{"id":38818,"date":"2024-12-03T15:47:27","date_gmt":"2024-12-03T14:47:27","guid":{"rendered":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=38818"},"modified":"2024-12-03T15:47:28","modified_gmt":"2024-12-03T14:47:28","slug":"gastbeitrag-buerokratie-und-ihr-konsequenter-abbau","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=38818","title":{"rendered":"<b>Gastbeitrag <\/b><br>B\u00fcrokratie und ihr konsequenter Abbau"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Begriff \u201eB\u00fcrokratie\u201c ist selten positiv konnotiert. Sp\u00e4testens mit <em>Max Weber<\/em> sollte jedoch deutlich geworden sein, dass abseits aller Hoffnungen und Kritik, die mit B\u00fcrokratie verbunden sind, sie im Zusammenhang mit funktionierenden Staatswesen v. a. durch ihre \u201eUnentrinnbarkeit\u201c (Weber 1976 [1921], S. 834) gekennzeichnet ist. Sie muss demnach als eine notwendige Bedingung von Staaten und Staatlichkeit bezeichnet werden. Mit ihrer Hilfe und durch sie verrechtlicht und institutionalisiert der Staat den Gehorsamszwang und seine Befehlsgewalt, mithin also seine Macht und Herrschaft. Allerdings ist B\u00fcrokratie nicht allein auf den Staat beschr\u00e4nkt. Auch im privaten Bereich, in Unternehmen etwa, existieren b\u00fcrokratische Prozesse.<\/p>\n\n\n\n<p>Also immer dort, wo hierarchisch organisierte Prozesse durch- und umgesetzt werden m\u00fcssen, bedarf es eines b\u00fcrokratischen Apparats, der die Durch- und Umsetzung vollzieht. <em>Max Weber<\/em> bezeichnet B\u00fcrokratie daher auch als ein \u201ePr\u00e4zisionsinstrument\u201c (Weber 1976 [1921], S. 571). Allerdings besteht hier ein schmaler Grat. \u00dcberbordet die B\u00fcrokratie, kann sie ebenso zu einer Wachstums- und Zukunftsbremse werden und schlie\u00dflich die Legitimit\u00e4t des Staates unterminieren.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Indikatoren f\u00fcr B\u00fcrokratielasten<\/h1>\n\n\n\n<p>Zwei Kennzahlen sind f\u00fcr die B\u00fcrokratiemessung besonders wichtig. Zum einen der sogenannte <strong>Erf\u00fcllungsaufwand<\/strong>. Diese Kennzahl ist ein Seismograf daf\u00fcr, wie stark bundesgesetzliche Regelungen generell in das Handeln von B\u00fcrgern, Unternehmen und Verwaltung eingreifen. Einbezogen wird der gesamte zeitliche und finanzielle Aufwand, der durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift entsteht.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"751\" src=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek1-1024x751.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-38823\" srcset=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek1-1024x751.png 1024w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek1-300x220.png 300w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek1-768x563.png 768w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek1-1536x1127.png 1536w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek1-2048x1502.png 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Der j\u00e4hrliche Erf\u00fcllungsaufwand ist f\u00fcr alle Normadressaten (B\u00fcrger, Unternehmen und Verwaltung) seit Beginn der Messung im Jahr 2011 beinahe kontinuierlich gestiegen und hat aktuell einen Rekordwert erreicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Jahresbericht 2023 des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) zufolge, ist er besonders stark von der Berichtsperiode 2021\/2022 zu 2022\/2023 gestiegen. Der Aufwuchs hat 9,3 Mrd. Euro betragen. Wesentlicher Treiber dieses Aufwuchses war das sogenannte Heizungsgesetz (vgl. Nationaler Normenkontrollrat 2023, S. 11).<\/p>\n\n\n\n<p>Der einmalige Erf\u00fcllungsaufwand (auch Umstellungsaufwand genannt) betr\u00e4gt im aktuellen Berichtszeitraum 2023\/2024 f\u00fcr alle drei Normadressaten 6,5 Mrd. Euro, wobei die Wirtschaft mit rund 3,8 Mrd. Euro am st\u00e4rksten belastet ist (vgl. Nationaler Normenkontrollrat 2024, S. 109). Der gr\u00f6\u00dfte Aufwandstreiber war das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, das den einmaligen Erf\u00fcllungsaufwand f\u00fcr alle drei Normadressaten um rund 1,1 Mrd. erh\u00f6hte.<\/p>\n\n\n\n<p>Der zweite wichtige Indikator ist der <strong>B\u00fcrokratiekostenindex<\/strong>. Die B\u00fcrokratiekosten sind eine Teilmenge des Erf\u00fcllungsaufwands, die die Belastungen von Unternehmen in den Blick nimmt. Der B\u00fcrokratiekostenindex erfasst den rein administrativen Aufwand, der Unternehmen durch Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten entsteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Basisjahr f\u00fcr die Kalkulation des B\u00fcrokratiekostenindex bildet das Jahr 2012, in dem der NKR in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt erstmals Daten daf\u00fcr erhoben hat. Das Ergebnis: aus ca. 10.000 Informationspflichten entstand eine b\u00fcrokratische Gesamtbelastung f\u00fcr die Unternehmen in H\u00f6he von 50 Mrd. Euro. Positiv hervorzuheben ist, dass seit 2012 der B\u00fcrokratiekostenindex in der Tendenz gesunken ist (vgl. Abbildung 2).<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"751\" src=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek2-1024x751.