{"id":33515,"date":"2023-04-27T00:14:00","date_gmt":"2023-04-26T23:14:00","guid":{"rendered":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=33515"},"modified":"2023-04-27T05:35:20","modified_gmt":"2023-04-27T04:35:20","slug":"ein-gutachten-das-zu-denken-gibt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=33515","title":{"rendered":"Ein Gutachten, das zu denken gibt<b>Dekarbonisierung, &#8222;gr\u00fcne&#8220; Leitm\u00e4rkte und Klimaschutzvertr\u00e4ge<\/b>"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Gutachten zum Thema &#8222;Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Gr\u00fcne Leitm\u00e4rkte und Klimaschutzvertr\u00e4ge&#8220; (<a href=\"https:\/\/www.bmwk.de\/Redaktion\/DE\/Publikationen\/Ministerium\/Veroeffentlichung-Wissenschaftlicher-Beirat\/transformation-zu-einer-klimaneutralen-industrie.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=8\">hier<\/a>) vorgelegt, in dem er sich mit zwei m\u00f6glichen Strategien f\u00fcr die staatlich gef\u00f6rderte Dekarbonisierung der deutschen Grundstoffindustrie auseinandersetzt. Bemerkenswert ist an diesem Gutachten, dass es die Frage, ob eine staatlich betriebene klimaneutrale Transformation der Grundstoffindustrie eine sinnvolle klimapolitische Ma\u00dfnahme ist oder nicht, gar nicht erst stellt, sondern zu einer Voraussetzung macht: &#8222;<em>F\u00fcr dieses Gutachten betrachtet der Beirat es aber als gegeben, dass der Staat die Transformation zu klimaneutraler Produktion in der Grundstoffindustrie beschleunigen will<\/em>.&#8220; Diskutiert wird nicht mehr das Ziel, sondern nur noch der Weg dorthin und die Frage, ob dabei &#8222;Gr\u00fcne Leitm\u00e4rkte&#8220; und &#8222;Klimavertr\u00e4ge&#8220; zu empfehlende Instrumente sind. W\u00e4hrend im Ergebnis des Gutachtens diese Frage f\u00fcr die Gr\u00fcnen Leitm\u00e4rkte durchaus positiv entschieden wird, empfiehlt der Beirat Klimavertr\u00e4ge nur im Ausnahmefall einzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Das Gutachten macht es dem Leser nicht leicht, denn es f\u00e4llt nat\u00fcrlich schwer, Instrumente zu beurteilen, ohne dabei den Zweck, zu dem sie eingesetzt werden sollen, mit in den Blick zu nehmen. Da der Beirat darauf verzichten m\u00f6chte, gehen die Bewertungen von Ziel und Mittel permanent durcheinander. Erschwerend kommt hinzu, dass der Beirat so ganz dann doch nicht auf eine Qualifizierung des Ziels verzichtet. So weist er mehrmals darauf hin, dass die Grundstoffindustrie in Europa Teil des ETS-Sektors ist und deshalb &#8222;<em>Die Transformation zu einer klimaneutralen Produktion in der Grundstoffindustrie ( ) die CO<sub>2<\/sub>-Emissionen in Europa nicht verringern (kann),\u2026&#8220; (S. 10).<\/em> So entsteht der Eindruck, dass der Beirat versucht, die Dekarbonisierung der Grundstoffindustrie ausschlie\u00dflich durch eine Diskussion der m\u00f6glichen F\u00f6rderinstrumente zu bewerten. Wenn diese sinnvoll sind, dann muss es auch die Dekarbonisierung sein. Das ist methodisch originell, schafft aber zugleich Probleme. So muss der Beirat begr\u00fcnden, warum der massive Einsatz sehr teurer Interventionen des deutschen Staates (nur um solche geht es), gerechtfertigt ist, obwohl mittels des EU-ETS bereits eine kosteneffiziente Regulierung der Grundstoffindustrie erfolgt und ein entsprechender CO<sub>2<\/sub>-Preis existiert \u2013 und das ohne die Sinnhaftigkeit des Ziels der Dekarbonisierung der Grundstoffindustrie <em>selbst<\/em> zu diskutieren, denn die ist ja als gegeben angenommen. Der Beirat versucht sich genau daran \u2013 und scheitert.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kerngedanke der Strategie des Gutachtens besteht darin, dass <em>&#8222;\u2026 der CO<sub>2<\/sub>-Preis allein, selbst wenn er global einheitlich und in H\u00f6he der sozialen Kosten der CO<sub>2<\/sub>-Verschmutzung erhoben w\u00fcrde, nicht ausreichen w\u00fcrde, um alle Ursachen des Marktversagens beim Klimaschutz zu korrigieren.