{"id":44375,"date":"2026-07-08T00:06:00","date_gmt":"2026-07-07T23:06:00","guid":{"rendered":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=44375"},"modified":"2026-07-08T07:28:53","modified_gmt":"2026-07-08T06:28:53","slug":"gastbeitrag-die-organisierte-verschwendung-der-staat-auf-der-anklagebank","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=44375","title":{"rendered":"<b>Gastbeitrag <\/b><br>Die organisierte Verschwendung <br><b>Der Staat auf der Anklagebank <\/b>"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Wir leben in einer Zeit, in der die Staatsgl\u00e4ubigkeit Hochkonjunktur und das Vertrauen in M\u00e4rkte einen Tiefpunkt erreicht hat. Der Staat wird zumeist idealisiert und gilt als Wunderheiler maroder und inferiorer M\u00e4rkte. Da erscheint es \u00fcberf\u00e4llig, den realen Staat einmal n\u00e4her ins Blickfeld zu r\u00fccken. Wir zeigen auf, wie die vielf\u00e4ltige Entkoppelung von Entscheidung, Nutzen und Lasten im Gemeinwesen zu moral hazard und zur Vergeudung knapper Ressourcen f\u00fchrt<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Stabilit\u00e4t unserer Demokratie und die dauerhafte Leistungsf\u00e4higkeit unseres Staates und h\u00e4ngen elementar davon ab, wie effizient und gemeinwohlorientiert dieser die von den B\u00fcrgern erwirtschafteten und zwangsweise erhobenen Steuern einsetzt. Nicht nur in Deutschland zeichnet sich aber eine zunehmende Kluft zwischen dem Anspruch verantwortlicher und solider Haushaltsf\u00fchrung und der finanzwirtschaftlichen Realit\u00e4t kollektiver Verschwendung ab. Dies dr\u00fcckt sich in einer steigenden Staatsquote aus. Im Jahr 2026 wird sie voraussichtlich den magischen Wert von 50 Prozent \u00fcberspringen und bei \u00fcber 51 Prozent liegen (Handelsblatt vom 25.4.2025).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In diesem Essay wird gezeigt, dass dieses Staatsversagen die logische Konsequenz aus einer systematischen Entkoppelung dreier zentraler Sph\u00e4ren ist: der Entscheidungskompetenz, des Nutzenempfangs und der Finanzierungsverantwortung. Die Argumentation erstreckt sich auf drei Ebenen: auf die sachliche, die r\u00e4umliche und die zeitliche Dimension der Entkoppelung. Zun\u00e4chst wird das Nonaffektationsprinzip kritisch diskutiert, das den Politikern gestattet, Wahlgeschenke in Aussicht zu stellen, ohne Auskunft \u00fcber die Herkunft der Mittel geben zu m\u00fcssen. Dann wird gezeigt, wo vom Prinzip der Kongruenz oder des Verbundes der Entscheider-, Nutzer- und Zahler-Kollektive im deutschen F\u00f6deralismus abgewichen wird und welche Folgen das hat. Schlie\u00dflich wird die intergenerative Abw\u00e4lzung von Kosten auf k\u00fcnftige Generationen thematisiert, der durch die Aufweichung der Schuldenbremse im M\u00e4rz 2025 wieder T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Fiskalische \u00c4quivalenz und \u00f6konomische Anreize in der Staatswirtschaft<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der finanzwissenschaftlichen Theorie ist die \u00f6konomische Welt einigerma\u00dfen heil, wenn in der Staatswirtschaft das auf Mancur Olson zur\u00fcckgehende Prinzip der fiskalischen \u00c4quivalenz zum Tragen kommt (1969: 479): &#8222;&#8230;there is need for a seperate governmental institution for every collective good with an unique catchment area, so that there is a fiscal equivalence between those who determine the level of provision, those who benefit, and those who pay&#8220;. Horst Claus Recktenwald (1983, S. 667ff.) hat in seinen Vorlesungen vom Verbundprinzip gesprochen. Wenn diese Kollektive dem Nutzenradius des \u00f6ffentlichen Gutes angepasst und deckungsgleich sind, sind Grundbedingungen f\u00fcr \u00f6konomische Effizienz erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ist die Kongruenz hingegen verletzt und wird nicht vor Ort entschieden, sind die Ausgaben des Staates \u00fcberh\u00f6ht, weil das marginale Nutzen-Kosten-Kalk\u00fcl verzerrt ist. Das geht mit einer Unterdimensionierung des privaten Sektors und einer Investitionsschw\u00e4che einher. K\u00f6nnen die Entscheider und Nutznie\u00dfer die Kosten auf ein anderes Kollektiv abw\u00e4lzen, fragen sie zum Preis von Null die S\u00e4ttigungsmenge nach. Die Nachfrage nach \u00f6ffentlichen G\u00fctern ist also k\u00fcnstlich \u00fcbersteigert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr eine weitere pathologische Budgetausweitung sorgen nach William A. Niskanen die Anbieter \u00f6ffentlicher G\u00fcter. Politiker und B\u00fcrokraten sind die Agenten des Steuerzahlers, der die Rolle des Prinzipals innehat. Sie k\u00f6nnen eigene Ziele verfolgen, weil die Wirtschaftlichkeit ihres Handelns nicht ausreichend kontrollierbar ist. Nach Niskanen (1971: 38) sind die Agenten Budgetmaximierer, da Status, Macht und Einkommen positiv mit der H\u00f6he ihres Budgets korreliert ist. Sie weiten die Staatsleistungen noch \u00fcber das von den B\u00fcrgern nachgefragte und \u00fcberh\u00f6hte Niveau hinaus aus.