{"id":39093,"date":"2025-01-22T00:45:00","date_gmt":"2025-01-21T23:45:00","guid":{"rendered":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=39093"},"modified":"2025-01-22T08:51:20","modified_gmt":"2025-01-22T07:51:20","slug":"welchen-staat-wollen-wir","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=39093","title":{"rendered":"Welchen Staat wollen wir?"},"content":{"rendered":"\n<p>Wenn wir am 23. Februar 2025 einen neuen Bundestag w\u00e4hlen, dann geht es dabei auch um die Frage, welches Staatsverst\u00e4ndnis f\u00fcr die n\u00e4chste Regierung handlungsleitend sein soll. Leider ist die Auswahl dabei nicht sehr gro\u00df, denn abgesehen von der FDP pflegen die drei anderen f\u00fcr eine Regierungsbildung in Frage kommenden Parteien ein sehr \u00e4hnliches Staatsverst\u00e4ndnis. Es besteht darin, dass sie einen Staat bevorzugen, der sehr weitgehende Eingriffsrechte in die b\u00fcrgerlichen Freiheitsrechte besitzt. Die Begr\u00fcndung f\u00fcr einen Staatseigriff erfolgt bei ihnen ad hoc, ohne dass dem eine systematische ordnungspolitische Konzeption oder gar eine Theorie zugrunde liegt. Es ist deshalb vielleicht hilfreich, in Erinnerung zu rufen, dass eine solche Theorie schon lange existiert. Sie beschreibt sehr genau, unter welchen Bedingungen ein Staatseingriff gerechtfertigt ist und wie weit er gehen darf. Diese ist Theorie im Kern normativ, denn sie geht von Werten aus, die als zu sch\u00fctzen angesehen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Zentrum dieses Staats- und Gesellschaftsverst\u00e4ndnissies steht die Vorstellung, dass die Staatsb\u00fcrger selbstbestimmte Individuen sind, die das Ziel verfolgen, in Freiheit zu leben und ihr Leben auf der Grundlage rationaler Entscheidungen nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Dieser individualistische Ansatz sieht die Grenzen der individuellen Freiheit dort, wo Freiheitsrechte anderer bedroht sind. Eine wichtige Funktion staatlichen Handelns besteht deshalb darin, Regeln zu finden und durchzusetzen, die Konflikte l\u00f6sen, die dadurch entstehen k\u00f6nnen, dass die Aus\u00fcbung individueller Freiheit die Rechte anderer zu beschr\u00e4nken droht. Aber das allein beschreibt die Aufgaben und Pflichten des Staates nicht ausreichend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Staat trifft kollektive Entscheidungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Staat \u2013 oder allgemeiner die Politik \u2013 grenzt sich dadurch von den Mitgliedern der Gesellschaft ab, dass es dem Staat, und nur dem Staat, gestattet ist, <em>kollektive<\/em> Entscheidungen zu treffen. Damit sind Entscheidungen gemeint, die eine Bindungswirkung f\u00fcr eine Gruppe von Menschen haben, im Extremfall f\u00fcr alle Gesellschaftsmitglieder. Solche Entscheidungen sind notwendig mit Zwang verbunden, denn sie m\u00fcssen auch bei denen durchgesetzt werden, die ihnen als Individuum nicht zustimmen w\u00fcrden. Das bedeutet, dass kollektive Entscheidungen individuelle Freiheitsrechten in jedem Fall einschr\u00e4nken m\u00fcssen. Das hat zwei negative Effekte. Einerseits ist die Freiheitseinschr\u00e4nkung als solches nicht im Sinne einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft, bzw. entspricht nicht den Pr\u00e4ferenzen der Bewohner einer solchen Gesellschaft, weil sie per se die M\u00f6glichkeiten einer individuellen, freien Lebensgestaltung einschr\u00e4nkt. Andererseits gehen bei kollektiven Entscheidungen Informationen verloren, die bei individuellen Entscheidungen verwendet w\u00fcrden. Dabei handelt es sich um die private Information, die Menschen \u00fcber ihre Pr\u00e4ferenzen, Werte und Normen haben und auf deren Grundlage sie dar\u00fcber entscheiden, wie sie Einkommen erzielen und wie sie Einkommen verwenden. F\u00fcr die Vorstellung von Politik, im Besitz dieser Information zu sein, oder gar zu glauben, dass man besser wisse, was Menschen n\u00fctzlich ist, als die Menschen selbst, hat Hayek den Begriff gepr\u00e4gt, dass dies eine \u201eAnma\u00dfung von Wissen\u201c sei.