&#8220;(S.7) &nbsp;<\/em>Der Beirat identifiziert drei Gr\u00fcnde f\u00fcr ein Marktversagen, von denen er annimmt, dass sie durch einen optimal gew\u00e4hlten CO<sub>2<\/sub>-Preis nicht adressiert werden k\u00f6nnen und die deshalb zus\u00e4tzliche staatliche Eingriffe erforderlich machen: Fehlende Anreize f\u00fcr eine Kostendegression, eine Verzerrung des technischen Fortschritts und Carbon Leakage. Weiter f\u00fchrt der Beirat aus: &#8222;<em>Hinzu kommt, dass es in ver\u00adschiedenen L\u00e4ndern und verschiedenen Sektoren eines Landes sehr unterschiedliche CO<\/em><em>2<\/em><em>-Preise gibt, die in aller Regel niedriger sind als die sozialen Kosten der CO<\/em><em>2<\/em><em>-Verschmutzung. Da zu erwarten ist, dass sich das in absehbarer Zeit nicht \u00e4ndern wird, sind zus\u00e4tzliche Klimaschutzanstrengungen notwendig<\/em>.&#8220; Dieses Argument h\u00f6rt man gelegentlich in der klimapolitischen Diskussion. Es ist im vorliegenden Falle allerdings vollkommen unangebracht, denn das ETS sorgt ja gerade daf\u00fcr, dass ein einheitlicher sektor- und l\u00e4nder\u00fcbergreifender CO<sub>2<\/sub>-Preis entsteht, der auch in der Grundstoffindustrie gezahlt werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Bleiben die drei genannten Punkte. Es lohnt sich, sie n\u00e4her zu betrachten, denn sie werden im Ergebnis dazu verwendet, die Einf\u00fchrung Gr\u00fcner Leitm\u00e4rkte und den partiellen Einsatz von Klimavertr\u00e4gen zu rechtfertigen, um dadurch einen bereits kosteneffizient regulierten Sektor erneut zu regulieren. Das ist keine Kleinigkeit, denn eine solche zweite Regulierung wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in Form von zweistelligen Milliardenbetr\u00e4gen im Staatshaushalt niederschlagen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fehlender Anreiz zur Kostendegression<\/h2>\n\n\n\n<p>Kostendegression entsteht im Normalfall durch die Ausnutzung von Skalenertr\u00e4gen, die Investition in technischen Fortschritt und dadurch, dass Lernkurven &#8222;abgeritten&#8220; werden und Unternehmen die F\u00e4higkeit erlangen, durch die Optimierung von Prozessen Kosten zu sparen. Alle diese Vorg\u00e4nge setzen Investitionsentscheidungen der Unternehmen voraus, die Forschung und Entwicklung oder den Ausbau von Kapazit\u00e4ten betreffen. Solche Entscheidungen fallen nur dann, wenn die Erwartung besteht, dass die steigenden Produktionskapazit\u00e4ten bei sinkenden Kosten auf entsprechende Nachfrage treffen, es sich also lohnt, diese Investitionen zu t\u00e4tigen. Fehlende Anreize zur Kostendegression liegen damit dann vor, wenn diese Erwartung nicht existiert. Sollte der Staat in solchen F\u00e4llen die Kostendegression k\u00fcnstlich erzeugen, indem er Kapazit\u00e4tsinvestitionen subventioniert? Welchen Zweck erf\u00fcllt das?<\/p>\n\n\n\n<p>Kostendegression ist weder eine notwendige noch hinreichende Bedingung daf\u00fcr, dass die Produktion eines Gutes oder die Einf\u00fchrung eines Produktionsprozesses eine f\u00fcr eine Volkswirtschaft vorteilhafte Entscheidung ist. Man stelle sich vor, der Staat subventioniert Unternehmen daf\u00fcr, dass sie Gruben ausheben und danach wieder zusch\u00fctten. Bei hinreichender Subventionsh\u00f6he, kombiniert mit einer staatlichen Abnahmegarantie, w\u00fcrde sich eine entsprechende &#8222;heb-aus-sch\u00fctt-zu-Industrie&#8220; bilden, die unter Wettbewerbsbedingungen alsbald eine deutliche Kostendegression realisiert. Allerdings wird dadurch aus dem Ausheben und Zusch\u00fctten von Gruben keine sinnvolle \u00f6konomische Bet\u00e4tigung \u2013 es bleibt pure Verschwendung, daf\u00fcr Ressourcen einzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sehr \u00e4hnlich verh\u00e4lt es sich mit der Windkraft und der Solarenergie, die der Beirat als Beispiele f\u00fcr die positive Wirkung staatlicher Subventionen in klimafreundliche Technologien und die damit verbundene Kostendegression anf\u00fchrt. Das Gutachten setzt sich zwar nicht mit der F\u00f6rderung der erneuerbaren Energie auseinander, dennoch sei hier eine kurze Betrachtung dazu angestellt, denn die Passage, in der das Gutachten \u00fcber die Kostendregression berichtet, l\u00e4sst sich durchaus als eine Rechtfertigung der massiven F\u00f6rderung der erneuerbaren Energien in Deutschland lesen und interpretieren \u2013 selbst wenn der Beirat diese nicht intendiert hat. Es kann deshalb