{"id":35,"date":"2007-04-30T06:10:53","date_gmt":"2007-04-30T05:10:53","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=35"},"modified":"2007-05-18T13:45:26","modified_gmt":"2007-05-18T12:45:26","slug":"sozialstaatsillusion-die-heimlichen-geschafte-von-caritas-diakonie-co","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=35","title":{"rendered":"Sozialstaatsillusion &#8211; Die heimlichen Gesch\u00e4fte von Caritas, Diakonie &#038; Co."},"content":{"rendered":"<p><strong>I<\/strong>.<\/p>\n<p>Diakonie, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz &#038; Co. sind eine riesengro\u00dfe Branche: Von rund 1,5 Millionen hauptamtlich Besch\u00e4ftigten und einem gesch\u00e4tzten Jahresumsatz von 55 Milliarden Euro ist die Rede. Allein die Zahl der Arbeitspl\u00e4tze bei den gro\u00dfen F\u00fcnf der Mildt\u00e4tigkeit hat sich seit 1970 mehr als verdreifacht. Ganz genau wei\u00df das niemand, denn die Branche weigert sich beharrlich, ihre Zahlen offen zu legen. Konzernbilanzen sucht man vergebens.<\/p>\n<div style=\"text-align: center\"><img decoding=\"async\" width=\"386\" src=\"\/wordpress\/bilder\/hankc.JPG\" \/><\/div>\n<p><!--more-->Man braucht kein Prophet zu sein, um zu wissen: Das Wachstumspotential der Branche ist l\u00e4ngst nicht ersch\u00f6pft. Im Gegenteil: Alternde Gesellschaften, der Fortschritt in der Medizin und die Unsterblichkeitssehnsucht der Menschen b\u00fcrgern daf\u00fcr, dass Krankenh\u00e4user, Pflegeheime und Betreuungseinrichtungen als Dienstleistungen von den Menschen in steigendem Ma\u00dfe nachgefragt werden. So lange Gesundheit und langes Leben auf der Liste der Pr\u00e4ferenzen der Menschen ganz oben stehen, wird es daf\u00fcr auch eine wachsende Zahlungsbereitschaft geben. Das haben private Krankenhausbetreiber (Rh\u00f6n, Sana etc.) l\u00e4ngst erkannt und dr\u00e4ngen aktiv in den Markt, w\u00e4hrend die gemeinn\u00fctzige Industrie von Caritas &#038; Co. seit Jahren \u00fcber schwindende Ressourcen und versiegende Finanzierungsquellen klagen.<\/p>\n<div style=\"text-align: center\"><img decoding=\"async\" width=\"386\" src=\"\/wordpress\/bilder\/hanka.JPG\" \/><\/div>\n<p>Es ist merkw\u00fcrdig, dass eine Wachstumsbranche im Dienstleistungsmarkt \u2013 der Klassiker f\u00fcr \u201eProdukte\u201c, die nicht von der Globalisierung bedroht sind, weil sie nur hierzulande \u201ean Frau und Mann\u201c erbracht werden k\u00f6nnen \u2013 im chaotischen Niemandsland intransparenter Dunkelheit ihr Leben fristet: organisiert zwischen Schwarzarbeit und steuerlich privilegierter Gemeinn\u00fctzigkeit und korporatistisch beherrscht von einem Oligopol einiger wohlfahrtspflegender Institutionen. Denn die Ratio w\u00fcrde eigentlich verlangen, dass solch personenbezogene Dienstleistungen ein Musterbeispiel einer marktwirtschaftlich organisierten Zukunftsbranche reicher Gesellschaften sein k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong>II.