{"id":4386,"date":"2010-10-15T00:01:35","date_gmt":"2010-10-14T23:01:35","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=4386"},"modified":"2010-10-14T11:03:09","modified_gmt":"2010-10-14T10:03:09","slug":"chips-von-der-wiege-bis-zur-bahre","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=4386","title":{"rendered":"Chips von der Wiege bis zur Bahre"},"content":{"rendered":"<p>Wer beim Wort \u201eChips\u201c an Kartoffelchips denkt, wird mit dem Wort \u201echips\u201c auch an das Fehlverhalten vieler Konsumenten erinnert, die ihre Freiheit der Wahl von Nahrungsmitteln auf eine Weise nutzen, die ihrer Gesundheit nicht zutr\u00e4glich ist. Es w\u00fcrde nicht verwundern, wenn man demn\u00e4chst weitere Regulierungen antreffen w\u00fcrde, die den Konsum von Kartoffelchips eingrenzen. Wenn es um die \u201eVolksgesundheit\u201c geht, gibt es jedenfalls eine ausgepr\u00e4gte Tendenz, den B\u00fcrger in der pers\u00f6nlichen Lebensf\u00fchrung zu bevormunden. Vor diesem Hintergrund ist es recht \u00fcberraschend, dass der Vorschlag von Frau von der Leyen, eine gezielte F\u00f6rderung von Kindern aus sogenannten unterprivilegierten Familien durch eine Vergabe von \u201eChipkarten\u201c anzustreben, auf soviel Widerstand st\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>In der Debatte \u00fcber die Zweckbindung von Gutscheinen wird unter anderem vorgebracht, dass die vorgeschlagenen Gutscheinsysteme mit ihrer Zweckbindung die Eltern der Kinder bevormunden w\u00fcrden. Teilweise werden solche Argumente von den gleichen Personen vorgebracht, die keine Hemmungen haben, anderen aus erzieherischen Gr\u00fcnden ein soziales Jahr zu verordnen, Kinder zur Teilnahme an einem keineswegs weltanschaulich neutralen Ethikunterricht zu verpflichten oder Vorschriften \u00fcber den Konsum von Kartoffelchips zu erlassen. Andererseits darf man gewiss Essens-Gutscheine an Kinder vergeben, die nur f\u00fcr Fr\u00fcchte, Salat etc. und nicht f\u00fcr Kartoffelchips gelten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>1. Unproblematische Bevormundung?<\/strong><\/p>\n<p>Soziale Steuerung durch zweckgebundene Gutscheine ist zwar bevormundend, aber angesichts der endemischen sonstigen Neigung der B\u00fcrger und des Staates, B\u00fcrger zu bevormunden, scheint es abwegig, das Bedenken illegitimer Bevormundung gegen Gutscheine generell vorzubringen. Derjenige, der f\u00fcr Leistungen zahlt, darf ja auch sonst Bestimmungen hinsichtlich der Verwendung, der von ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel treffen.<\/p>\n<p>Wer schenkt, ist nicht verpflichtet, sich auf Geldgeschenke zu beschr\u00e4nken. Das gilt selbst dann, wenn Geldgeschenke tendenziell den gr\u00f6\u00dften Nutzen f\u00fcr den Empf\u00e4nger besitzen und ihn weniger bevormunden als zweckgebundene Leistungen.<\/p>\n<p>Zwar sind im Rechtsstaat die Spielr\u00e4ume insbesondere auch der Regierung beschr\u00e4nkter als die privater Akteuere. Daher lassen sich bestimmte rechtsstaatliche Anforderungen an die Form staatlicher Gaben erheben. Aber es scheint so zu sein, dass Gutscheinsysteme als Mittel der Sozialpolitik sicherlich rechtsstaatlich unbedenklich sind und einige Vorz\u00fcge aufweisen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>2. Sozialpolitische Vorz\u00fcge von Gutscheinen<\/strong><\/p>\n<p>Man kann sich bei der Gutscheinvergabe an das Prinzip der Subjektf\u00f6rderung halten. Das bedeutet, dass Personen direkt nach ihrer pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrftigkeit gef\u00f6rdert werden. Das ist gew\u00f6hnlich preiswerter als eine F\u00f6rderung durch allgemeine Regulierungen. Wer etwa die armen Landwirte f\u00f6rdern will, sollte den armen und nicht allen Landwirten unter die Arme greifen, wer die Bergleute f\u00f6rdern will, sollte das gezielt tun und nicht die Kohlef\u00f6rderung anregen. Preiskontrollen sind immer teurer als andere Strategien.