{"id":3812,"date":"2010-08-03T00:01:16","date_gmt":"2010-08-02T23:01:16","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=3812"},"modified":"2010-08-02T15:11:39","modified_gmt":"2010-08-02T14:11:39","slug":"politische-kartelle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=3812","title":{"rendered":"Politische Kartelle"},"content":{"rendered":"<p><strong>1. Grunds\u00e4tzliches<\/strong><br \/>\nBei Kartellen handelt es sich um Abreden von Marktteilnehmern mit dem Ziel, den Wettbewerb zwischen den Kartellmitgliedern zu beschr\u00e4nken. Deshalb sind sie in allen wettbewerblich organisierten Gesellschaften grunds\u00e4tzlich verboten. Der Sinn des\u00c2\u00a0 Kartellverbots liegt in der Verhinderung der durch die Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung verursachten Sch\u00e4digung Dritter, zum Beispiel, indem diese als Nachfrager h\u00f6here Preise zahlen m\u00fcssen als bei funktionierendem Wettbewerb zwischen den kartellierten Anbietern. Dieses Kartellverbot bezieht sich bekanntlich auf wirtschaftliche Kartelle, also im Wesentlichen auf Unternehmen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Kartelltheorie der Wirtschaft bildet die Basis f\u00fcr den institutionellen und funktionalen Transfer zur Theorie politischer Kartelle. In j\u00fcngster Zeit wird, jedenfalls unter \u00d6konomen, verst\u00e4rkt \u00fcber die Folgen politischer Kartellbildungen vor allem im Rahmen des europ\u00e4ischen Integrationsprozesses diskutiert. Hintergrund ist die sichtbare Tendenz dieses Prozesses zur Harmonisierung und Zentralisierung nationaler Politikfelder auf der Gemeinschaftsebene der Europ\u00e4ischen Union (EU). Verst\u00e4rkt wird diese Tendenz durch die vor allem von franz\u00f6sischer Seite geforderte Installierung einer europ\u00e4ischen Wirtschaftsregierung.<\/p>\n<p>Und nicht zuletzt hat die politische Kartellbildung ihren H\u00f6hepunkt durch die Griechenland-Krise erreicht, die die nationalen Entscheidungstr\u00e4ger der europ\u00e4ischen politischen Klasse zu Verabredungen \u00fcber gigantische \u201eSchutzschirme zur Rettung insolvenzgef\u00e4hrdeter Staaten sowie des Euro\u201c gef\u00fchrt haben.<\/p>\n<p>Es ist davon auszugehen, dass politische Kartelle \u00e4hnliche \u00f6konomische Sch\u00e4den verursachen, wie dies bei wirtschaftlichen Kartellen der Fall ist. Im Analogieschluss ist damit auch die Frage nach einem grunds\u00e4tzlichen Verbot politischer Kartelle verbunden, wenn sie den politischen Wettbewerb zum Schaden Dritter beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p><strong>2. Politischer Wettbewerb<\/strong><br \/>\nPolitischer Wettbewerb kennzeichnet im Zusammenspiel mit \u00f6konomischem Wettbewerb das, was man Systemwettbewerb nennt. Kartelle zielen auf die Ausschaltung der Rivalit\u00e4t zwischen den Kartellmitgliedern ab. Ausschaltung oder Beeintr\u00e4chtigung des Wettbewerbs bedeutet Verzicht auf mindestens drei der wichtigsten Wettbewerbsfunktionen: Entdeckungsverfahren f\u00fcr neue und bessere L\u00f6sungen, Lernen von anderen Wettbewerbern, Machtbegrenzung. Das alles gilt prinzipiell f\u00fcr \u00f6konomische wie politische Kartelle gleicherma\u00dfen.