{"id":7770,"date":"2011-12-08T12:00:55","date_gmt":"2011-12-08T11:00:55","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=7770"},"modified":"2011-12-08T09:34:36","modified_gmt":"2011-12-08T08:34:36","slug":"der-schuldentilgungspakt-des-svr-euro-bonds-3-0","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=7770","title":{"rendered":"Der Schuldentilgungspakt des SVR \u2013 Euro-Bonds 3.0"},"content":{"rendered":"<p>Zu einer immer sch\u00e4rferen politischen Debatte um Euro-Bonds hat der Sachverst\u00e4ndigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) in seinem j\u00fcngsten Jahresgutachten<a name=\"fnAt\" href=\"#fnAf\"><\/a><sup>[1]<\/sup> eine weitere Variante beigesteuert. Er schl\u00e4gt einen Schuldentilgungspakt vor, in dessen Mittelpunkt ein Tilgungsfonds steht. In diesen Tilgungsfonds soll derjenige Teil der Staatsverschuldung ausgelagert werden, der den im Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt gesetzten Grenzwert von 60 Prozent (bezogen auf das nominale BIP) \u00fcberschreitet. Ausgenommen sind dabei Griechenland, Irland und Portugal, da sie bereits Anpassungsprogramme durchf\u00fchren. Der Pakt zielt also nicht auf die L\u00f6sung der akuten Staatsschuldenprobleme sondern vielmehr auf eine Vermeidung von Ansteckungseffekten \u00fcber steigende Refinanzierungskosten \u2013 ausgel\u00f6st durch mangelndes Vertrauen in die Konsolidierungsf\u00e4higkeit und -willigkeit der betroffenen L\u00e4nder.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die H\u00f6chstgrenze der ausgelagerten Betr\u00e4ge wird in H\u00f6he des Betrages festgelegt, der die 60-Prozent-Grenze zum Ausgangszeitpunkt \u00fcbersteigt, und kann nicht angehoben werden, um die notwendige Disziplin zu gew\u00e4hrleisten. Auf diese Weise entst\u00fcnde ein Fonds, dessen Zusammensetzung Abbildung 1 veranschaulicht und der in den n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahren ein Volumen von etwa 2,3 Bio. Euro annehmen w\u00fcrde. In Anspruch genommen werden k\u00f6nnen die (individuellen) \u201eFinanzierungsrahmen\u201c f\u00fcr die Refinanzierung von f\u00e4lligen Schulden w\u00e4hrend einer Roll-in-Phase von f\u00fcnf Jahren. Der Fonds selbst wiederum refinanziert sich \u00fcber die gemeinsame Ausgabe von Euro-Anleihen. Im Gegenzug werden l\u00e4nderspezifische Konsolidierungspfade \u00fcber einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren festgelegt, innerhalb derer die in den Fonds ausgelagerten Schulden eigenverantwortlich getilgt werden sollen. Vorrangig haftet somit das auslagernde Land, nachrangig allerdings der gesamte Fonds. Diese gemeinsame Haftung bildet die Gemeinsamkeit mit den viel diskutierten Euro-Bonds.<\/p>\n<p>Den gewichtigen Unterschied zu den Euro-Bonds sieht der SVR hingegen darin, dass sich der Fonds \u00fcber restriktive Auflagen und Rahmenbedingungen sowie daran gekn\u00fcpfte feste Tilgungsverpflichtungen l\u00e4ngerfristig selbst \u00fcberfl\u00fcssig macht. Eine Vorstellung, an die jedoch nicht einmal der SVR selbst zu glauben scheint [TZ 192]<a name=\"fnBt\" href=\"#fnBf\"><\/a><sup>[2]<\/sup>. W\u00e4hrend in der einfachsten Variante der Euro-Bonds eine (dauerhafte) gemeinsame Finanzierung von Staatsschulden zu erhofften niedrigen Zinsen erhebliche Fehlanreize bez\u00fcglich der Neuverschuldung f\u00fcr die beteiligten L\u00e4nder ausl\u00f6st, soll der Vorschlag des SVR \u201enur\u201c zu einer (vor\u00fcbergehenden) Finanzierungserleichterung bei gleichzeitiger Konsolidierung f\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/schultil.png\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" title=\"Schuldentilgung\" src=\"\/wordpress\/bilder\/schultil.png\" alt=\"Schuldentilgung\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Um die Tilgungspl\u00e4ne einzuhalten, bedarf es aus der Sicht des SVR einer strikteren fiskalischen Disziplin, die auf f\u00fcnf S\u00e4ulen basieren soll:<\/p>\n<ol>\n<li>Nationale Schuldenbremse: Diese soll die Glaubw\u00fcrdigkeit der langfristigen Konsolidierungsverpflichtungen gew\u00e4hrleisten. Sie kann sich an den Zielen des reformierten Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakts orientieren und ihre Einhaltung soll durch eine unabh\u00e4ngige europ\u00e4ische Instanz wie etwa den Europ\u00e4ischen Rechnungshof \u00fcberwacht werden.