{"id":34970,"date":"2023-11-01T00:25:00","date_gmt":"2023-10-31T23:25:00","guid":{"rendered":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=34970"},"modified":"2023-11-01T06:49:56","modified_gmt":"2023-11-01T05:49:56","slug":"gastbeitragwie-produktiv-sind-die-bundesausgaben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=34970","title":{"rendered":"<b>Gastbeitrag<\/b><br>Wie produktiv sind die Bundesausgaben?"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Das Konzept des Bundesausgabenmonitors<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Von den Autoren des Kieler Subventionsberichts wurde eine neue Datenbank zusammengestellt, die neben den Finanzhilfen weitere Kategorien von Staatsausgaben umfasst. Sie nennt sich Bundesausgabenmonitor und dokumentiert die Bundesausgaben im Zeitraum von 2000 bis 2023.<a href=\"#_ftn1\" id=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Daf\u00fcr war eine Klassifikation der Bundesausgaben erforderlich, die aufzeigt, welche Wirkung die Einzelaggregate auf das Bruttoinlandsprodukt oder das Produktionspotential haben d\u00fcrften: Wird etwa nur umverteilt, was die Allokation verzerrt und die Anreize mindert? Oder geht die Ausgabe mit der Internalisierung von Externalit\u00e4ten einher, dient sie zur Bereitstellung \u00f6ffentlicher G\u00fcter, wie etwa Verteidigung und Polizei, und zur Durchsetzung allgemeiner Regeln und zum Erhalt der Infrastruktur oder schafft die Ausgabe gar die Basis f\u00fcr zuk\u00fcnftigen Wohlstand und erweitert das Produktionspotential? Daf\u00fcr war eine zielgerichtete Analyse der Einzeldaten aus den Haushaltsrechnungen und \u2013pl\u00e4nen des Bundes erforderlich. Erfasst wurden entweder einzelne quantitativ bedeutsame Haushaltstitel \u2013 lediglich Bagatellposten blieben bei der Auswertung unber\u00fccksichtigt und wurden nur in der Summe als Residualgr\u00f6\u00dfe ausgewiesen<a href=\"#_ftn2\" id=\"_ftnref2\">[2]<\/a> \u2013Titelgruppen oder homogene Ausgabegruppen, die in Unterkapiteln zusammengefasst sind. Diese ausgew\u00e4hlten Daten wurden dann verschiedenen Ausgabekategorien zugeteilt, die \u00f6konomisch unterschiedlich zu bewerten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ausgaben des Bundes wurden nach Zweck und nach zeitlicher Perspektive ihrer Wirkung untergliedert in:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Umverteilungsausgaben des Bundes in Form von Sozialausgaben und damit unmittelbar einhergehender B\u00fcrokratiekosten (einschlie\u00dflich der verschiedenen Bundeszusch\u00fcsse an die Gesetzliche Rentenversicherung), ferner die Zahlungen des Bundes an L\u00e4nder im Rahmen des vertikalen Finanzausgleichs sowie schlie\u00dflich klassische Ausgabesubventionen (Finanzhilfen) in der Abgrenzung des Kieler Subventionsberichts des IfW Kiel. Letztere sind zwar zum Teil als allokative Ma\u00dfnahme gedacht, k\u00f6nnen aber wegen sch\u00e4dlicher Nebenwirkungen in der Praxis h\u00e4ufig eher Umverteilungscharakter annehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Altlasten in Form von Bundesausgaben, die mit staatlichen Produktionsleistungen in der Vergangenheit verkn\u00fcpft sind, wie Beamtenpensionen und Zinsen.