{"id":5253,"date":"2011-01-31T00:01:19","date_gmt":"2011-01-30T23:01:19","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=5253"},"modified":"2011-02-01T16:05:48","modified_gmt":"2011-02-01T15:05:48","slug":"eine-eigene-steuer-fuer-die-eu-nein-danke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=5253","title":{"rendered":"Eine eigene Steuer f\u00fcr die EU? Nein, danke!"},"content":{"rendered":"<p>Wenn es darum geht, Kandidaten f\u00fcr eine eigene Steuer der EU zu erfinden, ist die Europ\u00e4ische Kommission in j\u00fcngster Zeit zur H\u00f6chstform aufgelaufen. Nachdem sie bereits im August 2010 eine EU-Treibgassteuer und eine EU-Abgabe auf den Rohstoffverbrauch ins Gespr\u00e4ch gebracht hatte, hat sie im Oktober 2010 in einem Grundsatzpapier zum k\u00fcnftigen EU-Haushalt gleich vier neue Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine eigene Einnahmequelle der Gemeinschaft gemacht: Eine EU-Steuer auf den Finanzsektor, die Einnahmen aus Versteigerungen der Emissionszertifikate, eine europ\u00e4ische Luftverkehrsabgabe sowie eine ,echte\u201c\u02dc europ\u00e4ische Mehrwertsteuer. Seither lassen EU-Kommissionspr\u00e4sident Jos\u00c3\u00a9 Manuel Barroso und Haushaltskommissar Janusz Lewandowski keine Gelegenheit aus, diese Forderungen gebetsm\u00fchlenartig zu wiederholen. Vehemente Unterst\u00fctzung erfahren sie dabei vom Europ\u00e4ischen Parlament, das im November 2010 seine Zustimmung zum EU-Budget 2011 sogar davon abh\u00e4ngig machen wollte, dass die Mitgliedstaaten \u201edie Debatte \u00fcber die Einf\u00fchrung einer EU-Steuer vorantreiben\u201c sollten. Letztlich gaben sich die Abgeordneten dann im Dezember mit einem Versprechen der Kommission zufrieden, 2011 konkrete Vorschl\u00e4ge vorzulegen, wie die Einnahmen der EU \u201eneu gestaltet\u201c werden sollen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><!--more--><\/p>\n<p>Forderungen nach einer eigenen EU-Steuer sind nun zwar nicht v\u00f6llig neu, sondern schon in der Vergangenheit wiederholt von Vertretern des Europ\u00e4ischen Parlaments und der Kommission erhoben worden (vgl. z.B. Schreyer 2001). Vorgeschlagen wurden dabei vor allem eine EU-Energiesteuer, eine EU-K\u00f6rperschaftssteuer und eine modulierte EU-Mehrwertsteuer (\u00dcberblick bei Becker 2005, S. 19 ff.). Vereinzelt haben sich auch deutsche Wirtschafts-, Rechts- und Politikwissenschaftler positiv zu einer EU-Steuer ge\u00e4u\u00dfert (Biehl 1991, Wieland 2002, Becker 2005), wobei im Einzelnen drei Varianten f\u00fcr eine EU-Besteuerung diskutiert wurden: Ein europ\u00e4isches Steuerverbundsystem, ein europ\u00e4ischer Steuerzuschlag auf Steuern der Mitgliedstaaten sowie schlie\u00dflich ein eigenes europ\u00e4isches Steuersystem mit einer Zuweisung der Steuergesetzgebungs- und Steuerertragsrechts an die EU-Ebene (bei Verbleib der Verwaltungshoheit auf nationaler Ebene). Die Mehrzahl der deutschen \u00d6konomen hat allerdings eine EU-Steuer \u2013 ungeachtet der Ausgestaltung im Detail \u2013 beim gegenw\u00e4rtigen Integrationsstand stets abgelehnt. Auch die Politiker der EU-Mitgliedstaaten haben sich meist mehrheitlich negativ zur Idee einer EU-Steuer ge\u00e4u\u00dfert.<\/p>\n<p>Dass die Kommission und das Europ\u00e4ische Parlament die entgegengesetzte Auffassung vertreten, kann angesichts des Eigeninteresses dieser Akteure (s.u.) nicht verwundern. Insofern k\u00f6nnte man vielleicht meinen: \u201eIn Br\u00fcssel nichts Neues\u201c. Tats\u00e4chlich aber enth\u00e4lt die aktuelle Debatte durchaus neue Akzente. Vor allem ist es die Hartn\u00e4ckigkeit, ja geradezu Penetranz, mit der die Kommission das Thema in die 2011\/2012 anstehende Debatte um die k\u00fcnftigen Finanzen der EU einbringen will. Au\u00dferdem soll \u2013 im Gegensatz zu fr\u00fcheren eher vorsichtigen Andeutungen in diese Richtung \u2013 jetzt offenbar Klartext geredet werden. Hatte die Kommission in einem an alle