{"id":712,"date":"2009-04-02T07:30:55","date_gmt":"2009-04-02T06:30:55","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=712"},"modified":"2009-04-02T07:30:55","modified_gmt":"2009-04-02T06:30:55","slug":"von-konkursen-enteignungen-und-ordnungspolitischen-konstruktionsmaengeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=712","title":{"rendered":"Von Konkursen, Enteignungen und ordnungspolitischen Konstruktionsm\u00e4ngeln"},"content":{"rendered":"<p>Die Hypo Real Estate Bank (HRE) w\u00e4re l\u00e4ngst pleite, wenn es mit rechten Dingen zuginge. Geht es aber nicht. So wurden ihre Aktien am 26. M\u00e4rz 2009 zu einem Preis von immerhin 1,16 \u20ac an der B\u00f6rse gehandelt. Bei gut 211 Mio. Aktien summiert sich das f\u00fcr die gesamte Bank auf immerhin 245 Mio. \u20ac. Das war der Marktwert eines Unternehmens, welches nur durch staatliche Zusch\u00fcsse von bisher 90 Mrd. \u20ac vor dem Zusammenbruch bewahrt werden konnte \u2013 Ende offen. Aber wie ist es m\u00f6glich, dass ein solches Unternehmen \u00fcberhaupt noch mit einem positiven Marktwert gehandelt wird? Die Antwort ergibt sich unmittelbar, wenn man sich den Staat wegdenkt. H\u00e4tte dieser n\u00e4mlich kein Geld eingeschossen und h\u00e4tte er dar\u00fcber hinaus nicht ein unbedingtes Rettungsversprechen f\u00fcr die HRE abgegeben, dann w\u00e4ren die Aktien der HRE heute wertlos. Nun ist es weitgehend unbestritten, dass es zur Rettung der HRE keine Alternative gab. Denn ein Zahlungsausfall der Bank w\u00fcrde seine Gl\u00e4ubiger mit in den Abgrund rei\u00dfen, mit unabsehbaren Folgen f\u00fcr die Volkswirtschaft. Dabei ist die HRE nur das augenblicklich prominenteste Beispiel f\u00fcr Banken, die ohne staatliche Hilfe nicht \u00fcberlebensf\u00e4hig sind.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Aber folgt aus dem Zwang zur Rettung der Banken durch den Staat, dass dieser auch die Aktion\u00e4re und vielleicht auch das gl\u00fccklose Management von Unternehmen subventionieren muss, welche nach g\u00e4ngigen Ma\u00dfst\u00e4ben l\u00e4ngst pleite w\u00e4ren? Diese Frage mag zu populistisch klingen, als dass man sie stellen m\u00f6chte. Aber daraus folgt leider nicht, dass sie unbedeutend ist. Und deshalb wird man sie stellen m\u00fcssen. Aus \u00f6konomischer Perspektive steht auch nicht der Aspekt im Vordergrund, ob es gerecht ist, wenn Kapitalgeber und Manager eines erfolglosen Unternehmens subventioniert werden. Auch dar\u00fcber k\u00f6nnte man sinnvoll streiten, ohne gleich abzugleiten auf das Niveau von Plasberg, Will und wie sie alle hei\u00dfen. Dennoch soll das hier nicht der Punkt sein. Vielmehr geht es um den Einfluss solcher Subventionen auf das Verhalten der Beteiligten, und zwar so: \u00dcbernimmt der Staat das Risiko des unternehmerischen Gesch\u00e4ftes, dann l\u00f6st das den Anreiz aus, zu viele Risiken einzugehen. Es geh\u00f6rt zu den zentralen Funktionen von Unternehmen und ihren Kapitalgebern, Risiken zu \u00fcbernehmen. Teilweise kann man Risiken durch das Gesetz der gro\u00dfen Zahl vernichten, und das machen vor allem Versicherungen. Aber es verbleiben auch Risiken, die sich nicht vernichten lassen und die jemand schultern muss. Unternehmer und Anleger \u00fcbernehmen solche Risiken, und zum Ausgleich daf\u00fcr werden sie f\u00fcr ihre Leistungen in der Regel besser bezahlt als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer. Anders gewendet bekommen sie eine Risikopr\u00e4mie daf\u00fcr, dass sie im Falle des Falles einen Teil ihrer Rendite, ihres Arbeitseinkommens oder sogar ihres Verm\u00f6gens verlieren \u2013 und das nicht nur bei offenkundigen Fehlentscheidungen, sondern auch schlicht durch Pech. Das ist wie bei einem Bundesliga-Fu\u00dfballer, der durch Verletzung dauerhaft ausf\u00e4llt, oder einem ber\u00fchmten S\u00e4nger, dem pl\u00f6tzlich die Stimme versagt. Sie alle verdienen oft sehr viel mehr als ein normaler Arbeitnehmer, aber im Gegenzug m\u00fcssen sie auch ein gr\u00f6\u00dferes Risiko in Kauf nehmen.