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anthony Downs hat gezeigt, dass eine wirksame Kontrolle der Agenten durch den Steuerzahler als Prinzipal an der &#8222;rationalen Ignoranz&#8220; der B\u00fcrger scheitert (1957: 241). Denn die Kosten der Informationsbeschaffung \u00fcber komplexe Haushaltsvorg\u00e4nge sind deutlich teurer als der daraus zu ziehende potentielle individuelle Nutzen. Somit degeneriert der \u00f6ffentliche Haushalt zu einer Allmende-Ressource (Fiscal Common Pool Problem), wo jeder versucht, m\u00f6glichst viel f\u00fcr sich und die eigene Klientel herauszuschlagen. Denn die Kosten sind sozialisiert. (Buchanan, Tullock 1962: 124). Der Staatshaushalt wird also zu einem Beutest\u00fcck f\u00fcr Partikularinteressen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Das Nonaffektationsprinzip in der Kritik<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00f6konomisch fatale Entkoppelung der Nutzen von den Kosten oder der Staatsausgaben von den Steuern ist im Haushaltsrecht in \u00a77 HGRG und nach \u00a78 BHG sogar gesetzlich vorgeschrieben. Demnach ist der Staat bei versprochenen Ausgabenprogrammen davon entbunden, Rechenschaft \u00fcber die Mittelherkunft abzulegen. Die Finanzierung ist vom Akt der Mittelverausgabung abgekoppelt und wird systematisch verschleiert. Das in diesen Gesetzen verankerte Nonaffektationsprinzip oder Gesamtdeckungsprinzip schreibt vor, dass s\u00e4mtliche Steuern als Deckungsgrundlage f\u00fcr s\u00e4mtliche Ausgaben dienen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies soll der Flexibilit\u00e4t dienen, erweist sich aber finanzpsychologisch und anreizpolitisch als fatal. Wenn Steuereinnahmen anonym in einem gro\u00dfen Pool landen, erscheint jede Subvention und jedes Sozialprogramm als kostenloses Geschenk, was Anspruchsmentalit\u00e4t f\u00f6rdert. Die W\u00e4hler k\u00f6nnen keinen Bezug herstellen zwischen der Inanspruchnahme einer Staatsleistung und der pers\u00f6nlichen Steuerlast. Der Steuerwiderstand wird k\u00fcnstlich minimiert. W\u00e4hrend die Nutzen auf eine spezifische W\u00e4hlergruppe zugeschnitten sind und von dieser wahrgenommen werden, sind die Lasten atomisiert. Sie streuen \u00fcber Millionen von Steuerzahlern (Olson 1965: 21). Die Ausschaltung von Preissignalen im \u00f6ffentlichen Sektor aufgrund der k\u00fcnstlichen Abkoppelung der Staatsausgaben von ihrer Finanzierung wirkt auf eine Ausweitung der Staatsquote hin. Die Verteilungswirkungen der Politik bleiben intransparent. Vordergr\u00fcndig gibt es nur vom Staat Beschenkte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>M\u00e4ngel im f\u00f6deralen System<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Abkehr vom Konnexit\u00e4tsprinzip<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im f\u00f6deralen Staat sollte der Grundsatz gelten: \u201eWer bestellt, der bezahlt auch\u201c. Das wird auch als Konnexit\u00e4tsprinzip bezeichnet. In Artikel 104a Abs.1 GG ist dieser Grundsatz verankert. Der Artikel schreibt vor, dass Bund und L\u00e4nder jeweils die Ausgaben tragen m\u00fcssen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Gemeinden sind vom Konnexit\u00e4tsprinzip allerdings ausgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der finanzwirtschaftlichen Realit\u00e4t ist jedoch Politikverflechtung an der Tagesordnung. Scharf (1985: 327) pr\u00e4gte daf\u00fcr den Begriff der &#8222;Politikverflechtungs-Falle&#8220;. So wird der Grundsatz des eigenst\u00e4ndigen Wirtschaftens jeder f\u00f6deralen Entscheidungsebene und der finanzpolitischen Verantwortlichkeit f\u00fcr die Folgen der Entscheidung durchbrochen. Entscheider- und Nutzer-Kollektive k\u00f6nnen Kosten auf andere Gebietsk\u00f6rperschaft abw\u00e4lzen. Das Hineinregieren in andere Haushaltsebenen und damit die Aufweichung von Verantwortlichkeiten geht mit Ineffizienzen einher.