{"id":36988,"date":"2024-06-02T00:03:00","date_gmt":"2024-06-01T23:03:00","guid":{"rendered":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=36988"},"modified":"2024-06-02T06:03:31","modified_gmt":"2024-06-02T05:03:31","slug":"was-ist-angemessen-einzelwirtschaftliche-ueberlegungen-zur-abgeordnetenentschaedigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=36988","title":{"rendered":"Was ist angemessen? <br><b>Einzelwirtschaftliche \u00dcberlegungen zur Abgeordnetenentsch\u00e4digung <\/b>"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Zum 1. Juli 2024 steigt die monatliche Verg\u00fctung der Bundestagsabgeordneten auf 11.227 EUR. Dieser Beitrag vergleicht die Festsetzung mit einer marktwirtschaftlichen Transaktion und diskutiert den Begriff der \u201eangemessenen Entsch\u00e4digung\u201c aus \u00f6konomischer Perspektive im Allgemeinen sowie der subjektiven Werttheorie im Besonderen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Die Abgeordnetenentsch\u00e4digung ger\u00e4t von Zeit zu Zeit in den Blickwinkel der \u00d6ffentlichkeit (vgl. o.V. 2024), wobei meist \u00fcber ihre H\u00f6he diskutiert wird. Die monatliche Entsch\u00e4digung der Bundestagsabgeordneten erf\u00e4hrt eine j\u00e4hrliche Anpassung und orientiert sich dabei an der Nominallohnentwicklung, die das Statistische Bundesamt ermittelt (vgl. \u00a7 11 Abs. 4 Gesetz \u00fcber die Rechtsverh\u00e4ltnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestags (AbgG)). Nun ist es wieder soweit. F\u00fcr die Vertreter der B\u00fcrger erh\u00f6hen sich die monatlichen Bez\u00fcge ab dem 1.&nbsp;Juli 2024 um 635,50 Euro auf 11.227 Euro pro Monat (vgl. BT Drucks. 20\/11298 vom 10.05.2024). Zus\u00e4tzlich zu diesem Betrag erhalten die Abgeordneten gem\u00e4\u00df \u00a7 12 AbgG eine Kostenpauschale, die die Amtsausstattung finanzieren soll. Aufgrund des haushaltspolitisch vergleichsweise geringen Einsparpotentials (siehe bereits Meyer 1998), kann eine Diskussion \u00fcber die H\u00f6he der Verg\u00fctung im Vergleich zu andern Berufsgruppen nur auf einer normativen Ebene gef\u00fchrt werden und soll an dieser Stelle unterbleiben. Vielmehr wollen wir die Bemessung der Entsch\u00e4digung auf einer prozessualen Ebene diskutieren und aus einzelwirtschaftlicher Perspektive im Vergleich zur Preisfindung auf einem freien Markt w\u00fcrdigen. Hierbei wird der Versuch unternommen, einige \u00f6konomische Gedanken in die Diskussion einzubringen, die an den Begriff der <em>angemessenen Entsch\u00e4digung<\/em> ankn\u00fcpfen. Insofern orientiert sich die Analyse an fr\u00fcheren Ideen (vgl. z.B. Determann 1997; Meyer 1998; von Arnim 1998; Follert 2018a, 2020a), die sich gegen eine einheitliche Alimentation \u2013 die insbesondere f\u00fcr Personen mit geringen Opportunit\u00e4tskosten einen hohen Anreiz darstellt, eine Abgeordnetenlaufbahn anzustreben (vgl. bereits Weber 1919; von Arnim 1998) \u2013 und f\u00fcr eine Entsch\u00e4digung i.S. einer Kompensation des entgangenen Nutzens einer Erwerbsalternative, aussprechen. Dar\u00fcber hinaus wird das Adjektiv <em>angemessen<\/em> vom Standpunkt der subjektiven Werttheorie aus beleuchtet und es wird der Frage nachgegangen, wie eine Ann\u00e4herung der Politikerverg\u00fctung an den Mechanismus der freien Preisfindung im Wege einer subjektiven Bewertung durch die Marktteilnehmer erreicht werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00d6konomische Analyse<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gem. Art 48 Abs. 3 Satz 1 GG haben \u201e[d]ie Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabh\u00e4ngigkeit sichernde Entsch\u00e4digung.