<\/p>\n<p>Wei\u00df man aber, dass der Staat am Ende doch die Verluste \u00fcbernimmt, dann funktioniert das alles nicht mehr. Denn dann k\u00f6nnen alle Beteiligten voll auf Risiko spielen, die Manager, die Anleger und auch die Fu\u00dfballer und S\u00e4nger. Ja, es ist dann sogar ihre beste Strategie, das h\u00f6chste Risiko einzugehen. Denn hohes Risiko ist in der Regel auch mit hohen Gewinnen verbunden. Bei Unternehmen, die unter Wettbewerb stehen, bedeutet das Vertrauen in die \u00dcbernahme von Verlusten durch den Staat sogar: Wer die Strategie des h\u00f6chsten Risikos nicht verfolgt, wird im Wettbewerb schlechter dastehen als die anderen. Denn die risikofreudige Konkurrenz wird die attraktiveren Konditionen f\u00fcr Kapitalgeber und Kunden bieten k\u00f6nnen, wird sie alle abwerben und das risikoscheue Unternehmen am Ende leer ausgehen lassen. Es kann unter solchen Bedingungen sogar passieren, dass gerade jene Unternehmen pleite gehen, welche in guter kaufm\u00e4nnischer Tradition das unternehmerische Risiko seri\u00f6s einkalkulieren. Das w\u00e4re dann die krasseste Form der Bestrafung gew\u00fcnschten Verhaltens. Weil dies nicht sein darf, geh\u00f6rt die privatrechtliche Haftung f\u00fcr unternehmerische Risiken zu den zentralen Bausteinen des marktwirtschaftlichen Steuerungsmechanismus. Nimmt man diesen Baustein heraus, dann stimmt sogleich das ganze Gef\u00fcge nicht mehr.<\/p>\n<p>Aber ausgerechnet in der Finanzbranche, da wo der Steuerungsmechanismus der Risiko\u00fcbernahme durch Haftung geradezu im Zentrum des Geschehens steht, ausgerechnet da nun sieht sich der Staat gezwungen, den Unternehmen das Risiko abzunehmen. Denn Banken sind systemisch miteinander verflochten, und daher kann man das Insolvenzrecht nicht in der Weise anwenden, wie es gerade in dieser Branche von entscheidender Bedeutung w\u00e4re. Das war auch schon vor der Krise bekannt und konnte in jedem Lehrbuch \u00fcber das Bankwesen nachgelesen werden. Aber wir alle haben uns gleich in zweifacher Weise an der Tragweite des Problems vorbeigeschummelt: Erstens haben wir darin nur so etwas wie einen Sch\u00f6nheitsfehler im Umfeld der Banken und Kapitalm\u00e4rkte gesehen, w\u00e4hrend es sich in Wahrheit um einen kapitalen ordnungspolitischen Konstruktionsmangel handelt; und zweitens haben wir geglaubt, das ganze mit Hilfe von Regulierungen in den Griff zu bekommen.<\/p>\n<p>Ersteres ist heute unbestritten. Da sich aber niemand imstande sieht, den ordnungspolitischen Konstruktionsmangel zu beheben, st\u00fcrzen sich alle auf den zweiten Aspekt, die Regulierung, und zwar so: Wenn der Konstruktionsmangel nicht wegzubekommen ist und wenn die bestehenden Regulierungen nicht ausgereicht haben, dann muss eben mehr Regulierung her. Leider ist dieser Schluss zu simpel, um hilfreich zu sein. Neulich wunderte sich ein Bankenrechtler in einem Gru\u00dfwort an eine Gruppe von \u00d6konomen \u00fcber seine Erfahrung, dass Banken angesichts einer versch\u00e4rften Regulierung nicht alles daran setzten, den Geist dieser versch\u00e4rften Regulierungen umzusetzen, sondern ihre Mitarbeiter