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kollektive Entscheidungen k\u00f6nnen notwendig sein<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Warum sollten angesichts dieser Nachteile \u00fcberhaupt kollektive Entscheidungen getroffen und mit Zwang durchgesetzt werden? Kurz zusammengefasst ist dies deshalb notwendig, weil es Situationen gibt, in denen individuell rationale Entscheidungen nicht zu kollektiv rationalen Ergebnissen f\u00fchren. Ein einfaches Beispiel mag dies verdeutlichen. Man stelle sich vor, dass es um die Entscheidung geht, ob man eine Landesverteidigung haben will oder nicht. Bei einer Abstimmung kommt heraus, dass alle Gesellschaftsmitglieder f\u00fcr die Aufstellung einer Armee sind. Aber ist es individuell rational, f\u00fcr die Ausstattung der Armee freiwillig einen Beitrag zu leisten? Rationale Individuen k\u00e4men bei der \u00dcberlegung, wieviel sie f\u00fcr die Armee spenden wollen, zu einer Randl\u00f6sung: Ich kann von der Verteidigung nicht ausgeschlossen werden, auch wenn ich nicht zahle. Ob ich einen Beitrag leiste oder nicht, \u00e4ndert an dem Umfang der Verteidigung so gut wie nichts. Also ist die individuell rationale L\u00f6sung, keinen Beitrag zu leisten. Im Ergebnis kommt die Landesverteidigung nicht zustande, obwohl sie von allen gew\u00fcnscht wird. Die L\u00f6sung f\u00fcr dieses Problem besteht in der Herbeif\u00fchrung einer kollektiven Entscheidung. Wenn die Frage zur Abstimmung gestellt wird, ob man lieber auf eine Armee verzichtet, oder eine einf\u00fchrt, die von allen Gesellschaftsmitglieder durch eine <em>Zwangs<\/em>abgabe finanziert wird, d\u00fcrfte die durch Steuern finanzierte Armee mit gro\u00dfer Mehrheit beschlossen werden. Das Beispiel zeigt, dass es Situationen gibt, in denen die kollektive Entscheidung, Individuen zu etwas zu zwingen, also ihre Freiheit einzuschr\u00e4nken, individuell rational sein kann, weil sie den Widerspruch zwischen individueller und kollektiver Rationalit\u00e4t aufl\u00f6st.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit haben wir eine erste grobe Vorstellung davon gewonnen, wann staatliches Handeln legitim ist: Wenn individuell rationale Handlungen nicht zu einem kollektiv rationalen Ergebnis f\u00fchren, legitimiert das kollektive Entscheidungen, die in der Lage sind diesen Widerspruch aufzul\u00f6sen. Die Frage ist, ob es m\u00f6glich ist, solche Situationen genauer zu identifizieren und sie zu einer Demarkationslinie zwischen individuellem und kollektivem Handeln zu entwickeln. Tats\u00e4chlich ist das m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eine schon lange bekannte Einsicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ausgangspunkt ist dabei eine Einsicht, die bereits bei Adam Smith in einer ersten, noch unscharfen Form auftaucht und die in den Arbeiten der gro\u00dfen Gleichgewichtstheoretiker Leon Walras, G\u00e9rard Debreu und Kenneth Arrow mathematisch nachgewiesen werden konnte. Sie besteht darin, dass ein System frei agierender M\u00e4rkte, deren einziges Steuerungsinstrument Preise sind, eine effiziente Allokation der Ressourcen erzeugen kann. Technisch formuliert, bedeutet das, dass Walras-Gleichgewichte (d.h. ein simultanes Gleichgewicht auf allen M\u00e4rkten) stets Pareto-effizient sind. Darunter versteht man, dass es nicht m\u00f6glich ist, durch eine andere Verwendung der Ressourcen mindesten ein Gesellschaftsmitglied besser zu stellen, ohne ein anderes schlechter zu stellen. Das ist dann der Fall, wenn Ressourcen verschwendungsfrei eingesetzt werden. Das bedeutet vereinfacht ausgedr\u00fcckt, dass ein Marktsystem, dass jedem einzelnen Anbieter oder Nachfrage die Freiheit l\u00e4sst, das zu tun, was in seinem eigenen Interesse liegt, zu einer bestm\u00f6glichen Verwendung der Ressourcen einer Wirtschaft f\u00fchrt. Einen