<\/p>\n<p>Allerdings wird doch ein Unterschied sichtbar. W\u00e4hrend die Ausschaltung von Rivalit\u00e4t bei \u00f6konomischen Kartellen als Schaden f\u00fcr Dritte identifiziert wird, scheint dies f\u00fcr die bei politischen Kartellen vorgenommenen Abreden von vornherein nicht zu gelten, weil politisches Handeln allgemein als benevolent und gemeinwohlorientiert angesehen wird. Die Neue Politische \u00d6konomie sowie die empirische Erfahrung zeigen jedoch, dass dies im Allgemeinen nicht der Fall ist: Politiker handeln grunds\u00e4tzlich ebenso eigennutzorientiert wie alle anderen Menschen auch. Zum Beispiel geht es den Politikern darum, ihre Macht zu sichern, ihre \u00f6ffentliche Reputation zu steigern, ihre Ideologien durchzusetzen oder ihr Einkommen und Verm\u00f6gen zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Somit gilt es, M\u00f6glichkeiten f\u00fcr ein potentielles Verbot bzw. f\u00fcr die Sanktionierung politischer Kartelle, die Dritte sch\u00e4digen, zu ersinnen. Dies soll anhand folgender zwei Beispiele geschehen: Politische Kartelle in Gestalt von \u201eSchutzschirmen\u201c und in Gestalt von wirtschaftspolitischer Harmonisierung in der EU.<\/p>\n<p><strong>3. Schutzschirme<\/strong><br \/>\nIn der Nacht vom 9. auf den 10. Mai 2010 beschlossen die Regierungschefs der EU einen\u00c2\u00a0 Schutzschirm\u00c2\u00a0 f\u00fcr die Euro-Staaten, durch den letztere und die EU (sowie der IWF) gemeinschaftlich f\u00fcr Hilfskredite in H\u00f6he von insgesamt 750 Mrd. Euro f\u00fcr \u00fcberschuldete Euro-Mitglieder zun\u00e4chst f\u00fcr drei Jahre b\u00fcrgen. Diese Beschl\u00fcsse wurden mit drei wesentlichen Begr\u00fcndungen versehen: Erstens diene der Schutzschirm zur Abwehr der internationalen Spekulation, zweitens verhindere er den Zusammenbruch systemrelevanter Banken und sei deshalb, drittens, alternativlos.<\/p>\n<p>Zur Spekulation: Hinter dieser\u00c2\u00a0 Schutzschirmaktion steht die mit alter Tradition versehene Vorstellung der politischen Klasse, die internationalen Spekulanten konzentrierten ihre profitorientierten Handlungsmotive vornehmlich auf die Zerst\u00f6rung politischer Institutionen, der man durch international politisch kartelliertes Handeln entgegentreten m\u00fcsse. Hier legt die politische Klasse eine falsche Spur, mit der sie dann die Gelegenheit nutzt, die f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit populistischen Forderungen nach Austrocknung der internationalen Spekulation durch politisch kartellierten Aktionismus zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Denn zur Erkl\u00e4rung der Krise Griechenlands und der Euro-Zone ist der Verweis auf die Spekulation nicht nur nicht geeignet, sondern er verstellt im Gegenteil den Blick auf die tats\u00e4chlichen Krisen-Ursachen und verf\u00fchrt die Politik zu falschen Antworten. Bekanntlich ist der Ausl\u00f6ser der Krise in Griechenlands dauerhaft verfehlter Wirtschafts- und Fiskalpolitik in Verbindung mit hoher Korruption und betr\u00fcgerischen Statistikf\u00e4lschungen zu suchen, die das Land auf einen Weg in Richtung Staatsbankrott getrieben haben.<\/p>\n<p>Zur Systemrelevanz: Es hei\u00dft, das kleine Griechenland sei f\u00fcr den Euro systemrelevant, weil die europ\u00e4ischen Gl\u00e4ubigerbanken im Falle eines Staatsbankrotts Griechenlands die hohen Lasten der Abschreibungsverluste zu tragen h\u00e4tten, was zum Zusammenbruch des europ\u00e4ischen Bankensystems f\u00fchren w\u00fcrde mit allen daraus folgenden negativen Effekten f\u00fcr die europ\u00e4ischen Volkswirtschaften.