im Gegenteil damit beauftragten, Wege zu ihrer legalen Umgehung zu finden. Anders als der Bankenrechtler wunderten sich die anwesenden \u00d6konomen nicht. Denn zum Bestand der \u00f6konomischen Theorie geh\u00f6rt es heute, dass Regulierungen anreizkompatibel sein m\u00fcssen. Das bedeutet schlicht, dass es im Interesse der Regulierten sein muss, sich im Sinne der Regulierungen zu verhalten. Wenn aber jene \u00f6konomisch bestraft werden, welche sich im Sinne der Regulierungen verhalten, w\u00e4hrend jene belohnt werden, die findig genug sind, um die Regulierungen zu umgehen, dann sind diese Regulierungen nicht anreizkompatibel. Das genau ist der Fall, wenn der Staat den Banken das Risiko ihres Gesch\u00e4fts abnimmt. Denn dann ist es nicht mehr in deren Interesse, Regulierungen zur Begrenzung des Risikos im Bankgesch\u00e4ft ihrem Geiste nach umzusetzen. Vielmehr liegt es in deren Interesse, diese Regulierungen zu umgehen.<\/p>\n<p>Damit gelangen wir unmittelbar zu der Gretchenfrage: Wie kann der Staat den Kollaps systemrelevanter Banken verhindern, ohne den Managern und Aktion\u00e4ren dieser Banken ihr ganz pers\u00f6nliches Risiko abzunehmen? Abstrakt formuliert lautet die Antwort so: Er muss die Rettung der Bank von der Rettung der Position der Bankvorst\u00e4nde und Bankaktion\u00e4re abtrennen. Wie aber soll das gehen? Gehen wir der Reihe nach vor. Ausgangspunkt sei eine systemisch relevante Bank, welche in eine ausweglose Situation geraten ist \u2013 eine Situation, in der nur staatliche Subventionen den Zusammenbruch der Bank verhindern k\u00f6nnen. G\u00e4be es den ordnungspolitischen Konstruktionsmangel nicht, so w\u00fcrde die Bank in Konkurs gehen. F\u00fcr die Aktion\u00e4re bedeutete dies, dass alle Aktien ihren Wert verl\u00f6ren. Ihr Marktwert an der B\u00f6rse fiele im Zweifel auf null. F\u00fcr die Vorst\u00e4nde bedeutete es, dass ihre Vertr\u00e4ge mit der Bank gegenstandslos w\u00fcrden. Das Insolvenzrecht r\u00e4umt zwar den Anspr\u00fcchen der Arbeitnehmer relativ hohe Schutzrechte ein. Das gilt aber nicht oder nur sehr bedingt f\u00fcr Vorst\u00e4nde. Daher w\u00e4ren deren Anspr\u00fcche mit dem Konkurs ihrer Bank in \u00e4hnlicher Weise dahin wie jene der Aktion\u00e4re. So w\u00e4re es im gew\u00f6hnlichen Konkursfall.<\/p>\n<p>Nun kann der Staat die Bank aber nicht in Konkurs schicken. Darin liegt der Konstruktionsfehler begr\u00fcndet, den es zu heilen gilt. Und das k\u00f6nnte so gehen: Sobald klar ist, dass die Bank ohne staatliche Hilfe zahlungsunf\u00e4hig werden wird und keine privatwirtschaftliche Rettung mehr m\u00f6glich ist, werden ihre Aktiva auf einen Sonderfonds \u00fcbertragen und die Bank wird neu gegr\u00fcndet. Juristisch geht die alte Bank damit unter, und es entfallen s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche des Vorstandes sowie der Aktion\u00e4re an die Bank. Zugleich \u00fcbernimmt der staatliche Fonds alle \u00fcbrigen Verbindlichkeiten der Bank mit dem Ziel, eine systemische Kettenreaktion zu verhindern. Im Zuge der Neugr\u00fcndung wird die Bank wieder mit einem Vorstand versehen. Dieser kann durchaus auch der alte sein, es h\u00e4ngt davon ab, welche Rolle dieser im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch gespielt hat. Denn es gibt zwei Reinformen von Gr\u00fcnden f\u00fcr eine Firmenpleite: Unf\u00e4higkeit oder Pech. War es im konkreten Falle Pech, so gibt es keinen Grund, den alten Vorstand nicht wieder zu berufen. Spielten aber gravierende Managementfehler eine Rolle, so liegt es nahe, andere Manager mit dem Job zu betrauen. Der springende Punkt ist aber: In jedem Falle w\u00fcrde der alte Vorstand ebenso wie die Aktion\u00e4re zun\u00e4chst alle Anspr\u00fcche aus seinen urspr\u00fcnglichen Vertr\u00e4gen mit der untergegangenen Bank verlieren. Genau so w\u00fcrde es im Ergebnis bei einem Konkurs auch kommen, und  zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Ursache der Pleite in Managementfehlern oder einfach in ungl\u00fccklichen Umst\u00e4nden zu suchen ist.