{"id":4431,"date":"2010-10-18T00:01:57","date_gmt":"2010-10-17T23:01:57","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=4431"},"modified":"2010-10-17T15:30:23","modified_gmt":"2010-10-17T14:30:23","slug":"ein-neuer-stabilitaetspakt-bekommt-der-tiger-zaehne-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=4431","title":{"rendered":"Ein neuer Stabilit\u00e4tspakt \u2013 bekommt der Tiger Z\u00e4hne?"},"content":{"rendered":"<p>Am 29. September hat die EU-Kommission ihre Vorschl\u00e4ge vorgelegt, mit deren Hilfe der Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt (SWP) reformiert und (wieder) gest\u00e4rkt werden soll. Die Vorschl\u00e4ge enthalten dabei neben Neuregelungen und Konkretisierungen bestehender Vorschriften auch Erweiterungen des SWP, die \u00fcber die jetzigen Regelungen hinausgehen. Ziel dieser Ma\u00dfnahmen ist es, die in den letzten Jahren explosionsartig angestiegenen Neuverschuldungs- sowie Schuldenstandsquoten wieder einzud\u00e4mmen und damit verbundene Rettungsaktionen f\u00fcr einzelne Mitgliedsl\u00e4nder oder die W\u00e4hrungsunion insgesamt k\u00fcnftig zu vermeiden. Ferner soll die Glaubw\u00fcrdigkeit des koordinierten Ausstiegs aus den Konjunkturprogrammen erh\u00f6ht werden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Neuregelung und Konkretisierung bestehender Vorschriften<\/strong><\/p>\n<p>Die Neuregelung und Konkretisierung bestehender Vorschriften betrifft sowohl die pr\u00e4ventive als auch die korrektive Komponente des SWP. Die pr\u00e4ventive Komponente setzt dabei am generellen mittelfristigen Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts an. Allgemein soll dies zu einer vorsichtigen Haushaltspolitik in den Mitgliedsl\u00e4ndern f\u00fchren. Um ihre Anstrengungen in diese Richtung zu dokumentieren, sind die Mitgliedstaaten weiterhin aufgefordert, Stabilit\u00e4ts- und Konvergenzprogramme zu erstellen. Von denjenigen L\u00e4ndern, die das mittelfristige Ziel noch nicht erreicht haben, wird ferner erwartet, dass sie sich diesem Ziel mit einer Rate von 0,5 Prozent des BIP pro Jahr n\u00e4hern. Die vergangenen Jahre haben allerdings gezeigt, dass in diesem Bereich nur wenige Fortschritte zu verzeichnen waren, die dann im Rahmen der Krise komplett verloren gingen. Um dem mittelfristigen Ziel nun st\u00e4rkeren Nachdruck zu verleihen, wurde der Grundsatz einer vorsichtigen Haushaltspolitik weiter konkretisiert. Danach sollen die Staatsausgaben k\u00fcnftig nicht schneller wachsen d\u00fcrfen als das \u2013 \u201evorsichtig gesch\u00e4tzte\u201c \u2013 mittelfristige nominale BIP. So lange das mittelfristige Ziel noch nicht erreicht ist, sollte die Wachstumsrate der Staatsausgaben sogar deutlich darunter liegen. Verst\u00f6\u00dft ein Land gegen diese Vorschrift, so kann ihm in diesem Fall eine verzinsliche Einlage in H\u00f6he von 0,2 Prozent des BIP auferlegt werden. Mit dieser Vorschrift werden aber die budget\u00e4ren Hoheitsrechte der einzelnen Mitgliedsl\u00e4nder erheblich beschnitten, so dass kaum mit einer allgemeinen Akzeptanz zu rechnen ist. Im Falle Deutschlands w\u00e4re m\u00f6glicherweise vor dem Hintergrund des Lissabon-Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das dem Bundestag auch weiterhin weitreichende Budgetkompetenzen zugewiesen und zugestanden hat, mit Klagen zu rechnen.