\u201c Im ersten Halbsatz sind zwei Merkmale von Interesse. Gem\u00e4\u00df dem Wortlaut des Gesetzes handelt es sich um eine <em>Entsch\u00e4digung<\/em>, was aus \u00f6konomischer Perspektive als Opportunit\u00e4tskosten i.S. des entgangenen Ertrags einer alternativen T\u00e4tigkeit interpretiert werden kann (<a>andere Ansicht BVerfG vom 05.11.1975, 2&nbsp;BvR 193\/74<\/a>; eine Abkehr vom Alimentationsprinzip erm\u00f6glicht hingegen BVerfG vom 30.09.1987, 2 BvR 933\/82). Die jeweilige Opportunit\u00e4t ist bereits von Bedeutung, weil die wirtschaftliche sowie die betriebstechnische Abk\u00f6mmlichkeit eine Voraussetzung darstellt, sich politisch zu bet\u00e4tigen, was die berufliche Zusammensetzung des Parlaments erkl\u00e4ren kann (vgl. Weber 1919). Daraus k\u00f6nnte gefolgert werden, dass eine gleiche Verg\u00fctung i.S. einer Alimentation die Zugangsh\u00fcrden zum Parlament senkt. Die Festlegung einer gleichen und mit Blick auf die Anreize optimalen Verg\u00fctung stellt in der Praxis ein erhebliches Problem dar (vgl. Meyer 1998). Die Anreizwirkung einer <em>echten <\/em>Entsch\u00e4digung, also einer Verg\u00fctung anhand der Opportunit\u00e4tskosten, ist insbesondere f\u00fcr den oberen Teil des Einkommensspektrums leicht ersichtlich und erscheint aus \u00f6konomischer Sicht als ad\u00e4quates Instrument (vgl. z.B. Meyer 1998).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entsch\u00e4digung muss zudem \u201eangemessen\u201c sein, was einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellt, der eine Auslegung erfordert. Die Angemessenheit ist im deutschen Recht nicht unbekannt. Die subjektive Auslegung des Begriffs wird beispielsweise bei der Bewertung von Unternehmensanteilen zum Zwecke der Abfindungsbemessung bei gesellschaftsrechtlichen Strukturma\u00dfnahmen (vgl. bereits Matschke 1979; ferner statt vieler Follert 2020b) oder der Verg\u00fctung von Arbeitnehmererfindungen (vgl. Follert 2017, 2018b) diskutiert. Diese \u00f6konomische Interpretation wird im Folgenden auf die hier diskutierte \u201eangemessene Entsch\u00e4digung\u201c \u00fcbertragen. In einer freien Tauschsituation w\u00fcrden Transaktionspartner einen Preis als angemessen erachten, der ihre jeweiligen Konzessionsgrenzen respektiert. Derjenige der seine Dienste \u2013 hier verstanden im \u00f6konomischen Sinne, w\u00e4hrend Abgeordnete de jure im Vergleich zum Beamten freilich keinen Dienst leisten (vgl. Art 38 Abs. 1 GG; Meyer 1998) \u2013 anbietet, wird also jede Verg\u00fctung akzeptieren, die seinen Mindestpreis \u2013 der Grenzpreis, zu dem er hinsichtlich des Angebots gerade indifferent ist \u2013 nicht unterschreitet. F\u00fcr denjenigen, der die Leistung nachfragt, gilt, dass jede Verg\u00fctung akzeptabel ist, die seine maximale Zahlungsbereitschaft nicht \u00fcbersteigt. Die Verg\u00fctung f\u00fcr die Erbringung einer Dienstleistung auf einem freien Markt folgt somit einer subjektiven Bewertung durch die potentiellen Vertragspartner. Die Angemessenheit der Tauschbeziehung i.S. einer \u00f6konomischen Verbesserung tritt durch die Handlung selbst zu Tage (vgl. Mises 1998). Die Angemessenheit l\u00e4sst sich insofern nicht objektivieren, weshalb in der Literatur zurecht bem\u00e4ngelt wird, dass das Abstellen auf vergleichbare Berufe eine \u201eScheinobjektivierung\u201c (Meyer 1998, S. 335; ferner Fischer 1995) bedeute.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Kontext der Verg\u00fctungsbemessung eines Abgeordneten auf einem hypothetischen freien Markt, auf dem er seine Dienstleistung anbietet, die vom W\u00e4hler nachgefragt wird, w\u00fcrde sich die Mindestverg\u00fctung aus Sicht des Kandidaten im Sinne einer an den individuellen Opportunit\u00e4tskosten ausgerichteten <em>Entsch\u00e4digung <\/em>im Hinblick auf die zum Zeitpunkt der Wahl realisierbare beste Alternative ergeben. Jede Verg\u00fctung, die diese Grenze nicht unterschreitet, w\u00e4re angemessen, da sie den Kandidaten im Vergleich zur Alternativhandlung \u00f6konomisch nicht schlechterstellte. Nun ist die Verhandlung \u00fcber die Verg\u00fctung jedoch bekanntlich nicht Teil des Wahlprozesses. Stattdessen gibt \u00a7 11 Abs. 1 S.