Interessierten in Politik, \u00d6ffentlichkeit und Wissenschaft gerichteten \u201eKonsultationspapier\u201c zum k\u00fcnftigen EU-Haushalt im Jahr 2007 ihre Ambitionen noch eher schamhaft unter der Frage versteckt, \u201ewelche Grunds\u00e4tze der Einnahmenseite des Haushalts zugrunde liegen \u2026 und wie sich diese im System der Eigenmittel niederschlagen\u201c sollten (Europ\u00e4ische Kommission 2007), so h\u00e4lt sie eine derartige Zur\u00fcckhaltung nun offensichtlich nicht mehr f\u00fcr n\u00f6tig. Vielmehr scheint ihr endlich der Zeitpunkt f\u00fcr eine offensive Argumentation und einen ,Kampf mit offenem Visier\u201c\u02dc um eine eigene Steuerkompetenz f\u00fcr die Gemeinschaft gekommen zu sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Wohlfahrts\u00f6konomische Argumente f\u00fcr eine EU-Steuer?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Zentrum der traditionellen Kritik am Finanzierungssystem der Gemeinschaft steht seit jeher die These, dass die unzureichende Einnahmeautonomie der europ\u00e4ischen Ebene sowohl politisch unerw\u00fcnscht sei als auch eine \u00f6konomisch effiziente Haushaltsf\u00fchrung behindere. Aus einer wohlfahrts\u00f6konomischen, d.h. vom Eigeninterinteresse der politischen Akteure zun\u00e4chst abstrahierenden, Perspektive k\u00f6nnte es aufgrund dieser Kritik durchaus nahe liegen, eine erweiterte Einnahmekompetenz der Union und insbesondere eine eigene EU-Steuerhoheit zu bef\u00fcrworten.<\/p>\n<p>Die wohlfahrtstheoretische Basis der Forderungen nach einer eigenen EU-Steuer bildet das Prinzip der fiskalischen \u00c4quivalenz, das eine m\u00f6glichst weitgehende \u00dcbereinstimmung von Nutzern, Entscheidern und Kostentr\u00e4gern von Kollektivg\u00fctern verlangt. Hierzu wird das derzeitige Finanzierungssystem der EU mit seiner de-facto-Beitragsfinanzierung als im Widerspruch stehend interpretiert, da die Entscheidungen \u00fcber die Ausgabenseite (durch den Ministerrat und das EP im Zuge der Mittelfristigen Vorausschau und der j\u00e4hrlichen Budgetbeschl\u00fcsse) getrennt stattfinden von den grunds\u00e4tzlichen Finanzierungsentscheidungen (in Form der Eigenmittel-Begrenzungen, \u00fcber die der Ministerrat gesondert beschlie\u00dft). Aus dieser Trennung von Ausgaben- und Finanzierungsentscheidungen, so die These der Bef\u00fcrworter einer EU-Steuer, erg\u00e4ben sich Anreize f\u00fcr eine ineffiziente Ausweitung des EU-Budgets, da die f\u00fcr die Ausgaben zust\u00e4ndigen Politiker zwar die politischen Nutzen von Ausgabenprogrammen, nicht aber die politischen Kosten der Steuern in ihr Kalk\u00fcl einbeziehen w\u00fcrden. Eine eigene Steuerkompetenz der EU k\u00f6nne dazu beitragen, solche Ineffizienzen zu verringern, da damit dem Prinzip der fiskalischen \u00c4quivalenz besser Rechnung getragen w\u00fcrde (\u201ebenefit pricing argument; Spahn 1993). Kritisch ist hierzu anzumerken, dass sich eine EU-Steuer \u00e4quivalenztheoretisch \u00fcberzeugend nur begr\u00fcnden lie\u00dfe, wenn sie zur Finanzierung EU-weiter \u00f6ffentlicher G\u00fcter herangezogen w\u00fcrde und eine entsprechende EU-weite Streuung der Bemessungsgrundlagen vorl\u00e4ge, um so alle B\u00fcrger als Kostentr\u00e4ger der steuerfinanzierten EU-Leistungen zu verpflichten. Die Bereitstellung EU-weiter \u00f6ffentlicher G\u00fcter durch die Gemeinschaft spielt jedoch im EU-Haushalt praktisch keine Rolle, da das EU-Budget nahezu ausschlie\u00dflich Umverteilungsziele verfolgt. Au\u00dferdem w\u00fcrde die konsequente Umsetzung des \u00c4quivalenzprinzips nicht zwingend eine Steuerl\u00f6sung verlangen, da die notwendigen Ertr\u00e4ge zur Finanzierung von EU-Aufgaben auch \u00fcber eine Beitragsfinanzierung durch die Mitgliedsl\u00e4nder erfolgen k\u00f6nnte, wenn die an die Union \u00fcbertragenen Ertragsanteile explizit als EU-bedingt kenntlich gemacht w\u00fcrden. Eine Beitragsfinanzierung ist insofern keineswegs schlechter als eine