nicht schaden, sich in aller K\u00fcrze damit auseinanderzusetzen, wie die Kostendrgression bei den Erneuerbaren zu bewerten ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Wind- und der Solarenergie sind durch die staatliche F\u00f6rderung dieser Technologien die Produktionskosten stark gefallen. Ohne diese F\u00f6rderung h\u00e4tte kein Akteur die Erwartung gebildet, dass sich eine der beiden Technologien am Energiemarkt durchsetzen w\u00fcrde. Tats\u00e4chlich ist insbesondere die Windkraft auch 23 Jahre nach Einf\u00fchrung des EEG auf massive Subventionen angewiesen (Einspeiseverg\u00fctung und Marktpr\u00e4mie). Die Solarenergie ist nur deshalb f\u00fcr Energiekonsumenten unter bestimmten Umst\u00e4nden eine rentable Entscheidung geworden, weil die Energiepolitik Deutschlands daf\u00fcr gesorgt hat, dass unser Land schon vor der Energiekrise die weltweit h\u00f6chsten Strompreise hatte. Zum Vergleich: In den USA kostete die Kilowattstunde 2021 halb so viel wie in Deutschland, in China nur ein Viertel des deutschen Preises. Aber selbst unter diesen Bedingungen bedarf es noch einer Subvention in Form einer kompletten Umsatzsteuerbefreiung, um die heimische Solaranlage marktf\u00e4hig zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber vielleicht sind Windkraftanlagen und Solard\u00e4cher und -felder sinnvolle Investitionen in klimaschonende Technologien, die nur deshalb erfolgt sind, weil der Staat die Kostendegression herbeisubventioniert hat? Das darf man zurecht bezweifeln. F\u00fcr die erneuerbaren Energien in unserem Land gilt das Gleiche wie f\u00fcr eine dekarbonisierte Grundstoffindustrie und die Atomkraftwerke: Ob wir sie haben oder nicht, \u00e4ndert an der europ\u00e4ischen CO<sub>2<\/sub>-Emission nichts. Daf\u00fcr sorgt das EU-ETS. Die Zusatzkosten f\u00fcr die erneuerbaren Energien belaufen sich auf mindestens 400 Mrd. Euro (ohne Netzkosten). Dabei sind die erheblichen externen Kosten der Windkraft nicht ber\u00fccksichtigt. Als Gegenleistung bekommt Deutschland daf\u00fcr stark besch\u00e4digte Kulturlandschaften und ein Energiesystem, dessen Basis demn\u00e4chst hoch volatil einspeisende Kraftwerke bilden und <em>keinen<\/em> Klimaschutz. Das ist ungef\u00e4hr so sinnvoll wie das Ausheben und Zusch\u00fctten von Gruben. Ganz sicher liefern Wind und Solar damit keine Beispiele, an denen sich die F\u00f6rderung der Dekarbonisierung der Grundstoffindustrie orientieren sollte.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus stellt sich die Frage, warum der Beirat das Thema &#8222;Kostendegression&#8220; \u00fcberhaupt im Zusammenhang mit der Grundstoffindustrie aufbringt. Wie in dem Gutachten v\u00f6llig zurecht ausgef\u00fchrt wird, hat sich die Kostendegression bei Wind und Solar vor allem durch massiven Skaleneffekte ergeben. In Deutschland stehen \u00fcber 30.000 WKA, und ein Drittel aller Solaranlagen Europas sind in unserem Land installiert. Da sind Skaleneffekte und Kostendegression unvermeidbar. In der Stahlindustrie, die der Beirat in seinem Gutachten beispielhaft betrachtet, gibt es genau vier Anlagen, die f\u00fcr eine Dekarbonisierung in Frage kommen. Skaleneffekte bei n = 4?<\/p>\n\n\n\n<p>An dieser Stelle lohnt sich ein kurzer Exkurs zum EU-ETS und der Haltung des Beirates zu diesem klimapolitischen Instrument. Es geht dabei um den sogenannten &#8222;Wasserbetteffekt&#8220; und die Frage, wie mit diesem umzugehen ist. Der Effekt tritt auf, wenn ein Nationalstaat, der dem ETS angeschlossen ist, im ETS-Sektor nationale Klimaschutzma\u00dfnahmen ergreift (zum Beispiel, indem er die Grundstoffindustrie dekarbonisiert oder erneuerbare Energien installiert). F\u00fchren diese Ma\u00dfnahmen zu nationalen CO<sub>2<\/sub>-Einsparungen, hat das nicht zur Folge, dass es europaweit zu einer Einsparung kommt, weil die nationale Ma\u00dfnahme nichts an der Anzahl der ausgegebenen Emissionsberechtigungen \u00e4ndert. Die in dem betreffenden Nationalstaat nicht mehr ben\u00f6tigten Berechtigungen werden verkauft und die Emissionen finden beim K\u00e4ufer statt, werden also nur verschoben und nicht eingespart. Das ist der Grund, warum weder die Abschaltung der Atomkraftwerke, noch