<\/p>\n<p>Denkt man etwa an die fatalen Wirkungen von festen Mietobergrenzen, dann ist es besser, bestimmten Personen nach deren Bed\u00fcrftigkeit einen Zuschuss in Form von Wohngeld zu geben. Die Wohnungen werden dann weiterhin am Markt bereitgestellt und nicht vom Staat. Da es darum geht, die angemessene Unterbringung sicherzustellen, wird man sich nicht damit begn\u00fcgen, eine subjektbezogene Barsubvention zu vergeben &#8211; die dann f\u00fcr den k\u00fchlen Schnaps anstelle der warmen Wohnung verwandt werden k\u00f6nnte -, sondern auf einer Zweckbindung bestehen. Man kann Markt und Staat &#8211; mittels eines papierlosen nicht auf andere transferierbaren und f\u00fcr andere Zwecke umzuwidmenden aber an alternative Anbieter vergebbaren Gutscheins &#8211; einigerma\u00dfen miteinander verbinden.<\/p>\n<p>Wenn man etwa in der Gesundheitspolitik daf\u00fcr sorgen will, dass jedermann gegen Risiken versichert ist, greift man nicht nur zur sogenannten \u201eVersicherungspflicht\u201c &#8211; einer zweckgebundenen Steuer mit starker Umverteilungskomponente -, sondern gew\u00e4hrt die Leistungen auch nur gegen zweckgebundene, nicht \u00fcbertragbare \u201eKrankenscheine\u201c. Wie das Gesundheitswesen zeigt, bieten Gutscheinsysteme keineswegs eine Garantie daf\u00fcr, dass die Ergebnisse des sozialen Prozesses effizient erstellt werden. Allerdings ist es auch klar, dass viele der Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen nicht darauf beruhen, dass \u00fcberhaupt mit Berechtigungsscheinen gearbeitet wird, sondern darauf, dass der Anbieterindustrie erlaubt wird, sich konkurrenzfeindlich zu verhalten.<\/p>\n<p>Anstelle von Krankenscheinen gibt es mittlerweile Chipkarten, doch handelt es sich der Sache nach um jene fixen Anspr\u00fcche auf \u201eZuteilungen\u201c, die man traditionell als \u201eScheine\u201c bezeichnet. Die Vorteile, die es hat, die Leistungen nicht von einer Versorgungsb\u00fcrokratie, sondern von konkurrierenden Anbietern bereitstellen zu lassen, sind grunds\u00e4tzlich klar, weshalb etwa ein zun\u00e4chst rein staatliches Gesundheitssystem wie das englische (NHS) sich in Richtung auf eine Anbieterkonkurrenz unter den Leistungserbringern hin bewegt hat. Das Problem bleibt die Konkurrenzst\u00e4rkung, nicht deren Senkung und Scheine k\u00f6nnen hier helfen.<\/p>\n<p>Selbst dann, wenn die Leistungen vom Staat erbracht werden, m\u00fcssen die Wahlakte der Nachfrager daf\u00fcr sorgen, dass die Leistungen ihren Bed\u00fcrfnissen entsprechen. Nicht jeder braucht einen Zahnersatz und nicht jeder eine Blinddarmoperation. Es w\u00fcrde offensichtlich nicht sinnvoll sein, die Zweckbindung soweit gehen zu lassen, dass \u00fcber die allgemeine Garantie des Zugangs zu Leistungen auch die spezifischen Leistungsinhalte definiert w\u00fcrden. Dennoch w\u00fcnschen wir uns \u00fcber die generelle Zweckbindung hinaus manchmal eine spezifische.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>3. F\u00fcr und gebundene Gutscheine<\/strong><\/p>\n<p>Bei Leistungen, die vor allem auch wegen der externen Effekte einer Unterversorgung vergeben werden, scheint es sinnvoll, durch stark zweckgebundene Gutscheine sicherzustellen, dass die Mittel auch den sozialpolitisch gewollten Zwecken zugef\u00fchrt werden. Wir wollen, dass Kinder eine nach unseren Ma\u00dfst\u00e4ben \u201egute\u201c Erziehung erhalten, nicht nur um der Kinder willen, sondern um unserer selbst willen. Wir sch\u00fctzen unsere Interessen, indem wir