<\/p>\n<p>Mit diesem Systemrelevanz-Argument hat das Kartell der Gl\u00e4ubigerbanken es geschafft, den f\u00fcr sie selbst wichtigen politischen Schutzschirm gegen\u00fcber dem europ\u00e4ischen Politikkartell durchzusetzen. Systemrelevanz, ob auch immer existierend und wie auch immer gemessen, wird damit zu einem entscheidenden Argument im strategischen Spiel des Kartells der Banken gegen\u00fcber dem der Politik.<\/p>\n<p>Systemrelevanz ist aber, wenn sie tats\u00e4chlich gegeben ist und nicht einfach strategieorientiert behauptet wird, durchaus ein ernstes Problem: Too big to fail und too interconnected to fail sind Kategorien, die kumulative Spillover-Effekte im Fall von Bankpleiten tats\u00e4chlich erzeugen k\u00f6nnen. Um diese Effekte zu vermeiden, bedarf es neuer anreizkompatibler institutioneller Arrangements vor allem bez\u00fcglich steigender Eigenkapitalunterlegung bei steigender Gr\u00f6\u00dfe und Vernetztheit von Banken und Unternehmen, die eine pleiteninduzierte Schadens\u00fcberw\u00e4lzung auf den Steuerzahler nicht mehr erforderlich machen und also nicht mehr zulassen.<\/p>\n<p>Der Hang zur Kartellbildung wird zudem relativiert, wenn die Gr\u00f6\u00dfenexpansion von Finanzinstituten ein Ausma\u00df der Kategorie too big to save erreicht: Sie sind so gro\u00df, dass ihre Rettung die Staaten \u00fcberfordern w\u00fcrde. Dies gilt vor allem f\u00fcr Institute aus kleinen L\u00e4ndern und solchen mit hohen Staatsschulden. Das Argument der Systemrelevanz f\u00fcr die Bildung politisch kartellierter Schutzschirme wird in diesen F\u00e4llen entkr\u00e4ftet. Allerdings wird man nicht ausschlie\u00dfen k\u00f6nnen, dass \u00fcbergro\u00dfe Institute die Strategie der Verkleinerung zuk\u00fcnftig bewusst verfolgen, um sich wieder auf die staatlichen Schutzschirme verlassen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Zur Alternativlosigkeit: Der Rettungsschirm wurde von der europ\u00e4ischen politischen Klasse als alternativlos bezeichnet, offensichtlich um dieses politische Kartell mit der h\u00f6chsten Stufe einer diskussionslosen Unabweisbarkeit und zeitlichen Dringlichkeit zu begr\u00fcnden. \u00d6konomisches Denken ist aber stets ein Denken in Opportunit\u00e4tskosten, also in Alternativen. \u201eAlternativlos\u201c hie\u00dfe dann: Die Opportunit\u00e4tskosten jeder anderen L\u00f6sung sind unendlich hoch oder aber in jedem Fall sehr viel h\u00f6her als der installierte Rettungsschirm. Das trifft jedoch nicht zu.<\/p>\n<p>So h\u00e4tte die erste Alternative darin bestanden, Griechenland einem Umschuldungs- oder auch Staateninsolvenzverfahren zu unterwerfen, das einen Haircut, also einen Forderungsverzicht der Gl\u00e4ubiger beinhaltet und einen fresh\u00c2\u00a0 Start des Landes erm\u00f6glicht, bevor internationale Hilfe geleistet wird. Das ist im \u00dcbrigen stets die Normkondition des IWF f\u00fcr Kredithilfen gewesen. In Kombination damit h\u00e4tte ein zus\u00e4tzliches Alternativarrangement darin bestehen k\u00f6nnen, Griechenland die Souver\u00e4nit\u00e4t \u00fcber seinen Wechselkurs zur\u00fcckzugeben, um die internationale preisliche Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Landes durch eine W\u00e4hrungsabwertung relativ rasch wieder herzustellen. Die damit verbundenen Anpassungs-, insbesondere Schuldenr\u00fcckzahlungsprobleme w\u00e4ren durch spezielle Politikma\u00dfnahmen gestaltbar. In der W\u00e4hrungsgeschichte gibt es daf\u00fcr Vorbilder zuhauf.