die Installation erneuerbarer Energien in Deutschland einen negativen bzw. positiven Klimaschutzeffekt haben. Im Hinblick auf die Dekarbonisierung der Grundstoffindustrie gilt das ebenso und der Beirat bringt dies in dem eingangs zitierten Satz auf Seite 10 zum Ausdruck. Allerdings wurde dieser Satz nicht vollst\u00e4ndig wiedergegeben. Vollst\u00e4ndig hei\u00dft es dort: &#8222;<em>Die Transformation zu einer klimaneutralen Produktion in der Grundstoffindustrie kann die CO<\/em><em>2<\/em><em>-Emissionen in Europa nicht verringern, wenn die Anzahl der CO<\/em><em>2<\/em><em>-Zertifikate im ETS nicht gleich\u00adzeitig im selben Umfang verringert wird. Das ist jedoch nicht vorgesehen.<\/em>&#8220; (S.10)<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses Zitat erweckt den Eindruck, als w\u00e4re es f\u00fcr den Beirat eine durchaus akzeptable Strategie, den Wasserbetteffekt einfach dadurch auszuschalten, dass nach einer nationalen Dekarbonisierungsma\u00dfnahme die nicht mehr ben\u00f6tigten Berechtigungen vom Markt genommen werden. Dieser Eindruck kann nat\u00fcrlich falsch sein, aber nur zur Vorsicht sei hier darauf hingewiesen, dass dies ein extrem nachteiliger Umgang mit dem Wasserbetteffekt w\u00e4re. Faktisch w\u00fcrde er n\u00e4mlich darauf hinauslaufen, den Emissionshandel abzuschaffen \u2013 und damit das effektivste und zugleich effizienteste Klimaschutzinstrument, das weltweit existiert. Der Emissionshandel ist ein zweistufiges Verfahren. Auf der ersten Stufe wird der \u00f6kologische Teil erledigt, indem f\u00fcr den ETS-Sektor die Emissionen strikt mengenm\u00e4\u00dfig begrenzt werden. Das ist ein harter Markteingriff, der aber notwendig ist und der allein bestimmt, in welchem Umfang Emissionen eingespart werden. Die zweite Stufe ist dann der Handel mit diesen Rechten und der erledigt den \u00f6konomischen Teil der Arbeit. Mit dem Handel wird entschieden, wo und wie die Emissionsvermeidung erfolgt, die notwendig ist, um die Obergrenze einzuhalten bzw. das noch genehmigte CO<sub>2<\/sub>-Budget nicht zu sprengen. Der entscheidende Punkt dabei ist, dass der Emissionsrechtemarkt in der Lage ist, die Allokation der Vermeidungsaktivit\u00e4ten kosteneffizient zu realisieren. Darin besteht der eigentliche Sinn des Emissions<em>handels<\/em>. Bei dem oben beschriebenen Verfahren zur Vermeidung des Wasserbetteffekts wird jedoch der Handel komplett au\u00dfer Kraft gesetzt und die kostenminimierende Wirkung des Instruments ETS vollst\u00e4ndig zerst\u00f6rt. Wenn der Staat festlegt, welche Technologie zur Anwendung kommt (gleichg\u00fcltig, was sie kostet) und dann die \u00fcbersch\u00fcssigen Rechte einzieht, kann man sich den Emissionshandel sparen. Dann wird Klimapolitik ausschlie\u00dflich nach planwirtschaftlichen Methoden betrieben. Ein funktionierender Emissionshandel ist darauf angewiesen, dass Vermeidungsaktivit\u00e4ten und Emissionen verlagert werden k\u00f6nnen, denn nur dann funktioniert der Handel. Mit anderen Worten, ohne Wasserbetteffekt funktioniert das ETS nicht!<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verzerrter technischer Fortschritt<\/h2>\n\n\n\n<p>Das entsprechende Kapitel in dem Gutachten beginnt mit einem \u00fcberraschenden Satz: \u201e<em>Wenn die sozialen Kosten der CO<\/em><em>2<\/em><em>-Verschmutzung durch die Preise nicht korrekt widergespiegelt wer\u00adden, wird die Richtung des technischen Fortschritts verzerrt.<\/em>\u201c (S. 8). Nur eine Seite zuvor wurde betont, dass es um Marktversagen geht, das trotz eines Preises vorliegen kann, bei dem die sozialen Kosten korrekt internalisiert sind. Um zu begr\u00fcnden, dass es ohne staatlichen Eingriff zu einer Verzerrung des technischen Fortschritts kommt, wird nun aber doch auf \u201efalsche Preise\u201c verwiesen. Das ist wiederum erstaunlich, weil im ETS ja ein einheitlicher CO<sub>2<\/sub>-Preis existiert, der immerhin eine Second Best Allokation st\u00fctzt \u2013 was das Beste ist, was man sich erhoffen kann, angesichts der nicht zu l\u00f6senden Informationsprobleme bei der Bestimmung eines First Best Preises.