{"id":34929,"date":"2023-10-19T00:58:00","date_gmt":"2023-10-18T23:58:00","guid":{"rendered":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=34929"},"modified":"2023-10-19T06:02:37","modified_gmt":"2023-10-19T05:02:37","slug":"gastbeitragwundermittel-7die-rueckkehr-zu-19-prozent-mehrwertsteuer-fuer-die-gastronomie-ist-richtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=34929","title":{"rendered":"<b>Gastbeitrag<\/b><br>Wundermittel 7%?<br><b>Die R\u00fcckkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer f\u00fcr die Gastronomie ist richtig<\/b>"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Die Anwendung des erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatzes auf Restaurant-Dienstleistungen wird nach jetzigem Rechtsstand zum Jahresende auslaufen und dabei sollte es bleiben.<\/em><\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Glaubt man der Petition des Branchenverbandes DEHOGA (DEHOGA, 2023), dann steht der Gastronomie mit der R\u00fcckkehr zur normalen Mehrwertsteuer ein Schock bevor, der Gastronomen, Konsumenten und Personal allesamt massiv in Mitleidenschaft ziehen wird. Nicht nur m\u00fcssten viele Restaurants aufgeben, weil sie Stromrechnungen und Lebensmittel nicht mehr finanzieren k\u00f6nnen. Auch w\u00e4re die Bereitstellung besonders gesunder und nachhaltiger Speisen gef\u00e4hrdet. Noch dazu k\u00f6nnten sich \u00e4rmere Haushalte den Gang ins Restaurant nicht mehr leisten, weil mit der R\u00fcckkehr zur normalen Besteuerung die Preise nach oben schie\u00dfen w\u00fcrden. Das \u201eKulturgut\u201c Restaurant und Kneipe samt gastronomischer Vielfalt w\u00e4ren gef\u00e4hrdet. Obendrein w\u00e4re auch eine angemessen Bezahlung des Personals nicht l\u00e4nger m\u00f6glich, weil erst \u2013 so die Logik der DEHOGA-Argumentation \u2013 die niedrige Mehrwertsteuer den Spielraum f\u00fcr faire L\u00f6hne er\u00f6ffne.<\/p>\n\n\n\n<p>Der halbwegs \u00f6konomisch gebildete Leser fragt sich erstaunt, was f\u00fcr ein Finanzierungs-Wundermittel die Erm\u00e4\u00dfigung der Mehrwertsteuer sein soll. Denn der 12-Prozent-Steuersatzvorteil (derzeit 7% gegen\u00fcber dem Normalsatz von 19%) m\u00fcsste gleichzeitig alles finanzieren von fairen L\u00f6hnen \u00fcber bessere und nachhaltigere Qualit\u00e4t, h\u00f6here Einkaufspreise f\u00fcr Energie und Lebensmittel und obendrauf auch noch Preisnachl\u00e4ssen f\u00fcr die Kundschaft. Und schon an dieser Stelle wird deutlich, dass der langen Liste der DEHOGA-Argumente in der Zusammenschau die innere Logik fehlt. Denn entweder wird der Mehrwertsteuervorteil in erster Linie genutzt, um das Personal besser zu bezahlen. Dann bleibt aber eben kaum mehr etwas f\u00fcr die Marge der Restaurants, eine bessere Qualit\u00e4t oder g\u00fcnstigere Preise f\u00fcr die Kunden \u00fcbrig. Oder aber die Restaurants geben den Mehrwertsteuervorteil weitgehend an die Kunden weiter, dann besteht aber kein nennenswerter Zusatzspielraum f\u00fcr eine bessere Bezahlung der Arbeitskr\u00e4fte und die anderen angeblichen Vorteile des Steuervorteils. Es k\u00f6nnte nat\u00fcrlich sein, dass sich alle Beteiligten \u2013 Gastronomen, Kunden, Arbeitskr\u00e4fte und Lieferanten \u2013 den Vorteil teilen und noch dazu die Qualit\u00e4t angehoben und mehr auf Nachhaltigkeit geachtet wird. Der Mehrwertsteuervorteil, der dann noch auf jede dieser Verwendungen entfiele, w\u00e4re aber derart minimal, dass f\u00fcr jeden der genannten Einzelaspekte kaum mit sp\u00fcrbaren Folgen zu rechnen w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber nicht nur die Gesamtschau der Argumente zeigt, dass die 7-Prozent-Kampagne der Branche gedanklich auf d\u00fcnnem Eis steht. Auch die genauere Betrachtung jedes einzelnen Gesichtspunkts wirft erhebliche Fragen auf.