Pareto-effizienten Zustand kann man als kollektiv rational verstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kollektive Entscheidungen sind damit nur dann notwendig, wenn nachgewiesen werden kann, dass M\u00e4rkte in bestimmten F\u00e4llen nicht in der Lage sind, Pareto-Effizienz zu liefern. Wann das der Fall ist und wie staatliche Intervention in solch einem Fall ausgestaltet sein muss, ist Gegenstand der Marktversagenstheorie. Diese Theorie beschreibt Konstellationen und Situationen, in denen M\u00e4rkte nicht gut genug funktionieren <em>k\u00f6nnen<\/em>. Bei dem Beispiel mit der Armee ist es der fehlende Konsumausschluss, der es unm\u00f6glich macht, Landesverteidigung \u00fcber M\u00e4rkte anzubieten. Weil niemand von der Verteidigung ausgeschlossen werden kann, ist niemand bereit, einen Preis daf\u00fcr zu bezahlen. Deshalb kann kein Preis entstehen und damit auch kein Markt zustande kommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kein Freibrief f\u00fcr staatliche Intervention<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wir haben damit bereits zwei F\u00e4lle identifiziert, in denen der Staat aufgerufen ist zu handeln: Wenn er in der Lage ist, ein Marktversagen zu heilen und um Konflikte individueller Freiheitsrechte zu l\u00f6sen. Ein weiterer Grund kann der Wunsch sein, die Einkommensverteilung in einer \u00d6konomie zu ver\u00e4ndern und Menschen Hilfe zukommen zu lassen, die aus nicht selbst verschuldeten Umst\u00e4nden nicht in der Lage sind, sich am Markt ausreichend zu finanzieren. Allein diese drei Begr\u00fcndungen spannen bereits einen weiten Bereich f\u00fcr staatliches Handeln auf. Dazu geh\u00f6rt die Bereitstellung von Infrastruktur, weite Bereiche der Daseinsvorsorge, der Umweltschutz, die Regulierung nat\u00fcrlicher Monopole (beispielsweise bei leitungsgebundenen Angeboten), die Bek\u00e4mpfung von Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen oder von Problemen, die durch systematische Informationsasymmetrien entstehen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das bedeutet allerdings nicht, dass staatlichem Handeln in diesen F\u00e4llen ein Freibrief erteilt werden kann. Auch wenn grunds\u00e4tzlich eine kollektive Entscheidung notwendig ist, muss kollektives Handeln stets begr\u00fcndet sein und es muss so ausgestaltet werden, dass das Ausma\u00df an Zwang und der Umfang, in dem auf private Information verzichtet wird, jeweils zu minimieren ist. Grunds\u00e4tzlich kann auf der Grundlage der hier skizzierten Prinzipien staatliches Handeln im Allgemeinen, aber auch in jedem Sonderfall daraufhin bewertet werden, ob es mit den Werten einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft in Einklang ist oder nicht. Insofern liefert eine erweiterte Marktversagenstheorie ein geeignetes Instrumentarium, um staatliches Handeln und Staatsversagen konzeptionell sauber zu analysieren und zu bewerten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Menschen sind nicht nur rational<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Man kann dieser Abgrenzung von individuellem und kollektiven Handeln mit einem gewissen Recht vorwerfen, dass sie einen wichtigen Punkt \u00fcbersieht. Menschen neigen dazu nicht rationale Entscheidungen zu treffen. Sie sind deshalb nur eingeschr\u00e4nkt in der Lage, wie es oben gesagt wurde, ihr Leben auf der Grundlage rationaler Entscheidungen nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Nicht rationale Verhaltensweisen lassen sich in der Tat sowohl empirisch als auch experimentell beobachten. Allerdings gilt das nicht universell. Die Regel besteht darin, dass Menschen versuchen, bei der Verfolgung ihrer Ziele keine Fehler zu machen. Und insbesondere, wenn sie auf M\u00e4rkten agieren, sind sie dabei sehr erfolgreich. Gleichwohl gibt es Situationen, bei denen Menschen systematisch Fehler begehen. Beispielsweise weil sie sich selbst \u00fcbersch\u00e4tzen, weil ihre