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Bundesausgaben mit Produktionseffekten in der laufenden Periode: Ausgaben f\u00fcr die Legislative, Exekutive und Judikative sowie Ausgaben f\u00fcr staatliche Einrichtungen, die \u00f6ffentliche G\u00fcter und Regeln f\u00fcr die B\u00fcrger oder Vorleistungen f\u00fcr den Staat produzieren, und Ausgaben f\u00fcr Infrastruktur, soweit diese nicht in den Subventionen enthalten sind (wie etwa die Ausgaben f\u00fcr die Schienen? und die digitale Infrastruktur), Finanzhilfen an Institutionen, die externe Nutzen stiften.<\/p>\n\n\n\n<p>d) Bundesausgaben, die Produktionseffekte in der Zukunft haben, weil sie in der Zukunft das Produktionspotential erh\u00f6hen, dabei vor allem Ausgaben f\u00fcr Bildung und Jugend einschlie\u00dflich Eingliederung in Arbeit sowie wohlfahrtssteigernde Finanzhilfen f\u00fcr Forschungst\u00e4tigkeiten au\u00dferhalb von Unternehmen, die nicht unmittelbar anwendungsorientiert sind.<\/p>\n\n\n\n<p>e) Auslandswirksame Zahlungen, die durch Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Ausland oder durch ausl\u00e4ndische Aktivit\u00e4ten deutscher Gebietsk\u00f6rperschaften bedingt sind, wie im Falle der EU, der OECD oder der Entwicklungshilfe.<\/p>\n\n\n\n<p>f) Sonstiges als Summe der Posten, die keiner der genannten Kategorien zugeordnet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"700\" height=\"1024\" src=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/lasros2-700x1024.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-35015\" style=\"aspect-ratio:0.68359375\" srcset=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/lasros2-700x1024.png 700w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/lasros2-205x300.png 205w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/lasros2.png 740w\" sizes=\"auto, (max-width: 700px) 100vw, 700px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\"><sup>a<\/sup>Einschlie\u00dflich Ausgaben f\u00fcr Umverteilungsb\u00fcrokratie. \u2013 <sup>b<\/sup>Einschlie\u00dflich Beihilfen im Krankheitsfall, ohne Pensionen der ehemaligen Bundesbahnbeamten \u00e0 Finanzhilfen. \u2013 <sup>c<\/sup>Ohne Schienen- und digitale Infrastruktur \u00e0 Finanzhilfen. \u2013 <sup>d<\/sup>An Institutionen, die sowohl \u00f6ffentliche G\u00fcter als auch private G\u00fcter anbieten. \u2013 <sup>e<\/sup>Einschlie\u00dflich Ausgaben f\u00fcr Jugend sowie Eingliederung in Arbeit und Arbeitsf\u00f6rderung. \u2013 <sup>f<\/sup>Ohne aktuelle Sonderausgaben f\u00fcr die Pandemiebek\u00e4mpfung und Ukrainehilfen, zuz\u00fcglich als negative Einnahmen verbuchte Ausgaben (Beispiel: Regionalisierungsmittel), abz\u00fcglich Zuweisungen an Sonderverm\u00f6gen des Bundes, stattdessen zuz\u00fcglich Finanzhilfen der Sonderverm\u00f6gen.<br><br>Quelle: BMF (Bundesministerium der Finanzen) (a, lfd. Jgg.). Haushaltsrechnung und Verm\u00f6gensrechnung des Bundes f\u00fcr das Haushaltsjahr \u2026 Berlin; BMF (Bundesministerium der Finanzen) (b, lfd. Jgg.). Bundeshaushaltsplan f\u00fcr das Haushaltsjahr 20&#8230; . Berlin.; eigene Zusammenstellung und Berechnungen.