{"id":43529,"date":"2026-04-07T17:10:00","date_gmt":"2026-04-07T16:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=43529"},"modified":"2026-04-07T17:51:13","modified_gmt":"2026-04-07T16:51:13","slug":"sportswashing-im-profifussball-ein-problem-aus-ordnungsoekonomischer-sicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=43529","title":{"rendered":"Sportswashing im Profifu\u00dfball <br><b>Ein Problem aus ordnungs\u00f6konomischer Sicht? <\/b>"},"content":{"rendered":"\n<p>Staatliche und staatsnahe Investoren haben im internationalen Profifu\u00dfball ihre Pr\u00e4senz ausgebaut. So h\u00e4lt etwa der Public Investment Fund (PIF) \u2013 der Staatsfonds Saudi-Arabiens \u2013 80% der Anteile des Premier-League-Klubs Newcastle United. Der Ligue-1-Klub Paris Saint-Germain Football Club geh\u00f6rt Qatar Sports Investments (QSI), einem dem Emirat Katar nahestehenden Fonds. Die City Football Group (CFG), die indirekt zum Eigentum von Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan \u2013 einem Mitglied der Herrscherfamilie des Emirats Abu Dhabi \u2013 geh\u00f6rt, ist an mehreren renommierten Fu\u00dfballklubs ma\u00dfgeblich beteiligt; darunter befindet sich auch Manchester City FC.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Entwicklung hat in den vergangenen Jahren eine intensive wirtschafts- und sportpolitische Debatte angesto\u00dfen, in der der Vorwurf des Sportswashing eine prominente Rolle spielt. Darunter wird die strategische Nutzung sportlicher Engagements durch eine Institution (Staat, Organisation oder eines \u00e4hnlichen Akteurs) mit dem Ziel verstanden, ein positives \u00f6ffentliches Image dieser Entit\u00e4t zu f\u00f6rdern und die Aufmerksamkeit von Menschenrechtsverletzungen oder unethischem Verhalten abzulenken (Fruh et al. 2023; Ganji 2023; Bergkvist &amp; Skeiseid 2024; Costa &amp; Moriconi 2024).<\/p>\n\n\n\n<p>Damit stellt sich die Frage, wie mit diesem Problemfeld aus ordnungs\u00f6konomischer Sicht umzugehen ist. Eine ordnungs\u00f6konomische Analyse untersucht die institutionellen Rahmenbedingungen, unter denen M\u00e4rkte entstehen und sich entwickeln k\u00f6nnen. Dabei begreift die Freiburger Schule \u2013 im Gegensatz zur \u00d6sterreichische Schule \u2013 Wettbewerb nicht als nat\u00fcrlichen Zustand, sondern als Ergebnis einer bewu\u00dft gesetzten Ordnung (Eucken 2004). Diese Wettbewerbsordnung soll sicherstellen, da\u00df Marktprozesse effizient und wohlfahrtssteigernd wirken. Dies wiederum setzt voraus, da\u00df Akteure auf dem Markt harten Budgetrestriktionen unterliegen und im Falle einer ineffizienten Verwendung der eingesetzten Ressourcen aus dem Markt ausscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle von Sportswashing k\u00f6nnte man nun wie folgt argumentieren:<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern staatliche oder staatsnahe Akteure Sportswashing betreiben, liegen die oben beschriebenen harten Budgetrestriktionen nicht vor. W\u00e4hrend privatwirtschaftliche Akteure ihre Investitionen an erwarteten Renditen ausrichten m\u00fcssen, bei Fehlinvestitionen Verluste erleiden und gegebenenfalls aus dem Markt gedr\u00e4ngt werden, verf\u00fcgen staatliche Akteure oft \u00fcber nahezu unbegrenzte finanzielle Ressourcen. Diese resultieren aus staatlichen Einnahmen, etwa aus Rohstoffexporten, und unterliegen nicht denselben disziplinierenden Mechanismen wie privates Kapital. In der Folge k\u00f6nnen Verluste \u00fcber l\u00e4ngere Zeitr\u00e4ume hinweg getragen werden, ohne da\u00df sich ein wirksamer Anpassungsdruck entfaltet. Diese finanzielle Asymmetrie hat unmittelbare Auswirkungen auf den sportlichen Wettbewerb und damit auf den Wettbewerb auf den relevanten Absatz- und Beschaffungsm\u00e4rkten (Markt f\u00fcr Ticketing, Markt f\u00fcr Medien\u00fcbertragungsrechte, Spielermarkt etc.). Wenn einzelne Marktteilnehmer nicht gezwungen sind, wirtschaftlich effizient zu handeln, verzerrt dies die Allokation der Ressourcen \u2013 hier insbesondere der Spieler. Im Profisport zeigt sich dies beispielsweise in stark steigenden Transferausgaben, steigenden Geh\u00e4ltern und einer zunehmenden Konzentration sportlichen Erfolgs bei wenigen finanzstarken Akteuren.