<\/strong><\/p>\n<p>Die Wohlt\u00e4terindustrie schweigt \u00fcber ihre unternehmerischen Erfolge oder Misserfolge und redet stattdessen \u00fcber ihren polittheologischen Auftrag. Um \u201eMitsorge f\u00fcr jeden Menschen, der in Not ist\u201c, um \u201esolidarisches Mitleiden\u201c gehe es beim Handeln der christlichen Wohlfahrtspflege und nicht (oder nur akzidentell) um Markt und Wettbewerb, hei\u00dft es in einem neueren Grundsatzaufsatz \u00fcber die theologischen und ethischen Grundlagen der Branche. \u201eAnwalt der Benachteiligten\u201c will man sein und daf\u00fcr zust\u00e4ndig, \u201eSolidarit\u00e4t in der Gesellschaft\u201c zu stiften. So steht es in einem \u201eArgumentationspapier\u201c der Caritas.<\/p>\n<p>Ich will zun\u00e4chst der Frage nachgehen, welche Funktionen der \u201eanwaltschaftliche Diskurs\u201c erf\u00fcllt. Schweigen und Reden stehen in einem pr\u00e4zisen Verweisungszusammenhang.<\/p>\n<p>a. Das F\u00fchrungspersonal der christlichen Wohlt\u00e4terindustrie besteht bis heute zum \u00fcberwiegenden Teil aus Pfarrern und Theologen. Allein ihre Herkunft verpflichtet sie, ihr Handeln theologisch-missionarisch-sozial und nicht unternehmerisch zu begr\u00fcnden. Man ist schlie\u00dflich nicht Pfarrer geworden, nur um erfolgreich ein Unternehmen zu f\u00fchren. Mehr noch: unternehmerisches Handeln ist im christlichen Kontext (bei aller Liebe zu Max Weber) nicht gut angesehen, zumindest wenn Pfarrer sich dort bet\u00e4tigen. Eher geht bekanntlich ein Kamel durch ein Nadel\u00f6hr, als dass ein Reicher in den Himmel kommt (Markus 10,24). Dieser Bannstrahl zieht unweigerlich den Auftrag der Gemeinn\u00fctzigkeit nach sich. Denn Gewinne zu machen verf\u00e4llt per se dem Verdacht der Eigenn\u00fctzigkeit. Die Ideologie der Anwaltschaft erm\u00f6glicht somit einerseits, mehr oder weniger erfolgreich, effizient oder ineffizient karitative Einrichtungen zu f\u00fchren und sich zugleich als Samariter der N\u00e4chstenliebe zu pr\u00e4sentieren. Der anwaltschaftliche Diskurs l\u00f6st den Widerspruch zwischen marktwirtschaftlichem Handeln und christlichem Antikapitalismus sozialpsychologisch ertr\u00e4glich auf.<\/p>\n<p>b. Der anwaltschaftliche Diskurs dient zugleich zur Legitimation des weit verbreiteten Wohlfahrtspaternalismus. Als Anwalt h\u00e4lt man sich dazu erm\u00e4chtigt, f\u00fcr seine Mandanten t\u00e4tig zu werden. Der Anwalt kennt dessen Bed\u00fcrfnisse, h\u00e4ufig sogar besser als der Mandant, denn der ist ja schwach und braucht einen anderen, der ihm Stimme gibt. Anwaltschaft ist die Legitimationsstrategie f\u00fcr andere sprechen zu d\u00fcrfen, sogar ohne sie gefragt haben zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>c. Anwaltschaft erm\u00e4chtigt zur Inanspruchnahme der Umverteilungsmaschine des Sozialstaates. Dabei gibt sich die Theologie des \u201esolidarischen Mitleidens\u201c im Gewande des Samariters, der barmherzig hilft, wo er Armut und Leiden erblickt. In Wirklichkeit sind die bevorzugten Objekte der Wohlt\u00e4terindustrie aber nicht die Armen und Schwachen, sondern die Anspruchsberechtigen des Sozialstaates oder noch h\u00e4rter gesagt, jene, die es besonders gut verstehen, aus dem Sozialstaat Anspr\u00fcche f\u00fcr sich abzuleiten. Mehr noch: Die Ideologie der Anwaltschaft erteilt sich die Vollmacht, zur Finanzierung ihres Samaritertums die Allgemeinheit heranzuziehen, ohne diese dazu um Erlaubnis gefragt haben zu m\u00fcssen. Und sie f\u00fchlt sich berechtigt, mit diesen Geldern den Transferemfpangsberechtigten des Sozialstaates ihre Dienste zukommen zu lassen.