<\/p>\n\n\n\n<p>Noch erstaunlicher ist, dass der Beirat offenbar die Position vertritt, dass der politische Planer besser als der Markt dar\u00fcber informiert ist, welcher technische Fortschritt der richtige ist. G\u00e4nzlich irritiert ist man, wenn der Beirat die Investitionen der Automobilindustrie in Verbrennermotoren als Beispiel eines verzerrten technischen Fortschritts und den Ausbau der Elektromobilit\u00e4t als den richtigen Weg identifiziert. Bei wohlwollender Betrachtung kann man die planwirtschaftliche Entscheidung zur Einf\u00fchrung der Elektromobilit\u00e4t bestenfalls als ein Experiment mit offenem Ausgang bezeichnen. Wobei die Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns sehr gro\u00df ist. Die Automobilindustrie hat tats\u00e4chlich lange in den Verbrenner investiert \u2013 allerdings als Reaktion auf einen CO<sub>2<\/sub>-Preis, der zwischen 200 und 340 Euro pro Tonne liegt.<a href=\"#_ftn1\" id=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Selbst bei diesen exorbitanten CO<sub>2<\/sub>-Preisen w\u00e4re vermutlich niemand in der Automobilindustrie darauf gekommen, dass Elektroautos eine effiziente Alternative zum Verbrenner werden k\u00f6nnten. Zu gro\u00df sind die Schwierigkeiten, die sich aus den nicht gel\u00f6sten Batterieproblemen ergeben (zu schwer, zu schwach, zu lange Ladezeiten, zu teuer). Der Aufbau einer neuen Infrastruktur w\u00e4re dann, wenn die Elektromobilit\u00e4t als eine Technik mit Zukunft angesehen worden w\u00e4re, kein Problem gewesen, das eine Einf\u00fchrung verhindert h\u00e4tte. Im Gegenteil, sie h\u00e4tte bei geeigneter Regulierung neue Gesch\u00e4ftsmodelle f\u00fcr die Autoindustrie er\u00f6ffnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegenw\u00e4rtig bewegen sich die CO<sub>2<\/sub>-Vermeidungskosten, die entstehen, wenn man versucht durch den Betrieb eines E-Autos CO<sub>2<\/sub> zu vermeiden, in astronomischen H\u00f6hen. Selbst wenn man die mehr als optimistischen Annahmen trifft, die die Gr\u00fcnen f\u00fcr Elektroautos unterstellen, resultiert eine Subvention in H\u00f6he von 400 Euro pro Tonne eingesparten CO<sub>2<\/sub>.<a href=\"#_ftn2\" id=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Bei weniger optimistischen Annahmen kommt man leicht auf einen vierstelligen Betrag pro Tonne.<a href=\"#_ftn3\" id=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Die Elektromobilit\u00e4t ist noch sehr weit davon entfernt, eine kosteneffiziente Technologie zur Vermeidung von CO<sub>2<\/sub> zu sein. Insgesamt ist der Verkehrssektor ein Bereich mit prohibitiv hohen CO<sub>2<\/sub> Vermeidungskosten. Ob die erzwungene Elektromobilit\u00e4t eine technologische Verzerrung korrigiert, oder selbst eine ist, muss sich erst noch zeigen. Es k\u00f6nnte gut sein, dass die technologische Entwicklung, die getrieben wird von den Weltm\u00e4rkten, \u00fcber die europ\u00e4ischen Pl\u00e4ne zu Elektromobilit\u00e4t hinweggehen wird. Wer den technischen Fortschritt verzerrt, der Staat oder der Markt, der auf hohe CO<sub>2<\/sub>-Preise reagiert, bleibt daher abzuwarten. Jedenfalls ist es keine gute Klimapolitik Vermeidung ausgerechnet in dem Sektor voranzutreiben, in dem die Kosten daf\u00fcr am h\u00f6chsten sind. Ob eine potentielle Verzerrung des technischen Fortschritts eine Begr\u00fcndung daf\u00fcr sein kann, dass die Grundstoffindustrie staatlich dekarbonisiert wird, beleuchtet der Beirat nicht im Detail, erscheint aber angesichts der Existenz eines CO<sub>2<\/sub>-Preises mehr als fraglich.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Carbon Leakage<\/h2>\n\n\n\n<p>Als dritten \u201eexternen Effekt\u201c (S.9) der trotz optimaler CO<sub>2<\/sub>-Preise auftreten kann, identifiziert der Beirat die Gefahr, dass es zu einer Verlagerung der Grundstoffindustrie in das nicht ETS Ausland kommen kann. Zwar hat die EU beschlossen eine Grenzausgleichsabgabe einzuf\u00fchren (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM), aber der Beirat geht davon aus, dass diese nicht hinreichend gut funktionieren wird: \u201e<em>Wegen des stark gestiegenen CO<\/em><em>2<\/em><em>-Preises ist zu bef\u00fcrchten, dass es trotz CBAM zu erheblichem Carbon Leakage kommen w\u00fcrde<\/em>.