Steuerl\u00f6sung. Zudem erscheint bei realistischer Betrachtung h\u00f6chst zweifelhaft, ob eine EU-Steuer dazu beitragen w\u00fcrde, die Budgetdisziplin auf der Ausgabenseite zu verst\u00e4rken. Das gilt vor allem f\u00fcr das Europ\u00e4ische Parlament, das sich in der Vergangenheit regelm\u00e4\u00dfig eher f\u00fcr eine Ausweitung als f\u00fcr eine kritische \u00dcberpr\u00fcfung zus\u00e4tzlicher Ausgaben stark gemacht hat. Zudem gerieten die wiederholten Budgetstreitigkeiten zwischen Rat und Parlament zu einer Art Stellvertreterkrieg \u00fcber die Kompetenzverteilung im Allgemeinen; eine EU-Steuer w\u00fcrde hieran nichts \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Auch andere wohlfahrtstheoretische Argumente verm\u00f6gen eine EU-Steuer kaum zu begr\u00fcnden. Das instrumental approach argument fordert den Einsatz von Steuern zur Erreichung allokations-, distributions- oder stabilisierungspolitischer Ziele. Dem tax competition argument zufolge soll eine Besteuerungskompetenz der EU dazu beitragen, unerw\u00fcnschte Effekte eines Steuerwettbewerbs zu verhindern; dabei geht es vor allem um die angebliche Gefahr eines race to the bottom bei der Besteuerung mobiler Faktoren und einer daraus resultierenden Unterversorgung mit Kollektivg\u00fctern. Bei n\u00e4herer Pr\u00fcfung k\u00f6nnen jedoch beide Argumente im Fall der EU zumindest in ihrer gegenw\u00e4rtigen Form nicht \u00fcberzeugen (Caesar 2004). Stichhaltiger erscheint das regional arbitrariness argument, dem zufolge eine spezifische interregionale Verteilung der Bemessungsgrundlagen es nahe legen kann, Steuerkompetenzen einer h\u00f6heren f\u00f6derativen Ebene zuzuweisen. Das gilt vornehmlich f\u00fcr Z\u00f6lle, deren regionales Aufkommen in einem gemeinsamen Markt \u00fcberwiegend von Zufallsfaktoren bestimmt wird. Soweit daher die Berechtigung von Z\u00f6llen \u00fcberhaupt akzeptiert wird und sie nicht bereits als Ausdruck gruppenbezogener Interessenpolitik abgelehnt werden, ist es folgerichtig, die Ertrags- und Entscheidungskompetenz hierf\u00fcr der zentralen Ebene zuzuweisen. Die derzeitige Kompetenzverteilung in der EU, die diese Hoheiten der Gemeinschaft zuordnet, ist insoweit durchaus angemessen. Eine Ausweitung auf andere Steuern l\u00e4sst sich damit jedoch nicht begr\u00fcnden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Politische Argumente f\u00fcr eine EU-Steuer?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Neben den wohlfahrts\u00f6konomischen Argumenten f\u00fcr eine eigene EU-Steuerkompetenz werden von Vertretern der europ\u00e4ischen Institutionen zus\u00e4tzliche Begr\u00fcndungen angef\u00fchrt, die eher politischen Charakter tragen. So hat u.a. die fr\u00fchere EU-Haushaltskommissarin Michaele Schreyer argumentiert, eine EU-Steuer werde zu mehr Transparenz f\u00fcr die B\u00fcrger beitragen und dar\u00fcber hinaus die Diskussion um die sog. \u201eNettopositionen\u201c entsch\u00e4rfen (Schreyer 2001; \u00e4hnlich Goulard\/Nava 2002, Europ\u00e4ische Kommission 2004a).Was die angebliche Erh\u00f6hung der Transparenz betrifft, ist es zwar zutreffend, dass das gegenw\u00e4rtige Finanzierungssystem der EU gleicherma\u00dfen kompliziert wie intransparent f\u00fcr die europ\u00e4ischen B\u00fcrger ist. Um hier Verbesserungen zu erreichen, ist es jedoch keineswegs n\u00f6tig, der EU eine eigene Steuerkompetenz zuzuweisen. Die Un\u00fcbersichtlichkeit der EU-Einnahmenstruktur k\u00f6nnte unschwer auch durch eine Verringerung der Finanzierungsquellen \u2013 ohne Einf\u00fchrung einer EU-Steuer \u2013 erreicht werden. Dazu w\u00e4re lediglich die (bereits oft vorgeschlagene) Umstellung auf ausschlie\u00dflich am BSP (bzw. BNE-Bruttonationaleinkommen) orientierte Finanzzuweisungen als einzige Einnahmequelle (neben den Z\u00f6llen) notwendig. Auch w\u00e4re es leicht m\u00f6glich, die EU-bedingte Finanzierungslast f\u00fcr den B\u00fcrger f\u00fchlbar zu machen, wenn der jeweilige nationale Finanzbeitrag in Form eines Zuschlags zu nationalen Steuern umgelegt w\u00fcrde. Insgesamt besteht sicherlich ein Bedarf an mehr Transparenz \u00fcber das Budget der Union, doch hat die Frage einer EU-Steuer damit nichts zu tun.