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders augenf\u00e4llig ist die Abkehr vom Konnexit\u00e4tsprinzip in der Sozialpolitik. Der Bund neigt aus wahltaktischen Gr\u00fcnden dazu, aufwendige Sozialprogramme zu beschlie\u00dfen. Die Verwaltung obliegt aber meist den Kommunen, die auch zu hohen Teilen zur Finanzierung von Sozialleistungen herangezogen werden. Im Sozialbereich gibt es viele Bundesgesetze, die die kommunalen Haushalte massiv belasten. So m\u00fcssen die Kommunen die Wohnkosten f\u00fcr Bezieher von B\u00fcrgergeld mitfinanzieren, ferner die kommunalen Eingliederungsleistungen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Erstausstattung von Wohnungen), die Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfen f\u00fcr Menschen mit Behinderung. Die Gemeinden tragen ferner die Kosten, die mit den vom Bund beschlossenen Rechtsanspr\u00fcchen auf einen KiTa-Platz und auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule verkn\u00fcpft sind. Hinzu kommen die Verwaltungskosten und Teile der Leistungsausgaben aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein anderes prominentes Beispiel f\u00fcr nach unten abgew\u00e4lzte Kosten ist die Asyl- und Migrationspolitik. Hier haben Bundespolitiker den Versuch unternommen, durch besonders humane Regeln beim W\u00e4hler zu punkten, wobei der Schuss allerdings nach hinten losging. Die Zeche m\u00fcssen indes die nachgelagerten Gebietsk\u00f6rperschaften zahlen. Zun\u00e4chst einmal sind f\u00fcr die administrative Ausf\u00fchrung und Unterbringung sowie Verpflegung der Fl\u00fcchtlinge einschlie\u00dflich Krankenhilfe und Taschengeld die L\u00e4nder in der Pflicht. Diese \u00fcbertragen allerdings diese Aufgaben als Pflichtaufgaben an die Kommunen (Blankart 2017: 485). Auch hier reichen die Kompensationsleistungen des Bundes nicht aus, der Umsatzsteueranteile abgetreten hat und sporadisch Sonderzahlungen leistet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zwar leistet der Bund Kompensationszahlungen, doch ist die Nettobelastung der Kommunen durch die Sozialpolitik und die Asylpolitik des Bundes erheblich. W\u00e4hrend der Bund die Meriten seiner Politik in Form von W\u00e4hlerstimmen abzugraben versucht, fallen die Kosten oder Trade-offs bei den Gemeinden an. Dort gibt es Verdr\u00e4ngungseffekte etwa in Form von vernachl\u00e4ssigter Infrastruktur. Auch sind die Hebes\u00e4tze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer h\u00f6her als sie es ohne die Externalisierung von Kosten w\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">St\u00e4dte, Landkreise und Gemeinden werden im Jahr 2026 voraussichtlich mit einem Defizit von 30 Mrd. Euro abschlie\u00dfen (Deutscher Landkreistag vom 22. Juni 2026). Bis zum Jahr 2029 werden sich die zus\u00e4tzlichen Schulden auf 120 Mrd. Euro belaufen. Daher fordern der Deutsche St\u00e4dtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche St\u00e4dte- und Gemeindebund von der Bundesregierung und den Landesregierungen ein schnelles und entschiedenes Handeln gegen den drohenden Kollaps der kommunalen Finanzen. Die kommunalen Klagen vor allem vor den Landesverfassungsgerichten nehmen rapide zu, da die Kommunen nicht direkt gegen den Bund klagen k\u00f6nnen. Es sind vielmehr die L\u00e4nder dazwischen geschaltet. Am 25. Juni 2026 hat der Bund allerdings zugesagt, ab 1. September 2026 80 Prozent der Kosten zu \u00fcbernehmen, die den Kommunen aufgrund des Vollzugs neuer Leistungsgesetze des Bundes erwachsen (Spiegel).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es gibt noch eine weitere bedeutsame Form der Einmischung des Zentralstaates in fremde Haushalte und der Externalisierung von Kosten. Sie betreffen den Sozialversicherungssektor. Hier beschlie\u00dft der Bund in Spendermanier gro\u00dfz\u00fcgig Leistungsgesetze wie etwa die Rente mit 63 Jahren oder die kostenlose Mitversicherung von Familienangeh\u00f6rigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Auch hier ist es so, dass die Kompensationsleistungen i.d.R. zu knapp bemessen sind und per Saldo Kosten abgew\u00e4lzt werden. Allein in der Gesetzlichen Rentenversicherung soll der Bund 40 Mrd. Euro externalisiert, also den Beitragszahlern aufgeb\u00fcrdet haben (Merkur vom 15.09.2025). Diese Einsparungen stimulieren nat\u00fcrlich die