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Krisenfolgen und Strukturwandel: <\/strong>Diese Ausnahme war 2020 als vor\u00fcbergehende steuerpolitische Hilfe f\u00fcr die Gastronomie in der Pandemie beschlossen worden. Mit dem Ende der Pandemie ist die urspr\u00fcngliche krisenbezogene Begr\u00fcndung f\u00fcr die Sieben-Prozent-Besteuerung von Speisen in Restaurants weggefallen. Auch im Krisenkontext war die Ma\u00dfnahme nicht unumstritten. Die Erholung der Branche verl\u00e4uft differenziert, besonders in den Metropolen liegen die realen Ums\u00e4tze bereit wieder \u00fcber dem Vorkrisenniveau (Krause et al., 2023), aber es gibt auch Verlierer. Das ist aber letztlich nichts anderes als normaler Strukturwandel. Es ist keine sinnvolle Politik, einer Branche dauerhafte Subventionen zu zahlen, weil sie mit einem sich wandelnden Marktumfeld konfrontiert ist.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Inflationsfolgen:<\/strong> Die Erwartung, dass es bei plangem\u00e4\u00dfer Beendigung der tempor\u00e4ren Steuersubvention zu einem Preissprung der Restaurantpreise in vollem Umfang der Steuersatzdifferenz k\u00e4me, ist nicht plausibel. Mit dieser Perspektive widerspricht sich die DEHOGA sogar selber. Denn letztlich besagt die oben diskutierte Liste der m\u00f6glichen Folgen, dass die Preise l\u00e4ngst nicht das einzige Anpassungsinstrument sind. Auch darf nicht \u00fcbersehen werden, dass die Branche trotz Mehrwertsteuersenkung bereits erhebliche Preissteigerungen durchgesetzt hat. Unabh\u00e4ngig davon ist der Versuch, Inflation durch schuldenfinanzierte Preissubventionen bek\u00e4mpfen zu wollen, nicht aussichtsreich. Das Festhalten an kostspieligen Krisenhilfen trotz Ende der Pandemie ist aus makro\u00f6konomischer Perspektive kontraproduktiv und erschwert die Aufgabe der Europ\u00e4ischen Zentralbank, dauerhaft zur Preisstabilit\u00e4t zur\u00fcckzukehren.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Arbeitskr\u00e4ftemangel und faire L\u00f6hne:<\/strong> Der Mangel an Arbeitskr\u00e4ften kann die steuerliche Sonderbehandlung einer Branche nicht rechtfertigen. Die deutsche Wirtschaft ist in der Breite, in allen Sektoren und den meisten Qualifikationsstufen mit einem wachsenden Arbeitskr\u00e4ftemangel konfrontiert. Die Subventionierung ausgew\u00e4hlter Branchen w\u00fcrde die Probleme nur zwischen den Sektoren verschieben uns ist daher kein sinnvoller L\u00f6sungsweg. Noch dazu w\u00fcrden die Steuerausf\u00e4lle bei der Mehrwertsteuer den Druck auf eine Erh\u00f6hung anderer Steuern wie der Einkommensteuer erh\u00f6hen und durch die dann weiter sinkenden Leistungsanreize den Arbeitskr\u00e4ftemangel weiter versch\u00e4rfen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Bezahlbare Preise f\u00fcr \u00e4rmere Haushalte: <\/strong>Die durchschnittlichen Haushaltsausgaben f\u00fcr Restaurations- und Verpflegungsleistungen steigen mit dem Haushaltseinkommen. Kinderlose Haushalte fragen im Verh\u00e4ltnis mehr von diesen Dienstleistungen nach als Haushalte mit Kindern. Die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Restaurants ist somit regressiv: Sie beg\u00fcnstigt relativ reiche und kinderlose Haushalte. Die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr die Gastronomie ist daher kein taugliches Verteilungsinstrument. Will man \u00e4rmeren Haushalten und Familien helfen, sind die Mittel der Wahl gezielte Transfers wie das Kindergeld, nicht aber regressiv wirkende Subventionen, die nur zu einem sehr geringen Teil die eigentliche Zielgruppe erreichen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Kulturgut Restaurants und l\u00e4ndlicher Raum: <\/strong>Die Sichtweise, dass die Steuersubvention geeignet sein k\u00f6nnte,&nbsp; nicht mehr nachgefragte Restaurants in Innenst\u00e4dten oder in D\u00f6rfern zu bewahren, \u00fcberzeugt nicht. Steuersubventionen m\u00fcssen mit substanziellen inhaltlichen Argumenten begr\u00fcndet werden und es ist zwecklos, Unternehmen ohne lebensf\u00e4higes Gesch\u00e4ftsmodell mit solchen Instrumenten noch kurzzeitig \u00fcber Wasser zu halten.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Nachhaltigkeit: <\/strong>Mit der Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Restaurants sind keinerlei Auflagen zur \u00d6kologie oder zur Gesundheit der Speisen verbunden. Das argentinische Steakhaus wird nicht weniger beg\u00fcnstigt als ein veganes Restaurant, das nur lokale Lebensmittel verarbeitet. Insofern muss die mehrwertbezogene Steuersubvention bereits im Ansatz als ungeeignet angesehen werden, Nachhaltigkeitsziele auf effektive und effiziente Art und Weise anzusteuern.