&nbsp;1 AbgG den Vergleichsma\u00dfstab vor: \u201eDie monatliche Entsch\u00e4digung eines Mitglieds des Deutschen Bundestages orientiert sich an den Bez\u00fcgen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes [\u2026]\u201c. Ausgangspunkt der Entsch\u00e4digungsbestimmung ist somit nicht die konkrete und realisierbare Opportunit\u00e4t, sondern eine hypothetische. Ob das Amt des Bundesrichters oder eine vergleichbare T\u00e4tigkeit \u00fcberhaupt Bestandteil des individuellen M\u00f6glichkeitsraums des jeweiligen Abgeordneten ist, h\u00e4ngt schlie\u00dflich nicht zuletzt von seinem Humankapital ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Dass durch den Begriff <em>Entsch\u00e4digung <\/em>lediglich der Abgeordnete fokussiert wird, ist nicht \u00fcberraschend. Eine in einem freien Verhandlungsprozess ausgehandelte <em>Verg\u00fctung<\/em> w\u00fcrde ebenso den Nutzen f\u00fcr den Nachfrager ber\u00fccksichtigen. Ein Preis w\u00fcrde sich im Wege der Verhandlung zwischen den Konzessionsgrenzen der Transaktionspartner finden. In einem solchen Fall w\u00fcrde auch eine inputorientierte Argumentation, die auf die Arbeitsbelastung abstellt (vgl. BVerfG vom 05.11.1975 2 BvR 193\/74), keine Bedeutung erlangen. Aus \u00f6konomischer Sicht kann somit festgehalten werden, dass die Mindestentsch\u00e4digung dem Grenzpreis des Abgeordneten entspricht. Erh\u00e4lt er also eine Zahlung, bei der er aus monet\u00e4rer Sicht gerade indifferent hinsichtlich seiner Kandidatur ist, stellt er sich wirtschaftlich nicht schlechter, sodass alle Werte, die diese Grenze nicht unterschreiten, als angemessen gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>An dieser Stelle ist auch auf weitere Einkommensbestandteile des Abgeordneten hinzuweisen. Neben den genannten materiellen Komponenten und etwaigen Nebeneink\u00fcnften d\u00fcrften die meisten Abgeordneten einen erheblichen immateriellen Nutzen aus einer Erweiterung ihres M\u00f6glichkeitsraums durch das Mandat erzielen. Durch den Aufbau von Human- und insbesondere Sozialkapital steigen die Opportunit\u00e4tskosten zum Ende der Legislaturperiode stark an. Nach Aufgabe des Mandats kann das aufgebaute Netzwerk genutzt werden, um Projekte zu realisieren, die vor der Wahl noch nicht Bestandteil des Entscheidungsfelds waren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Diskussion und Schlussfolgerungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vorschl\u00e4ge abseits der etablierten Wege werden naturgem\u00e4\u00df mit einer gewissen Skepsis betrachtet, was jedoch f\u00fcr den sich anschlie\u00dfenden Diskussionsprozess essentiell ist. Insbesondere aus Sicht anderer Disziplinen, wie der Politik- oder der Rechtswissenschaft, werden \u00f6konomische Vorschl\u00e4ge nicht selten als unrealistisch angesehen. Oftmals wird angef\u00fchrt, sie w\u00fcrden gegen grundlegende Prinzipien \u2013 bspw. den <em>Gleichheitssatz<\/em> (vgl. BVerfG vom 05.11.1975, 2&nbsp;BvR 193\/74) versto\u00dfen. Im konkreten Fall k\u00f6nnte kritisiert werden, dass eine unterschiedliche Behandlung der Mandatstr\u00e4ger nicht m\u00f6glich sei \u2013 gleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit. Dem ist indes entgegenzuhalten, dass die Aufgabenbeschreibung zwar gleich sein mag, die Erf\u00fcllung jedoch in hohem Ma\u00dfe von den individuellen Kompetenzen und dem Anstrengungsniveau abh\u00e4ngt. In einer freien Transaktion unter unvollst\u00e4ndiger Information w\u00fcrden die Nachfrager nach der Dienstleistung einem