Ausgabenphantasie der Politiker, die einseitig mit F\u00f6rderprogrammen f\u00fcr sich werben und deren Status positiv mit der H\u00f6he ihres Budgets korreliert ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei diesem Rechtskonstrukt sind Bund und L\u00e4nder synchron an der Entscheidung und Finanzierung beteiligt, was mit einer Verwischung von Verantwortlichkeiten einhergeht. Die im Grundgesetz in den Artikeln 91a bis 91e verankerten Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen verletzen also ebenfalls das f\u00f6derale Trennungsprinzip. Sie kommen vor allem in der Regionalpolitik, der Agrarpolitik und in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Lehre zum Tragen, aber auch im sozialen Wohnungsbau und bei manchen Umweltsubventionen. Ferner leistet der Bund Finanzhilfen in Bereichen, die als klassische L\u00e4nderaufgaben gelten. Beispiele sind Zusch\u00fcsse f\u00fcr KiTas, f\u00fcr st\u00e4dtebauliche Sanierung, f\u00fcr Schienenpersonennahverkehr, f\u00fcr den Digitalpakt Schule und f\u00fcr Kultur- sowie Sportf\u00f6rderung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn sich der Bund an den Kosten eines L\u00e4nderprojektes beteiligt, wird das Investitionskalk\u00fcl verzerrt. Die Grenzkosten f\u00fcr die L\u00e4nder sinken erheblich, so dass sie ihre Nachfrage \u00fcber das volkswirtschaftlich w\u00fcnschenswerte Ma\u00df hinaus ausdehnen. Die k\u00fcnstliche Verbilligung schl\u00e4gt sich also in einer Pr\u00e4ferenz f\u00fcr \u00fcberdimensionierte Prestigeprojekte nieder, statt dass nach den volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten gefragt wird. Es kommt somit zu einer Fehllenkung von Kapital. Mitunter wird durch die Gew\u00e4hrung eines Bundeszuschusses f\u00fcr ein Investitionsprojekt erst Nachfrage der L\u00e4nder geweckt, die es sonst nicht gegeben h\u00e4tte. Ein Landespolitiker w\u00e4re irrational, wenn er bei einem vom Bund alimentierten Subventionsprogramm nicht zugreifen w\u00fcrde. Ein Beispiel daf\u00fcr sind die mischfinanzierten und in den Sand gesetzten Northvolt-Subventionen f\u00fcr den schleswig-holsteinischen Standort Heide.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verflechtung f\u00fchrt ferner dazu, dass die B\u00fcrokratie aufgebl\u00e4ht wird und dass die Transaktionskosten stark ansteigen. Es ist n\u00e4mlich f\u00fcr jedes Projekt ein aufwendiges Abstimmungs-, Kontroll- und Bewilligungsverfahren zwischen Bundes- und Landesbeh\u00f6rde erforderlich. Auch werden die B\u00fcrokraten die Komplexit\u00e4t nutzen, um ihre Kontrollierbarkeit durch die Parlamente zu erschweren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Der Finanzausgleich<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Finanzausgleich in Deutschland ist ein \u00f6konomisches Fehlkonstrukt, weil er die Anreize pervertiert. Hans-Werner Sinn (2003) betonte, dass die extreme Form der Umverteilung zwischen den L\u00e4ndern zu einer Verschwendung von Ressourcen f\u00fchrt und dass sie die Wachstumskr\u00e4fte des Landes schw\u00e4cht. Das Kernproblem liegt in den extrem hohen marginalen Absch\u00f6pfungsraten. Wenn ein Land durch kluge Standortpolitik einen zus\u00e4tzlichen Euro an Steuern erwirtschaftet, darf es in der Spitze nur 10 Cent behalten. 90 Cent flie\u00dfen in die Umverteilungskasse. &#8222;Der Finanzausgleich wirkt wie eine Gewinnsteuer mit extrem hohen S\u00e4tzen, die den Bundesl\u00e4ndern den Ertrag aus einer Verbesserung der Standortqualit\u00e4t raubt&#8220;. (ebenda 293).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Geberl\u00e4nder (Bayern, Baden-W\u00fcrttemberg und Hessen) sinkt der Anreiz, in eine bessere Infrastruktur und in eine effizientere Verwaltung zu investieren. Freilich versuchen sie, bei der Zuteilung von Bundesmitteln aus dem Verkehrshaushalt Vorteile f\u00fcr sich herauszuschlagen. F\u00fcr die Nehmerl\u00e4nder lohnt es sich nicht, wachstumsorientierte Politik zu betreiben, weil dann drastische K\u00fcrzungen der Mehreinnahmen drohen. Attraktiver sind Strategien, um m\u00f6glichst viel aus der Umverteilungskasse abzusch\u00f6pfen, in die auch die Bundeserg\u00e4nzungszuweisungen flie\u00dfen. So graben Bremen und das Saarland zus\u00e4tzliche Sanierungshilfen in H\u00f6he von jeweils 300 Mio. Euro ab. Es kommt also zu moral hazard. Der Finanzausgleich hebelt den Leistungswettbewerb zwischen Regionen aus, l\u00e4hmt die Innovationskr\u00e4fte und subventioniert Tr\u00e4gheit. Er bewirkt, dass konsumtiven Ausgaben gegen\u00fcber investiven der Vorzug einger\u00e4umt wird. Dadurch schw\u00e4cht er das Wachstum des ganzen Landes.