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Die Branche verweist au\u00dferdem noch auf Ungleichbehandlungen, die aus ihrer Sicht die Entfristung der 7-Prozent f\u00fcr die Gastronomie rechtfertigen: In der EU besteuert die Mehrzahl der Mitgliedstaaten die Restaurants zum erm\u00e4\u00dfigten Satz, das w\u00fcrde zu Wettbewerbsproblemen f\u00fchren. Und im Inland g\u00e4be es eine nicht akzeptable Ungleichbehandlung mit direkt gekauften Lebensmitteln und den Lieferdiensten, die nur die erm\u00e4\u00dfigte Steuer zahlen. Letztlich ver\u00e4ndern aber auch diese beiden Gesichtspunkte nicht die Gesamtbeurteilung.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Internationaler Wettbewerb:<\/strong> Es stimmt, dass andere EU-Staaten f\u00fcr Restaurants oft einen niedrigen Satz anwenden. Ein Grund daf\u00fcr d\u00fcrfte in einigen L\u00e4ndern mit ausgepr\u00e4gter Schattenwirtschaft die Sorge vor Steuerhinterziehung sein. Eine nennenswerte Benachteiligung der deutschen Gastronomie im Wettbewerb resultiert aus einer niedrigeren Mehrwertsteuer in anderen L\u00e4ndern jedoch nicht. Gastronomische Dienstleistungen sind lokal und eine Umlenkung von Tourismus oder Gesch\u00e4ftsreisen durch unterschiedliche Mehrwertsteuern auf Restaurantdienstleistungen ist abgesehen von Grenzgebieten aufgrund der geringen Bedeutung in den gesamten Reisekosten nicht zu erwarten.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Ungleichbehandlung mit Lebensmitteln und Lieferdiensten:<\/strong> Die erm\u00e4\u00dfigte Besteuerung f\u00fcr Lebensmittel ist im Gegensatz zu den Gastronomiedienstleistungen verteilungspolitisch \u00fcberzeugend begr\u00fcndet. Umgekehrt zu den Restaurantbesuchen ist der Anteil von Lebensmitteln im Warenkorb \u00e4rmerer Haushalte vergleichsweise hoch. Die Erm\u00e4\u00dfigung vor Lieferdiensten ist damit begr\u00fcndet, dass diese keine umfangreiche Dienstleistung im Lokal bereitstellen. Tats\u00e4chlich ist diese Abgrenzung schwammig. Fragw\u00fcrdigen Anwendungen des erm\u00e4\u00dfigten Steuersatzes sollte aber nicht dadurch begegnet werde, diese noch auszuweiten.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Im Ergebnis k\u00f6nnen die vorgebrachten Argumente f\u00fcr eine Entfristung der Mehrwertsteuer f\u00fcr die Gastronomie nicht \u00fcberzeugen. Die Post-Pandemie-Zeit mutet der Gastronomie wie anderen Branchen auch einen weiteren Strukturwandel zu, der aber keine Rechtfertigung f\u00fcr eine dauerhafte Subventionierung liefert. Mit dieser Subvention sind j\u00e4hrliche Steuerausf\u00e4lle von derzeit gut drei Milliarden Euro verbunden. Bei einer Entfristung w\u00fcrden diese Kosten mit dem nominalem Umsatzwachstum der Branche kontinuierlich zunehmen. F\u00fcr das kommende Jahrzehnt w\u00e4re mit Gesamtkosten in H\u00f6he von etwa 38 Mrd. Euro zu rechnen, die durch h\u00f6here Steuern an anderer Stelle oder Ausgabenk\u00fcrzungen gegenfinanziert werden m\u00fcssten. Auch darf die Verteilungswirkung dieser Steuersubvention nicht \u00fcbersehen werden, die eher wohlhabende und kinderlose Haushalte beg\u00fcnstigt, aber letztlich von der Gemeinschaft aller Steuerzahlenden zu finanzieren ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Anwendung des erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatzes auf Restaurant-Dienstleistungen wird nach jetzigem Rechtsstand zum Jahresende auslaufen und dabei sollte es bleiben. Die Bundesregierung sollte sich nun umgehend zum Ende des erm\u00e4\u00dfigten Steuersatzes f\u00fcr Restaurantdienstleistungen zum Jahresende bekennen, um etwaige Planungsunsicherheiten f\u00fcr das kommende Jahr endg\u00fcltig zu beseitigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Stichhaltig sind die Argumente f\u00fcr einen erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz allerdings