{"id":4667,"date":"2010-11-12T00:01:22","date_gmt":"2010-11-11T23:01:22","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=4667"},"modified":"2010-11-12T08:50:01","modified_gmt":"2010-11-12T07:50:01","slug":"gastbeitragzur-kritik-an-den-beschluessen-des-eu-rateswarum-die-linie-der-bundeskanzlerin-bei-der-reform-des-eu-stabilitaetspakts-ordnungspolitisch-einwandfrei-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=4667","title":{"rendered":"<small>Ordnungsruf<\/small><br\/>Zur Kritik an den Beschl\u00fcssen des EU-Rates<br\/><small>Warum die Linie der Bundeskanzlerin bei der Reform des EU-Stabilit\u00e4tspakts ordnungspolitisch einwandfrei ist<\/small>"},"content":{"rendered":"<p>Die herbe Kritik an den Beschl\u00fcssen des Europ\u00e4ischen Rates vom 28. Oktober geht vorbei an der erheblichen Bedeutung des Erreichten. Sie macht teilweise zugleich ein gro\u00dfes Bohei bez\u00fcglich der Punkte, bei denen die deutsche Seite nachgegeben hat \u2013 wie geplant nachgegeben hat. Teilweise  hat sie das zun\u00e4chst Begehrte in der Form, in der es wom\u00f6glich erreichbar war, gar nicht wollen k\u00f6nnen (lieber Otmar Issing, was man in der Hand hatte, war keine Taube). Teilweise hat sie, wie es sich geh\u00f6rt, f\u00fcr die  Gesichtswahrung der Verhandlungspartner gesorgt &#8211; und daf\u00fcr auch vorgesorgt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Nicht streitig ist die \u00fcberragende Bedeutung strenger, rechtzeitiger und unbedingter (automatischer, nicht verhandelbarer) Sanktionen f\u00fcr S\u00fcnder in Sachen Staatsverschuldung. Nicht streitig sollte sein, dass die beste Form solcher Sanktionen &#8222;Sanktionen des Marktes&#8220; sind, Sanktionen in Gestalt erh\u00f6hter Zinsen f\u00fcr nachgesuchte Staatskredite. Zu diesen Sanktionen kommt es immer dann, aber auch nur dann, wenn sich die M\u00f6glichkeit abzeichnet, dass ein Staat zahlungsunf\u00e4hig wird &#8211; dass dessen Kreditgeber sein Geld zu einem mehr oder weniger gro\u00dfen Teil verliert. Dass diese M\u00f6glichkeit real besteht, darin liegt die \u00fcberragende Bedeutung des No-bail-out-Gebots der Europ\u00e4ischen Vertr\u00e4ge, des Gebots, einen \u00fcberschuldeten Mitgliedstaat nicht durch Eintreten in dessen Schulden vor der Insolvenz zu bewahren; sie macht dieses Gebot zu einer absolut unverzichtbaren Norm.<\/p>\n<p>Die No-bail-out-Regelung hat sich auch bew\u00e4hrt. Selbst im Falle Griechenlands. Es ist Unsinn, hier von Scheitern zu reden oder gar von Rechtsbruch. Die Finanzm\u00e4rkte haben sich mit ihren Sanktionen zwar etwas Zeit genommen; eine Zeitlang war die M\u00f6glichkeit, dass ein Mitglied der Europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion gen\u00f6tigt sein k\u00f6nnte, sich f\u00fcr zahlungsunf\u00e4hig zu erkl\u00e4ren, v\u00f6llig aus dem Blick geraten. Aber dann war die M\u00f6glichkeit des No-bail-out durchaus pr\u00e4sent. Ausreichend lange blieb jede Solidarhilfe der EU-Partner rein rhetorisch. Die Zinsen f\u00fcr neue Kredite an Griechenland rauschten hoch und die Marktwerte der Anspr\u00fcche aus alten sanken. Als die Partner dann doch zu \u2013 hoch-konditionierter &#8211;  Hilfe eilten (weil gemeinschaftliches Eigeninteresse ihnen dies gebot, wegen der krisenbedingt noch fortdauernden Labilit\u00e4t des internationalen Finanzsystems), war Griechenland inzwischen so weit, sich selbst das \u00c4u\u00dferste an Sanierungsprogramm abzuverlangen. Die Strafe f\u00fcr das griechische Fehlverhalten ist sehr, sehr hart. Daran \u00e4ndert nichts, dass sie wegen des internationalen Hilfsprogramms nicht noch h\u00e4rter ausgefallen ist. Ein wissenschaftlich begr\u00fcndbares Ma\u00df f\u00fcr