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-38825\" srcset=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek2-1024x751.png 1024w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek2-300x220.png 300w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek2-768x563.png 768w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek2-1536x1127.png 1536w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek2-2048x1502.png 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Aber bei der Interpretation der Daten ist Vorsicht geboten: Zum einen ist der B\u00fcrokratiekostenindex seit 2012 um lediglich 3 Punkte gesunken und bewegt sich also nach wie vor auf einem hohen Niveau.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum anderen blendet der B\u00fcrokratiekostenindex einige wichtige Faktoren aus, die eigentlich auch ein Bestandteil der Kalkulation sein sollten. So sind damit nicht Informationspflichten erfasst, die Unternehmen durch Gesetze und Vorschriften der L\u00e4nder und Kommunen sowie direkt durch die EU entstehen. Au\u00dferdem werden die Informationspflichten f\u00fcr B\u00fcrger gar nicht erfasst. Diese Teilblindheit des B\u00fcrokratiekostenindex ist eine gro\u00dfe Schwachstelle.<\/p>\n\n\n\n<p>Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Indizien, die nicht au\u00dfer Acht gelassen werden d\u00fcrfen, da sich mit ihrer Hilfe ebenfalls die B\u00fcrokratielast in Deutschland absch\u00e4tzen l\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p>Eines dieser Indizien ist die Entwicklung der j\u00e4hrlichen <strong>Anzahl von g\u00fcltigen Gesetzen und Normen<\/strong>. Zwar muss nicht aus jedem Gesetz oder jeder Rechtsverordnung automatisch ein b\u00fcrokratischer Aufwand f\u00fcr B\u00fcrger bzw. Unternehmen entstehen. Schlie\u00dflich bedarf es auch entsprechender Vorschriften, um B\u00fcrokratie abzubauen. Aber jede b\u00fcrokratische Verpflichtung resultiert sehr wohl aus einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung. Je mehr Gesetze und Rechtsverordnungen es also gibt, desto h\u00f6her ist die Regelungsdichte und desto h\u00f6her ist die Wahrscheinlichkeit, dass damit h\u00f6here b\u00fcrokratische Pflichten und Aufw\u00e4nde entstehen, die dem Gemeinwesen auferlegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2015 waren 44.522 Einzelnormen in Gesetzen auf Bundesebene in Kraft. Zehn Jahre sp\u00e4ter, Anfang des Jahres 2024, waren es 52.468 Einzelnormen. Ein Anstieg von knapp 20 Prozent. Auch bei den Einzelnormen in Rechtsverordnungen ist in den letzten zehn Jahren ein massiver Anstieg von rund 20 Prozent zu verzeichnen: von 38.484 im Jahr 2015 auf 45.491 im Jahr 2024 (vgl. Bundesregierung 2022, S. 2 sowie Ellermann 2024).<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei ist es nicht \u00fcberraschend, dass sich im Laufe des Bestehens eines demokratischen Rechtsstaates eine gro\u00dfe Menge an Gesetzen und Vorschriften ansammelt. Allerdings geht Deutschland hier besonders gr\u00fcndlich zu Werke. Von dieser Regelungsdichte zeugt auch der Vergleich der Regelungsintensit\u00e4t, der vom Leibniz-Zentrum f\u00fcr Europ\u00e4ische Wirtschaftsforschung im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen im Rahmen des sogenannten internationalen Regulierungsindex vorgenommen wird (vgl. Stiftung Familienunternehmen 2023). Zuletzt f\u00fcr das Jahr 2022 gemessen, liegt Deutschland auf dem 18. Platz \u2013 von insgesamt 21. Es hat sich gegen\u00fcber 2020 um 4 Pl\u00e4tze verschlechtert.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiteres Indiz ist die <strong>Entwicklung der Personalstellen in der Verwaltung<\/strong>. Denn jede neue Stelle muss mit neuen Aufgaben betraut werden, um ihre Notwendigkeit zu rechtfertigen. Und jede neue Aufgabe in der Verwaltung bedeutet automatisch einen Aufwuchs des b\u00fcrokratischen Apparats.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahl der Planstellen in der Bundesverwaltung in den letzten zehn Jahren im Trend seit 2015 stetig nach oben gegangen ist. Noch markanter ist der Aufwuchs bei den Besch\u00e4ftigten in der allgemeinen \u00f6ffentlichen Verwaltung: Hier sind von 2015 bis 2023 insgesamt rund 325.000 neue Stellen geschaffen worden \u2013 das entspricht einem Aufwuchs von 24 Prozent! 2023 arbeiteten nach Angaben der Bundesregierung rund 1,4 Mio. Menschen in der allgemeinen \u00f6ffentlichen Verwaltung Deutschlands.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"751\" src=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek3-1024x751.