f\u00fcr den engen Teilbereich der gastronomischen Versorgung von Schulen und Kinderg\u00e4rten. Hier sprechen nicht nur verteilungspolitische Argumente \u2013 die zielgenauere Beg\u00fcnstigung \u00e4rmerer Haushalte \u2013 sondern auch der Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft f\u00fcr eine besondere Betrachtung. Dar\u00fcber hinaus sollte eine weitere Aush\u00f6hlung der Umsatzsteuer vermieden werden und tendenziell bereits bestehende Ausnahmen zur\u00fcckgefahren werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Beitrag beruht auf der ausf\u00fchrlichen Studie:<\/p>\n\n\n\n<p>Heinemann, Friedrich, Katharina Nicolay und Daniela Steinbrenner (2023), Die erm\u00e4\u00dfigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie, Bewertung und subventionspolitische Schlussfolgerungen, ZEW-Kurzexpertise Nr. 23-04, Mannheim.<\/p>\n\n\n\n<p>Link: https:\/\/www.zew.de\/publikationen\/die-ermaessigte-mehrwertsteuer-in-der-gastronomie<\/p>\n\n\n\n<p>DEHOGA (2023): 7% MWSt. auf Speisen m\u00fcssen bleiben, damit wir erhalten, was unser Land lebenswert und liebenswert macht, Petition, <a href=\"https:\/\/www.openpetition.de\/petition\/online\/keine-steuererhoehung-7-mehrwertsteuer-auf-speisen-in-der-gastronomie-muessen-bleiben\">https:\/\/www.openpetition.de\/petition\/online\/keine-steuererhoehung-7-mehrwertsteuer-auf-speisen-in-der-gastronomie-muessen-bleiben<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Krause, Simon, Carla Krolage, Christoph Ungemach, Jennifer Meder, Jonas Riefle, Stefanie Schill und Lena Fischer (2023): Gastronomie im Aufschwung trotz vieler Krisen: Wie sieht das neue Konsumverhalten nach Corona aus?, ifo Schnelldienst 9\/2023, S. 51-56.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Anwendung des erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatzes auf Restaurant-Dienstleistungen wird nach jetzigem Rechtsstand zum Jahresende auslaufen und dabei sollte es bleiben.<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":366,"featured_media":34933,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[998],"tags":[4555,3626,1952],"class_list":["post-34929","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-steuerliches-alles","tag-gastronomie","tag-heinemann","tag-mehrwertsteuer"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>GastbeitragWundermittel 7%?Die R\u00fcckkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer f\u00fcr die Gastronomie ist richtig - Wirtschaftliche Freiheit<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=34929\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"GastbeitragWundermittel 7%?Die R\u00fcckkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer f\u00fcr die Gastronomie ist richtig - Wirtschaftliche Freiheit\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Anwendung des erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatzes auf Restaurant-Dienstleistungen wird nach jetzigem Rechtsstand zum Jahresende auslaufen und dabei sollte es bleiben.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=34929\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Wirtschaftliche Freiheit\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2023-10-18T23:58:00+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2023-10-19T05:02:37+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/gastro.png\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"885\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"590\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/png\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Friedrich Heinemann\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Friedrich Heinemann\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"8\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=34929#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=34929\"},\"author\":{\"name\":\"Friedrich Heinemann\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/a2758cb557a1cebf68890f606d28bb73\"},\"headline\":\"Gastbeitrag Wundermittel 7%? 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