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Das Besteuerungsmonopol des Bundes hebelt den Steuerwettbewerb aus<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In Deutschland hat der Zentralstaat das Besteuerungsmonopol inne. Bundesgesetze entscheiden damit nicht nur \u00fcber die Steuereinnahmen des Bundes, sondern auch \u00fcber die der L\u00e4nder und Gemeinden. Das Besteuerungsmonopol gilt nicht nur f\u00fcr die Gemeinschaftssteuern, deren Ertr\u00e4ge auf die Gebietsk\u00f6rperschaften verteilt werden, sondern auch f\u00fcr Steuern, die ausschlie\u00dflich den L\u00e4ndern und Gemeinden zustehen. Ausnahmen von der Regel sind die Hebesatzrechte der Gemeinden bei der Gewerbesteuer und bei der Grundsteuer. Die L\u00e4nder sind \u00fcber die Zustimmungspflicht des Bundesrates an der Steuergesetzgebung beteiligt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch die fehlenden Ausweichm\u00f6glichkeiten sind die Steuerzahler leichter auszubeuten, als sie es w\u00e4ren, wenn die nachgelagerten Gebietsk\u00f6rperschaften durch eigene Steuerpolitik um die Gunst der B\u00fcrger werben k\u00f6nnten. Das Monopol bewirkt also, dass die. Steuern h\u00f6her sind, als sie es sonst w\u00e4ren. So kann der Bund leicht an der Steuerschraube drehen, um die aufgrund von kollektiven Verschwendungsmechanismen aufgebl\u00e4hte Staatsquote zu finanzieren. Wenn das Steuerniveau den Betrag \u00fcbersteigt, den die B\u00fcrger als faire Gegenleistung f\u00fcr die in Anspruch genommenen \u00f6ffentlichen G\u00fcter betrachten, kommt es allerdings zu Netto-Abwanderungen ins Ausland. Auch gewinnen extremistische Parteien an Zulauf, wenn der Steuer-Monopolist den Bogen \u00fcberspannt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Zeitliche Entkoppelung von Nutzen und Kosten<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Staat kann die Einnahmen, die zur Finanzierung einer systembedingt \u00fcberh\u00f6hten Staatsquote erforderlich sind, weiter steigern, indem er zus\u00e4tzliche Mittel von den Kapitalm\u00e4rkten absaugt. Dies wurde in Deutschland durch die Grundgesetz\u00e4nderung vom M\u00e4rz 2025 erm\u00f6glicht, durch die die seit dem Jahr 2009 g\u00fcltige Schuldenbremse aufgeweicht wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der geistige Vordenker der Schuldenbremse Lars P. Feld sah in ihr einen wirksamen ordnungspolitischen Schutz gegen die chronische Defizitneigung, die Demokratien inh\u00e4rent ist (Feld\/Reuter\/Yeter 2020:14). Denn Politiker, die im Wettbewerb um W\u00e4hlerstimmen stehen, haben n\u00e4mlich nach Feld eine nat\u00fcrliche Pr\u00e4ferenz f\u00fcr kreditfinanzierte Ausgaben: W\u00e4hrend die positiven Effekte von Wahlgeschenken wie Subventionen und Sozialleistungen sofort sp\u00fcrbar werden, werden bei Kreditfinanzierung die Lasten verschleiert. Steuererh\u00f6hungen und Leistungsk\u00fcrzungen fallen erst in die Zukunft an. Da sagen sich stimmenmaximierende Politiker nat\u00fcrlich: \u201enach mir die Sintflut\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch die Grundgesetz\u00e4nderung vom M\u00e4rz 2025 wurde eine Kreditfinanzierung von Verteidigungsausgaben m\u00f6glich, die 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes \u00fcberschritten. Weiterhin wurde das 500 Milliarden Euro schwere &#8222;Sonderverm\u00f6gen Infrastruktur und Klimaneutralit\u00e4t&#8220; aus der Taufe gehoben, das Zugang zu den Kapitalm\u00e4rkten hat. Damit ist die heutige Entscheider- und Nutznie\u00dfer-Generation wieder in die Lage versetzt worden, im gro\u00dfen Stil Lasten in die Zukunft zu verlagern, also k\u00fcnftigen Generationen aufzub\u00fcrden, die nicht mit am Verhandlungstisch sitzen. Dies gibt den Staatsausgaben einen kr\u00e4ftigen Schub, wobei Konsumausgaben bevorzugt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend die Kreditfinanzierung von Investitionen, die zuk\u00fcnftige Ertr\u00e4ge abwerfen, \u00f6konomisch vertretbar erscheint, ist das bei Konsumausgaben nicht der Fall. Mit dem &#8222;Sonderverm\u00f6gen Infrastruktur und Klimaneutralit\u00e4t&#8220; ist ein Instrument geschaffen worden, das systematisch f\u00fcr konsumtive Zwecke