die der unm\u00fcndigen Kinder auch gegen die ihrer Eltern sch\u00fctzen. Wenn man etwa Eltern finanzielle Barmittel zur Verf\u00fcgung stellt, um f\u00fcr ihre Kinder zu sorgen, dann wird das in vielen F\u00e4llen dazu f\u00fchren, dass die Mittel tats\u00e4chlich auf die f\u00fcr die Kinder angemessene Weise verauslagt werden, doch keineswegs in allen F\u00e4llen. Die Zweckbindung der F\u00f6rderung ist gewiss ein Mittel, diese wirklich den Kindern zugute kommen zu lassen, um damit unsere gesellschaftlichen Zwecke zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Das Gesagte gilt in besonderer Weise f\u00fcr Bildungsgutscheine. Wenn man davon \u00fcberzeugt ist, dass Bildung f\u00fcr den Empf\u00e4nger weitgehend kostenfrei sein soll, woran man insbesodnere im Falle der Hochschulbildung einige Zweifel haben kann, dann sind Bildungsgutscheine ohne Zuzahlung zun\u00e4chst gewiss das Mittel der Wahl. Denn im Gegensatz zu der einfachen Zugangsberechtigung zu einem Studienplatz etwa ist die erh\u00f6hte Verf\u00fcgungsf\u00e4higkeit eines Scheinbesitzes vorzuziehen. Zwar kann man auf den physischen Schein v\u00f6llig verzichten und beispielsweise die (Hoch-)Schulen einfach nach Zahlen eingeschriebener Studenten &#8211; gewichtet nach den unterschiedlichen F\u00e4chern und deren Grundkosten &#8211; bezahlen; aber es bleibt bei der steuernden und subjektf\u00f6rdernden Natur der Scheine.<\/p>\n<p>Entscheidend ist, dass auf der anderen Marktseite, wirklich Konkurrenz um die Kunden herrschen wird. Wenn hinreichend dotierte Gutscheine vergeben werden, dann werden konkurrierende private Anbieter auftreten. Der Effekt in der \u00f6ffentlichen Hochschullandschaft etwa wird voraussichtlich \u00e4hnlich sein, wie bei der Aufhebung des Telekom-Monopols: Nach einer von gewissen Verwerfungen geplagten \u00dcbergangsphase, entsteht ein neues Gleichgewicht mit deutlich besseren Leistungen zu deutlich niedrigeren Preisen. Wichtig ist auch, dass man im Hochschulbereich Gutscheine nur f\u00fcr die Studienf\u00e4cher vergeben k\u00f6nnte, an deren F\u00f6rderung ein klares \u00f6ffentliches Interesse besteht.<\/p>\n<p>Die Gruppe, die die eine gutscheinbasierte Konkurrenz im Bildungswesen nicht angenehm findet, sind die privilegierten (Hoch-)Schullehrer. F\u00fcr alle anderen wird es zun\u00e4chst nur Vorteile bringen, wenn wir das System auf Gutscheine umstellen. Alle diese Argumente sind wohl-bekannt und so gut begr\u00fcndet, dass man nur staunen kann, dass es den Interessenvertetern der Lehrerschaft, der Hochschullehrer und der (Hoch-)Schulverwaltungen gelingt, die \u00d6ffnung der M\u00e4rkte f\u00fcr konkurrierende Anbieter zu verhindern.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>4. Gegen zu freie Gutscheine<\/strong><\/p>\n<p>Auch im Bildungswesen &#8211; einschlie\u00dflich der f\u00fcr \u00f6ffentliche Ziele ausschlaggebenden fr\u00fchkindlichen Erziehung &#8211; garantieren Scheine allein noch nicht, dass die Ergebnisse w\u00fcnschenswert sein werden. Eine Frage ist nat\u00fcrlich, wie frei die Verwendung bzw. wie eingeschr\u00e4nkt sie sein soll.<\/p>\n<p>Wenn wir weltanschaulich neutral Gutscheine ausgeben, dann m\u00fcssen wir auch zulassen, dass sich beliebige konkurrierende Anbieter um die Gutscheine bem\u00fchen. Wenn dann aber die Bildungsgutscheine bei fundamentalistischen religi\u00f6sen Schulen &#8211; seien diese nun christlich, islamisch oder j\u00fcdisch &#8211; abgegeben werden, entsteht ein fundamentales Problem. Vielleicht sind in unserer Gesellschaft der christliche und der j\u00fcdische Fundamentalismus ein wenig virulentes Problem, als der islamische, aber die rechtsstaatliche Gleichbehandlung ist gefordert. Es