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Zielsetzung der Akteure. W\u00e4hrend privatwirtschaftliche Investoren typischerweise einen m\u00f6glichst hohen Gewinn ihres Investments anstreben, verfolgen staatliche Investoren im Kontext des Sportswashings prim\u00e4r politische oder reputationsbezogene Ziele. Der Sport wird damit zu einem Instrument der Kommunikationspolitik. Diese Zielverschiebung f\u00fchrt dazu, da\u00df Entscheidungen auf den betreffenden M\u00e4rkten nicht mehr nach \u00f6konomischer Rationalit\u00e4t getroffen werden, sondern nach politischer Rationalit\u00e4t. Man k\u00f6nnte daher argumentieren, da\u00df diese Form der Zielverfolgung die Funktionslogik der M\u00e4rkte unterl\u00e4uft und zu unerw\u00fcnschten Ergebnissen f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund w\u00fcrde das zentrale Problem des Sportswashing darin zu sehen sein, da\u00df der Staat bzw. staats\u00e4hnliche Entit\u00e4ten als Marktakteure auftreten und diese nicht den harten Budgetrestriktionen unterliegen, denen die anderen Marktteilnehmer unterworfen sind. Daneben w\u00e4re zu monieren, da\u00df die Aufgabe eines Staates in der ordnungs\u00f6konomischen Logik vornehmlich darin best\u00fcnde, auf M\u00e4rkten als Regelsetzer und -h\u00fcter zu fungieren und nicht als Marktteilnehmer. Wenn der Staat diese Rollen vermischt, entsteht ein grundlegender Interessenkonflikt.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus dieser (!) ordnungs\u00f6konomischen Sichtweise k\u00f6nnten daher folgende Schl\u00fcsse gezogen werden:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Beteiligung staatlicher oder staatsnaher Akteure an professionellen Sportklubs w\u00e4re aufgrund der Verzerrungen im sportlichen Wettbewerb und in der Folge auf den relevanten Absatz- und Faktorm\u00e4rkten sowie der Verquickung von Regelgeber und Marktakteur als problematisch zu identifizieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Die bestehenden Regulierungsinstrumente im Profisport scheinen in vielerlei Hinsicht unzureichend zu sein, um dieses Defizit einzud\u00e4mmen. Regelwerke zur Finanzkontrolle, etwa in Form von Financial Fair Play, setzen prim\u00e4r an der Ausgabenseite an und versuchen, \u00fcberm\u00e4\u00dfige Verschuldung zu verhindern. Sie adressieren jedoch nicht die Problematik unterschiedlicher Eigent\u00fcmerstrukturen. Insbesondere fehlt es an klaren Regelungen im Umgang mit staatlichen Investoren.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein zentrales Problem besteht darin, da\u00df die Herkunft von Kapital und die dahinterstehenden Interessen oft nur unzureichend transparent sind. Komplexe Beteiligungsstrukturen und staatliche Fonds erschweren eine eindeutige Zuordnung. Dies behindert eine gezielte Regulierung erheblich.<\/li>\n\n\n\n<li>Sportverb\u00e4nde stehen vor dem Dilemma, einerseits die Integrit\u00e4t ihrer sportlichen Wettbewerbe zu sch\u00fctzen, andererseits jedoch profitieren sie von den finanziellen Ressourcen dieser Investoren.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Regulierung des Problemkreises h\u00e4tte insgesamt darauf zu zielen, derartige, als problematisch angesehene Investoren auszuschlie\u00dfen und w\u00fcrde daher strengere Eigent\u00fcmerpr\u00fcfungen erfordern, bei der nicht nur finanzielle, sondern auch institutionelle und politische Aspekte ber\u00fccksichtigt werden m\u00fc\u00dften. Flankiert werden m\u00fc\u00dfte dieses Vorgehen durch die Einf\u00fchrung klarer Transparenzpflichten, die gew\u00e4hrleisten, da\u00df offengelegt werden m\u00fc\u00dfte, aus welchen Quellen Investitionen stammen und welche Ziele damit verfolgt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Diese spezifische