<\/p>\n<p>Bei der korrektiven Komponente sind insbesondere die Ausgestaltung der Strafverfahren sowie die st\u00e4rkere Betonung der Schuldenstandsquote bei der Beurteilung eines \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Defizits betroffen. Dieser Tatbestand wurde bisher ausschlie\u00dflich anhand des 3-Prozent-Kriteriums der Neuverschuldung beurteilt. Doch bereits in der Neuregelung des SWP von 2005 wurde der pr\u00e4ventive Teil mit einer st\u00e4rkeren Betonung von Sparanstrengungen in konjunkturell guten Zeiten gest\u00e4rkt, ohne jedoch Anreiz- oder Sanktionsmechanismen vorzusehen, um dieses Ziel zu realisieren. Hinzu kommt, dass eine Schuldenstandsquote von \u00fcber 60 Prozent dann als unproblematisch angesehen wird, wenn der Trend hinreichend r\u00fcckl\u00e4ufig ist \u2013 ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff, der bisher stets ausreichenden Interpretationsspielraum zugunsten der \u201eS\u00fcnder\u201c geboten hat. Diese Vers\u00e4umnisse sollen nun korrigiert werden. \u00dcbersteigt die aktuelle Schuldenstandsquote eines Landes den Grenzwert von 60 Prozent, so ist sie \u201ehinreichend schnell\u201c zu reduzieren. \u201eHinreichend schnell\u201c bedeutet dabei aus Sicht der EU-Kommission einen (durchschnittlichen) Abbau der Differenz zum Grenzwert um j\u00e4hrlich 5 Prozent. Betr\u00e4gt also die Verschuldungsquote 80 Prozent, dann ergibt sich ein (durchschnittlicher) j\u00e4hrlicher Konsolidierungssatz von einem Prozentpunkt (0,2 x 0,05 = 0,01). Wird die Schuldenstandsquote nicht hinreichend reduziert, drohen dem betreffenden Land \u00e4hnliche Sanktionen wie bei der \u00dcberschreitung der Neuverschuldungsquote.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Feststellung eines \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Defizits im Zusammenhang mit der Neuverschuldungsquote in Zukunft automatisch(er) zu Sanktionen f\u00fchren soll, sind bei der Schuldenstandsquote zun\u00e4chst (weiterhin) l\u00e4nderspezifische Faktoren (niedriges Wirtschaftswachstum, Bev\u00f6lkerungsalterung, Reform der Rentensysteme usw.) zu ber\u00fccksichtigen, die ein \u00fcberm\u00e4\u00dfiges Defizit rechtfertigen k\u00f6nnen. Erst wenn im Rahmen dieses \u2013 letztlich wie bisher politischen \u2013 Pr\u00fcfungsverfahrens ein \u201eFehlverhalten\u201c festgestellt wird, k\u00f6nnen Sanktionen verh\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p>Die Strafverfahren selbst sollen in Zukunft automatisch(er) ablaufen. In allen F\u00e4llen von \u201eFehlverhalten\u201c \u2013 \u00dcberschreiten der Grenzwerte f\u00fcr die Schuldenstands- oder Neuverschuldungsquote sowie Vorliegen eines nachfolgend erl\u00e4uterten schwerwiegenden Ungleichgewichts \u2013 soll bereits bei Verfahrenser\u00f6ffnung, wenn also das \u201eFehlverhalten\u201c festgestellt wurde, ein (un)verzinsliches Pfand in H\u00f6he von 0,2 (\u00fcberm\u00e4\u00dfiges Defizit) bzw. 0,1 Prozent (\u00fcberm\u00e4\u00dfiges Ungleichgewicht) des BIP erhoben werden. Missachtet ein Land die daraufhin empfohlenen Korrekturma\u00dfnahmen, so kann das Pfand bei einem \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Defizit in eine Geldbu\u00dfe von bis zu 0,5 Prozent des BIP umgewandelt werden. Bei einem \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Ungleichgewicht ist die Zahlung von 0,1 Prozent des BIP so lange zu entrichten, bis es zu einer Korrektur gekommen ist. Ferner ist die sogenannte \u201eumgekehrte Abstimmung\u201c vorgesehen. W\u00e4hrend gegenw\u00e4rtig eine qualifizierte (Zweidrittel-)Mehrheit f\u00fcr die Annahme der Sanktionen notwendig ist, will in Zukunft die Kommission alleine dar\u00fcber entscheiden. Die Entscheidung gilt dann als angenommen, wenn sich nicht innerhalb von 10 Tagen eine Zweidrittel-Mehrheit des Rates gegen die Sanktionen ausspricht.