\u201c (S. 9). Es ist keine Frage, dass die korrekte Berechnung einer Grenzausgleichsabgabe schwierig ist und deshalb auch juristische Fragen aufwirft. Der Beirat hat dies j\u00fcngst in einem Gutachten untersucht und die Probleme dabei klar herausgearbeitet.<a href=\"#_ftn4\" id=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Allerdings stellt sich die Frage, ob diese Probleme auch bei Grundstoffen wie Stahl existieren. Bei der Stahlherstellung gibt es nur wenige Verfahren, f\u00fcr die sich vergleichsweise leicht Benchmarks festlegen lassen, die es relativ einfach machen, den jeweiligen &#8222;CO<sub>2<\/sub>-Gehalt&#8220; einer Stahlsorte zu bestimmen und zu besteuern. Es w\u00e4re deshalb in jedem Fall einen Versuch wert, eine Grenzausgleichsabgabe f\u00fcr Stahl einzuf\u00fchren, bevor man daran denkt, Carbon Leakage durch staatliche Ausgaben im Umfang von sehr vielen Milliarden Euro zu verhindern. Ein funktionierender partieller CBAM w\u00fcrde im Gegensatz dazu f\u00fcr die EU Einnahmen generieren und zus\u00e4tzlich CO<sub>2<\/sub>-Vermeidungsma\u00dfnahmen im Ausland induzieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die drei genannten \u201eexternen Effekte\u201c benutzt der Beirat, um den Einsatz von gr\u00fcnen Leitm\u00e4rkten und Klimavertr\u00e4gen zu untersuchen, d.h. er stellt die Frage, ob ihr Einsatz gerechtfertigt ist. Um die dabei verwendete Methode noch einmal zu verdeutlichen, f\u00fchrt das Gutachten auf Seite 12 aus:<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eDamit staatliche F\u00f6rderma\u00dfnahmen effektiv und kosteneffizient sind, ist es wichtig, dass der Staat wohldefinierte und messbare Ziele vorgibt (z. B. die Dekarbonisierung der Grundstoffindustrie in einem bestimmten Zeitplan).\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Es geht also nicht darum, die Frage zu stellen, ob es \u201eeffektiv und kosteneffizient\u201c ist die deutsche Grundstoffindustrie zu dekarbonisieren, denn das wird ja als gegeben angenommen. Das Ergebnis, zu dem der Beirat kommt, l\u00e4sst sich relativ knapp zusammenfassen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Empfehlungen des Beirates<\/h2>\n\n\n\n<p>Hinsichtlich der Einf\u00fchrung gr\u00fcner Leitm\u00e4rkte kommt der Beirat zu einer positiven Einsch\u00e4tzung:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Zusammenfassend l\u00e4sst sich festhalten, dass gr\u00fcne Leitm\u00e4rkte ein marktwirtschaftliches und techno\u00adlogieneutrales Instrument sind, weil sie einen Markt f\u00fcr klimafreundliche Produktion schaffen, ohne in die Produktionsentscheidungen der Unternehmen einzugreifen<\/em>.\u201c (S. 20)<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn also der Staat vorschreibt, dass Stahl, der f\u00fcr bestimmte Produkte verwendet wird, \u201egr\u00fcn\u201c sein muss, dann kommt ein Markt f\u00fcr Gr\u00fcnstahl zustande. Tats\u00e4chlich ist dies auf den ersten Blick nicht mit einem Eingriff in Produktionsentscheidungen verbunden. Allerdings wird allein dadurch aus einem Leitmarkt noch keine sinnvolle klimapolitische Ma\u00dfnahme. Zun\u00e4chst muss man festhalten, dass mit einem Leitmarkt zwar kein Eingriff in Produktionsentscheidungen verbunden ist, daf\u00fcr aber ein massiver Eingriff in die Konsumentensouver\u00e4nit\u00e4t. Menschen werden gezwungen, bestimmte Produkte zu kaufen, und bestehende Substitute werden verboten. Ein solch massiver Eingriff in die Freiheitsrechte bedarf der Begr\u00fcndung. Er kann beispielsweise dann gerechtfertigt sein, wenn mit dem Eingriff eine kosteneffiziente Internalisierung eines externen Effekts erfolgt. Das ist aber im Falle eines gr\u00fcnen Leitmarktes f\u00fcr Stahl definitiv nicht der Fall. Das Kostendegressionsargument ist ohnehin hinf\u00e4llig (n = 4!), die technische Verzerrung kann auch nicht \u00fcberzeugen und Carbon Leakage wird durch einen Leitmarkt erst recht nicht verhindert. Stattdessen erfolgt die Entm\u00fcndigung der Konsumenten trotz einer Second Best Bepreisung der CO<sub>2<\/sub>-Emissionen. Eine solche bedeutet, dass diejenigen, die grauen Stahl kaufen, mit dem Kaufpreis daf\u00fcr bezahlen, dass die CO<sub>2<\/sub>-Emissionen, die mit der Produktion \u201eihres Stahls\u201c