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-38826\" srcset=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek3-1024x751.png 1024w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek3-300x220.png 300w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek3-768x563.png 768w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek3-1536x1127.png 1536w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek3-2048x1502.png 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Ein Grund f\u00fcr diese Entwicklung liegt in einem Ph\u00e4nomen, das als asymmetrische Stellenreaktion in Beh\u00f6rden bezeichnet werden k\u00f6nnte. Bei zus\u00e4tzlichen Aufgaben, die in einer Beh\u00f6rde angesiedelt werden, dauert es in der Regel nicht lange, bis daf\u00fcr auch eigene Stellen eingeplant und besetzt werden. Fallen die Aufgaben hingegen wieder weg oder sind erf\u00fcllt, so geht damit nicht unbedingt auch ein Wegfall der Stelle einher. Und nat\u00fcrlich ziehen auch diese Asymmetrie und der wachsende Personalapparat in der Bundesverwaltung steigende Kosten nach sich.<em><\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Betrachtung der europ\u00e4ischen Ebene<\/h2>\n\n\n\n<p>Allerdings w\u00e4re ein isolierter Blick auf Deutschland zu eng, um die gesamte Dimension der b\u00fcrokratischen Lasten zu erfassen, denen B\u00fcrger, Unternehmen und die Verwaltung t\u00e4glich ausgesetzt sind. Denn: ein wesentlicher Teil der Belastungen, v. a. des in Deutschland entstehenden Erf\u00fcllungsaufwandes f\u00fcr Unternehmen, entsteht auf Ebene der EU.<\/p>\n\n\n\n<p>Es darf nicht verschwiegen werden, dass das Problem nicht abzusprechender Regulierungsintensit\u00e4t auf europ\u00e4ischer Ebene auch im Fokus der EU ist. Um zus\u00e4tzliche B\u00fcrokratielasten durch die j\u00e4hrlich \u00fcber 2.000 von EU-Institutionen erlassenen Rechtsakte einzud\u00e4mmen, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Instrumente eingef\u00fchrt. Dazu geh\u00f6ren etwa ausf\u00fchrliche Gesetzesfolgenabsch\u00e4tzungen und Beteiligungsplattformen, um den Gesetzgebungsprozess von vornherein unter dem Gesichtspunkt der Minimierung von B\u00fcrokratielasten durchzuf\u00fchren. Au\u00dferdem wurde im Jahr 2021 die One in, one out-Regel von der Europ\u00e4ischen Kommission eingef\u00fchrt, die besagt, dass ein durch eine Regelung neu entstehender Verwaltungsaufwand durch B\u00fcrokratieabbau in demselben Politikbereich ausgeglichen werden muss. Allerdings ist dieser Instrumentenkasten unsystematisch und nicht sehr effektiv.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Policies des B\u00fcrokratieabbaus<\/h2>\n\n\n\n<p>Durch konsequente Reduktion b\u00fcrokratischer Lasten k\u00f6nnen B\u00fcrgern, Unternehmen aber auch der Verwaltung also j\u00e4hrlich Milliarden Euro gespart werden. Daneben werden durch B\u00fcrokratieabbau auch die Voraussetzungen geschaffen, die Deutschland fit f\u00fcr die Transformationsherausforderungen des 21. Jahrhunderts machen. Seien es die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, um infrastrukturelle Anpassungen an den Klimawandel durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, um Spillover-Effekte der Digitalisierung anderer Bereiche zu generieren oder die Verwaltungsmodernisierung, um dem auch die Verwaltung treffenden demografischen Wandel und damit Fachkr\u00e4ftemangel begegnen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Bundesebene<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Es sind in der Vergangenheit sowohl auf gesetzlicher als auch auf institutioneller Ebene viele Versuche unternommen worden, B\u00fcrokratie abzubauen. F\u00fcr die letzten 10 Jahre stellvertretend zu nennen sind hier insbesondere die B\u00fcrokratieentlastungsgesetze I bis IV, die Planungsbeschleunigungsgesetze I bis III, das Investitionsbeschleunigungsgesetz sowie das LNG-Beschleunigungsgesetz.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings sind die Wirkungen, insbesondere der Beschleunigungsgesetze, h\u00e4ufig nur partiell und auf bestimmte Bereiche beschr\u00e4nkt. Und die Entlastungen, die durch die B\u00fcrokratieentlastungsgesetze herbeigef\u00fchrt wurden, sind durch zwischenzeitlich neu geschaffene Regelungen l\u00e4ngst \u00fcberkompensiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht zuletzt diese Tatsache hat die aktuell amtierende Ampel-Regierung dazu veranlasst, unter Federf\u00fchrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) ein <strong>viertes B\u00fcrokratieentlastungsgesetz (BEG IV)<\/strong> anzugehen. Daf\u00fcr wurde erstmals im Vorfeld sehr \u00f6ffentlichkeitswirksam eine breite Verb\u00e4ndeabfrage durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die daraus resultierenden 442 Vorschl\u00e4ge wurden vorsortiert, so dass schlie\u00dflich 115 davon von den Ministerien umgesetzt werden sollen und 61 Vorschl\u00e4ge einer weiteren Untersuchung unterzogen werden. 