Pr\u00e4ferenzen gegenwartsverzerrt sind, oder weil sie sich mit zu wenig Information oder mit zu kleinen Stichproben zufriedengeben. Aber auch in solchen Situationen kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass der Staat individuelle Entscheidungen besser treffen kann als das Individuum selbst. Ein paternalistischer Staatseingriff verbietet sich deshalb auch hier. Anders verh\u00e4lt es sich mit einem sanft paternalistischen Eingriff, der dem Individuum nicht eine kollektive Entscheidung aufzwingt, sondern lediglich die Funktion hat, den Ursachen f\u00fcr die Verzerrung der Entscheidung entgegen zu wirken. Ein Beispiel verdeutlicht diesen Punkt:<\/p>\n\n\n\n<p>Aus Feld- und Laborexperimenten aber auch aus empirischen Beobachtungen ist bekannt, dass Menschen aufgrund gegenwartsverzerrter Pr\u00e4ferenzen (\u00dcbergewichtung des &#8222;jetzt&#8220; im Vergleich zu &#8222;sp\u00e4ter&#8220;) darauf verzichten, eine private Altersversorgung abzuschlie\u00dfen. Die Kosten, die <em>heute<\/em> entstehen, wenn jemand einen Versicherungsvertrag abschlie\u00dft, werden zu stark gewichtet im Vergleich zu den Vorteilen der zuk\u00fcnftigen Versorgung. Dem kann man entgegenwirken, indem man zwei &#8222;Nudges&#8220; benutzt. Erstens geht man von der &#8222;opt in&#8220; L\u00f6sung, bei der eine Versicherung nur zustande kommt, wenn man sie aktiv abschlie\u00dft, zu einer &#8222;opt out&#8220; L\u00f6sung \u00fcber. Bei der ist jeder Besch\u00e4ftigte automatisch privat rentenversichert, kann diese Versicherung ab jederzeit beenden. Zweitens kombiniert man dies mit einer &#8222;save more tomorrow&#8220; L\u00f6sung, bei der die Rentenbeitr\u00e4ge aus zuk\u00fcnftigen Lohnsteigerungen finanziert werden. Untersuchungen von Richard Thaler und anderen haben gezeigt, dass diese beiden leichten &#8222;Schubser&#8220; die Wahrscheinlichkeit des Abschlusses eines Rentenvertrages stark erh\u00f6hen \u2013 ohne dass Zwang angewendet werden musste.<\/p>\n\n\n\n<p>Kombiniert man die Marktversagenstheorie, die von der Vorstellung strikter Rationalit\u00e4t ausgeht, mit den M\u00f6glichkeiten (und den Einschr\u00e4nkungen) eines sanften Paternalismus, gelangt man zu einem konsistenten Staatsverst\u00e4ndnis, das kollektivem Handeln in vielen F\u00e4llen rechtfertigt, ihm aber auch strikte Grenzen auferlegt. Ein Anwendungsbeispiel soll dies verdeutlichen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ein Beispiel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Klimaschutzma\u00dfnahmen sind der Einrichtung einer Landesverteidigung \u00f6konomisch sehr \u00e4hnlich. Auch die Stabilisierung des Klimas ist ein \u00f6ffentliches Gut, von dem niemand ausgeschlossen werden kann. Daf\u00fcr zu bezahlen ist deshalb ebenso wenig rational wie f\u00fcr eine Armee einen freiwillig einen Preis zu bezahlen. Man kann deshalb nicht damit rechnen, dass Klimaschutz auf freiwilliger Basis zustande kommt. Man braucht daf\u00fcr kollektives Handeln. Aber wie soll dieses Handeln konkret aussehen? Die Bandbreite ist gro\u00df. Sie reicht von kleinteiligem Dirigismus und einer Politik des Konsumverzichts bis zu marktwirtschaftlichen L\u00f6sungen, die im Einklang mit dem hier entwickelten Staatsverst\u00e4ndnis stehen: Die Besteuerung von CO<sub>2<\/sub>-Emissionen oder die Errichtung eines Emissionshandelssystems. Beiden ist gemeinsam, dass sie ein Preissignal setzen, an das sich die Emittenten anpassen k\u00f6nnen. In einem Emissionshandelssystem funktioniert das wie folgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der staatliche Planer legt die Menge an CO<sub>2<\/sub> fest, die noch emittiert werden darf. Diese Mengenbegrenzung einzuf\u00fchren ist der notwendige kollektive Beschluss. Durchgesetzt wird dieser Beschluss, indem f\u00fcr die noch verf\u00fcgbare Menge Emissionsberechtigungen ausgestellt werden und jeder, der CO<sub>2<\/sub> emittieren m\u00f6chte, eine entsprechende Berechtigung