2019) diskutiert (Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2019, Berlin: <a href=\"https:\/\/sozialbeirat.de\/media\/2019-11-29_gutachten_2019_mit_signatur.pdf\">https:\/\/sozialbeirat.de\/media\/2019-11-29_gutachten_2019_mit_signatur.pdf<\/a>, Ziffer 49ff).<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref7\" id=\"_edn7\">[vii]<\/a> Vgl. Sozialbeirat (2022): Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2022, zum vierten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre sowie zur Kapitaldeckung in der Altersvorsorge, Berlin:https:\/\/sozialbeirat.de\/media\/gutachten_des_sozialbeirats_2022_2.pdf, Ziffer 69.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref8\" id=\"_edn8\">[viii]<\/a> Vgl. etwa Gert G. Wagner (2000): Perspektiven der Alterssicherung, in: R. Hauser (Hg.):<br><em>Die Zukunft des Sozialstaats<\/em>, Berlin, S. 133 und die dort zitierte Literatur.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref9\" id=\"_edn9\">[ix]<\/a> Gert G. Wagner (2005): Verl\u00e4sslichkeit einer h\u00f6heren Steuerfinanzierung der sozialen Sicherung ist die zentrale Frage, in: <em>Wirtschaftsdienst<\/em>, Bd. 85, Heft 5, S. 283-287.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref10\" id=\"_edn10\">[x]<\/a> Vgl. z. B. Gert G. Wagner (2017): Immer wieder Lohnnebenkosten: Anmerkungen zu deren verschiedenen Rollen, in: <em>Sozialer Fortschritt<\/em>, Bd. 66, Nr. 5, S. 351-357.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref11\" id=\"_edn11\">[xi]<\/a> Eine Alternative, die aber schon vor Jahrzehnten h\u00e4tte eingef\u00fchrt werden m\u00fcssen, wenn sie in den kommenden Jahren h\u00e4tte helfen sollte, w\u00e4re die \u201eVoll Eigenst\u00e4ndige Sicherung\u201c gewesen, die vor 40 Jahren im Gespr\u00e4ch war (vgl. Endnote iii).&nbsp; Der Vorschlag war nicht nur politisch naiv (da absehbar chancenlos), sondern die Steuerfinanzierung der Beitr\u00e4ge f\u00fcr verschiedene Gruppen von Nicht-Erwerbst\u00e4tigen (au\u00dfer Kindererziehenden) w\u00e4re auch politisch-\u00f6konomisch anf\u00e4llig gewesen. Hinzu kommt: nach dem was man heute \u00fcber Erwerbsverhalten wei\u00df, w\u00fcrde bei einer Bezuschussung laufender Beitr\u00e4ge im Falle von Niedrigeinkommen eher die Gefahr eines Mitnahmeeffektes (durch reduziertes Arbeitsangebot) bestehen als ein Mitnahmeeffekt f\u00fcr eine Mindestrente im Rentenalter zu erwarten ist.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref12\" id=\"_edn12\">[xii]<\/a> vgl. Gert Wagner (1985) : Interpersonelle Umverteilung in der gesetzlichen<br>Rentenversicherung, in: <em>Wirtschaftsdienst<\/em>, Bd. 65, Nr. 4, S. 190-19, hier: S. 196.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ednref13\" id=\"_edn13\">[xiii]<\/a> Interessanterweise hat die von der gro\u00dfen Koalition eingesetzte Rentenkommission eine Pr\u00fcfung der Altersgrenze (im Jahr 2026 ) mit Zustimmung der SPD-Vertreterinnen und der Gewerkschaftsvertreterin explizit vorgeschlagen (Kommission Verl\u00e4sslicher Generationenvertrag (Hg.) (2020): Bericht der Kommission Verl\u00e4sslicher Generationenvertrag, Band I: Empfehlungen, Berlin: <a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Rente\/Kommission-Verlaesslicher-Generationenvertrag\/bericht-der-kommission-band-1.%09pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\">https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Rente\/Kommission-Verlaesslicher-Generationenvertrag\/bericht-der-kommission-band-1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2<\/a>, S. 92.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Pro-Beitrag zum \u00c4quivalenzprinzip<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n<p>Tobias Kohlstruck und Tim Krieger (2023): <a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=32986\"><strong>Hilfe, die GRV s\u00e4uft ab: Reiche und Frauen an Bord!? Ein Pl\u00e4doyer f\u00fcr das \u00c4quivalenzprinzip<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch den Renteneintritt der Babyboomer in den kommenden Jahren steht das Rentensystem vor gro\u00dfen Herausforderungen. 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