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die These, dass eine EU-Steuer die Debatte um die Nettopositionen beenden k\u00f6nnte, erscheint ebenfalls wenig stichhaltig. Im gegenw\u00e4rtigen EU-Budget resultieren die Umverteilungseffekte zwischen den Mitgliedstaaten in erster Linie aus der Ausgabenstruktur, kaum dagegen aus der Einnahmestruktur. Eine \u00c4nderung auf der Einnahmeseite w\u00fcrde deshalb f\u00fcr sich genommen die Nettopositionen nicht entscheidend ver\u00e4ndern, sondern allenfalls die Transparenz \u00fcber die Inzidenz, d.h. die Verteilungswirkungen der EU-Finanzierung verringern. Von politikwissenschaftlicher Seite wird allerdings zuweilen gerade diese verminderte Transparenz als Vorzug einer EU-Steuer angef\u00fchrt: \u201eDas gr\u00f6\u00dfte Manko des bestehenden Finanzierungssystems ist allerdings die im System angelegte M\u00f6glichkeit, die Finanzierungslasten dem einzelnen EU-Mitgliedstaaten eindeutig zuzuordnen\u201c (Becker 2005). Eine solche Argumentation l\u00e4uft letztlich auf das Argument hinaus, dass ein hinsichtlich seiner r\u00e4umlichen Inzidenz intransparentes Finanzierungssystem (n\u00e4mlich \u00fcber eine EU-Steuer) besser sei als ein transparentes System (d.h. \u00fcber Finanzbeitr\u00e4ge), dass demnach eine bewusste Intransparenz des System vorzuziehen sei, um ggfs. politische Konflikte zu vermeiden. Demgegen\u00fcber wird in der Finanzwissenschaft \u00fcblicherweise die umgekehrte These vertreten, wonach zu den fundamentalen Anforderungen an ein modernes Steuer- bzw. Finanzierungssystem f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Haushalte gerade auch die Forderung nach Transparenz geh\u00f6rt. In jedem Fall w\u00fcrde die politische Diskussion \u00fcber die Nettopositionen durch eine EU-Steuer nicht entsch\u00e4rft. Eine Beendigung der Debatte um die Nettopositionen kann daher nur durch eine fundamentale Reorientierung der EU-Aufgaben und speziell durch eine (ausgabensparende) Reform der beiden Hauptausgabenbl\u00f6cke GAP und EU-Strukturpolitik erreicht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Polit\u00f6konomische Gefahren einer EU-Steuer<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aus polit\u00f6konomischer Sicht entpuppen sich die beiden angeblichen politischen Vorz\u00fcge einer EU-Steuer als leicht durchschaubarer Versuch, der EU-Ebene erh\u00f6hte Einnahmespielr\u00e4ume zu verschaffen. Die Neue Politische \u00d6konomie geht von dem Grundgedanken aus, dass nicht nur die privaten Marktteilnehmer, sondern auch die politischen und b\u00fcrokratischen Akteure prim\u00e4r eigennutzorientiert handeln, woraus sich ineffiziente Ergebnisse des staatlichen Handelns ergeben, n\u00e4mlich eine Tendenz zu einer zu gro\u00dfen Staatst\u00e4tigkeit und zu einer Vernachl\u00e4ssigung der Pr\u00e4ferenzen der B\u00fcrger. Die sog. Konstitutionelle Theorie der Besteuerung folgert daraus, dass in jeder Verfassung der Schutz der B\u00fcrger bzw. Steuerzahler gegen eine Ausbeutung durch die staatlichen Akteure im Vordergrund stehen sollte (\u201eKonstitutionelle Effizienz\u201c). Gerade diese Perspektive spricht daf\u00fcr, der EU kein eigenes Besteuerungsrecht zuzugestehen. Dieses liefe n\u00e4mlich auf eine wesentliche Lockerung der Budgetrestriktion f\u00fcr die verantwortlichen EU-Akteure \u2013 Kommission, Rat, Europ\u00e4isches Parlament \u2013 hinaus. Eine Substitution von BSP\/BNE-Eigenmitteln und MWSt-Eigenmitteln durch eine direkt beim Steuerzahler erhobene Belastung w\u00fcrde zudem bei den nationalen Regierungen die Anreize zu einer sparsamen EU-Haushaltsf\u00fchrung vermindern, da die bei einer Beitragsfinanzierung