<\/p>\n<p align=\"center\"><img decoding=\"async\" width=\"386\" src=\"\/wordpress\/bilder\/hankd.JPG\" \/><\/p>\n<p>d. Der anwaltschaftliche Diskurs erlaubt zugleich, sozialpolitische Forderungen zu Marketingzwecken zu nutzen, dies aber zugleich zu verschleiern. Wenn immer die Verb\u00e4nde die K\u00fcrzungen des Sozialstaates gei\u00dfeln, dann tun sie das nicht nur im Namen der N\u00e4chstenliebe, sondern auch, um das finanzielle Wohlergehen ihrer eigenen Kindertagesst\u00e4tten, Fortbildungsh\u00e4user und Beratungsdienste zu sichern. Die Wohlfahrtsindustrie lobt sich ganz offen daf\u00fcr, die Einf\u00fchrung der Bl\u00fcmschen Pflegeversicherung erk\u00e4mpft zu haben. Sie hat zugleich au\u00dferordentlich davon profitiert. Es \u00fcberrascht vor diesem Hintergrund nicht, dass die Branche sich jetzt auch besonders stark macht f\u00fcr das von der Leyensche Krippenbauprogramm. Angebotsinduzierte Nachfragesteuerung nennen \u00d6konomen dieses Verfahren. Es ist vor allem aus dem Gesundheitswesen bekannt.<\/p>\n<p>e. Schlie\u00dflich dient die Anwaltschaft der Legitimation aller Privilegien der Wohlt\u00e4terbranche. Wer Autos und W\u00fcrstchen verkauft, hat keinen Anspruch auf Privilegien. Wer Anwalt der Armen ist und \u201esolidarisches Mitleiden\u201c als Produkt vertreibt, hat dies schon. Ich z\u00e4hle die Privilegien auf. <strong>Steuervorteile<\/strong>: Im Gegensatz zur privaten Konkurrenz sind die Wohlfahrtsverb\u00e4nde von einigen Steuern befreit. Sie zahlen weder K\u00f6rperschaft- noch Gewerbe- oder Erbschaftsteuer. Zugleich gibt es Verg\u00fcnstigungen bei der Umsatzsteuer. Nach Berechnungen des Hamburger \u00d6konomen Dirk Meyer errechnet sich allein aus der K\u00f6rperschaft- und Gewerbesteuer ein Steuervorteil von j\u00e4hrlich 600 Millionen Euro. Zudem erhalten die Wohlfahrtsverb\u00e4nde exklusiv Bu\u00dfgelder und Lotterieerl\u00f6se (Aktion Sorgenkind). Das benachteiligt freie Selbsthilfegruppen, private Anbieter und nicht organisierte Tr\u00e4ger. Schlie\u00dflich sind die Wohlfahrtsverb\u00e4nde auch nicht zur Zwangsmitgliedschaft in den \u00f6rtlichen Kammern verpflichtet. <strong>Gratisressourcen<\/strong>: Wohlfahrtsverb\u00e4nde k\u00f6nnen nicht nur viele Ehrenamtliche und Freiwillige besch\u00e4ftigen (eine Kostenentlastung von gesch\u00e4tzt 10 Milliarden Euro j\u00e4hrlich), sie setzen zudem in gro\u00dfem Stil Zivildienstleistende ein: eine Sondersteuer f\u00fcr junge wehrtaugliche M\u00e4nner. Bezogen auf die von der Dienststelle zu finanzierenden Kosten, ergibt dies einen Kostenvorteil von fast 200 Prozent gegen\u00fcber der Konkurrenz. Dabei ist schon ber\u00fccksichtigt, dass Zivis weniger produktiv sind als Hauptamtliche. <strong>Geldspenden<\/strong>: Das deutsche Spendenrecht ist nicht wettbewerbsneutral, sondern unterscheidet nach der Tr\u00e4gerschaft der Einrichtung. Gemeinn\u00fctzigkeit wird vorausgesetzt. F\u00fcr die Wohlfahrtsverb\u00e4nde bedeutet das eine vom Fiskus subventionierte Eigenfinanzierung.