verbunden ist, an anderer Stelle eingespart wird. Auf diese Weise bewirkt das ETS die Internalisierung der externen Kosten der CO<sub>2<\/sub>-Emission. Gr\u00fcne Leitm\u00e4rkte setzen diesen kosteneffizienten, tats\u00e4chlich \u00fcber einen Markt gesteuerten Internalisierungsprozess au\u00dfer Kraft, denn sie setzen das ETS au\u00dfer Anwendung. F\u00fcr diejenigen, die darin keine \u00f6konomisch sinnvolle Klimapolitik erkennen k\u00f6nnen, hat das Gutachten noch ein weiteres Argument parat:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Schlie\u00dflich erm\u00f6glichen es gr\u00fcne Leitm\u00e4rkte, dass die Kosten der klimaneutralen Produktion nicht vollst\u00e4ndig aus dem Staatshaus\u00adhalt bezahlt werden m\u00fcssen, sondern von den Konsument:innen mitgetragen werden k\u00f6nnen.<\/em>\u201c (S. 20).<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist nat\u00fcrlich beruhigend, denn es ist vermutlich viel besser, wenn man als Konsument zahlt und nicht als Steuerzahler. Allerdings sollte man sich nicht darauf verlassen. Der Beirat erw\u00e4hnt n\u00e4mlich bei der Diskussion der Nachteile von gr\u00fcnen Leitm\u00e4rkten: <em>\u201eDie Einf\u00fchrung klimafreundlicher Produktions\u00adtechnologie ist mit erheblichen Kostenunsicher\u00adheiten verbunden.\u201c <\/em>(S. 19). Das ist nat\u00fcrlich richtig und deshalb werden Stahlproduzenten als Reaktion auf die Einf\u00fchrung eines Gr\u00fcnstahlmarktes mit massiven Subventionsforderungen an den Staat herantreten. Es ist nicht sehr realistisch, davon auszugehen, dass die politischen Akteure sich diesen Forderungen widersetzen k\u00f6nnen, schlie\u00dflich haben sie die Produzenten in eine sehr komplizierte Lage gebracht. Angesichts der hohen strategischen Bedeutung der Grundstoffindustrie wird diese mit hohem Nachdruck auf die Gefahren hinweisen, die von den Unsicherheiten ausgehen, die die Politik geschaffen hat \u2013 und das durchaus zu recht.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Hinblick auf die Klimavertr\u00e4ge ist der Rat deutlich skeptischer. W\u00e4hrend er die gr\u00fcnen Leitm\u00e4rkte f\u00fcr ein marktwirtschaftliches Instrument h\u00e4lt, betont er bei der direkten Subvention der Stahlunternehmen den tiefen Eingriff in die Produktionsentscheidungen. Kritisch ist dabei vor allem die Informationsasymmetrie zwischen Planer und Unternehmen, das letzteren zahlreiche strategische Spielr\u00e4ume er\u00f6ffnet, die daf\u00fcr genutzt werden k\u00f6nnen, h\u00f6here Subventionen zu erhalten, als bei vollst\u00e4ndiger Information notwendig gewesen w\u00e4ren. Wie richtig der Beirat mit dieser Einsch\u00e4tzung liegt, hat die Realit\u00e4t inzwischen schon gezeigt. Am 20. April 2023 hat Wirtschaftsminister Habeck der Salzgitter AG den ersten F\u00f6rderbescheid \u00fcber eine Milliarde Euro \u00fcberreicht. Damit soll ein erstes Stahlwerk klimaneutral gemacht werden. Bei seiner Rede betonte der Minister, dass die Salzgitter AG bei der Umsetzung des Vorhabens \u201egedr\u00e4ngelt h\u00e4tte\u201c und stets auf das Tempo dr\u00fcckte.<a href=\"#_ftn5\" id=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Trotz aller Probleme kommt der Beitrat zu dem Schluss: \u201e<em>Klimaschutzvertr\u00e4ge k\u00f6nnen beim Einstieg in eine neue Technologie hilfreich sein, um Unternehmen zu veranlassen, diese Technologien erstmals gro\u00df\u00adtechnisch einzusetzen.<\/em>\u201c.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Abschlie\u00dfende Bewertung<\/h2>\n\n\n\n<p>Es d\u00fcrfte kaum ein anderes politisches Feld geben, auf dem die Kluft zwischen der real existierenden Politik und dem, was man als rationale Antwort auf das zu l\u00f6sende Problem bezeichnen kann, so gewaltig ist, wie auf dem Feld der Klimapolitik. Die Politik hat es geschafft durchzusetzen, dass Klimapolitik grunds\u00e4tzlich als eine nationale Aufgabe betrachtet wird, die sektoral durchzuf\u00fchren ist und bei deren Erledigung die Frage der Kosteneffizienz keine Rolle spielen darf. Das hat im Ergebnis dazu gef\u00fchrt, dass Deutschland eine ganz eigene Klimapolitik betreibt, die beispielsweise auf das Zusammenspiel mit dem EU-ETS keinerlei