<\/p>\n<p>Eine andere Alternative, die sich mit der No-bail-out-Regel des Lissabon-Vertrages trifft, besteht in der amerikanischen Variante, in der grunds\u00e4tzlich kein Staat der USA einem anderen in Bedr\u00e4ngnis geratenen Staat zu Hilfe kommt. Wie die amerikanische Geschichte zeigt, sind einzelne Staaten in Konkurs gegangen, ohne dass andere Staaten oder der Zentralstaat Hilfe geleistet h\u00e4tte.\u00c2\u00a0 Die Stadt New York kam zum Beispiel Ende der 1960er Jahre unter die Aufsicht der Municipal Assistance Corporation (MAC), musste eisern sparen und wurde zudem gezwungen, einen Teil seiner Steuereinnahmen an die Gl\u00e4ubigerbanken zu verpf\u00e4nden.<\/p>\n<p>Politische Kartelle auf der Begr\u00fcndungsbasis \u201ealternativloser\u201c L\u00f6sungen sind mithin weder glaubw\u00fcrdig noch hinnehmbar, weil sie implizite Denkverbote mit der Absicht vermitteln, interessengeleitete politische Verabredungen der \u00f6ffentlichen Diskussion vor allem derjenigen zu entziehen, die als Dritte gesch\u00e4digt werden: Im Fall des europ\u00e4ischen Rettungsschirms sind dies die europ\u00e4ischen Steuerzahler.<\/p>\n<p><strong>4. Subsidiarit\u00e4tsprinzip<\/strong><br \/>\nEbenso wie der Euro-Schutzschirmkasus impliziert die bereits erw\u00e4hnte sichtbare Tendenz des europ\u00e4ischen Integrationsprozesses zur Harmonisierung (Kartellierung) und Zentralisierung (Monopolisierung) die Ausschaltung des politischen Wettbewerbs in der EU. Der Kern dieser Entwicklung liegt im expandierenden Interesse der EU-Gemeinschaftsorgane, aber zunehmend auch der EU-Mitgliedstaaten, zur Au\u00dferkraftsetzung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips, also des zentralen Handlungsprinzips in der EU, mit der Konsequenz, dass sich die politische Klasse dem Systemwettbewerb innerhalb der Gemeinschaft weitgehend entzieht.<\/p>\n<p>Dieser Einsch\u00e4tzung stehen die im Lissabon-Vertrag kodifizierten Institutionen der Subsidiarit\u00e4tsr\u00fcge und der Subsidiarit\u00e4tsklage nur scheinbar entgegen: Bei der R\u00fcge kann ein Drittel der Mitgliedstaaten die Kommission zwingen, ihre Gesetzentw\u00fcrfe noch einmal zu \u00fcberpr\u00fcfen, und bei der Klage k\u00f6nnen die nationalen Parlamente beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) Klage erheben, wenn sie das Subsidiarit\u00e4tsprinzip bei EU-Entscheidungen verletzt sehen. Diese Regelungen sind jedoch im Kern nicht mit dem Geist des Subsidiarit\u00e4tsprinzips kompatibel, weil die letzte Entscheidung \u00fcber den Interventionserfolg bei den Gemeinschaftsorganen Kommission und EuGH liegt und nicht bei den nationalen (oder regionalen oder lokalen) politischen Ebenen, wie es dem Subsidiarit\u00e4tsgedanken entsprechen m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Deshalb stellt sich die Frage nach der Strategiem\u00f6glichkeit gegen den schleichenden faktischen Bedeutungsverlust des Subsidiarit\u00e4tsprinzips: Es bedarf, durchaus in Analogie zum \u00f6konomischen Wettbewerb, einer unabh\u00e4ngigen Institution als Wettbewerbsaufsicht zur Wahrung des politischen Wettbewerbs.