missbraucht werden kann. Es ist zum &#8222;Verschiebebahnhof&#8220; degeneriert. Die Finanzpolitiker verlagern n\u00e4mlich investive Ausgaben vom regul\u00e4ren Haushalt in den Sonderfonds und nutzen die Einsparungen f\u00fcr zus\u00e4tzliche Sozialausgaben und Subventionen (Stiftung Familienunternehmen 2026b, S. 26 ff.). Somit dient die Schuldenfinanzierung letztlich auch der Ausweitung von Ausgaben, die teils als kontraproduktiv einzustufen sind. Ein \u00f6konomisch perverses Ergebnis! F\u00fcr konsumtive Zwecke stehen auch jene Mittel zur Verf\u00fcgung, die vormals f\u00fcr die Verteidigungsausgaben reserviert waren, soweit diese die 1 Prozent-Marke \u00fcberschritten haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aufgrund der Lockerung der Schuldenbremse werden der Bund sowie die Sonderhaushalte gem\u00e4\u00df der mittelfristigen Finanzplanung im Zeitraum 2026 bis 2030 neue Schulden in der schwindelerregenden H\u00f6he von 971,6 Mrd. Euro aufnehmen (Bundesfinanzministerium 2026). Im Jahr 2025 waren es 143,2 Mrd. Euro. In nur 6 Jahren macht der Bund also 64,3 Prozent der Schulden, die er in den 79 Jahren seit Gr\u00fcndung der Bundesrepublik bis Ende des Jahres 2024 angeh\u00e4uft hat (1732,7 Mrd. Euro)(Statistisches Bundesamt 2025). Dass diese Schuldenwende ein gef\u00e4hrlicher Irrweg der Finanzpolitik ist und kein Husarenritt, zeigen Lars P. Feld und Wolf H. Reuter (2026).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Die Flucht in die Schattenhaushalte<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seit dem Jahr 2008, in dem das Sonderverm\u00f6gen Kinderbetreuungsausbau errichtet worden ist, ist die Gr\u00fcndung von Schattenhaushalten sehr in Mode gekommen. Zu nennen sind insbesondere der Klima- und Transformationsfonds, der einen Gro\u00dfteil der umweltpolitischen Subventionen vergibt, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der im Gefolge der Coronakrise und des russischen Angriffs auf die Ukraine installiert worden ist, und das Sonderverm\u00f6gen Bundeswehr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Lars P. Feld (2024:4) warnt davor, dass das zunehmende Agieren der Bundesregierung \u00fcber Sonderhaushalte (Stiftung Familienunternehmen 2026a, Abbildung 5, S. 19) der gebotenen Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit abtr\u00e4glich ist. Derzeit werden lediglich 58,4 Prozent der Finanzhilfen des Bundes \u00fcber den Kernhaushalt finanziert (ebenda: 18). Durch die Auslagerung von Ausgaben aus dem regul\u00e4ren Bundeshaushalt in die Schattenhaushalte entziehen sich diese der j\u00e4hrlichen Priorisierung und parlamentarischen Kontrolle. Dies leistet der Illusion von Politikern Vorschub, neue Projekte ohne erforderliche Haushaltskonsolidierung in Angriff nehmen zu k\u00f6nnen. Auch dies wirkt auf eine Ausweitung der Staatsquote hin.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Fazit: Wachsende Staatsquote programmiert<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die kumulierten Effekte der vielf\u00e4ltigen Abweichungen vom Prinzip des Verbundes von Entscheidern, Nutzern und Zahlern lassen sich empirisch messen. Im Jahr 1960 lag die Staatsquote in Deutschland noch bei moderaten 32,9 Prozent (BMF 2026). Im Jahr 1970 ist sie dann auf 38,5 Prozent gestiegen. Im Jahr 2023 erreichte sie 48,4 Prozent, um im Jahr 2024 auf 49,5 Prozent zu klettern. Im laufenden Jahr 2026 soll sie sich laut Handelsblatt (25.4.2025) mit \u00fcber 51 Prozent auf mehr als die H\u00e4lfte der gesamten Wertsch\u00f6pfung beziffern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der s\u00e4kulare Anstieg der Staatsquote in Deutschland geht dabei prim\u00e4r auf die \u00fcberproportionale Ausweitung der Sozialleistungen sowie neuerdings der Finanzhilfen des Bundes (Stiftung Familienunternehmen 2026b) zur\u00fcck. Das st\u00fctzt die These, dass Demokratien dazu neigen, konsumtive Transfers und Subventionen zu Lasten von zukunftswirksamen Ausgaben zu priorisieren. Die \u00dcberdimensionierung des staatlichen Sektors geht mit hohen Wohlfahrtsverlusten einher. Wenn der Staat \u00fcber Steuern und Abgaben private Einkommen schm\u00e4lert, wird dem produktiven privaten Sektor wertvolles Kapital entzogen und in verschwendungstr\u00e4chtige Verwendungen gesteckt, wie wir gesehen haben. Man braucht sich daher \u00fcber die Schw\u00e4che der privaten Investitionen und das Stottern