<\/p>\n<p>All diese Neuregelungen stellen zweifelsfrei einen Schritt in die richtige Richtung dar. Insbesondere die (weitgehend) automatische Sanktionierung von \u201eFehlverhalten\u201c, die bereits in der urspr\u00fcnglichen Diskussion vom damaligen deutschen Finanzminister Waigel gefordert wurde, k\u00f6nnte dem SWP deutlich mehr Durchschlagskraft verleihen. Weiterhin fraglich ist allerdings, ob Geldstrafen in diesem Zusammenhang anreizkompatibel wirken. Freilich w\u00fcrde bei einem in der Vergangenheit stets vorbildlich funktionierenden SWP das Argument greifen, dass dann \u2013 bei (erstmaligem) Fehlverhalten \u2013 entsprechende Finanzmittel zur Begleichung des Pfandes oder der Bu\u00dfe zur Verf\u00fcgung stehen und disziplinierend wirken. Geht man jedoch von der aktuellen Situation hoher Staatsdefizite und Schuldenst\u00e4nde in fast allen Mitgliedsl\u00e4ndern aus, so erscheinen Geldbu\u00dfen wenig ad\u00e4quat, da die Neuverschuldung nur weiter ansteigen w\u00fcrde. In diesem Umfeld w\u00e4re eine Aussetzung von Stimmrechten oder die Reduktion von Zahlungen aus den Strukturfonds angemessener. Sind jedoch auch diese Zahlungen bereits fest im Haushalt eines Landes \u201eeingeplant\u201c, so wirkt eine Reduktion nicht anders als eine Geldbu\u00dfe.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Neue Vorschriften<\/strong><\/p>\n<p>Zu den neuen Vorschriften mit pr\u00e4ventivem Charakter geh\u00f6rt  das \u2013 bereits beschlossene \u2013 \u201eeurop\u00e4ische Semester\u201c. In dessen Rahmen soll die Koordination der nationalen Wirtschaftspolitik ausgeweitet und beschleunigt werden. Hierbei geht es insbesondere um die Abstimmung der nationalen Haushaltspl\u00e4ne, die bisher nach den nationalen Beschl\u00fcssen erfolgte, in Zukunft aber vorgelagert sein soll, um bei Fehlentwicklungen fr\u00fchzeitig auf die nationalen Entscheidungen einwirken zu k\u00f6nnen. Hierbei wird es sich aber auch in Zukunft nur um Empfehlungen handeln k\u00f6nnen, da die einzelnen Mitgliedsl\u00e4nder auch k\u00fcnftig kaum auf ihre budgetpolitischen Kompetenzen verzichten werden \u2013 soweit diese nicht zu sanktionsbew\u00e4hrten Tatbest\u00e4nden f\u00fchren. Eine Abstimmung im Sinne einer Koordination der Haushaltspl\u00e4ne w\u00fcrde hingegen st\u00e4rker auf den Ausgleich der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Mitgliedsl\u00e4nder hindeuten, auf die weiter unten noch eingegangen wird.<\/p>\n<p>Weitere pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen sollen dazu dienen, dass bereits im nationalen Rahmen eine solide Haushaltspolitik verankert wird. Hierbei denkt man etwa an die in Deutschland eingef\u00fchrte Schuldenbremse, die auch in das Recht anderer Mitgliedsl\u00e4nder in \u00e4hnlicher Form Eingang finden k\u00f6nnte. Auch dies w\u00e4re sicherlich ein richtiger Ansatz, obgleich man sehen muss, dass dieses Instrument auch in Deutschland erst mit einer erheblichen zeitlichen Verz\u00f6gerung greifen wird, da die Vorschriften f\u00fcr den Bund erst ab 2015 und f\u00fcr die L\u00e4nder ab 2020 bindend sind. Dar\u00fcber hinaus gew\u00e4hren Ausnahmeregelungen immer noch Schlupfl\u00f6cher, um die Vorschriften \u2013 zumindest in begrenztem Umfang \u2013 zu umgehen.