210 Vorschl\u00e4ge werden wiederum nicht aufgegriffen bzw. umgesetzt, entweder weil sie in der Vergangenheit bereits umgesetzt wurden oder weil die Bundesebene f\u00fcr die Umsetzung des Vorschlags nicht zust\u00e4ndig ist. Bei den restlichen Vorschl\u00e4gen handelt es sich eher um methodische Ans\u00e4tze, die zur Weiterentwicklung von Werkzeugen und Methoden der besseren Rechtsetzung genutzt werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die B\u00fcrger, die Wirtschaft und die Verwaltung soll das BEG IV j\u00e4hrliche Entlastungen von \u00fcber einer Milliarde Euro bringen. Allein die Wirtschaft soll um 944 Mio. Euro j\u00e4hrlich entlastet werden. W\u00e4re da nicht die bereits angesprochene EU-Ebene. Denn durch die in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, i. e. Nachhaltigkeitsberichterstattung) werden laut des Entwurfs f\u00fcr das Umsetzungsgesetz in Deutschland (Stand: September 2024) den Unternehmen durch Berichtspflichten j\u00e4hrlich Kosten von 1,6 Mrd. Euro entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar will das BMJ die CSRD mit dem schon in Deutschland bestehenden Lieferkettengesetz verzahnen, damit die betroffenen Unternehmen nicht zwei inhaltsgleiche Berichte mit unterschiedlichen Standards erstellen m\u00fcssen. Dies ist angesichts der Belastung allerdings nur ein kleiner Trost. Zumal an dieser Stelle auch in Rechnung gestellt werden muss, dass vom deutschen Lieferkettengesetz und seinen Pflichten de facto viel mehr Unternehmen in ihrer Funktion als Kunden bzw. Lieferanten (indirekt) betroffen sind, als de jure ausdr\u00fccklich intendiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus wurde per Verordnung im Jahr 2015 die sogenannte <strong>One in, one out-Regel<\/strong> in Deutschland eingef\u00fchrt. F\u00fcr jede entstehende b\u00fcrokratische Last auf der einen Seite muss eine gleichwertige b\u00fcrokratische Last auf der anderen abgebaut werden. Allerdings werden aktuell nur einige Belastungen der Wirtschaft ber\u00fccksichtigt (siehe Abschnitt zum B\u00fcrokratiekostenindex). Nicht ber\u00fccksichtigt wird die EU-Ebene sowie der Einmal- und Erf\u00fcllungsaufwand f\u00fcr B\u00fcrger und die Verwaltung. Die Effektivit\u00e4t der One in, one out-Regel, den Erf\u00fcllungsaufwand in Deutschland nachhaltig zu begrenzen, ist vor diesem Hintergrund eher fragw\u00fcrdig.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch hinsichtlich der Digitalisierung, vor allem der Digitalisierung der Verwaltung, ist Deutschland in den vergangenen Jahren nicht wesentlich vorangeschritten, sowohl was den Ausbau der notwendigen Infrastruktur als auch die Nutzung von E-Government-Angeboten durch die B\u00fcrger angeht.<em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Schillerndes Beispiel f\u00fcr das Versagen ist das gescheitere <strong>Onlinezugangsgesetz (OZG)<\/strong>. Urspr\u00fcnglich sollten bis Ende 2022 alle 575 Verwaltungsleistungen in Deutschland fl\u00e4chendeckend und nutzerfreundlich digital angeboten werden. Das Ergebnis (Stand: November 2024) kann der folgenden Tabelle entnommen werden.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"751\" src=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek4-1024x751.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-38827\" srcset=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek4-1024x751.png 1024w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek4-300x220.png 300w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek4-768x563.png 768w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek4-1536x1127.png 1536w, https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/brocksiek4-2048x1502.png 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Insgesamt war das OZG im Ansatz zu unsystematisch und hat sich lediglich auf die Oberfl\u00e4che, d. h. auf die Digitalisierung der \u201eFront-Office-Interaktionen\u201c, also die Interaktion zwischen den Verwaltungsadressaten (B\u00fcrger bzw. Unternehmen und Verwaltung) konzentriert. Die Digitalisierung des Back-Office, also der verwaltungsinternen Abl\u00e4ufe, hat keine prominente Rolle gespielt.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund des Scheiterns hat die Ampel-Koalition das OZG-\u00c4nderungsgesetz, also ein OZG 2.0 auf den Weg gebracht. Wesentliche \u00c4nderungen sind zum einen die Fristverl\u00e4ngerung um weitere f\u00fcnf Jahre, bis die fl\u00e4chendeckende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vollzogen sein soll sowie zum anderen die Kompetenzerweiterung des Bundes in einigen zentralen Punkten, wie etwa der Definition von Schnittstellen, Architekturprinzipien und technischen Basiskomponenten.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings ist bisher nicht zu erkennen, dass das Grundproblem des OZG 1.0, die fehlende Systematik und Strategie, mit dem OZG 2.0 tats\u00e4chlich ausger\u00e4umt wird. Immerhin soll es nun regelm\u00e4\u00dfige Evaluationszyklen zum Umsetzungsstand geben, so dass zeitnah nachgesteuert werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Einer der Gr\u00fcnde des Scheiterns einer umfassenden (Verwaltungs-)Digitalisierung ist die Politikverflechtungsfalle, in der f\u00f6derale Mehrebenensysteme zuweilen feststecken (vgl. Scharpf et al. 1976). Nach diesem politikwissenschaftlichen Konzept sind die verschiedenen zu beteiligenden Ebenen als System unf\u00e4hig, institutionelle \u00c4nderungen herbeizuf\u00fchren, die die Blockaden nachhaltig l\u00f6sen k\u00f6nnten. Denn f\u00fcr die Schaffung eines IT-Systems f\u00fcr den Datenaustausch ist nicht allein der Bund zust\u00e4ndig. Entweder m\u00fcssten sich also Bund und L\u00e4nder auf ein gemeinsames Vorgehen einigen oder aber die L\u00e4nder m\u00fcssten Teile ihrer Autonomie an den Bund im Rahmen einer Grundgesetz\u00e4nderung oder eines Staatsvertrages abgeben. Es ist also plausibel anzunehmen, dass eine umfassende Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung noch sehr lange auf sich warten lassen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Institutionell ist die Schaffung des bereits oben behandelten <strong>NKR<\/strong> der wesentliche Meilenstein. Neben der Beratung und Unterst\u00fctzung der Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrats beim B\u00fcrokratieabbau und besserer Rechtsetzung pr\u00fcft er dar\u00fcber hinaus den von der Ministerialverwaltung bei Gesetzentw\u00fcrfen zu ermittelnden Erf\u00fcllungsaufwand sowie die Einhaltung der seit 2015 geltenden One in, one out-Regel auf Bundesebene.