gegebene enge Verbindung zwischen EU-Ausgabenvolumen und nationalen Haushalten gekappt w\u00fcrde. Europ\u00e4ische Einsparungen w\u00fcrden dann nicht mehr wie bisher unmittelbar zu R\u00fcck\u00fcberweisungen an die nationalen Haushalte f\u00fchren. Damit w\u00fcrde die europ\u00e4ische Budgetdisziplin vermindert. Demgegen\u00fcber wirkt eine Finanzierung der Gemeinschaft durch Finanzzuweisungen der Ausbeutungsgefahr der B\u00fcrger durch einen EU-Leviathan und der M\u00f6glichkeit der Entstehung eines institutionalisierten \u201eSteuerkartells\u201c entgegen. Die wohlfahrts\u00f6konomisch begr\u00fcndete Skepsis gegen\u00fcber einer EU-Steuerhoheit wird damit durch die polit\u00f6konomischen Argumente zus\u00e4tzlich gest\u00fctzt. Das gilt nat\u00fcrlich desto mehr, je mehr der Gemeinschaft neue Aufgabenkompetenzen zuerkannt w\u00fcrden, die entsprechende zus\u00e4tzliche Ausgabenbedarfe nach sich ziehen w\u00fcrden. Insgesamt w\u00fcrde sich \u2013 trotz aller wohlklingenden Beteuerungen, dass die Einf\u00fchrung einer EU-Steuer \u201enat\u00fcrlich\u201c aufkommensneutral geschehen m\u00fcsse \u2013 die Belastung f\u00fcr den europ\u00e4ischen Steuerzahler voraussichtlich erh\u00f6hen (\u00e4hnlich Boss 2010).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im \u00dcbrigen w\u00e4re die Einf\u00fchrung aller ,Kandidaten\u2019 f\u00fcr eine EU-Steuer mit massiven Umverteilungswirkungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten verbunden. Berechnungen in einer Studie des Mannheimer Zentrums f\u00fcr Europ\u00e4ische Wirtschaftsforschung haben gezeigt, dass z.B. eine ,echte\u2019 EU-Mehrwertsteuer im Vergleich zum gegenw\u00e4rtigen EU-Finanzierungssystem Mehrbelastungen f\u00fcr Zypern von ca. 70 % und f\u00fcr Luxemburg von rd. 40 % verursachen w\u00fcrde (Heinemann u.a. 2008). Eine EU-Tabaksteuer w\u00fcrde Bulgarien mit mehr als dem Dreizehnfachen und Rum\u00e4nien mit dem Vierfachen des derzeitigen Finanzierungsanteils belasten. Eine EU-K\u00f6rperschaftssteuer liefe auf eine Erh\u00f6hung der Belastung z.B. f\u00fcr Irland, Polen, Tschechien und die Slowakei um rd. 40 % hinaus. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr andere vorgeschlagene EU-Steuern wie eine EU-Benzinsteuer, eine EU-Steuer auf CO2-Emissionen, eine EU-Steuer auf Devisentransaktionen oder eine EU-Einkommensteuer. Geht man davon aus, dass die jeweils betroffenen L\u00e4nder sich \u00fcber derartige Mehrbelastungen sehr wohl im Klaren sein werden, so d\u00fcrften s\u00e4mtliche diskutierten Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine eigene EU-Steuer auf massive politische Widerst\u00e4nde seitens der betreffenden Mitgliedstaaten sto\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Fazit: Schutz des EU-Steuerb\u00fcrgers durch strenge Finanzierungsgrenzen f\u00fcr die EU!<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das derzeit geltende System der Beitragsfinanzierung scheint somit nicht nur kurzfristig, sondern durchaus auch auf mittlere Sicht angemessen und sollte in einer reformierten EU-Finanzverfassung ausdr\u00fccklich verankert werden. Allerdings sind hinsichtlich der Zusammensetzung und Bemessungsgrundlage(n) der nationalen Finanzbeitr\u00e4ge durchaus \u00c4nderungen sinnvoll. So w\u00e4re es zweckm\u00e4\u00dfig, die beiden (neben den Zolleinnahmen) existierenden Beitragskomponenten \u201eMehrwertsteuer-Eigenmittel\u201c und \u201eBSP-Eigenmittel\u201c zusammenzufassen und im Grundsatz an den BSP-Anteilen zu orientieren. Demgegen\u00fcber hat der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium eine reine Erhebung der Beitr\u00e4ge nach dem BSP-Anteil abgelehnt und vorgeschlagen, zus\u00e4tzlich die Entscheidungsmacht (d.h. die Stimmengewichte) im Ministerrat zu ber\u00fccksichtigen. Dies w\u00fcrde sich sicherlich bremsend auf die W\u00fcnsche einiger Mitgliedstaaten nach verst\u00e4rkter Umverteilung auswirken. Konkret empfiehlt der Beirat einen kombinierten Tarif, bei dem die gesamten Beitragsleistungen zu 80 Prozent durch die Anteile am BSP der Gemeinschaft und zu 20 Prozent durch die Stimmenanteile im Rat bestimmt w\u00fcrden. Au\u00dferdem sollte nach Meinung des Beirats durchg\u00e4ngig eine Selbstbeteiligung der Empf\u00e4ngerl\u00e4nder von EU-Transfers (\u201eKofinanzierung\u201c) eingef\u00fchrt werden, d.h. vor allem auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik.<\/p>\n<p>Auch sollte jedem Versuch, die Obergrenze f\u00fcr die \u201eeigenen Einnahmen\u201c \u2013 d.h. zugleich f\u00fcr das Gesamtvolumen des EU-Budgets \u2013 aufzuweichen, energischer Widerstand entgegen gesetzt werden. Das gilt insbesondere angesichts der 2004 erfolgten Osterweiterung, die die finanziellen Probleme der Union massiv versch\u00e4rfen wird. Zwar sind Berechnungen verschiedener Reformszenarien letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die volle Einbeziehung der mittel- und osteurop\u00e4ischen Beitrittsl\u00e4nder in das derzeitige EU-Transfersystem auch im Rahmen der geltenden Eigenmittel-Obergrenze finanzierbar sei. Auch hat die Europ\u00e4ische Kommission im Juni 2004 stets betont, dass sie keine \u00c4nderung der Obergrenze vorschlage, jedoch gleichzeitig hervorgehoben, dass es ihrer Ansicht nach notwendig sei, eine betr\u00e4chtliche \u201eSteigerung der unterhalb dieser Obergrenze genutzten Ressourcen\u201c (Europ\u00e4ische Kommission 2004b) vorzunehmen. Auf l\u00e4ngere Sicht besteht wohl eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sowohl die Europ\u00e4ische Kommission als auch das Europ\u00e4ische Parlament auf eine Anhebung der Eigenmittel-Obergrenze dr\u00e4ngen werden, um die durch die Erweiterung verursachten Konflikte \u00fcber zus\u00e4tzliche Ausgaben l\u00f6sen \u2013 bzw. finanzieren \u2013 zu k\u00f6nnen. Das derzeitige EU-Finanzierungssystem durch Finanzzuweisungen erscheint auch aus dieser Perspektive keineswegs als ein Anachronimus, sondern vielmehr als eine \u00fcberaus hilfreiche Barriere gegen die allf\u00e4llige Gefahr einer Ausbeutung des europ\u00e4ischen Steuerzahlers durch die politischen Akteure.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat sich zwar bislang immer gegen eine EU-Steuer ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass die Hauptaufgabe in einer Umschichtung bei den EU-Ausgaben liegen m\u00fcsse. Was diese Beteuerungen allerdings in der europapolitischen Realit\u00e4t wert sind, wird sich bei den sp\u00e4testens 2012 anstehenden Verhandlungen \u00fcber den neuen Finanzrahmen der EU f\u00fcr den Zeitraum 2014 bis 2020 zeigen. Stellt man die im Jahr 2010 deklarierten europapolitischen Ziele der Bundesregierung den tats\u00e4chlichen erzielten Ergebnissen bei zentralen EU-Finanz- und Wirtschaftsfragen gegen\u00fcber, so kann man nur mehr als skeptisch sein. So hat sich die Bundesregierung zun\u00e4chst heftig gegen eine dauerhafte Verl\u00e4ngerung des \u201eRettungsschirms\u201c f\u00fcr in Krisen geratenen EU-Haushaltss\u00fcnder ausgesprochen; im Ergebnis hat sie einem solchen Dauermechanismus dann freilich doch zugestimmt &#8211; ohne dass seine genaue Konstruktion auch nur andiskutiert worden w\u00e4re. Noch negativer f\u00e4llt das Urteil in Bezug auf die von Deutschland stets als unabdingbar geforderte Versch\u00e4rfung der Sanktionsmechanismen im Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt aus (Automatisierung der Sanktionen, Umkehrung des Abstimmungsverhaltens, m\u00f6glicher Entzug der Stimmrechte von ,S\u00fcnderl\u00e4ndern\u201c\u02dc im Ministerrat); auch hier ist die Bundesregierung im Ergebnis durchweg gescheitert und hat ihre urspr\u00fcnglichen Forderungen zur\u00fcckziehen m\u00fcssen. Schlie\u00dflich ist von den einstigen Warnungen vor den Gefahren einer \u201eEurop\u00e4ischen Wirtschaftsregierung\u201c f\u00fcr die deutsche Politik