Anbieter, der eine h\u00f6here Kompetenz signalisiert, ebenfalls einen anderen Wert beimessen und die Zahlungsbereitschaft entsprechend anpassen. Dass innerhalb eines Kollektivs verschiedene Kompetenzen anzutreffen sind, die den jeweiligen Beitrag eines Teammitglieds zum Gesamterfolg bestimmen, gilt f\u00fcr jedes Fu\u00dfballteam und ebenso d\u00fcrfte es f\u00fcr ein Legislativorgan gelten (vgl. Follert 2020a). Zudem ist es auch innerhalb der \u00f6ffentlichen Sph\u00e4re \u00fcblich, dass die individuelle Erfahrungsstufe sich in der Entlohnung widerspiegelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ferner ist es naheliegend zu argumentieren, dass Bezieher niedriger Einkommen, in der Hausarbeit T\u00e4tige oder Studenten einen geringeren Anreiz zur Kandidatur h\u00e4tten als einkommensstarke Individuen. Die bisherige Alimentationsregelung sollte gerade gew\u00e4hrleisten, dass nicht ausschlie\u00dflich verm\u00f6gende Personen <em>f\u00fcr <\/em>die Politik leben k\u00f6nnen (Weber 1919). Hier ist jedoch nochmals zu betonen, dass auch Individuen mit niedrigen Opportunit\u00e4tskosten im Vergleich zu ihrer bisherigen Einkommenssituation \u00f6konomisch nicht schlechter gestellt w\u00fcrden. Zugleich haben Sie jedoch die M\u00f6glichkeit, einen erheblichen nichtmateriellen Nutzen zu konsumieren, der ihr Einkommen in sp\u00e4teren Perioden erh\u00f6ht. Die Strukturen innerhalb des Parteiensystems lassen zudem vermuten, dass zeitliche Ressourcen gegenw\u00e4rtig im Vergleich zu monet\u00e4ren Ressourcen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus der einfachen \u00f6konomischen Analyse lassen sich mehrere Vorschl\u00e4ge ableiten:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li>Die Entsch\u00e4digung zu Beginn der ersten Legislatur orientiert sich nicht an einer hypothetischen Opportunit\u00e4t, sondern an einer f\u00fcr den individuellen Abgeordneten im Zeitpunkt der Kandidatur realistischen Alternativt\u00e4tigkeit. Hierzu k\u00f6nnte beispielsweise ein f\u00fcnfj\u00e4hriger Durchschnittswert aus den Eink\u00fcnften aus selbst\u00e4ndiger und nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit vor der Kandidatur als N\u00e4herung dienen (vgl. Follert 2020a). Ein Berufseinsteiger, der sein Humankapital einem Markttest unterzogen hat, k\u00f6nnte ein vertragliches Angebot als Referenzwert ansetzen. Dass der Einzug ins Parlament f\u00fcr vier Jahre eine nat\u00fcrliche Befristung beinhaltet, sollte grunds\u00e4tzlich bereits entsprechend der Risikoeinstellung in das Kalk\u00fcl des Abgeordneten einflie\u00dfen. Es ist dennoch denkbar, den berechneten Mittelwert um einen bestimmten Betrag zu erh\u00f6hen, um dieses Risiko zu verg\u00fcten. Der Aufschlag sollte zudem so hoch sein, dass das Merkmal der \u201eUnabh\u00e4ngigkeit\u201c (Art 48 Abs. 3 Satz 1 HS. 2 GG) erf\u00fcllt ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Durch den Aufbau von weiterem Human- und Sozialkapital steigen im Verlauf der Legislatur die Opportunit\u00e4tskosten. Basierend auf dem Ausgangswert k\u00f6nnte also ein gestaffelter Anstieg der Entsch\u00e4digung die verbesserten Alternativen abbilden und insofern die (subjektive) Angemessenheit wahren.<\/li>\n\n\n\n<li>Im Rahmen der repr\u00e4sentativen Demokratie, in der sich der B\u00fcrger durch den Abgeordneten vertreten l\u00e4sst, kommt es zu einer Besonderheit, die im Vergleich zur Agenturbeziehung in der Kapitalgesellschaft bemerkenswert ist (vgl. Follert 2018a). Durch den Gesetzgebungsprozess sind es die Abgeordneten selbst, die \u00fcber ihre <em>Entsch\u00e4digung<\/em> bestimmen, denn das Abgeordnetengesetz wird selbstverst\u00e4ndlich auch durch die Legislative verabschiedet. Ebenso wird eine \u00c4nderung der Regelungen nur dann m\u00f6glich sein, wenn