<\/p>\n<p><strong>Exkurs: Zum historischen Zusammenhang von karitativer F\u00fcrsorge und gesetzlicher Sozialversicherung.<\/strong><\/p>\n<p>Die Ann\u00e4herung zwischen christlichem Samaritertum (F\u00fcrsorge) und deutschem Sozialstaat vollzog sich in mehreren Schritten. Noch im 19. Jahrhundert waren beide Bereiche \u2013 christliche Armenf\u00fcrsorge und Bismarcksche Sozialversicherung (gSoz.Vers.) \u2013 getrennt. Die kollektive Organisation der Armenhilfe seit den Zeiten der Industrialisierung brauchte eine Zeitlang, bis ihr d\u00e4mmerte, dass sie selbst vom Sozialversicherungsstaat profitieren k\u00f6nnte. Erinnert sei an den K\u00f6lner Sozialphilosophen Benedikt Schmittmann: &#8222;Die sozialen Hilfsquellen des Staates und die Gegenwartsaufgaben der katholischen Caritas&#8220;, Caritasverband Freiburg 1916: Schmittmann nimmt die freie Wohlfahrtspflege ins Gebet, weil diese noch viel zu wenig \u00fcber die Hilfsm\u00f6glichkeiten der gesetzlichen Sozialversicherung informiert sei. Er ruft dazu auf, die Gelder der gSoz.Vers. mehr als bisher f\u00fcr die katholische Caritas in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>Das kann man aus institutionen-soziolgischer Sicht geradezu genial nennen: Anzudocken an die Umverteilungsstr\u00f6me der gSoz.Vers. sicherte der Wohlfahrtspflege nicht nur Professionalisierung und dauerhaftes \u00dcberleben, es war zugleich die Quelle des gigantischen Wachstums einer Branche im 20. Jahrhundert, die zugleich nicht aufh\u00f6rte, ihre Selbstbeschreibung im Modell des individuellen Samaritertums (\u201esolidarisches Mitleiden\u201c) fortzuschreiben. Hellsichtig hat dies der ein oder andere der Wohlfahrtstheoretiker auch eingestanden: \u201eDie Wege, die nun schon seit Jahrtausenden f\u00fcr die christliche Caritas zur Seele des Not leidenden Menschen f\u00fchrten: die materielle Nothilfe, Krankenpflege, Gesundheitsf\u00fcrsorge etc. werden in zunehmendem Ma\u00dfe von den Sozialversicherungen ausgebaut und von ihr okkupiert. Ihre guten Leistungen hierbei sind unbestreitbar und angesichts der gro\u00dfen verf\u00fcgbaren Geldmittel auch nicht verwunderlich\u2026Liegt da die Bef\u00fcrchtung allzu fern, dass die Sozialversicherung auf den genannten Wegen zur Menschenseele der religi\u00f6s orientierten F\u00fcrsorge das Wegerecht immer mehr beschneidet oder gar v\u00f6llig nimmt?\u201c Das schreibt der Caritaswissenschaftler Heinrich Weber 1931. Weber ist sich der Verf\u00fchrung der \u201egro\u00dfen verf\u00fcgbaren Geldmittel\u201c bewusst, der kaum zu widerstehen ist. Er benennt aber zugleich den hohen Preis der Anpassung an die Umverteilungsmaschine des modernen Sozialstaats: Die Aufgabe des selbstbewussten B\u00fcrgerstolzes.<\/p>\n<p><strong>III.<\/strong><\/p>\n<p>Der \u201eanwaltschaftliche Diskurs\u201c kommt seit geraumer Zeit von mehreren Seiten unter Druck.