<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p><em>Der Sonderfall der Finanzhilfen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Einordnung von Ausgabesubventionen (Finanzhilfen) unter Umverteilungsausgaben mag \u00fcberraschen, weil von politisch Verantwortlichen und Subventionsbef\u00fcrwortern Subventionen oft als wachstumsf\u00f6rdernd und damit als zukunftsweisend angesehen werden. Und in der Tat kann das in manchen F\u00e4llen zutreffen. Doch selbst dort, wo staatliche Beihilfen als sogenannte Pigou-Subventionen theoretisch gerechtfertigt sind, weil sie durch zus\u00e4tzliche Produktion externe Nutzen generieren, die allein durch private Nutzen-Kosten-Kalk\u00fcle nicht entstehen w\u00fcrden, k\u00f6nnen diese Subventionen negative Nebenwirkungen haben. Finanzhilfen verursachen Verwaltungskosten; sie haben zumindest \u00fcber ihre Finanzierung in aller Regel allokative Verzerrungen zur Folge; Informationen \u00fcber die Ursache und das Ausma\u00df des Marktversagens liegen meistens nicht im notwendigen Umfang&nbsp; vor. Es ist daher h\u00e4ufig fraglich, ob Finanzhilfen im konkreten Fall tats\u00e4chlich zu einer verbesserten Allokation der Ressourcen f\u00fchren. Hinzu kommt, dass Subventionen Verhalten ver\u00e4ndern k\u00f6nnen \u2013 im Sinne einer Subventionsmentalit\u00e4t, wenn an die Stelle unternehmerischen Gewinnstrebens das Bem\u00fchen um immer h\u00f6here Subventionszahlungen und um die Einrichtung immer neuer Subventionst\u00f6pfe tritt. Auch gibt es m\u00f6glicherweise alternative Instrumente zur Problembehebung, die den Finanzhilfen \u00fcberlegen sind. Zu denken ist hier etwa an die Beseitigung von Marktunvollkommenheiten oder an die Schaffung und Durchsetzung von Eigentumsrechten. Insofern stellen Finanzhilfen in der Praxis eine Kategorie von Ausgaben dar, bei der die Gefahr von Wohlfahrtsverlusten relativ gro\u00df ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Den Umverteilungscharakter von Subventionen verdeutlicht auch der aktuelle Kieler Subventionsbericht (Laaser, Rosenschon und Schrader 2023: 18-21): Die Finanzhilfen des Bundes sollen im Zuge der Reaktionen auf den Ukraine-Krieg und die folgende Energiekrise von 77,4 Mrd. Euro im Jahr 2021 (Ist-Wert) auf 97,8 Mrd. Euro im Jahr 2022 und 208,0 Mrd. Euro im Jahr 2023 (beides Soll-Werte) steigen . Dieser Finanzhilfezuwachs ist vor allem auf die geplanten Zusch\u00fcsse f\u00fcr die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse (43,0 und 40,3 Mrd. Euro) zur\u00fcckzuf\u00fchren. Mit diesen sollen die H\u00e4rten der starken Energiepreisanstiege f\u00fcr B\u00fcrger und Wirtschaft gemildert werden. Insofern sind diese gr\u00f6\u00dften neuen Subventionen praktisch von vornherein gewollte Umverteilungsausgaben, wenn auch nicht allein zugunsten weniger wohlhabender Haushalte, wie es aus sozialen Gr\u00fcnden eigentlich angezeigt w\u00e4re, sondern zugunsten aller Energieverbraucher auf Kosten der Steuerzahler.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Bundesausgaben in Bruttodarstellung<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Betr\u00e4ge f\u00fcr die einzelnen auf diese Weise nach dem Konzept des Bundesausgabenmonitors erfassten Ausgabekategorien wurden addiert und den Gesamtausgaben, die den Haushaltsrechnungen der Jahre 2000 bis 2021 und den Haushaltspl\u00e4nen f\u00fcr die Jahre 2022 und 2023 zu entnehmen sind, gegen\u00fcbergestellt, um ein Residuum zu ermitteln. Dabei mussten die Gesamtausgaben , wie sje die Bundeshaushaltsrechnungen und \u2013pl\u00e4ne ausweisen, um einige Positionen erh\u00f6ht, um andere aber gek\u00fcrzt werden, weil Sondereffekte herausgerechnet werden sollten, weil Ausgabepositionen auch auf der Einnahmeseite auftauchen und Ausgaben auch aus Sonderverm\u00f6gen geleistet werden. So sind im Bundesausgabenmonitor die Corona-bedingten Ma\u00dfnahmen ebenso wie die Ukrainehilfen als Sonderausgaben nicht erfasst, um die langen Zeitreihen seit dem Jahr 2000 nicht durch diese Sondereffekte zu verzerren. Weiterhin verbucht der Bund manche Posten als Mindereinnahme, w\u00e4hrend sie im Monitor zu den Ausgaben z\u00e4hlen (Beispiel: Regionalisierungsmittel). Auch werden im Bundeshaushalt Zuweisungen an Sonderverm\u00f6gen zu den Ausgaben gez\u00e4hlt, w\u00e4hrend im Monitor statt dieser die Finanzhilfen ber\u00fccksichtigt werden, welche die Sonderverm\u00f6gen leisten. Die Abweichungen, die sich zwischen dem Ausgabevolumen nach Rechnung des Ausgabenmonitors, die keine Bagatellposten enth\u00e4lt, und dem bereinigten Ausgabevolumen laut Bundesregierung ergaben, sind minimal. Sie liegen fast durchweg deutlich unter 1 Prozent des Ausgabevolumens.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"751\" src=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/lasros-1024x751.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-35012\" srcset=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/lasros-1024x751.png 1024w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/lasros-300x220.png 300w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/lasros-768x563.png 768w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/lasros.png 1196w\" sizes=\"auto, (max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><em>Umverteilungsausgaben<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Umverteilungsausgaben des Bundes absorbierten die eigentlichen Sozialausgaben (incl. Ausgaben f\u00fcr die Umverteilungsb\u00fcrokratie) im Jahr 2022: 174,1 Mrd. Euro bzw. 35,5 Prozent des bereinigten Ausgabenvolumens. Im Jahr 2023 werden die Sozialausgaben um rund 20 Mrd. Euro angehoben, wobei Abschl\u00e4ge f\u00fcr Corona- und kriegsbedingte Sonderausgaben vorgenommen wurden: Die Ans\u00e4tze f\u00fcr B\u00fcrgergeld, Kindergeld und Grundsicherung f\u00fcr Arbeitssuchende sind im Monitor um insgesamt 6,5 Mrd. Euro niedriger als im Bundeshaushalt, um diese Sondereffekte auszuschalten. Stattdessen wird erstmals ein Darlehen an die gesetzliche Rentenversicherung f\u00fcr den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung in H\u00f6he von 10 Mrd. gezahlt. Auch wurde das Kindergeld angehoben und das B\u00fcrgergeld wurde mit Mehrkosten gegen\u00fcber der alten Regelung verkn\u00fcpft. Zwar sinkt der Anteil der Sozialausgaben des Bundes an den Gesamtausgaben von 35,5 Prozent im Jahr 2022 auf 28,5 Prozent im Jahr 2023, weil die betr\u00e4chtlichen Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds in H\u00f6he von 121,2 Mrd. Euro (Tabelle 2) das Finanzvolumen aufbl\u00e4hen. Aber der Anstieg der Sozialquote des Bundes am BIP von 4,5 Prozent auf 5 Prozent zeigt, dass die Sozialausgaben der Produktionsleistung vorauseilen. F\u00fcr den vertikalen Bund-L\u00e4nder-Finanzausgleich zahlt der Bund im Jahr 2023: 11,1 Mrd. Euro.