die Abgeordneten wiederum im Rahmen eines \u201eInsichgesch\u00e4fts\u201c \u00fcber ihre Belange abstimmen, weshalb die politische Durchsetzbarkeit mit Blick auf am pers\u00f6nlichen Nutzen orientierte Abgeordnete schwierig sein d\u00fcrfte (vgl. von Arnim 1998). Insofern k\u00f6nnte die Entscheidung \u00fcber eine \u00c4nderung der Abgeordnetenentsch\u00e4digung in die H\u00e4nde des Volks gelegt werden (so auch von Arnim 1998). Auch aus Sicht der Parlamentarier k\u00f6nnte sich hieraus ein Nutzen ergeben, denn eine solche Ma\u00dfnahme k\u00f6nnte dazu beitragen, Vertrauen in die Demokratie zu st\u00e4rken (vgl. Follert 2018a, 2020a, 2023).<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Literatur<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>von Arnim, H. H. (1998). Reform der Abgeordnetenbezahlung. Bemerkungen zum Beitrag von Dirk Meyer. <em>Politische Vierteljahresschrift <\/em>39(2), 345-348.<\/p>\n\n\n\n<p>Determann, L. (1997). Verfassungsrechtliche Vorgaben f\u00fcr die Entsch\u00e4digung von Abgeordneten. <em>Bayerische Verwaltungsbl\u00e4tter<\/em>, 385-394.<\/p>\n\n\n\n<p>Fischer, A. (1995): <em>Abgeordnetendi\u00e4ten und staatliche Fraktionsfinanzierung in den f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4ndern<\/em>, Frankfurt am Main: Peter Lang.<\/p>\n\n\n\n<p>Follert, F. (2017). Zur Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung nach \u00a7 9 ArbnErfG aus Sicht der Bewertungstheorie. <em>Deutsches Steuerrecht<\/em> 55(45), 2449-2455.<\/p>\n\n\n\n<p>Follert, F. (2018a). Die B\u00fcrger-Politiker-Beziehung im Lichte der Neuen Politischen \u00d6konomie: Ein Diskussionsbeitrag. <em>der moderne staat<\/em> 11(1), 235-254.<\/p>\n\n\n\n<p>Follert, F. (2018b). Zur Verg\u00fctung von Arbeitnehmererfindungen als \u00f6konomisches Allokationsproblem: Ein spieltheoretischer L\u00f6sungsansatz. <em>Die Unternehmung<\/em> 72(4), 346-368.<\/p>\n\n\n\n<p>Follert, F. (2020a). Improving the Relationship between Citizens and Politicians: Some Economic Remarks from an Agency-Theoretical Perspective. <em>Munich Social Science Review<\/em> 3, 171-184.<\/p>\n\n\n\n<p>Follert, F. (2020b). <em>Zur Unternehmensbewertung im Spruchverfahren aus interessentheoretischer Sicht<\/em>. Wiesbaden: Springer Gabler.<\/p>\n\n\n\n<p>Follert, F. (2023). Learning from corporate governance: First conceptualization of a liability for political decision-making. <em>Kyklos <\/em>76(4), 809-826.<\/p>\n\n\n\n<p>o.V. (2024). Abgeordnetendi\u00e4ten steigen um sechs Prozent. <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung<\/em> (online) vom 13.05.2024, abrufbar unter: <a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/inland\/abgeordnete-im-bundestag-diaeten-steigen-um-sechs-prozent-19717088.html\">https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/inland\/abgeordnete-im-bundestag-diaeten-steigen-um-sechs-prozent-19717088.html<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Matschke, M. J. (1979). <em>Funktionale Unternehmungsbewertung. Band II: Der Arbitriumwert der Unternehmung<\/em>. Wiesbaden: Gabler.<\/p>\n\n\n\n<p>Meyer, D. (1998). Abgeordnetenentsch\u00e4digung \u2013 Ein Beitrag zur Rationalisierung der Diskussion aus \u00f6konomischer Sicht. <em>Politische Vierteljahresschrift <\/em>39(2), 329-344.<\/p>\n\n\n\n<p>von Mises, L. (1998). <em>Human Action<\/em>. <em>A Treatise in Economics. <\/em>The Scholar\u2019s Edition, Auburn: Mises Institute.<\/p>\n\n\n\n<p>Weber, M. (1919). Politik als Beruf, in: <em>Wissenschaft als Beruf \/ Politik als Beruf. Jubil\u00e4umsausgabe<\/em>, herausgegeben von Wolfgang J. Mommsen und Wolfgang Schluchter, T\u00fcbingen: Mohr Siebeck 2020.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum 1. 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