scheint hier n\u00f6tig, klare Werbegriffe und Prinzipien in\u201c\u02dcs Feld zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst einmal ist festzustellen, dass derjenige, der die Musik bestellt, auch bestimmen darf, was gespielt wird. Das gilt jedenfalls solange, wie er niemanden zwingt, zuzuh\u00f6ren. Gutscheine f\u00fcr Kinderg\u00e4rten oder Primarschulen m\u00fcssen daher keineswegs neutral an beliebige Institutionen zu vergeben sein. Geld bekommt nur, wer bestimmte Forderungen erf\u00fcllt, zur Teilnahme gezwungen wird zugleich niemand. Wer selbst bezahlt, kann nach wie vor seinen eigenen Kindergarten aufmachen.<\/p>\n<p>Es geht darum, durch die Zweckbindung bestimmte Ziele zu erreichen. Im Rechtsstaat d\u00fcrfen diese Ziele allerdings nicht gegen bestimmte Gruppen diskriminieren. Das hei\u00dft konkret, dass man zwar gegen religi\u00f6se Indoktrination an Kinderg\u00e4rten oder Schulen dadurch vorgehen kann, dass man keine Gutscheine f\u00fcr sie ausgibt (existieren d\u00fcrften diese Schulen als private Schulen weiterhin), aber man d\u00fcrfte sich nicht entschliessen, keine Gutscheine f\u00fcr islamische Schulen, wohl aber f\u00fcr christliche zu vergeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>5. Schlussbemerkung<\/strong><\/p>\n<p>Letztlich m\u00fcssen wir die Grundlagen unserer \u00f6ffentlichen F\u00f6rdersysteme und Sozialpolitiken neu \u00fcberdenken. Wir m\u00fcssen uns auf das Prinzip der Subjektf\u00f6rderung besinnen. Da wir keineswegs weltanschaulich v\u00f6llig neutral sein m\u00fcssen, sondern die Zwecke der F\u00f6rdernden (der Steuerzahler) eher als die Zwecke der Gef\u00f6rderten im Auge haben d\u00fcrfen, sollten die staatlichen Ma\u00dfnahmen unter das Ziel der Sicherung der Stabilit\u00e4t des freiheitlichen Rechtsstaates selber gestellt werden. Denkt man daran, wie sehr die Kirchen f\u00fcr die subsidi\u00e4re F\u00f6rderung ihrer Einrichtungen gek\u00e4mpft haben, d\u00fcrfte eine mit rechtsstaatlich gew\u00e4hrten \u00f6ffentlichen F\u00f6rdermitteln verkn\u00fcpfte weltanschauliche Neutralit\u00e4tsforderung insbesondere auf christlichen Widerstand treffen.<\/p>\n<p><strong>Literatur<\/strong><\/p>\n<p><em>Julian Le Grand<\/em>: Of Knaves, Knights, Pawns and Queens &#8211; Public Policy and Private Motivation. Oxford University Press (TB 2006).<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer beim Wort \u201eChips\u201c an Kartoffelchips denkt, wird mit dem Wort \u201echips\u201c auch an das Fehlverhalten vieler Konsumenten erinnert, die ihre Freiheit der Wahl von &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=4386\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eChips von der Wiege bis zur Bahre\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":28,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6,25,39,31],"tags":[2004,412,411,413,128],"class_list":["post-4386","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-alles","category-distributives","category-interventionistisches","category-politisches","tag-bildung","tag-gutschein","tag-konsumenten","tag-subjektfoerderung","tag-umverteilung"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Chips von der Wiege bis zur Bahre - Wirtschaftliche Freiheit<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=4386\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Chips von der Wiege bis zur Bahre - Wirtschaftliche Freiheit\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Wer beim Wort \u201eChips\u201c an Kartoffelchips denkt, wird mit dem Wort \u201echips\u201c auch an das Fehlverhalten vieler Konsumenten erinnert, die ihre Freiheit der Wahl von &hellip; 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