keine Rede mehr; stattdessen hat die Bundeskanzlerin hier ebenfalls eine totale Kehrtwendung vollzogen, ja sie scheint sich in ihren Reden f\u00fcr das neue Instrument einer zentralisierten Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene immer mehr zu begeistern. Nimmt man all dies zusammen, so kann man sich eines Eindrucks nicht erwehren, den Hans Barbier in der FAZ k\u00fcrzlich treffend als neues ,Motto\u201c\u02dc der deutschen Politik in Fragen der W\u00e4hrungsunion wie folgt charakterisiert hat: \u201eEs gilt das gebrochene Wort\u201c. Sollte sich das Verhalten der Bundesregierung bei den Diskussionen um eine eigene EU-Steuer fortsetzen, so w\u00e4re das der endg\u00fcltige Dammbruch in Richtung auf eine kaum mehr zu kontrollierende Transferunion in der EU, f\u00fcr die die deutschen Steuerzahler ma\u00dfgeblich die Zeche zu bezahlen h\u00e4tten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Zus\u00e4tzlich: Neue Forderungen nach eigenen EU-Anleihen<\/strong><\/p>\n<p>In dieses wenig erfreuliche Bild f\u00fcgt sich schlie\u00dflich auch die von verschiedenen prominenten EU-Politikern (J.-C. Juncker, H. de Rompuy u.a.) erhobene Forderung nach einer gemeinschaftlichen Verschuldung der EU, wobei zwei Argumente vorgebracht werden. Zum Einen sollen mit solchen EU-Anleihen (in Zusammenarbeit mit der Europ\u00e4ischen Investitionsbank) gro\u00dfe Infrastrukturprojekte \u2013 z.B.\u00c2\u00a0 f\u00fcr den Ausbau transeurop\u00e4ischer Energienetze oder f\u00fcr Forschungsvorhaben \u2013 finanziert werden; das w\u00fcrde aber dem Verschuldungsverbot f\u00fcr den EU-Haushalt wiedersprechen. Zum Zweiten sollen gemeinschaftliche Anleihen der EU-L\u00e4nder zum Zwecke der ,Rettung\u201c\u02dc von Krisenl\u00e4ndern in der W\u00e4hrungsunion eingesetzt werden, weil dadurch niedrigere Zinsen erzielbar w\u00e4ren als bei nationalen Anleihen solcher Probleml\u00e4nder. Auch die letzteren Forderungen sind nicht v\u00f6llig neu, doch w\u00fcrde ihre Realisierung dem No-Bail-Out-Verbot des Maastrichter Vertrages eindeutig widersprechen, und zwar noch klarer, als es bereits die Vereinbarungen \u00fcber den ,Rettungsschirm\u201c\u02dc zur Krisenbew\u00e4ltigung getan haben. Resignierend k\u00f6nnte man zwar beklagen, dass diese Klausel im Jahr 2010 bereits faktisch \u00fcber Bord geworfen worden ist und deshalb auch einer erweiterten EU-Verschuldung keine Steine mehr in den Weg gelegt werden sollten. Au\u00dferdem seien mit einer Anleihe der Europ\u00e4ischen Kommission von Anfang Januar 2011 sowie der ersten Anleihe des Euro-Rettungsfonds EFSF in der letzten Woche de facto schon die T\u00fcren zur gemeinsamen Verschuldung der EU weit aufgesto\u00dfen worden, da f\u00fcr die R\u00fcck- und Zinszahlung dieser \u2013 zur Finanzierung der Irland-Hilfe dienenden \u2013 Anleihen alle EU-L\u00e4nder (im Fall der Kommissions-Anleihe) bzw. alle Euro-Mitglieder (im Fall des EFSF-Anleihe) gemeinsam haften; die letztere in H\u00f6he von 5 Mrd. Euro ist bemerkenswerterweise zu einem Zinssatz am Markt untergebracht worden, der deutlich \u00fcber demjenigen f\u00fcr deutsche Bundesanleihen lag.<\/p>\n<p>Aus \u00f6konomischer Sicht kann vor einer solchen def\u00e4tistischen Haltung aber nur gewarnt werden. Wendet man den oben f\u00fcr die Zuweisung von Besteuerungskompetenzen skizzierten Katalog wohlfahrts\u00f6konomischer Kriterien auf die Frage einer EU-Verschuldung an, so lassen sich keine \u00fcberzeugenden Argumente f\u00fcr eine erweiterte Verschuldungskompetenz der Union ableiten (Caesar 1992). Dar\u00fcber hinaus muss gerade im Hinblick auf eine m\u00f6gliche EU-Verschuldung an schwerwiegende Einwendungen polit\u00f6konomischer Art erinnert werden (Lockerung der kurzfristigen Budgetrestriktion des Staates, \u201edeficit bias\u201c der Finanzpolitik). Diese grunds\u00e4tzlichen Bedenken gegen die Staatsverschuldung als Finanzierungsinstrument gelten im Fall der