ordnungs\u00f6konomische Perspektive hat jedoch erhebliche Unzul\u00e4nglichkeiten:<\/p>\n\n\n\n<p>Zuvorderst scheint die implizite Annahme, wonach ein funktionierender Wettbewerb auf weitgehend homogenen Ausgangsbedingungen der Marktteilnehmer beruhen m\u00fcsse, sowohl f\u00fcr den sportlichen Wettbewerb als auch auf den relevanten Absatz- und Faktorm\u00e4rkten als problematisch. So sind in der Realit\u00e4t Ungleichheiten in der Ressourcenausstattung der Marktakteure stets anzutreffen; sie sind konstitutiver Bestandteil realer Wettbewerbsprozesse. In realen M\u00e4rkten verf\u00fcgen Akteure stets \u00fcber unterschiedliche Ausgangsbedingungen, die sich aus divergierenden Kapitalausstattungen, organisatorischen F\u00e4higkeiten, Markenwerten oder historischen Entwicklungen ergeben. Dies gilt in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr den Profisport, in dem sich erhebliche Disparit\u00e4ten zwischen den verschiedenen Klubs identifizieren lassen. Traditionsreiche Klubs mit internationaler Strahlkraft stehen kleineren, lokal verankerten Vereinen gegen\u00fcber. Ein vollst\u00e4ndig nivelliertes \u201ePlaying Field\u201c existiert somit in der Praxis nicht. Wettbewerb lebt vielmehr gerade von Unterschieden, die es den Akteuren erm\u00f6glichen, sich strategisch zu positionieren.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Zusammenhang erscheint auch die besondere Einordnung staatlicher Investoren als problematisch nur eingeschr\u00e4nkt \u00fcberzeugend. Zwar unterscheiden sich diese in ihrer Zielsetzung h\u00e4ufig von klassischen renditeorientierten Investoren, doch handeln auch viele private Akteure nicht zwingend ausschlie\u00dflich gewinnmaximierend. Insbesondere im Profisport finden sich zahlreiche Beispiele f\u00fcr Investitionen, die von Prestige\u00fcberlegungen, pers\u00f6nlicher Reputation oder strategischen Interessen gepr\u00e4gt sind. Die Heterogenit\u00e4t in der Zielsetzung der Marktakteure ist jedoch ein generelles Merkmal von M\u00e4rkten und kein Spezifikum des Sportswashings. \u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich bei der harten Budgetrestriktion: Auch ein staatlicher oder staatsnaher Investor wird sich Kosten-Nutzen-Erw\u00e4gungen nicht g\u00e4nzlich verschlie\u00dfen: So ist es auch f\u00fcr diesen wenig sinnvoll, sehr hohe Summen in Engagements zu investieren, deren Ergebnis auf anderem Wege wesentlich kosteng\u00fcnstiger erreichbar ist. Vor diesem Hintergrund relativiert sich das Fehlen einer harten Budgetrestriktion. Zudem ist es auch so, da\u00df private Akteure mittlerweile durchaus \u00fcber Finanzmittel verf\u00fcgen, die den Vergleich mit diesen staatlichen Investoren nicht zu scheuen brauchen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der obigen Argumentation betrifft die vermeintliche Vermischung der Rollen von Regelsetzer und Marktakteur. Diese Annahme greift im Kontext des Profisports jedoch nur bedingt. Die Regelsetzung innerhalb des organisierten Sports erfolgt prim\u00e4r durch autonome Verb\u00e4nde wie die UEFA, die die Regelungen des sportlichen Wettbewerbs definieren und deren Einhaltung \u00fcberwachen. Staatliche oder staatsnahe Investoren treten demgegen\u00fcber als externe Kapitalgeber auf und sind nicht unmittelbar an der Ausgestaltung der Regeln beteiligt. Eine klassische Konstellation, in der der Staat zugleich als Regulierer und als Marktteilnehmer agiert, liegt somit nur eingeschr\u00e4nkt vor, insbesondere vor dem Hintergrund, da\u00df diejenigen Staaten, die Sportswashing betreiben, in der Regel nicht kongruent mit den Staaten sind, in denen die sportlichen Wettbewerbe ausgetragen werden und in denen die ma\u00dfgeblichen Absatz- und Faktorm\u00e4rkte zu verorten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem sollte die Rolle der Nachfrageseite nicht untersch\u00e4tzt werden: Fans, Sponsoren und Medien verf\u00fcgen grunds\u00e4tzlich \u00fcber die M\u00f6glichkeit, auf als problematisch wahrgenommene