<\/p>\n<p>M\u00f6schel regt \u2013 in Analogie zum EU-B\u00fcrgerbeauftragten sowie den Datenbeauftragten in Deutschland \u2013 die Schaffung eines unabh\u00e4ngigen Subsidiarit\u00e4tsbeauftragten an. Die European Constitutional Group schl\u00e4gt vor, ein europ\u00e4isches Subsidiarit\u00e4tsgericht einzurichten, das bei Klagen zur Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten entscheidet und dessen Richter von den nationalen h\u00f6chsten Gerichten entsandt werden. Diese h\u00e4tten ein gr\u00f6\u00dferes Interesse an der Durchsetzung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips als die bestehenden Gemeinschaftsorgane.<\/p>\n<p>Da das gr\u00f6\u00dfte Interesse am Subsidiarit\u00e4tsprinzip aber die B\u00fcrger und Steuerzahler in den Mitgliedstaaten haben und zudem die Justiziabilit\u00e4t im Problembereich politischen Wettbewerbs wohl geringer ist als im Bereich \u00f6konomischen Wettbewerbs, wird von Vaubel \u2013 in Anlehnung an Hayek \u2013 die Etablierung einer zus\u00e4tzlichen parlamentarischen Kammer als Europ\u00e4ischer Senat f\u00fcr Politischen Wettbewerb vorgeschlagen, dessen Mitglieder direkt von den EU-B\u00fcrgern gew\u00e4hlt werden. Der Senat w\u00fcrde bei allen Entscheidungen von Gemeinschaftsorganen oder Regierungen sein Veto einlegen k\u00f6nnen, wenn er den politischen Wettbewerb in der EU beschr\u00e4nkt sieht. Zudem k\u00f6nnte er, wenn zum Beispiel eine gro\u00dfe parlamentarische Mehrheit Gesetze beschlie\u00dft, verpflichtet werden, sein Veto durch ein Referendum best\u00e4tigen zu lassen. Die Senatsentscheidungen d\u00fcrften nicht von Gerichten \u00fcberpr\u00fcft und angefochten werden, weil letztere ja von der politischen Klasse, also von den Kartell- bzw. Monopolmitgliedern selbst, eingesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>5.Fazit <\/strong><br \/>\nDie Schutzschirm- und Subsidiarit\u00e4tsdebatte zeigt, dass eine neue unabh\u00e4ngige Institution, die den politischen Wettbewerb sch\u00fctzt, dringend vonn\u00f6ten ist. Man kann allerdings nicht davon ausgehen, dass die politische Klasse ein dezidiertes Interesse an der Etablierung einer solchen Institution hat, die sie selbst in ihren Kartellierungsintentionen beschr\u00e4nken soll.<\/p>\n<p>Deshalb liegt der Ball vor allem bei den europ\u00e4ischen B\u00fcrgern. Sie sind es, die vom Nutzen des politischen Wettbewerbs f\u00fcr sie selbst st\u00e4rker \u00fcberzeugt werden m\u00fcssen. Da sie selbst als Steuerzahler die potentiell konkret Gesch\u00e4digten der Schutzschirmaktionen in der EU sind, scheint sich diesbez\u00fcglich allerdings durchaus eine \u2013 sichtbar medial gest\u00fctzte \u2013 B\u00fcrgerbewegung mit dem Ruf nach mehr direktdemokratischer Mitsprache abzuzeichnen. Wird von der politischen Klasse weiterhin die Abwehrstrategie gegen eine solche Bewegung pr\u00e4feriert, erscheint die zunehmende Neigung von B\u00fcrgern zur Wahlabstinenz (insbesondere bei Europawahlen), nach Bildung neuer politischer Protestgruppen sowie von Steuerzahlern zu Exit-Optionen durchaus nachvollziehbar.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Grunds\u00e4tzliches Bei Kartellen handelt es sich um Abreden von Marktteilnehmern mit dem Ziel, den Wettbewerb zwischen den Kartellmitgliedern zu beschr\u00e4nken. 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