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Finanzhilfen des Bundes<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Finanzhilfen, also die Subventionsausgaben, die wegen ihres h\u00e4ufig zweifelhaften und\/oder strukturkonservierenden Charakters hier zu den Umverteilungsausgaben gerechnet werden, schlugen im laufenden Jahr 2023 mit 97,8 Mrd. Euro (19,9 Prozent) zu Buche. Im laufenden Jahr soll die Finanzhilfequote auf 30,5 Prozent klettern, wenn der Wirtschaftsstabilisierungsfonds als weiterer Finanzgeber agiert. Damit sind die Finanzhilfen erstmals gewichtiger als die Sozialausgaben, dem bisherigen Spitzenreiter unter den Ausgabearten. Die um die Finanzhilfen erg\u00e4nzten Umverteilungsausgaben des Bundes umfassten 2023: 413 Mrd. Euro bzw. 66,6 Prozent des bereinigten Ausgabenvolumens. Sie expandieren deutlich rascher als die Produktion w\u00e4chst: Die BIP-Quote nimmt im Jahr 2023 um 3,4 Prozentpunkte zu und liegt bei 10,7 Prozent.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Pensionen und Zinsen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Ausgaben f\u00fcr Produktionsleistungen der Vergangenheit werden 2023: 58,6 Mrd. Euro bzw. 8,6 Prozent des bereinigten Ausgabenvolumens und 1,5 Prozent des BIPs betragen. In diese Kategorie geh\u00f6ren Pensionen (einschlie\u00dflich Beihilfen f\u00fcr Krankheitskosten) sowie zuletzt wieder stark steigenden Zinsausgaben. Sie klettern im Jahr 2023 auf 44,3 Mrd. Euro, verglichen mit 3,9 Mrd. Euro im Jahr 2021. In dem Betrag sind die 4,4 Mrd. Euro inbegriffen, die der Wirtschaftsstabilisierungsfonds f\u00fcr aufgenommene Kredite zahlen muss. Zusammen mit den Umverteilungsausgaben sind damit fast 70 Prozent der Ausgaben des Bundes nicht f\u00fcr unmittelbar produktive Zwecke in Gegenwart oder Zukunft bestimmt. Diese Ausgaben erreichen mit einer BIP-Quote von 12,2 Prozent im 20-Jahres-Vergleich einen historischen H\u00f6chstwert. Im Jahr 2000 betrug sie&nbsp; 9,1 Prozent und&nbsp; 9,3 Prozent im Jahr 2010. Im Vorkrisenjahr 2019 hatte sie 7,2 Prozent betragen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Legislative, Exekutive, Judikative, \u00f6ffentliche G\u00fcter und Infrastruktur<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundesausgaben mit Produktionseffekten in der laufenden Periode summierten sich im Haushalt 2023 auf 104,7 Mrd. Euro (15,4 Prozent des bereinigten Ausgabenvolumens). Sie sind um 23,5 Mrd. Euro h\u00f6her als im Vorjahr, weil 13,4 Mrd. Euro zus\u00e4tzlich f\u00fcr Energiesicherheit ausgegeben werden und sich die neu hinzukommenden Ausgaben des Sonderverm\u00f6gens Bundeswehr auf 8,4 Mrd. Euro belaufen. Die BIP-Quote f\u00e4llt mit 2,7 um fast einen Prozentpunkt h\u00f6her aus als im Vorkrisenjahr 2019. Zu den Ausgaben f\u00fcr Energiesicherheit z\u00e4hlen die Bundesbeteiligung UNIPER SE (15,2 Mrd. Euro), die Finanzierungen f\u00fcr Investitionen sowie Ausgaben f\u00fcr den Betrieb von schwimmenden Speichern und Regasifizierungseinheiten (738 Mio. Euro) und die Ma\u00dfnahmen zum Weiterbetrieb der Erd\u00f6lraffinerie PCK Schwedt (140 Mio. Euro). Mit 62 Mrd. Euro (9 Prozent) waren die Ausgaben f\u00fcr staatliche Einrichtungen, die klassische \u00f6ffentliche G\u00fcter