des Wachstumsmotors in Deutschland nicht zu wundern. Wirksame Gegenma\u00dfnahme w\u00e4re eine Begrenzung der Staatsquote, wie sie der Pr\u00e4sident des ifo Instituts Clemens Fuest (2026) vorschl\u00e4gt. Sie sollte von einer Herstellung der fiskalischen \u00c4quivalenz bzw. der Wahrung des Verbundprinzips begleitet sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">LITERATUR:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Blankart, Charles B. (2017). \u00d6ffentliche Finanzen in der Demokratie: Eine Einf\u00fchrung in die Finanzwissenschaft. Franz Vahlen. M\u00fcnchen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Buchanan, James M. \/ Tullock, Gordon (1962). The Calculus of Consent: Logical Foundations of Constitutional Democracy. University Michigan Press. Ann Arbor.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesministerium der Finanzen (BMF) (2026). Entwicklung der Staatsquote. Monatsbericht Februar\/Mai, Kapitel 5 (Statistiken). Berlin. <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Monatsberichte\/Ausgabe\/2026\/05\/Inhalte\/Kapitel-5-Statistiken\/5-1-s14-entwicklung-der-staatsquote.html\">https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Monatsberichte\/Ausgabe\/2026\/05\/Inhalte\/Kapitel-5-Statistiken\/5-1-s14-entwicklung-der-staatsquote.html<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesfinanzministerium (2026). Regierungsentwurf zu den Eckwerten 2027 &amp; Finanzplan 2028-2030. <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Pressemitteilungen\/Finanzpolitik\/2026\/04\/2026-04-29-eckwerte-bundeshaushalt-2027.html\">https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Pressemitteilungen\/Finanzpolitik\/2026\/04\/2026-04-29-eckwerte-bundeshaushalt-2027.html<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Deutscher Landkreistag (22. Juni 2026). Finanzprognose: Die kommunalen Haushalte kollabieren fast \u00fcberall. <a href=\"https:\/\/www.landkreistag.de\/presseforum\/pressemitteilungen\/3541-finanzprognose-die-kommunalen-haushalte-kollabieren-fast-ueberall\">https:\/\/www.landkreistag.de\/presseforum\/pressemitteilungen\/3541-finanzprognose-die-kommunalen-haushalte-kollabieren-fast-ueberall<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Downs, Anthony (1957). An Economic Theory of Democracy. Harper &amp; Row, New York.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Feld, L. P. und W. H. Reuter (2026). Schuldenwende. Der gef\u00e4hrliche Irrweg der Finanzpolitik. Herder. Freiburg im Breisgau<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Feld, Lars P. (2024). Ist die Schuldenbremse noch zeitgem\u00e4\u00df? Gastbeitrag im Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen. Februar. Berlin. <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Monatsberichte\/Ausgabe\/2024\/02\/Inhalte\/Kapitel-2b-Blick-von-aussen\/gastbeitrag-schuldenbremse.html\">https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Monatsberichte\/Ausgabe\/2024\/02\/Inhalte\/Kapitel-2b-Blick-von-aussen\/gastbeitrag-schuldenbremse.html<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Feld, Lars P. \/ Reuter Wolf H. \/ Yeter, Mustafa (2020): \u00d6ffentliche Investitionen: Die Schuldenbremse ist nicht das Problem. Arbeitspapier 01\/2020 des Sachverst\u00e4ndigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Wiesbaden. <a href=\"https:\/\/www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de\/fileadmin\/dateiablage\/Arbeitspapiere\/Arbeitspapier_01_2020.pdf\">https:\/\/www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de\/fileadmin\/dateiablage\/Arbeitspapiere\/Arbeitspapier_01_2020.pdf<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Handelsblatt (25.4.2025). Staatsausgaben: Staatsquote steigt auf 49,5 Prozent. <a href=\"https:\/\/www.handelsblatt.com\/politik\/konjunktur\/staatsausgaben-staatsquote-steigt-auf-495-prozent-kann-nicht-gutgehen\/100123888.html\">https:\/\/www.handelsblatt.com\/politik\/konjunktur\/staatsausgaben-staatsquote-steigt-auf-495-prozent-kann-nicht-gutgehen\/100123888.html<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ifo Institut \/ Fuest, Clemens (2026). Eine Obergrenze f\u00fcr die Staatsquote in Deutschland. Ifo Standpunkt. 