<\/p>\n<p>a. Wo immer es geht, treten private Wettbewerber in den Markt ein \u2013 trotz der Privilegierung der Wohlt\u00e4terbranche. Sie zeigen h\u00e4ufig, dass sie besser k\u00f6nnen, was die Wohlt\u00e4ter als ihren USP beanspruchen. Das gilt insbesondere f\u00fcr den Markt der Krankenh\u00e4user und der ambulanten Pflege.<\/p>\n<p>b. Das EU-Wettbewerbsrecht geht zurecht davon aus, dass auch frei-gemeinn\u00fctzige Einrichtungen, welche Dienstleistungen gegen Bezahlung anbieten, eine wirtschaftliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben und deshalb als Unternehmen im Sinne des EG-Wettbewerbsrechts angesehen werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p align=\"center\"><img decoding=\"async\" width=\"386\" src=\"\/wordpress\/bilder\/hankb.JPG\" \/><\/p>\n<p>c. In die gleiche Kerbe schl\u00e4gt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzminister \u00fcber die abgabenrechtlichen Privilegien gemeinn\u00fctziger Zwecke. Dort wird der Verzicht auf eine eigenn\u00fctzige Gewinnverwendung nicht als Legitimation der Gemeinn\u00fctzigkeit komplett verworfen. \u00d6konomisch ist n\u00e4mlich nicht nachzuvollziehen, warum der Verzicht auf Gewinnverwendung eine steuerliche Beg\u00fcnstigung nach sich ziehen soll. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung sollte Gewinn n\u00e4mlich nichts Anr\u00fcchiges sein, sondern Ausdruck einer nachfragegerechten Leistung. Eine steuerliche F\u00f6rderung wird von den Wissenschaftlern nur zugelassen, wenn bef\u00fcrchtet werden muss, dass eine entsprechende T\u00e4tigkeit andernfalls nicht in ausreichendem Ma\u00dfe angeboten wird, sie aber Nutzen stiftet bei Dritten. Das setzt voraus, dass ein Kollektivgut privat bereitgestellt wird. F\u00fcr die Dienste der Wohlt\u00e4terindustrie trifft das m. E. nirgends zu.<\/p>\n<p>d. Der Sozialstaat selbst ist in der Krise und deshalb schwach. Es empfiehlt sich schon f\u00fcr Starke nicht, sich an Schwache anzulehnen. Noch viel weniger empfiehlt es sich f\u00fcr selbst Schwache (wie die Wohlfahrtsindustrie), sich an den schwachen Sozialstaat anzulehnen. Es werden ewige defensive R\u00fcckzugsgefechte bleiben.<\/p>\n<p>e. Theologisch gesehen sind Wohlfahrtspaternalismus und die angema\u00dfte Verf\u00fcgungsmacht \u00fcber das Geld anderer Leute Geld nicht wirklich mit der Freiheit des Evangeliums in Einklang zu bringen.<\/p>\n<p>Daraus k\u00f6nnte eine Neuausrichtung der Branche folgen:<\/p>\n<p>a. Wenn Kirchen als Dienstleister am Markt auftreten, dann sollen sie sich offensiv dazu bekennen. Sie sollen sagen, was Christen zu bieten haben, wenn sie Kranke heilen, Alte betreuen und sich um Sterbende k\u00fcmmern. Sie sollen sagen, was sie besser und anders machen als die Wettbewerber. Das \u201eChristliche\u201c wechselt somit seine Funktion von der andere Interessen camouflierenden Ideologie der Anwaltschaft zur offen vertretenen Produktdifferenzierung. Kirchliche Dienstleister k\u00f6nnen dann stolz auf ihren Erfolg sein, ihren Gewinn offen ausweisen und in ihren Hauptversammlungen dar\u00fcber entscheiden, wie sie ihn verwenden. Das befreit auch aus der (semantischen) Engf\u00fchrung christlicher Wohlt\u00e4tigkeit auf das Prekariat (Option f\u00fcr die Armen). Warum sollen nur die Armen Anspruch auf