oder Vorleistungen f\u00fcr den Staat produzierten, der gr\u00f6\u00dfte Posten. Dabei entfielen 52 Mrd. Euro auf das Angebot \u00e4u\u00dferer und innerer Sicherheit (Verteidigung und Polizei). Die Umverteilungsausgaben sind vergleichsweise rund achtmal und die Finanzhilfen 4mal so hoch. Die \u00fcbrigen staatlichen Leistungstr\u00e4ger sollen zusammen 10 Mrd. Euro erhalten. Hinzu kommen 2,8 Mrd. Euro an Ausgaben f\u00fcr Exekutive, Legislative und Judikative sowie 19,4 Mrd. Euro f\u00fcr Infrastruktur (ohne Ausgaben f\u00fcr Schienenwege, die als Subventionen verbucht sind). Dass die sich im Jahr 2023 auf 4,4 Mrd. Euro belaufenden Finanzhilfen an Institutionen, die neben privaten auch \u00f6ffentliche G\u00fcter produzieren, auch relativ zum BIP zugenommen haben, liegt an den vermehrten Anstrengungen f\u00fcr Klimaschutz.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Grundlagenforschung und Bildung<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die bereits dargestellten Bundesausgaben mit Produktionseffekten f\u00fcr die Zukunft, im Wesentlichen f\u00fcr Grundlagenforschung und Bildung sollen im Jahr 2023 gegen\u00fcber dem Vorjahr um 2,4 Mrd. Euro zur\u00fcckgehen: Die Haushaltsans\u00e4tze f\u00fcr die Zentren der Hermann von Helmholz-Gemeinschaft und das Berliner Institut f\u00fcr Gesundheitsforschung werden um 463 Mio. Euro sowie f\u00fcr Wehrforschung um 445 Mio. Euro reduziert. Dar\u00fcber hinaus soll das Sonderverm\u00f6gen \u201edigitale Infrastruktur\u201c rund 1 Mrd. Euro weniger an Finanzhilfen f\u00fcr den Bildungssektor leisten. Die Ausgaben f\u00fcr Grundlagenforschung und f\u00fcr Bildung sind laut Haushaltsplan mit 27,7 Mrd. Euro veranschlagt. Das sind 4,1 Prozent der bereinigten Ausgaben insgesamt und 0,7 Prozent in Bezug auf das BIP \u2014 bei den Finanzhilfen liegen die Werte im Vergleich bei 30,5 Prozent bzw. 4,5 Prozent. 15,3 Mrd. Euro entfallen davon auf Zusch\u00fcsse f\u00fcr Forschungst\u00e4tigkeit au\u00dferhalb von Unternehmen und 12,5 Mrd. Euro auf Ausgaben f\u00fcr Bildung einschlie\u00dflich Ma\u00dfnahmen zur Eingliederung in Arbeit (ohne Subventionsanteil) und f\u00fcr berufliche Deutschsprachf\u00f6rderung.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Zahlungen an das Ausland und Sonstiges<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Dem Ausland flie\u00dfen im Jahr 2023: 66,1 Mrd. Euro an Zahlungen f\u00fcr inter?\/ bzw. supranationale Organisationen sowie f\u00fcr Entwicklungshilfe zu. Das sind 9,7 Prozent der bereinigten Ausgaben bzw. 1,7 Prozent in Bezug auf das BIP. Diese BIP-Quote errechnete sich auch f\u00fcr das Jahr 2021. In den Zahlungen zugunsten des Auslands sind Ukrainehilfen in H\u00f6he von 9,4 Mrd. Euro im Jahr 2022 und in H\u00f6he von 4 Mrd. Euro im Jahr 2023 nicht enthalten. F\u00fcr \u201eSonstiges\u201c sind im Jahr 2023 Ausgaben von 8,1 Mrd. (1,2 Prozent des bereinigten Ausgabevolumens) vorgesehen. Das Residuum beziffert sich auf einen halben Prozentpunkt.