18. Mai. M\u00fcnchen. <a href=\"https:\/\/www.ifo.de\/standpunkt\/2026-05-18\/eine-obergrenze-fuer-die-staatsquote-in-deutschland\">https:\/\/www.ifo.de\/standpunkt\/2026-05-18\/eine-obergrenze-fuer-die-staatsquote-in-deutschland<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Merkur (15.09.2025). Renten-L\u00fccke alarmiert: 40 Milliarden Euro fehlen vom Bund \u2013 Versicherte m\u00fcssen einspringen. <a href=\"https:\/\/www.merkur.de\/wirtschaft\/renten-luecke-alarmiert-40-milliarden-euro-fehlen-vom-bund-versicherte-muessen-einspringen-zr-93924575.html\">https:\/\/www.merkur.de\/wirtschaft\/renten-luecke-alarmiert-40-milliarden-euro-fehlen-vom-bund-versicherte-muessen-einspringen-zr-93924575.html<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Niskanen, William A. (1971). Bureaucracy and Representative Government. Aldine-Atherton. Chicago.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Olson, Mancur (1969). The Principle of \u201eFiscal Equivalence\u201c: The Division of Reponsibilities among Different Levels of Government. American Economic Review. Vol. 59, Nr. 2. S. 479-487.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Olson, Mancur (1965). The Logic of Collective Action: Public Goods and the Theory of Groups. Cambridge, MA. Havard University Press.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Recktenwald, Horst Claus (1983). Lexikon der Staats- und Geldwirtschaft. Ein Lehr- und Nachschlagewerk. Vahlen. M\u00fcnchen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Scharf, Fritz W. (1985). Die Politikverflechtungs-Falle: Europ\u00e4ische Integration und deutscher F\u00f6deralismus im Vergleich. In: Politische Vierteljahresschrift. Band 26, Heft 4. S. 323-356.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sinn, Hans-Werner (2003). Ist Deutschland noch zu retten? Econ Verlag. M\u00fcnchen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sinn, Hans-Werner (1997). Das Selektionsprinzip und der Systemwettbewerb. In: Oberhauser, Alois. (Hrsg.). Fiskalf\u00f6deralismus in Europa. Schriften des Vereins f\u00fcr Socialpolitik, 253. Duncker &amp; Humblot. Berlin. S. 9\u201360.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Spiegel (25.6.2026).Bund einigt sich mit L\u00e4ndern auf Entlastung der Kommunen. <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/bund-und-laender-einigung-auf-entlastung-fuer-kommunen-erzielt-a-0cee57d9-9c60-44dd-af61-447a78fc5a8e\">https:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/bund-und-laender-einigung-auf-entlastung-fuer-kommunen-erzielt-a-0cee57d9-9c60-44dd-af61-447a78fc5a8e<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025): Staatsquote 2024 auf 49,5 % gestiegen. Pressemitteilung vom 25. April. Wiesbaden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Statistisches Bundesamt (29.7.2025). Pressemitteilung Nr. 275. Pro-Kopf-Verschuldung steigt im Jahr 2024 auf \u00fcber 30.000 Euro. <a href=\"https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2025\/07\/PD25_275_713.html\">https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2025\/07\/PD25_275_713.html<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Stiftung Familienunternehmen (Hrsg.) (2026a). Freiburger Subventionsbericht 2025\/2026. Die Finanzhilfen des Bundes \u2013 \u00f6konomisch fragw\u00fcrdig und intransparent finanziert. Erstellt von Walter Eucken Institut e.V., Autoren: L. P. Feld, A. Freytag, C.-F. Laaser, M. Langer, A. Rosenschon, M. Thomas, M\u00fcnchen. <a href=\"https:\/\/www.familienunternehmen.de\/de\/publikationen\/freiburger-subventionsbericht-2026\">https:\/\/www.familienunternehmen.de\/de\/publikationen\/freiburger-subventionsbericht-2026<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Stiftung Familienunternehmen (Hrsg.) (2026b). Freiburger Bundesausgabenmonitor 2025\/2026. Eine empirische Strukturanalyse des Bundeshaushalts. Erstellt von Walter Eucken Institut e.V., Autoren: L. P. Feld, A. Freytag, C.-F. Laaser, M. Langer, A. Rosenschon, M. Thomas, M\u00fcnchen. <a href=\"https:\/\/www.familienunternehmen.de\/de\/publikationen\/freiburger-bundesausgabenmonitor-2026\">https:\/\/www.familienunternehmen.de\/de\/publikationen\/freiburger-bundesausgabenmonitor-2026<\/a> .<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir leben in einer Zeit, in der die Staatsgl\u00e4ubigkeit Hochkonjunktur und das Vertrauen in M\u00e4rkte einen Tiefpunkt erreicht hat. Der Staat wird zumeist idealisiert und gilt als Wunderheiler maroder und inferiorer M\u00e4rkte. 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