<\/p>\n<p>Die weitgehendste Neuerung ist jedoch, dass die Kommission ihre Analyse der nationalen Wirtschaftspolitiken \u2013 und m\u00f6glicherweise deren Koordination \u2013 ausbauen will. Hierzu will sie Indikatoren entwickeln, die makro\u00f6konomische Ungleichgewichte oder M\u00e4ngel in der Wettbewerbsf\u00e4higkeit signalisieren sollen. Messen will man dies an Kriterien wie Leistungsbilanzsalden, Lohnst\u00fcckkosten und Immobilienpreisen. An dieser Stelle wird deutlich der Ruf nach einer europ\u00e4ischen Wirtschaftsregierung h\u00f6rbar. Auch hier ist allerdings unklar, in welchem Umfang die Mitgliedsl\u00e4nder bereit und in der Lage sein werden, entsprechenden Vorgaben der Kommission zu folgen. So sind zum Beispiel die L\u00f6hne in Deutschland durch die Tarifautonomie weitgehend dem politischen Einfluss entzogen. Dies k\u00f6nnte aber auf der anderen Seite den Anh\u00e4ngern von Mindestl\u00f6hnen R\u00fcckendeckung aus dem europ\u00e4ischen Raum verschaffen. Vers\u00e4umt es ein Mitgliedsland wiederholt, vom Rat empfohlene Ma\u00dfnahmen zum Abbau \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Ungleichgewichte umzusetzen, kann eine Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von 0,1 Prozent des Vorjahres-BIP verh\u00e4ngt werden \u2013 und zwar so lange, bis die Anpassung vollzogen ist.<\/p>\n<p>Treten zum Beispiel unterschiedliche Entwicklungen in den Lohnst\u00fcckkosten und dadurch bedingt Leistungsbilanzdefizite in einem und \u2013\u00fcbersch\u00fcsse in einem anderen Land auf, stellt sich ferner die Frage nach dem Niveau, auf dem eine politische Koordination erfolgt. Sieht man eine asymmetrische Anpassung vor, die nur die Defizitl\u00e4nder in die Pflicht nimmt, oder eine symmetrische Anpassung, bei der Ungleichgewichte von beiden Seiten reduziert werden m\u00fcssen? Diese Diskussion wurde bereits vor einigen Monaten von Seiten der franz\u00f6sischen Finanzministerin Lagarde eindeutig beantwortet. Aus ihrer Sicht ist es das \u00dcberschussland Deutschland, das in erster Linie zur Anpassung gezwungen werden sollte. Dies w\u00fcrde dann sogar eine Asymmetrie zu Lasten des \u00dcberschusslandes bedeuten. W\u00fcrden jedoch die wettbewerbsf\u00e4higen L\u00e4nder \u2013 unter Zuhilfenahme von Strafen \u2013 gezwungen, sich auf das Niveau der wettbewerbsschwachen L\u00e4nder herab zu begeben, dann w\u00fcrde dies eindeutig zu einer Schw\u00e4chung des Euro f\u00fchren, der doch eigentlich durch dieses Ma\u00dfnahmenpaket gerade gest\u00e4rkt werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Umsetzung<\/strong><\/p>\n<p>Damit bleibt abschlie\u00dfend die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass diese Vorschl\u00e4ge der EU-Kommission zur Neuregelung des SWP in dieser Form und \u2013 wie geplant \u2013 bereits Mitte des Jahres 2011 in Kraft treten? Umgesetzt werden sollen die neuen Vorschriften dann bis Ende 2013. Da die Reformdebatte schon seit Mai auch von einer Task-Force der EU-Staaten unter Leitung des Ratspr\u00e4sidenten van Rompuy gef\u00fchrt wird, sind die Diskussionen bereits fortgeschritten und unterschiedliche Interessen und Zielsetzungen der Mitgliedsl\u00e4nder deutlich geworden.