Union noch verst\u00e4rkt. So fehlt aufgrund der speziellen Willensbildungsprozesse bei EU-Entscheidungen \u2013 insbesondere in Haushaltsfragen \u2013 ein wirksamer Sanktionsmechanismus, der die verantwortlichen politischen Akteure auf der EU-Ebene zwingen k\u00f6nnte, die abweichenden Pr\u00e4ferenzen der B\u00fcrger im Hinblick auf eine st\u00e4rkere (EU-)Verschuldung hinreichend zu ber\u00fccksichtigen. Dar\u00fcber hinaus w\u00fcrde die mit einem EU-Verschuldungsrecht verbundene Vergemeinschaftung bzw. ,Sozialisierung\u201c\u02dc der Schulden unsicherer Euro-L\u00e4nder perverse Anreize ausl\u00f6sen. Wenn n\u00e4mlich unsolide L\u00e4nder sich darauf verlassen k\u00f6nnten, dass die Folgen einer extensiven nationalen Verschuldungspolitik von allen EU- (oder Euro-)L\u00e4ndern gemeinsam getragen werden m\u00fcssten, entfiele jeglicher Anreiz, ihre Defizite in Grenzen zu halten. Gerade aus polit\u00f6konomischer Sicht sollte daher nicht nur den Forderungen nach einer EU-Steuer, sondern genauso den wieder aufgeflammten Ideen zur Einf\u00fchrung eines eigenen Verschuldungsrechts der Union mit gr\u00f6\u00dfter Skepsis begegnet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Literatur<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Becker, P. (2005): Der EU-Finanzrahmen 2007-2013, Auf dem Weg zu einer europ\u00e4ischen Finanzverfassung oder Fortsetzung der nationalen Nettosaldenpolitik?, Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP-Studie S 36, Berlin.<br \/>\nBiehl, D. (1991): Die EG-Finanzverfassung: Struktur, M\u00e4ngel und Reformm\u00f6glichkeiten, in: Wildenmann, R. (Hrsg.), Staatswerdung Europas?, Baden-Baden, S. 355-391.<br \/>\nBoss, A. (2010): Brauchen wir eine Europa-Steuer?, <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=2089\">hier<\/a><br \/>\nCaesar, R. (1992): Kreditoperationen im Finanzsystem der EG, in: Hansmeyer, K.H. (Hrsg.), Ausgew\u00e4hlte Probleme der EG-Finanzen, Berlin, S. 115-182.<br \/>\nCaesar, R. (2004): Leitlinien f\u00fcr eine europ\u00e4ische Finanzverfassung, in: W. Sch\u00e4fer (Hrsg.), Zukunftsprobleme der europ\u00e4ischen Wirtschaftsverfassung, Schriften des Vereins f\u00fcr Socialpolitik, N.F. Bd. 300, Berlin, S. 149-179.<br \/>\nEurop\u00e4ische Kommission (2004a): Bericht der Kommission \u00fcber das Funktionieren des Eigenmittelsystems, Br\u00fcssel, 06.09.2004, KOM (2004) 505 endg.\/2, Bd. 1.<br \/>\nEurop\u00e4ische Kommission (2004b): Finanzielle Vorausschau 2007-2013. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europ\u00e4ische Parlament, Br\u00fcssel, 14.07.2004, KOM (2004) 487 endg.<br \/>\nEurop\u00e4ische Kommission (2007): Den Haushalt reformieren, Europa ver\u00e4ndern. Konsultationspapier im Hinblick auf die \u00dcberpr\u00fcfung des EU-Haushalts (2008\/2009), SEK(2007) 1188 endg\u00fcltig, Br\u00fcssel, 12.09.2007.<br \/>\nGoulard, S.\/Nava, M. (2002). A More Democratic System for Financing the EU Budget, mimeo.<br \/>\nHeinemann, F.\/Mohl, Ph.\/Osterloh, S. (2008): Reform Options fort he EU Own Ressouces System, ZEW Economic Studies, Vol. 40, Heidelberg.<br \/>\nSchreyer, M. (2001): The Own Ressources System Needs Rethinking, in: Intereconomics, 36. Jg., S. 223-225.<br \/>\nSpahn, P.B. (1993): The Community Budget for an Economic and Monetary Union, Houndsmill u.a.<br \/>\nWieland, J. (2002): Erweitern und Teilen \u2013 Die k\u00fcnftige Finanzordnung der Europ\u00e4ischen Union, in: Zeitschrift f\u00fcr Rechtspolitik, Bd. 35, S. 503-508.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn es darum geht, Kandidaten f\u00fcr eine eigene Steuer der EU zu erfinden, ist die Europ\u00e4ische Kommission in j\u00fcngster Zeit zur H\u00f6chstform aufgelaufen. Nachdem sie &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=5253\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eEine eigene Steuer f\u00fcr die EU? 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