die richtige H\u00e4rte gibt es nicht. Eines Tages wird man das Problemdurcheinander im Fr\u00fchling dieses Jahres entwirrt haben und erkennen: Es war dieses Jahr, in dem die Geldverfassung der Europ\u00e4ischen Union ihre Feuertaufe bestanden hat. Kein Finanzminister in der Europ\u00e4ischen Union wird noch einmal darauf setzen, dass ihm die Finanzm\u00e4rkte viele Jahre hemmungslosen Finanzgebarens durchgehen lassen werden, bevor sie seine k\u00fcnftige Solvenz in Frage stellen und eine Umschuldung heute zu gew\u00e4hrender Kredite einzukalkulieren beginnen.<\/p>\n<p>So gesehen, brauchen wir eigentlich keine Reform der Hauptspielregeln in der Europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion. So gesehen. Wir brauchen eine Bekr\u00e4ftigung der Tatsache, dass das No-bail-out-Gebot weiterhin gilt, dass es durch die Praxis \u2013 den Notstandsfall &#8211; dieses Jahres nicht in Frage gestellt wurde. Und wir brauchen eine rechtstechnisch einigerma\u00dfen saubere Aufarbeitung der M\u00f6glichkeit, dass auch k\u00fcnftig in bestimmten Situationen  der  Lissabon-Vertrag im Artikel 122 (Europ\u00e4ische Solidarhilfe bei au\u00dfergew\u00f6hnlichen \u2013 fremdbestimmten &#8211;  Ereignissen) und im Artikel 125 (No-bail-out-Gebot) etwas Unterschiedliches, ja, Gegens\u00e4tzliches gebietet respektive zul\u00e4sst \u2013 eben wie im Mai 2010. Letzteres ist jetzt verabredet und muss im Einzelnen noch ausverhandelt werden. Aber das schon Verabredete ist durchaus von fundamentaler Bedeutung: Jedes Hilfsprogramm, das aus Gr\u00fcnden des Artikels 122 beschlossen wird, muss, soweit es (auch) der Sanierung eines \u00fcberschuldeten Mitgliedstaats dienen soll, eine Belastung der privaten Gl\u00e4ubiger dieses Mitgliedsstaates einschlie\u00dfen. F\u00fcr die Finanzm\u00e4rkte wird damit jede zul\u00e4ssige Sanierung eines \u00fcberschuldeten Staates zu einem Insolvenzverfahren \u2013 insoweit ganz im Sinne des Artikels 125, also des No-bail-out-Gebots. Der Sanktionsmechanismus der Finanzm\u00e4rkte, dem die rechtzeitige finanzpolitische Disziplinierung der Staaten in einer W\u00e4hrungsunion anvertraut ist, kommt zum Tragen. Und wenn man klugerweise offen l\u00e4sst, wie hoch die Beteiligung der Privaten an den Lasten aus einer Insolvenz sein wird, kommt er sogar voll zum Tragen. Dass auch partnerschaftliche staatliche Hilfe im Spiel ist, verhindert dies nicht. Gro\u00dfe Konkurse, bei denen keine staatliche Hilfe im Spiel ist, gibt es selbst im privaten Sektor der Wirtschaft seit langem nicht mehr. Selbstverst\u00e4ndlich darf man sich nichts vormachen: Die Abschirmung des Prinzips der Selbstverantwortung (Artikel 125) gegen\u00fcber der Versuchung, Staatsmacht im Namen der Solidarit\u00e4t auszu\u00fcben (Artikel 122), bleibt eine dauerhafte Aufgabe.<\/p>\n<p>Es entspricht dem Rang der Aufgaben, wenn auf das andere Reformfeld, die Renovierung des Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspaktes, erst an zweiter Stelle eingegangen wird. Man k\u00f6nnte versucht sein zu sagen: Wenn der Sanktionsmechanismus der Finanzm\u00e4rkte funktioniert, braucht man so etwas wie den Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt wom\u00f6glich gar nicht. Doch das  hie\u00dfe die Bedeutung von Vorbeugung untersch\u00e4tzen. Man kann eine zu hohe Staatsverschuldung sehr allm\u00e4hlich aufbauen. Dann hindern einen die Finanzm\u00e4rkte lange Zeit kaum daran. Denn hier geht es zun\u00e4chst einmal um Fristen, die \u00fcber den Horizont selbst sensibler Finanzm\u00e4rkte hinausreichen. Die Neigung des Staates, Geld auf Pump auszugeben, ist deshalb aus Prinzip einzud\u00e4mmen. In der Europ\u00e4ischen Union ist dieses Ziel ein gemeinschaftliches Ziel, weil gravierende Stabilit\u00e4tsprobleme des einzelnen Mitgliedstaates immer auch alle \u00fcbrigen ber\u00fchren (und dies dann dazu f\u00fchrt, dass unter Berufung auf Artikel 122 gemeinschaftliche Hilfe begehrt wird). Ordnungspolitisch sollte uns bei der Verfolgung dieses Ziels dreierlei leiten:<\/p>\n<p>(1) Am besten ist die verl\u00e4ssliche Selbstverpflichtung von jedem gegen\u00fcber sich selbst wie die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse in Deutschland.