christliche Sorge haben. Warum kommen nicht alle Schichten und Klassen in den Genuss des christlichen Kultes, der christlichen Musik und der christlichen Bildung (Privatschulen). Aber die christliche F\u00fcrsorge und N\u00e4chstenliebe gibt es \u2013 gem\u00e4\u00df der Ideologie der Anwaltschaft \u2013 nur f\u00fcr die Armen. Mit anderen Worten: Es geht um ein offensives unternehmerisches Konzept. Das christliche Proprium der Wohlfahrtspflege m\u00fcsste seien Ort von der Legitimationsideolgie der Anwaltschaft verlagern in die Binnenprofilierung des Dienstleistungsangebots.<\/p>\n<p>b. Das verlangt eine radikale Umstellung des Finanzierungskonzepts von der Objektf\u00f6rderung auf die Subjektf\u00f6rderung. Dies ist nicht nur theologisch, sondern auch finanzwissenschaftlich die \u00fcberlegene L\u00f6sung: Denn Subjektf\u00f6rderung b\u00fcrgt f\u00fcr eine effiziente Allokation von Ressourcen. Die Milliarden, welche heute umverteilend in die Wohlt\u00e4terbranche flie\u00dfen, k\u00e4men direkt bei den Betroffenen an, womit die Leistungsbed\u00fcrftigen direkt das Angebot steuern k\u00f6nnten. Das bringt die Anbieter unter Effizienz- und Transparenzdruck und zwingt sie, ihre Qualit\u00e4t zu verbessern. Mehr noch: es erm\u00f6glicht den Subjekten, die Finanzierung ihrer Betreuungsbed\u00fcrfnisse selbst in die Hand zu nehmen (\u00fcber private Versicherungen, direkte Ersparnisse oder staatliche Transfers). Es schafft \u00fcberhaupt erst einen Markt. Die Einw\u00e4nde, welche die kl\u00fcgeren Paternalisten gegen die Subjektf\u00f6rderung ins Feld f\u00fchren, sind nicht wirklich triftig. Sie lauten asymmetrische Information und mangelnde Konsumentensouver\u00e4nit\u00e4t. Doch abgesehen davon, dass die Dynamik des Marktes insgesamt auf ungleichen Informationen beruht (und der cleveren Nutzung von Informationsvorspr\u00fcngen) lie\u00dfe sich dieser Mangel, wenn es ihn g\u00e4be, leicht durch die Ausgabe von Vouchern beheben. Dann w\u00e4re sicher gestellt, dass das Transfergeld nicht f\u00fcr Zigaretten und Drogen und nur f\u00fcr die Beratung durch die Diakonie ausgegeben w\u00fcrde.<\/p>\n<p>c. Die Konsequenzen dieses liberalen Modells seien abschlie\u00dfend genannt. Es gibt dann keinen Grund mehr f\u00fcr eine Anbindung der L\u00f6hne und Geh\u00e4lter an das \u00f6ffentliche Dienstrecht. Es braucht auch keine dritten oder vierten Wege. Es braucht einfach nur die Bereitschaft, Marktpreise als Einkommen zu zahlen. Denn die sind per definitionem gerecht. Zugleich gibt es \u00fcberhaupt keinen Grund mehr f\u00fcr eine fiskalische oder sonstige Privilegierung der Wohlfahrtsverb\u00e4nde. Aber ist das schlimm? Sind Christen nicht ohnehin gegen Privilegien? Trauen Sie etwa ihrem Angebot zu wenig. Dabei w\u00e4re der Gewinn der Emanzipation m.E. erheblich. Christliche Dienstleister w\u00e4ren, befreit von staatlicher N\u00e4he, aktiv als eigenst\u00e4ndige Akteure im gesellschaftlichen Raum. Sozialpaternalismus w\u00e4re ersetzt durch die Anerkennung menschlicher W\u00fcrde.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. 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