Entwicklungen zu reagieren, indem sie ihre Unterst\u00fctzung entziehen oder kritisch \u00f6ffentlich Stellung beziehen. In einem marktwirtschaftlichen System kann sich eine ablehnende Haltung gegen\u00fcber Sportswashing in Form von Reputationsverlusten, sinkender Nachfrage oder geringeren Einnahmen niederschlagen. Die Absatzm\u00e4rkte enthalten somit potentiell ein endogenes Korrektiv, das unerw\u00fcnschte Entwicklungen zumindest teilweise ausgleichen und dar\u00fcber hinaus das angestrebte Ziel des Sportswashing ad absurdum f\u00fchren kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch das h\u00e4ufig angef\u00fchrte Transparenzproblem relativiert sich bei n\u00e4herer Betrachtung. Intransparente Eigent\u00fcmerstrukturen und schwer nachvollziehbare Kapitalfl\u00fcsse sind kein exklusives Merkmal staatlicher oder staatsnaher Investoren, sondern kennzeichnen in erheblichem Ma\u00dfe auch private Investitionsstrukturen in globalisierten Finanzm\u00e4rkten. Komplexe Holdingkonstruktionen, Offshore-Finanzpl\u00e4tze und verschachtelte Beteiligungsmodelle erschweren generell die eindeutige Zuordnung von Kapital und Interessen. Das Problem ist daher weniger spezifisch f\u00fcr das Sportswashing als vielmehr Ausdruck struktureller Eigenschaften der Kapitalm\u00e4rkte.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich handelt es sich bei den sportlichen Wettbewerben um private Veranstaltungen, die von Verb\u00e4nden oder privaten Sportorganisationen durchgef\u00fchrt werden. Diese regeln autonom den Zugang zu den Wettbewerben. Mit anderen Worten: Wenn ein Veranstalter durch das Auftreten von Sportklubs, hinter denen staatliche oder staatsnahe Investoren stehen, f\u00fcr sich als problematisch einstuft, hat er die Instrumente, diesen Klubs den Zugang zu verwehren. Der Veranstalter ist also in der Lage, die Qualit\u00e4t der durch diesen sportlichen Wettbewerb produzierten Unterhaltungsdienstleistungen selbst zu steuern. Eine staatliche Regulierung ist daher keinesfalls vonn\u00f6ten.<\/p>\n\n\n\n<p>Insgesamt kann damit folgender Schlu\u00df gezogen werden: Der Versuch staatlicher oder staatsnaher Akteure, Sportswashing durch die Beteiligung an Sportklubs zu betreiben, kann keine staatliche Intervention rechtfertigen. Zum einen zeigen sich auf realen M\u00e4rkten stets unterschiedliche Ressourcenausstattungen und Zielsetzungen der Akteure; es gibt also zu keinem Zeitpunkt eine vollst\u00e4ndige Chancengleichheit. Auch dies ist f\u00fcr den sportlichen Wettbewerb zu diagnostizieren. Zum anderen handelt es sich bei diesen sportlichen Wettbewerben um private Veranstaltungen; es mu\u00df also den privaten Veranstalter \u00fcberlassen bleiben, ob er hier ein Problem diagnostiziert und ob und in welcher Weise er gegebenenfalls dagegen vorgeht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Quellen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bergkvist, L., &amp; Skeiseid, H. (2024). Sportswashing: exploiting sports to clean the dirty laundry. International Journal of Advertising, 43(6), 1091-1109. https:\/\/doi.org\/10.1080\/02650487.2024.2310937<\/p>\n\n\n\n<p>Costa, R., &amp; Moriconi, M. (2024). Current political uses of sport revised: beyond public diplomacy and sportswashing. Frontier Sports and Active Living, 6:1316732. doi: 10.3389\/fspor.2024.1316732<\/p>\n\n\n\n<p>Eucken, W. (2004). Grunds\u00e4tze der Wirtschaftspolitik (7. Aufl.). Mohr Siebeck.<\/p>\n\n\n\n<p>Fruh, K., Archer, A., &amp; Wojtowicz, J. (2023). Sportswashing: Complicity and Corruption. Sport, Ethics and Philosophy, 17(1), 101\u2013118. https:\/\/doi.org\/10.1080\/17511321.2022.2107697<\/p>\n\n\n\n<p>Ganji, S. K. (2023). The Rise of Sportswashing. Journal of Democracy, 34(2), 62-76. https:\/\/dx.doi.org\/10.1353\/jod.2023.0016.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sportswashing im Profifu\u00dfball gilt als Bedrohung f\u00fcr fairen Wettbewerb im Sport. 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