<\/li>\n<li>Gemeinschaftliche Haftung kann gestoppt werden: Wenn die Konsolidierungs- und Wachstumsstrategie nicht eingehalten wird, kann die Roll-in-Phase abgebrochen werden und der Tilgungsfonds st\u00fcnde dem Mitgliedsland nicht l\u00e4nger zur Finanzierung zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>Einf\u00fchrung einer Tilgungs-Sondersteuer: Zur Sicherstellung der Tilgungs- (und Zins-)Zahlungen muss ein Aufschlag auf eine nationale Steuer \u2013 zum Beispiel die Mehrwertsteuer \u2013 erhoben werden, deren Einnahmen direkt dem Tilgungsfonds zuflie\u00dfen.<\/li>\n<li>Hinterlegung von Sicherheiten: Das Haftungsrisiko f\u00fcr die Fondsmitglieder soll durch die Verpf\u00e4ndung der jeweiligen nationalen Gold- bzw. W\u00e4hrungsreserven in H\u00f6he von 20 Prozent der vom Fonds vergebenen Kredite begrenzt werden.<\/li>\n<li>Lastenausgleich im Haftungsfall: F\u00fcr den Fall der gesamtschuldnerischen Haftung kommt es zu einem Lastenausgleich zwischen den solventen Teilnehmerl\u00e4ndern.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Vor diesem Hintergrund wird vom SVR Italien als Beispiel f\u00fcr ein Mitgliedsland im Tilgungsfonds analysiert (TZ 195 ff.). Die Roll-in-Phase ist dabei f\u00fcr die Jahre 2012 bis 2016 \u2013 also \u00fcber f\u00fcnf Jahre \u2013 vorgesehen, w\u00e4hrend die vollst\u00e4ndige Tilgung der Fondskredite und damit die R\u00fcckf\u00fchrung der Schuldenstandsquote auf 60 Prozent im Jahre 2036 erfolgt sein soll. Um den Tilgungsplan erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen, bedarf es einer (einheitlichen) Prim\u00e4r\u00fcberschussquote von 4,2 Prozent \u00fcber den gesamten Fonds-Zeitraum von 25 Jahren. Dieser Durchschnittssatz sorgt ferner daf\u00fcr, dass die Konsolidierungsbelastung zu Beginn etwas geringer ausf\u00e4llt und am Ende etwas h\u00f6her als bei einer periodenm\u00e4\u00dfigen Zuordnung. Entsprechende Quoten<a name=\"fnCt\" href=\"#fnCf\"><\/a><sup>[3]<\/sup> l\u00e4gen \u2013 unter sonst gleichen Bedingungen \u2013 f\u00fcr Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien etwa zwischen 3,5 und 4 Prozent. Bei seinen Berechnungen geht der SVR weiter von einem Wachstum des nominalen BIP in H\u00f6he von j\u00e4hrlich drei Prozent aus. W\u00fcrde die \u201eBasis\u201c-Verschuldung (in H\u00f6he von 60 Prozent) betragsm\u00e4\u00dfig \u2013 etwa aufgrund der vereinbarten Schuldenbremse \u2013 nicht j\u00e4hrlich um drei Prozent wachsen k\u00f6nnen, dann w\u00fcrde die Gesamtverschuldung am Ende des Fonds-Zeitraums (2035) sogar auf unter 60 Prozent sinken. Unter den Annahmen des SVR k\u00e4me ein Endwert von etwa 40 Prozent zustande. Der Nominalzins, zu dem sich die Krisenl\u00e4nder am Markt nach der Roll-in-Phase (re-)finanzieren k\u00f6nnen bzw. m\u00fcssen betr\u00e4gt f\u00fcnf Prozent. Im Gegensatz dazu kann der Tilgungsfonds sich zu vier Prozent refinanzieren, die er den Kreditnehmern auch in Rechnung stellt. Dieser g\u00fcnstigere Zinssatz wird auf Liquidit\u00e4ts- (Volumen des Tilgungsfonds = 2,3 Bio. Euro) und Bonit\u00e4tsvorteile (gutes Rating insbesondere Deutschlands) zur\u00fcckgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Betrachtet man den Vorschlag etwas genauer, dann offenbaren sich jedoch erhebliche Schwachpunkte: Es beginnt mit den f\u00fcr die Konsolidierung notwendigen Prim\u00e4r\u00fcberschussquoten. Nicht zuf\u00e4llig hat man wohl Italien als Beispiel f\u00fcr den Anpassungspfad gew\u00e4hlt. \u00dcbersicht 1 zeigt, dass selbst bei den in der Regel recht optimistischen Prognosen der Europ\u00e4ischen Kommission nur von Italien erwartet wird, dass in absehbarer Zeit entsprechend hohe Prim\u00e4r\u00fcberschussquoten zustande kommen. Alle anderen L\u00e4nder m\u00fcssten \u2013 \u00fcber die in den Projektionen bereits enthaltenen Ma\u00dfnahmen hinaus \u2013 in erheblichem Ma\u00dfe und in k\u00fcrzester Frist \u201enachbessern\u201c, um die Tilgungspl\u00e4ne erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen. Dies bedeutet, die Einnahmen entsprechend zu erh\u00f6hen oder die Ausgaben zu senken. W\u00fcrde