<\/p>\n<p>Zugegeben: Das Ganze klingt nach Enteignung, sogar nach Verfassungsbruch, und Juristen m\u00f6gen das sogar so finden. Aber \u00f6konomisch betrachtet ist das glatte Gegenteil der Fall. Denn wenn man es so macht, dann sehen sich Management und Aktion\u00e4re wieder pr\u00e4zise demselben Risiko ausgesetzt wie dem eines Unternehmens, welches im Falle seines Scheiterns regul\u00e4r in ein Konkursverfahren geschickt wird. Kommt es zur Insolvenz, so werden die Aktien im einen wie im anderen Falle wertlos und die vertraglichen Anspr\u00fcche des Managements an die Bank werden gegenstandslos. W\u00e4re man im Falle der HRE so verfahren, so h\u00e4tten deren Aktien heute einen Marktwert von null, wie im Falle der Insolvenz. Und dann m\u00fcsste man auch nicht mit dem Hauptaktion\u00e4r \u00fcber die \u00dcbernahmemodi verhandeln. Das w\u00e4re auch richtig so, denn auch unter den Bedingungen eines normalen Konkursverfahrens h\u00e4tte es f\u00fcr ihn nichts zu verhandeln gegeben. So gesehen war es gerade ordnungspolitisch gesehen unbegr\u00fcndet, dass die FDP im Zusammenhang mit der m\u00f6glichen Enteignung der HRE-Aktion\u00e4re sozialistische Umtriebe gewittert hat. Denn zumindest \u00f6konomisch betrachtet kann man nichts enteignen, wo nichts ist (zugegeben: Juristisch mag man das anders sehen). Mehr noch: Es d\u00fcrfte schwer fallen, sich unter Berufung auf ordnungspolitische Prinzipien f\u00fcr den Wertbestandsschutz von Aktien eines Unternehmens stark zu machen, welches nur mit vielen Milliarden an Steuermitteln vor dem Zusammenbruch bewahrt wurde. Zieht man hingegen die hier vorgeschlagenen Konsequenzen, so w\u00fcrde die \u00f6konomische Wertlosigkeit der betreffenden Bankaktien unmittelbar an der B\u00f6rse sichtbar. Damit w\u00e4re \u00fcbrigens mit einem Schlag auch den politischen Bauernf\u00e4ngern der Wind aus den Segeln genommen. Denn es g\u00e4be keine Gro\u00dfaktion\u00e4re mehr, die auf Kosten der Steuerzahler den Wert ihrer Aktien zu retten versuchen. Auch g\u00e4be es keine Bonuszahlungen, Gehaltsforderungen oder sonstige Anspr\u00fcche von Managern mehr, \u00fcber die man sich in den \u00fcblichen Talkshows ereifern k\u00f6nnte. Lediglich die Kettenreaktion w\u00e4re abgewendet, welche mit einem \u00fcblichen Konkursverfahren losgetreten worden w\u00e4re.<\/p>\n<p>Das Wichtigste aber w\u00e4re dies: Weil k\u00fcnftig jeder Aktion\u00e4r und jedes Vorstandsmitglied einer Bank immer mit genau jenen Konsequenzen zu rechnen h\u00e4tte wie sie f\u00fcr andere Unternehmen im Falle der Insolvenz auch gelten, werden sie in normalen Zeiten das Risiko ihres Gesch\u00e4fts wieder mit einkalkulieren; und zwar ganz von allein, aus wohl verstandenem Eigeninteresse. Das Haftungsprinzip w\u00e4re wieder installiert und der ordnungspolitische Konstruktionsmangel der jetzigen Struktur w\u00e4re \u00fcberwunden.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Hypo Real Estate Bank (HRE) w\u00e4re l\u00e4ngst pleite, wenn es mit rechten Dingen zuginge. Geht es aber nicht. 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