<\/p>\n<p>(2) Wenn das Beste nicht von allen akzeptiert wird, braucht man die Selbstverpflichtung von jedem gegen\u00fcber allen, im Prinzip wie im Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt, jedoch \u2013 und das ist Konsens \u2013 mit geh\u00e4rteter Sanktionsbewehrung.<\/p>\n<p>(3) Diese Verpflichtung und deren Bewehrung d\u00fcrfen die Autonomie der nationalen Finanzpolitik in ihrem Kern nicht in Frage stellen Ein Land das seine Autonomie in der Geldpolitik an die Europ\u00e4ische W\u00e4hrungsunion abgegeben hat, braucht die Autonomie in der Finanzpolitik, um seiner Selbstverantwortung gerecht werden zu k\u00f6nnen. Und die  Europ\u00e4ische Zentralbank sollte \u2013 um ihrer Unabh\u00e4ngigkeit willen &#8211; auf keinen Fall dem Kooperationsdruck der Verantwortlichen f\u00fcr eine gemeinschaftliche Finanzpolitik ausgesetzt sein. Dass eine W\u00e4hrungsunion nur funktionieren kann, wenn sie zugleich eine wirtschafts- und finanzpolitische Union bildet, ist Fuppes und wird auch durch st\u00e4ndige Wiederholung nichts Besseres.<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission an den Schalthebel des k\u00fcnftigen Sanktionsmechanismus zu stellen, war keine K\u00f6nigsidee. Dies w\u00e4re ein Riesenschritt in Richtung Vergemeinschaftung der Finanzpolitik gewesen. Dass Herr Sarkozy und die Bundeskanzlerin ihn abgelehnt haben, war in Ordnung \u2013 auch wenn der abgelehnte Reformvorschlag gegen\u00fcber dem angenommenen den gr\u00f6\u00dferen Gewinn an Verl\u00e4sslichkeit bei der Sanktionierung von Fehlverhalten versprach. Ohnehin ist weiter dar\u00fcber nachzudenken, inwieweit andere Sanktionsformen der finanziellen Form vorzuziehen sind, zumal wenn man an die F\u00e4lle denkt, in denen der zu sanktionierende Staat schon \u00fcberschuldet ist oder nahe daran. Dann gibt es im Zweifel bereits die Sanktionierung von Seiten der Finanzm\u00e4rkte in Gestalt erh\u00f6hter Zinsen. Diese finanzielle Sanktion w\u00e4re dann zu doppeln. Tats\u00e4chlich? Wer unvern\u00fcnftige Strafen androht, riskiert, dass kein Richter sie verh\u00e4ngt (was immerhin noch besser w\u00e4re, als sie \u201eautomatisch\u201c verh\u00e4ngen zu lassen). Der Blamierte ist dann der Gesetzgeber. Wir kennen das vom Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt schon aus der Vergangenheit. Dass die von ihm angedrohten Strafen nie verh\u00e4ngt worden sind, hat ihm die Verachtung der Kritiker eingetragen. \u00dcbrigens nicht ohne Einschr\u00e4nkung zu Recht. Die meisten Kritiker haben sich darauf konzentriert, ihre Verachtung in Worte zu fassen, statt auch zu recherchieren und aufzuzeigen, welche  &#8211; finanzpolitischen \u00dcbermut eind\u00e4mmende &#8211; Wirkungen der Pakt ohne tats\u00e4chliche finanzielle Sanktionen entfaltet hat. Ohne unzumutbaren Flei\u00df w\u00e4ren sie dabei durchaus f\u00fcndig geworden. Der Pakt ist ein bisschen besser als sein Ruf.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die herbe Kritik an den Beschl\u00fcssen des Europ\u00e4ischen Rates vom 28. Oktober geht vorbei an der erheblichen Bedeutung des Erreichten. 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