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung sind v. a. der <strong>IT-Planungsrat<\/strong> und die seit 2020 bestehende <strong>F\u00f6derale IT-Kooperation (FITKO)<\/strong> zentral. Der IT-Planungsrat koordiniert die T\u00e4tigkeiten von Bund und L\u00e4ndern im IT-Bereich. Er setzt sich aus dem IT-Beauftragten der Bundesregierung und den jeweiligen Beauftragten der Bundesl\u00e4nder f\u00fcr IT zusammen, besteht also aus 17 ordentlichen Mitgliedern, die von Vertretern der drei kommunalen Spitzenverb\u00e4nde sowie des Beauftragten f\u00fcr den Datenschutz und die Informationssicherheit beraten werden. Flankiert wird der Rat von der sogenannten FITKO. Sie unterst\u00fctzt den IT-Planungsrat organisatorisch und fachlich.<\/p>\n\n\n\n<p>An diesen Vorhaben und Projekten zeigt sich ein eigent\u00fcmliches und paradoxes Merkmal des B\u00fcrokratieabbaus in Deutschland: Eine umfangreiche Verwaltungsstruktur, um B\u00fcrokratielasten abzubauen, ist vergleichsweise schnell geschaffen. Dem B\u00fcrokratieabbau geht also oft genug ein B\u00fcrokratie<em>aufbau<\/em> voraus. Ob daraufhin wirklich effektiver B\u00fcrokratieabbau folgt, ist oftmals leider fraglich.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a><em>Die Landesebene<\/em><\/a><em><\/em><\/h2>\n\n\n\n<p>Auch die L\u00e4nder versuchen im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeiten und Kompetenzen ihren Teil zum B\u00fcrokratieabbau sowohl auf gesetzlicher als auch institutioneller Ebene beizutragen. Es w\u00fcrde allerdings den Rahmen der vorliegenden Analyse sprengen, jedes Vorhaben eines jeden Landes einzeln zu skizzieren und zu analysieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich betrachtet verf\u00fcgen 15 Bundesl\u00e4nder \u00fcber sogenannte Mittelstandsgesetze bzw. -richtlinien, die auf die Reduktion b\u00fcrokratischer Lasten f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen zielen. Zudem werden in einigen Bundesl\u00e4ndern regelm\u00e4\u00dfig und systematisch B\u00fcrokratiekosten nach dem Standardkosten-Modell, das auch f\u00fcr die Ermittlung der B\u00fcrokratiekosten auf Bundesebene ma\u00dfgeblich ist, erhoben. Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern, Sachsen und Th\u00fcringen verf\u00fcgen \u00fcber Gremien, die mit dem NKR vergleichbar sind und daher als \u201eSchwestergremien\u201c bezeichnet werden k\u00f6nnen. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen verf\u00fcgen wiederum \u00fcber sogenannte Clearing-Stellen, die \u00e4hnlichen Zwecken dienen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zielkonflikte: Balance zwischen Freiheit und Verantwortung<\/h2>\n\n\n\n<p>Bis hierher sollte klar geworden sein: Weniger Regulierungen und Verwaltungsaufwand versprechen eine effizientere Nutzung von Ressourcen und eine Steigerung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit. Doch dieser Freiheitsgewinn ist nicht ohne Kompromisse zu erreichen. Denn nicht verschwiegen werden darf die andere Seite der Medaille: Der B\u00fcrokratieabbau geht Hand in Hand mit h\u00f6herer Eigenverantwortung. Wo der Staat nicht mehr regulierend eingreift, muss der private Bereich Verantwortung \u00fcbernehmen, sofern der gegebene Status quo an Sicherheiten und Schutzg\u00fctern erhalten bleiben soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein zentraler Aspekt betrifft den Umweltschutz. Strenge Regulierungen und Auflagen sollen dem Erhalt und Schutz der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen dienen. Ein Abbau dieser b\u00fcrokratischen H\u00fcrden k\u00f6nnte kurzfristig Prozesse und Projekte beschleunigen, doch gleichzeitig erh\u00f6ht sich die Verantwortung der Akteure, nachhaltige Entscheidungen eigenst\u00e4ndig zu treffen. Es bedarf eines gesamtgesellschaftlichen Bewusstseins und der Bereitschaft, \u00f6kologische Standards ohne strikte Kontrollen einzuhalten, um langfristige Umweltsch\u00e4den zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich im Bereich des Arbeitsschutzes. B\u00fcrokratische Vorschriften sichern die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und gew\u00e4hrleisten faire Arbeitsbedingungen. Eine Reduzierung dieser Vorschriften erfordert, dass Unternehmen und Besch\u00e4ftigte verst\u00e4rkt selbst Verantwortung f\u00fcr die Einhaltung von Sicherheitsstandards und Arbeitsbedingungen \u00fcbernehmen. Dies kann zu einer Kultur des Vertrauens und der