<\/p>\n<p>Es ist daher kaum damit zu rechnen, dass die Mitgliedsl\u00e4nder in der gegenw\u00e4rtigen Situation den zuvor erl\u00e4uterten Neuregelungen zustimmen werden. Diese w\u00fcrden n\u00e4mlich dazu f\u00fchren, dass nahezu alle Mitgliedsl\u00e4nder des Euro-W\u00e4hrungsgebietes verpflichtet w\u00e4ren, umgehend mehr oder weniger hohe Pfandbetr\u00e4ge und \u2013 in vielen F\u00e4llen wohl auch \u2013 daran gekn\u00fcpft sp\u00e4tere Geldbu\u00dfen zu zahlen. Daher wird man \u2013 selbst wenn man sich im Grundsatz und in der Sto\u00dfrichtung einigen sollte \u2013 weitreichende Ausnahmen f\u00fcr den Fall au\u00dfergew\u00f6hnlicher (\u00f6konomischer) Situationen wie der Finanzkrise vorsehen. Sollte man auch dies vermeiden k\u00f6nnen, so wird man aber in einer solchen Situation, in der es nahezu ausschlie\u00dflich \u201eS\u00fcnder\u201c gibt, auch bei umgekehrter Abstimmung die notwendigen Mehrheiten zusammen bekommen, um von der Kommission vorgeschlagene Pfandbetr\u00e4ge und Bu\u00dfen abzuwenden. Dies k\u00f6nnte noch dadurch erleichtert werden, dass man sich statt einer Zweidrittelmehrheit im politischen Verhandlungsprozess \u2013 wie etwa von Frankreich angestrebt \u2013 auf eine einfache Mehrheit einigt. In beiden F\u00e4llen h\u00e4tte dies aber zur Konsequenz, dass die Neuregelungen erst in (ferner) Zukunft greifen und daher die notwendigen Anpassungen verschleppt w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Ob in der Zwischenzeit die Kapitalm\u00e4rkte eine entsprechende \u201eAufpasserfunktion\u201c \u00fcbernehmen k\u00f6nnen, erscheint nach den Erfahrungen mit der Griechenlandkrise \u00e4u\u00dferst fraglich. Zwar hat der Fall Griechenland die disziplinierende Wirkung der (Anleihe-)M\u00e4rkte unter Beweis gestellt. Hohe Risikoaufschl\u00e4ge und die dadurch ausgel\u00f6ste Verschuldungskrise haben auf der einen Seite zu einem erheblichen Konsolidierungsdruck gef\u00fchrt. Auf der anderen Seite haben die umfangreichen Rettungspakete \u2013 obwohl sie zun\u00e4chst nur auf drei Jahre ausgelegt sind \u2013 aber auch zu erheblichen Moral-Hazard-Problemen gef\u00fchrt. Wer glaubt schon daran, dass nach dem Auslaufen dieser Rettungspakete im Ernstfall keine Hilfen mehr bereitgestellt werden \u2013 und sei es \u201enur\u201c, um das europ\u00e4ische Bankensystem vor einem dadurch ausgel\u00f6sten Kollaps zu bewahren? Vor diesem Hintergrund ist ein gest\u00e4rkter Stabilit\u00e4tspakt nicht nur zur Vermeidung k\u00fcnftiger Verschuldungskrisen notwendig, sondern insbesondere auch, um als institutionalisierte \u201eKonditionalit\u00e4t\u201c im Rahmen von Hilfsprogrammen zu dienen. Dauerhafte Hilfsprogramme f\u00fcr immer mehr Mitgliedsl\u00e4nder des Euro-W\u00e4hrungsgebiets w\u00fcrden zugleich aber auch den \u00dcbergang in eine Transferunion bedeuten, die zweifelsfrei mit umfangreichen finanzpolitischen Fehlanreizen einhergehen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Es ist ferner zu bef\u00fcrchten, dass im Rahmen politischer Kompromisse etwa auf Druck Deutschlands hin vielleicht ein st\u00e4rkerer Automatismus bei den Strafverfahren eingef\u00fchrt wird, wenn sich Deutschland im Gegenzug zu Anpassungen bei \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Ungleichgewichten bereit erkl\u00e4rt. Ein solcher Kompromiss, selbst wenn er erst in ferner Zukunft zum Tragen kommt, k\u00f6nnte aber bereits in naher Zukunft zu einer Belastung f\u00fcr den Euro werden.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 29. September hat die EU-Kommission ihre Vorschl\u00e4ge vorgelegt, mit deren Hilfe der Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt (SWP) reformiert und (wieder) gest\u00e4rkt werden soll. 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