braucht. Der Handel mit diesen Berechtigungen ist ausschlie\u00dflich Sache der privaten Akteure, unterliegt also keinem kollektiv beschlossenen Zwang, sondern basiert auf den individuellen Entscheidungen der Emittenten. Ob ein Emissionsrecht gekauft und CO<sub>2<\/sub> emittiert oder ob die Emission eingespart und ein Emissionsrecht verkauft wird, ist eine Entscheidung, die davon abh\u00e4ngt, ob die Grenzvermeidungskosten \u00fcber oder unter dem aktuellen Preis f\u00fcr eine Emissionsberechtigung liegen. An dieser Stelle geht die private Information \u00fcber die tats\u00e4chlichen Kosten der CO<sub>2<\/sub>-Vermeidung in den Entscheidungsprozess ein. Eine Information, die jedem Planer verschlossen bleiben muss, die aber notwendig ist, um eine kosteneffiziente Organisation der CO<sub>2<\/sub>-Vermeidung zu erreichen. Das Beispiel zeigt, wie sich die Notwendigkeit einer kollektiven Entscheidung verbinden l\u00e4sst mit einer Minimierung des notwendigen Zwangs und einer Maximierung der individuellen Freiheitsrechte. Es zeigt au\u00dferdem, dass gerade diese Verbindung zu einer wohlfahrtsmaximierenden L\u00f6sung f\u00fchrt, denn das \u00f6ffentliche Gut &#8222;Klimaschutz&#8220; kann so zu volkswirtschaftlich minimalen Kosten bereitgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Regierungen unserer Zeit handeln anders<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Unterschied zwischen solcherma\u00dfen klugem staatlichem Handeln und der praktischen Klimapolitik k\u00f6nnte nicht gr\u00f6\u00dfer sein. Der Auftrag, Klimaschutz zu betreiben, wurde in Deutschland als Aufforderung an den Staat verstanden, den Menschen zu befehlen, was sie zu tun und was sie zu lassen haben. Das Ergebnis ist eine hochgradig verschwenderische Klimapolitik, die die Freiheitsrechte weit st\u00e4rker einschr\u00e4nkt als notwendig w\u00e4re. Sie steht damit im Widerspruch zum Klima Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Begrenzung der Freiheitseinschr\u00e4nkungen vorgeschrieben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber es ist nicht nur die Klimapolitik, in der sich zeigt, dass die Regierungen unserer Zeit weit davon entfernt sind, dem hier entworfenen Staatsverst\u00e4ndnis zu gen\u00fcgen. Die ungemein sch\u00e4dlichen Eingriffe in den Wohnungsmarkt, die Regulierung der Landwirtschaft, die Vorgabe von Flottengrenzwerten f\u00fcr die Automobilindustrie, das Heizungsgesetz und die Subvention von E-Autos sind nur die Spitze des Eisberges. Die Folgen des fehlgeleiteten Staatsverst\u00e4ndnisses sind nicht nur gravierende Ineffizienzen, sondern auch eine fehlende Priorisierung von Staatvorhaben, eine immer \u00fcberm\u00e4chtiger daherkommende B\u00fcrokratie und eine wachsende Entfremdung der Menschen von den sie regierenden Parteien und Personen. Staatliches Handeln wird von vielen B\u00fcrgen nicht mehr verstanden. Es wird nicht mehr als notwendige Erg\u00e4nzung der individuellen Freiheitsrechte wahrgenommen, sondern oft genug als \u00dcbergriffigkeit staatlicher Institutionen. Der partielle Abbau von B\u00fcrokratie wird dagegen nicht helfen. Notwendig ist vielmehr eine offene Diskussion dar\u00fcber, wo die Grenzen staatlichen Handelns verlaufen sollen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beitr\u00e4ge zum Thema:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Norbert Berthold (JMU, 2021): <a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=28957\">Was ist des Marktes, was des Staates? Wuchernde Staatswirtschaften, gezinkte M\u00e4rkte und ratlose Ordnungspolitiker<\/a><\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir erleben den Staat in unserer Zeit als allumfassend zust\u00e4ndige Institution, die uns mit \u00fcberbordender B\u00fcrokratie begegnet und Freiheitsrechte fast nach Belieben einschr\u00e4nkt. Viele haben das Gef\u00fchl, dass das nicht in Ordnung ist. 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