Eigeninitiative f\u00fchren, birgt jedoch auch das Risiko, dass ohne angemessene Kontrolle und Unterst\u00fctzung die Schutzmechanismen abgeschw\u00e4cht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zusammengefasst erfordert der Abbau von B\u00fcrokratie eine sorgf\u00e4ltige Abw\u00e4gung zwischen dem Gewinn an Freiheit und der damit verbundenen Notwendigkeit, mehr Eigenverantwortung zu \u00fcbernehmen. Eine erfolgreiche Umsetzung setzt voraus, dass B\u00fcrger und Unternehmen sich ihrer erweiterten Rolle bewusst und bereit sind, aktiv zur Einhaltung von Standards und Werten beizutragen. Nur so kann der positive Effekt von weniger B\u00fcrokratie tats\u00e4chlich zu einer effizienteren und zugleich verantwortungsbewussten Gesellschaft f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Schlussfolgerungen: Was sollte getan werden?<\/h1>\n\n\n\n<p>Die Last der B\u00fcrokratie ist als Problem erkannt, aber l\u00e4ngst nicht gebannt. Trotz aller Vorst\u00f6\u00dfe waren politische Akteure bisher nicht in der Lage, nachhaltige L\u00f6sungen zu finden. Es braucht einen systematischen Ansatz, der ein grunds\u00e4tzliches Umdenken in der Verwaltungskultur Deutschlands erfordert. Ansonsten wird es weiterhin ein stetes Auf und Ab der B\u00fcrokratielasten geben, das am Ende zu keiner Netto-Entlastung f\u00fchrt. Folgende Schritte sind vonn\u00f6ten, damit das verhindert werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;&nbsp; Einf\u00fchrung einer gesetzlichen B\u00fcrokratiebremse<\/p>\n\n\n\n<p>Es bedarf einer umfassenden und nachhaltigen Strategie zur Reduktion von B\u00fcrokratielasten. Das spart nicht nur Steuergeld bzw. sorgt f\u00fcr einen k\u00fcnftig effizienteren Einsatz von Steuergeld. Es steigert v. a. die Standortattraktivit\u00e4t Deutschlands und das Vertrauen der B\u00fcrger in die Verwaltung, den Rechtsstaat und schlie\u00dflich in die Demokratie.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher sollte eine wirksame und umfassende B\u00fcrokratiebremse gesetzlich verankert werden. Die bestehende One in, one out-Regel vermag lediglich den Anstieg b\u00fcrokratischer Lasten auf einem sehr eingegrenzten Gebiet f\u00fcr Unternehmen auf dem Status quo zu halten. Ein rechtlicher Anspruch besteht darauf zudem nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die B\u00fcrokratiebremse sollte also zumindest all jene Bereiche mitumfassen, die von der aktuellen One in, one out-Regel nicht erfasst werden: Einmaliger Erf\u00fcllungsaufwand der Wirtschaft, Erf\u00fcllungsaufw\u00e4nde der Verwaltung und der B\u00fcrger und die Ber\u00fccksichtigung von EU-Regulierungsvorhaben.<\/p>\n\n\n\n<p>Besser noch w\u00e4re es, sie mittelfristig in eine One in, two out-Regel umzuwandeln, um den B\u00fcrokratieaufwuchs nicht nur zu beenden, sondern einen steten B\u00fcrokratieabbau zu gew\u00e4hrleisten. Zudem sollte transparent gemacht werden, welche b\u00fcrokratischen Lasten im Sinne des \u201eone out\u201c bzw. \u201etwo out\u201c abgebaut werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;&nbsp; St\u00e4rkung der Digitalisierung der Verwaltung und des Verwaltungshandelns<\/p>\n\n\n\n<p>Um die Effizienz zu steigern und den b\u00fcrokratischen Aufwand zu reduzieren, muss die Digitalisierung der Verwaltung konsequent vorangetrieben werden. Dies umfasst sowohl die Digitalisierung von Back-Office-Prozessen (interne Verwaltungsabl\u00e4ufe) als auch von Front-Office-Interaktionen (B\u00fcrgerdienste).<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings darf dieser Transformationsprozess nicht auf eine \u201eDigitalisierung der Postkutsche\u201c hinauslaufen. Alle Formulare lediglich als PDF-Dateien verf\u00fcgbar und ausf\u00fcllbar zu machen, w\u00e4re ein Scheinl\u00f6sung ohne echte Entlastungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein klares Ziel sollte die schnelle Umsetzung des OZG und damit die fl\u00e4chendeckende Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen bis Ende 2025 sein.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;&nbsp; Vereinfachung des Steuerrechts<\/p>\n\n\n\n<p>Ein transparentes und verst\u00e4ndliches Steuerrecht ist essenziell, um den b\u00fcrokratischen Aufwand f\u00fcr B\u00fcrger und Unternehmen zu reduzieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein wichtiger Ansatz ist hier die vermehrte Nutzung von Pauschalierungen, Bagatellgrenzen und die Vereinheitlichung von Abgabe- und Meldefristen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus sind die technischen M\u00f6glichkeiten von Digitalisierung und Automatisierung zu nutzen, indem das System der vorausgef\u00fcllten Steuererkl\u00e4rung weiterentwickelt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;&nbsp; Reduzierung von Doppelregulierung und Gold-Plating<\/p>\n\n\n\n<p>Es muss konsequent verhindert werden, dass nationale Regelungen die Anforderungen von EU-Vorschriften \u00fcbersteigen. Dies erfordert eine sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung neuer Gesetze auf m\u00f6gliche Doppelregulierungen und eine R\u00fcckf\u00fchrung bereits bestehender nationaler Vorschriften auf das EU-Mindestma\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus sollte Deutschland seine Stimme f\u00fcr den B\u00fcrokratieabbau auf europ\u00e4ischer Ebene st\u00e4rken. Die Bundesregierung hat hier mit ihrem gemeinsamen Vorsto\u00df mit der franz\u00f6sischen Regierung den Anfang gemacht (vgl. Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz 2024). K\u00fcnftig sollten EU-Rechtsakte viel kritischer von den Mitgliedstaaten gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<p>5)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Intensivierung der Zusammenarbeit aller Ebenen<\/p>\n\n\n\n<p>B\u00fcrokratieabbau ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittaufgabe. Dementsprechend m\u00fcssen alle Ebenen und Akteure an einem Strang ziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst ist eine enge Zusammenarbeit und Koordination innerhalb und zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen notwendig, um redundante Regelungen zu vermeiden und einen einheitlichen Standard bei b\u00fcrokratischen Verfahren zu gew\u00e4hrleisten. Die Expertenkommission Forschung und Innovation hat in ihrem Jahresgutachten bspw. f\u00fcr die Bundesebene die Einrichtung eines interministeriellen Regierungsausschusses zur \u00dcberwindung von Silo-Denken vorgeschlagen (vgl. Expertenkommission Forschung und Innovation 2023, S. 22). So etwas muss aber von Anfang an Ebenen-\u00fcbergreifend etabliert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Es sind jedoch nicht nur die Verwaltungsebenen zu beteiligen. Gerade im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen sollte von Anfang an eine angemessene Beteiligung der betroffenen Akteure sichergestellt und die Durchf\u00fchrung von Praxis- und Digitalchecks systematisiert werden. Damit wird eine umfangreiche und effektive Gesetzesfolgenabsch\u00e4tzung gew\u00e4hrleistet. So k\u00f6nnen bereits an der Wurzel drohende, aber unn\u00f6tige B\u00fcrokratielasten erkannt und vermieden werden.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Fazit: B\u00fcrokratieabbau sichert die Zukunftsf\u00e4higkeit Deutschlands<\/h1>\n\n\n\n<p>B\u00fcrokratie, einst als notwendige Struktur zur Gew\u00e4hrleistung von Rechtsstaatlichkeit und Planungssicherheit entstanden, hat sich in Deutschland zu einer enormen Belastung entwickelt. Die negativen Auswirkungen einer \u00fcberbordenden B\u00fcrokratie auf Unternehmen, B\u00fcrger und Verwaltung sind vielf\u00e4ltig und weitreichend: Sie hemmen Wirtschaftswachstum und Innovation, steigern unn\u00f6tige Kosten und gef\u00e4hrden das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie.<\/p>\n\n\n\n<p>Der aktuelle Zustand der B\u00fcrokratie in Deutschland ist alarmierend. Die stetig wachsenden b\u00fcrokratischen Lasten und die unzureichende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse sind zentrale Herausforderungen, die es dringend zu bew\u00e4ltigen gilt. Trotz zahlreicher Initiativen und Gesetze zur B\u00fcrokratieentlastung bleibt die tats\u00e4chliche Netto-Entlastung aus, da neue Regelungen oft schneller entstehen, als alte abgebaut werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist daher unumg\u00e4nglich, eine systematische und nachhaltige Strategie zum B\u00fcrokratieabbau zu entwickeln. Dies beinhaltet die Einf\u00fchrung einer gesetzlichen B\u00fcrokratiebremse, die konsequente Digitalisierung der Verwaltung, die Reduktion von Doppelregulierungen und Gold-Plating sowie die F\u00f6rderung von Transparenz und Effizienz in Verwaltungsprozessen. Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsebenen und die Einbeziehung der B\u00fcrger in den B\u00fcrokratieabbauprozess sind ebenfalls essenziell.<\/p>\n\n\n\n<p>Nur durch einen entschlossenen und koordinierten B\u00fcrokratieabbau kann Deutschland die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts wie Klimawandel, Digitalisierung und demografischer Wandel erfolgreich zu bew\u00e4ltigen. Dies wird nicht nur die wirtschaftliche Wettbewerbsf\u00e4higkeit steigern, sondern auch das Vertrauen der B\u00fcrger in den Rechtsstaat und die Demokratie st\u00e4rken. B\u00fcrokratieabbau ist somit nicht nur eine Frage der Effizienz und des sparsamen Einsatzes von Steuergeld, sondern auch der Gerechtigkeit und Zukunftsf\u00e4higkeit unseres Landes.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Literatur<\/h1>\n\n\n\n<p>Bundesministerium des Innern und f\u00fcr Heimat (2024): Dashboard Digitale Verwaltung. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/dashboard.digitale-verwaltung.de\/\">https:\/\/dashboard.digitale-verwaltung.de\/<\/a>, zuletzt gepr\u00fcft am 15.11.2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz (2024): Deutschland und Frankreich setzen sich gemeinsam f\u00fcr B\u00fcrokratieentlastung auf europ\u00e4ischer Ebene ein. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.bmwk.de\/Redaktion\/DE\/Pressemitteilungen\/2023\/10\/20231011-deutschland-und-frankreich-setzen-sich-gemeinsam-fuer-buerokratieentlastung-auf-europaeischer-ebene-ein.html\">https:\/\/www.bmwk.de\/Redaktion\/DE\/Pressemitteilungen\/2023\/10\/20231011-deutschland-und-frankreich-setzen-sich-gemeinsam-fuer-buerokratieentlastung-auf-europaeischer-ebene-ein.html<\/a>, zuletzt gepr\u00fcft am 18.11.2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesregierung (2022): Ma\u00dfnahmen zur Reduzierung von B\u00fcrokratie auf Bundesebene. Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD. Drs. 20\/721. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/007\/2000721.pdf\">https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/007\/2000721.pdf<\/a>, zuletzt gepr\u00fcft am 18.11.2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesregierung (2023): Aufwuchs und Kosten der Besch\u00e4ftigten in der \u00f6ffentlichen Verwaltung. Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD. Drs. 20\/6133. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/061\/2006133.pdf\">https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/061\/2006133.pdf<\/a>, zuletzt gepr\u00fcft am 18.11.2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesregierung (2024): Aufwuchs und Kosten der Besch\u00e4ftigten im \u00f6ffentlichen Dienst. Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD. Drs. 20\/11717. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/117\/2011717.pdf\">https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/117\/2011717.pdf<\/a>, zuletzt gepr\u00fcft am 18.11.2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Ellermann, Eva (2024): Immer mehr Gesetze, Verordnungen und Normen. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/gesellschaft\/buerokratie-regelungsdichte-zunahme-100.html\">https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/gesellschaft\/buerokratie-regelungsdichte-zunahme-100.html<\/a>, zuletzt gepr\u00fcft am 18.11.2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Expertenkommission Forschung und Innovation (2023): Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsf\u00e4higkeit Deutschlands. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.e-fi.de\/fileadmin\/Assets\/Gutachten\/2023\/EFI_Gutachten_2023.pdf\">https:\/\/www.e-fi.de\/fileadmin\/Assets\/Gutachten\/2023\/EFI_Gutachten_2023.pdf<\/a>, zuletzt gepr\u00fcft am 18.11.2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Nationaler Normenkontrollrat (2023): Weniger, einfacher, digitaler. B\u00fcrokratie abbauen. Deutschland zukunftsf\u00e4hig machen. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.bmj.de\/SharedDocs\/Publikationen\/DE\/Fachpublikationen\/2023_NKR_Jahresbericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\">https:\/\/www.bmj.de\/SharedDocs\/Publikationen\/DE\/Fachpublikationen\/2023_NKR_Jahresbericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1<\/a>, zuletzt gepr\u00fcft am 18.11.2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Nationaler Normenkontrollrat (2024): Gute Gesetze. Digitale Verwaltung. Weniger B\u00fcrokratie. Momentum nutzen, Wirkung steigern. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.normenkontrollrat.bund.de\/Webs\/NKR\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Jahresberichte\/2024-jahresbericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\">https:\/\/www.normenkontrollrat.bund.de\/Webs\/NKR\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Jahresberichte\/2024-jahresbericht.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3<\/a>, zuletzt gepr\u00fcft am 18.11.2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Scharpf, Fritz W.; Reissert, Bernd; Schnabel, Fritz (1976): Politikverflechtung: Theorie und Empirie des kooperativen F\u00f6deralismus in der Bundesrepublik. Kronberg\/Ts.: Scriptor Verlag.<\/p>\n\n\n\n<p>Statistisches Bundesamt (2024): B\u00fcrokratiekostenindex. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Themen\/Staat\/Buerokratiekosten\/Erfuellungsaufwand\/buerokratiekostenindex.html\">https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Themen\/Staat\/Buerokratiekosten\/Erfuellungsaufwand\/buerokratiekostenindex.html<\/a>, zuletzt gepr\u00fcft am 18.11.2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Stiftung Familienunternehmen (2023): L\u00e4nderindex Familienunternehmen. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.familienunternehmen.de\/de\/infografiken\/laenderindex\">https:\/\/www.familienunternehmen.de\/de\/infografiken\/laenderindex<\/a>, zuletzt gepr\u00fcft am 18.11.2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Weber, Max (1976 [1921]): Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. 5. rev. Aufl. T\u00fcbingen: Mohr.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das \u201eVierte B\u00fcrokratieentlastungsgesetz\u201c soll die B\u00fcrger, Wirtschaft und Verwaltung von \u00fcberfl\u00fcssiger B\u00fcrokratie entlasten. So begr\u00fc\u00dfenswert jedweder Schritt auch ist, der b\u00fcrokratische Belastungen abzubauen vermag, so muss dennoch konstatiert werden, dass die nun in das Gesetzespaket geschn\u00fcrten Ma\u00dfnahmen ein Tropfen auf den hei\u00dfen Stein sind. Dies vor allem in Anbetracht des Status quo der B\u00fcrokratiebelastung in Deutschland. 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