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Fazit<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Es kann festgehalten werden, dass im Kontext des Bundeshaushaltes der hohe Stellenwert von Finanzhilfen, Sozialausgaben und Altlasten hervorsticht. Meist dienen Subventionen nicht der Internalisierung von externen Effekten und selbst Pigou-Subventionen sind \u00f6konomisch problematisch, weil dem Staat das Wissen \u00fcber die richtige Dosierung fehlt. Es mag gute Gr\u00fcnde f\u00fcr staatliche Umverteilungsaktivit\u00e4ten geben, sind sie doch Voraussetzung f\u00fcr die breite Akzeptanz einer marktwirtschaftlichen Ordnung und f\u00fcr die \u00dcbernahme von Risiken. Auch gibt es bei freiwilliger privater Umverteilung ein Freerider-Problem, das eine staatliche Zust\u00e4ndigkeit ratsam erscheinen l\u00e4sst. Doch geht mit dieser Rolle der \u00f6ffentlichen Hand die Gefahr einher, dass der Staat zu viel des Guten tut und das er dabei oft nur von der linken in die rechte Tasche umverteilt. Demgegen\u00fcber treten die Ausgaben f\u00fcr die origin\u00e4ren Staatsaufgaben in Gestalt der Erzeugung von \u00f6ffentlichen G\u00fctern in den Hintergrund, obwohl gerade hier eine wesentliche Legitimation f\u00fcr das Staatswesen besteht. Von einem Euro, den der Bund im Jahr 2023 ausgibt, dienen nur 19,4 Cent der Produktion gegenw\u00e4rtiger und zuk\u00fcnftiger G\u00fcter. Das ist eine magere Leistungsbilanz.<\/p>\n\n\n\n<p>Literatur<\/p>\n\n\n\n<p>Laaser, C.-F., A. Rosenschon und K. Schrader (2023). Kieler Subventionsbericht 2023: Subventionen des Bundes in Zeiten von Ukrainekrieg und Energiekrise. Kieler Beitr\u00e4ge zur Wirtschaftspolitik, 44. Kiel Institut f\u00fcr Weltwirtschaft. Link: <a href=\"https:\/\/www.ifw-kiel.de\/de\/publikationen\/kieler-subventionsbericht-2023-subventionen-des-bundes-in-zeiten-von-ukrainekrieg-und-energiekrise-32038\/\">https:\/\/www.ifw-kiel.de\/de\/publikationen\/kieler-subventionsbericht-2023-subventionen-des-bundes-in-zeiten-von-ukrainekrieg-und-energiekrise-32038\/<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Laaser, C.-F. und A. Rosenschon (2022). Die Bundesausgaben in Zeiten von Corona im Fokus des Kieler Bundesausgabenmonitors \u2013 Eine Strukturanalyse. Kieler Beitr\u00e4ge zur Wirtschaftspolitik, 41. Kiel Institut f\u00fcr Weltwirtschaft. Link: <a href=\"https:\/\/www.ifw-kiel.de\/de\/publikationen\/die-bundesausgaben-in-zeiten-von-corona-im-fokus-des-kieler-bundesausgabenmonitors-eine-strukturanalyse-26160\/\">https:\/\/www.ifw-kiel.de\/de\/publikationen\/die-bundesausgaben-in-zeiten-von-corona-im-fokus-des-kieler-bundesausgabenmonitors-eine-strukturanalyse-26160\/<\/a><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref1\" id=\"_ftn1\">[1]<\/a> Die Zeitreihe von 2000 bis 2021 wurde in Laaser und Rosenschon (2022) vorgestellt. Die Aktualisierung f\u00fcr 2022 und 2023 wurde in Laaser, Rosenschon und Schrader (2023) ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref2\" id=\"_ftn2\">[2]<\/a> Die Abschneidegrenze bei Bagatellposten wurde bei EUR 30T gezogen, sofern die Titel nur in isolierten Jahren erschienen und\/oder nicht Titelgruppen oder homogenen Ausgabegruppen angeh\u00f6rten, die insgesamt einbezogen wurden.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Konzept des Bundesausgabenmonitors Von den Autoren des Kieler Subventionsberichts wurde eine neue Datenbank zusammengestellt, die neben den Finanzhilfen weitere Kategorien von Staatsausgaben umfasst. 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