R\u00fccksicht nimmt. Besonders deutlich wird das bei der F\u00f6rderung erneuerbarer Energien. Die Redundanz (Wasserbetteffekt) dieser Art der Energiepolitik wird ignoriert, solange es um Windkraftanlagen und Photovoltaik geht. Sie wird von der Politik verstanden, sobald es um die Stilllegung von Atomkraftwerken geht. Dann wird darauf verwiesen, dass damit kein Anstieg der CO<sub>2<\/sub>-Emissionen verbunden ist, weil das ETS ja f\u00fcr eine Deckelung der Emissionen sorgt. Wird die Politik darauf angesprochen, dass aus dem gleichen Grund erneuerbare Energien kein CO<sub>2<\/sub> einsparen, wird argumentiert, dass die F\u00f6rderung dennoch notwendig sei, weil ja sonst der EU-ETS gar nicht ausgebaut werden k\u00f6nnte.<a href=\"#_ftn6\" id=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Nun ist es allerdings so, dass die CO<sub>2<\/sub>-Emisionen im deutschen Energiesektor zwischen 2000 und 2017 praktisch nicht gesunken sind, und dennoch in dieser Zeit das ETS eingef\u00fchrt wurde und bis 2018 zu j\u00e4hrlichen CO<sub>2<\/sub>-Reduktionen von ca. 570 Mio. t gef\u00fchrt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Klimaproblem ist gravierend und schwierig zu l\u00f6sen. Dazu braucht es eine rationale Politik, die die Ressourcen so einsetzt, dass ein Maximum an Klimaschutz weltweit entsteht. Das erfordert, dass die richtigen internationalen Instrumente eingesetzt werden und der technische Fortschritt bestm\u00f6glich und ergebnisoffen unterst\u00fctzt wird. An beiden Stellen k\u00f6nnte Deutschland entscheidend wirksam sein, ist es aber nicht, weil es damit besch\u00e4ftigt ist, mit sehr ineffizienten Mitteln allein die eigene Klimaneutralit\u00e4t zu realisieren. Vor diesem Hintergrund h\u00e4tte man sich von dem Beirat gew\u00fcnscht, dass er die Strategie, die deutsche Grundstoffindustrie zu dekarbonisieren, einer kritischen W\u00fcrdigung unterzieht. Das hat er leider nicht getan.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine letzte Bemerkung sei erlaubt. Die Umstellung der Grundstoffindustrie auf Wasserstoff basierte Verfahren ist elementar auf die Verf\u00fcgbarkeit gro\u00dfer Mengen gr\u00fcnen Wasserstoffs angewiesen. Woher dieser kommen soll, d.h. wie und wo er effizient produziert werden kann und wie die Verwendungskonkurrenz mit anderen Einsatzm\u00f6glichkeiten gel\u00f6st werden kann, ist eine f\u00fcr die Zukunft wichtige und spannende Frage. Leider wird sie in dem Gutachten nicht behandelt, obwohl sie eigentlich zum Thema geh\u00f6rt h\u00e4tte. Es ist zu hoffen, dass sich der Beirat dieser Frage in einem zuk\u00fcnftigen Gutachten widmet.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref1\" id=\"_ftn1\">[1]<\/a> Die implizite CO<sub>2<\/sub>-Steuer (Energiesteuer plus Umsatzsteuer auf die Energiesteuer) auf Diesel betrug 2019, also vor Einf\u00fchrung des nationalen Emissionshandels, bereits 215 Euro, die auf Benzin 328 Euro.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref2\" id=\"_ftn2\">[2]<\/a> Vergleiche Friedrich Breyer: Soll man Kaufpr\u00e4mien f\u00fcr E-Autos komplett abschaffen? S\u00fcdkurier, 20. April 2022, S.7.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref3\" id=\"_ftn3\">[3]<\/a> Vergleiche Weimann J., (2020): Elektroautos und das Klima: die gro\u00dfe Verwirrung, Wirtschaftsdienst, 100(11), 890-895.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref4\" id=\"_ftn4\">[4]<\/a> Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Energie, Februar 2021: Ein CO2-Grenzausgleich als Baustein eines Klimaclubs.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref5\" id=\"_ftn5\">[5]<\/a> Wolfsburger Nachrichten von 21.4.2023.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref6\" id=\"_ftn6\">[6]<\/a> Dass es dann aber auch sinnvoll w\u00e4re, die Atomkraftwerke l\u00e4nger laufen zu lassen, weil das genauso den Spielraum f\u00fcr das ETS vergr\u00f6\u00dfert, wird wiederum \u00fcbersehen.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Gutachten zum Thema &#8222;Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Gr\u00fcne Leitm\u00e4rkte und Klimaschutzvertr\u00e4ge&#8220; 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