in Deutschland eine Tilgungs-Sondersteuer als Zuschlag auf die Mehrwertsteuer eingef\u00fchrt, um eine erforderliche Prim\u00e4r\u00fcberschussquote von zum Beispiel 3,5 Prozent zu erreichen<a name=\"fnDt\" href=\"#fnDf\"><\/a><sup>[4]<\/sup>, dann m\u00fcsste der Mehrwertsteuersatz unter den Voraussetzungen des Jahres 2010 um rund f\u00fcnf Prozentpunkte angehoben werden. Die Steuererh\u00f6hung m\u00fcsste noch gr\u00f6\u00dfer ausfallen, wenn von ihr selbst wiederum negative R\u00fcckwirkungen auf die Bemessungsgrundlage ausgingen. Das Beispiel veranschaulicht zusammen mit \u00dcbersicht 1, dass die notwendigen Steuererh\u00f6hungen in den anderen Krisenl\u00e4ndern ein noch weit gravierenderes Ausma\u00df annehmen m\u00fcssten. Dies wird auf der einen Seite zu Widerst\u00e4nden in der Bev\u00f6lkerung f\u00fchren und auf der anderen Seite (kurzfristig) auch nicht die Zustimmung der Regierungen finden, die um ihre Wiederwahlchancen bangen werden. Die Zinszahlungen an den Fonds sind im Idealfall ein durchlaufender Posten \u2013 wenn man davon ausgeht, dass die (Personal-)Kosten des Fonds selbst aus anderen (EU-)Quellen finanziert werden.<\/p>\n<p>Werden die erforderlichen Prim\u00e4r\u00fcberschussquoten \u2013 was aufgrund der Zahlen in \u00dcbersicht 1 absehbar ist \u2013 hingegen nicht erreicht, m\u00fcsste der Fonds entweder \u2013 entgegen allen Ank\u00fcndigungen \u2013 aufgestockt werden, um den notwendigen Finanzierungsbedarf bereitzustellen. Dies w\u00fcrde allerdings die allgemeine Disziplin untergraben. Oder der Schuldenabbau im Tilgungsfonds w\u00fcrde (in der vorgesehenen Zeit) nicht (vollst\u00e4ndig) erreicht. Konsequenterweise w\u00fcrde man diejenigen L\u00e4nder, die bereits zu Beginn keine hinreichende Prim\u00e4r\u00fcberschussquote aufweisen, erst gar nicht in den Fonds aufnehmen. Damit w\u00fcrde man aber gerade diejenigen ausschlie\u00dfen, die man entweder zu Haftungszwecken braucht (Deutschland) oder diejenigen, die den Fonds dringend ben\u00f6tigen (Belgien, Spanien). Ein Ausschluss aus der Haftungsgemeinschaft (siehe Punkt 2 oben) zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt erscheint hingegen unwahrscheinlich und wirft die Frage auf, wer dann f\u00fcr die bereits vergebenen Kredite haftet? Verbleiben die L\u00e4nder gleichwohl im Fonds und werden die Vorgaben l\u00e4ngerfristig nicht erreicht, k\u00f6nnte zun\u00e4chst auf die Pfandbetr\u00e4ge zur\u00fcckgegriffen werden \u2013 danach tr\u00e4te allerdings sehr schnell der gemeinsame Haftungsfall ein.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/ueb1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" title=\"\u00dcbersicht 1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/ueb1.png\" alt=\"\u00dcbersicht 1\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>\u00dcbersicht 2 macht ferner deutlich, dass die angestrebten Pfandbetr\u00e4ge in H\u00f6he von 20 Prozent der nationalen Finanzierungsrahmen von Belgien und Italien \u2013 zwei erheblich bedrohten L\u00e4ndern \u2013 auch dann nicht bereit gestellt werden k\u00f6nnten, wenn die gesamten nationalen W\u00e4hrungsreserven eingesetzt w\u00fcrden. Mit einem solchen Zugest\u00e4ndnis ist allerdings nicht zu rechnen. Stellt man ausschlie\u00dflich auf die Goldreserven ab, dann w\u00e4ren nur Deutschland und Frankreich in der Lage, entsprechend hohe Pfandbetr\u00e4ge bereitzustellen<a name=\"fnFt\" href=\"#fnFf\"><\/a><sup>[5]<\/sup>.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/ueb2.png\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" title=\"\u00dcbersicht 2\" src=\"\/wordpress\/bilder\/ueb2.png\" alt=\"\u00dcbersicht 2\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Die notwendigen Prim\u00e4r\u00fcberschussquoten selbst sind wiederum abh\u00e4ngig vom Wirtschaftswachstum und den Nominalzinsen f\u00fcr die (Re-)Finanzierung der verbliebenen privaten Schulden. Lassen sich also die Wachstumsraten von j\u00e4hrlich drei Prozent (im Durchschnitt) nicht realisieren oder steigt der Nominalzins f\u00fcr Kredite au\u00dferhalb des Tilgungsfonds, dann steigen automatisch auch die erforderlichen Prim\u00e4r\u00fcberschussquoten, so dass eine Einhaltung der Tilgungspl\u00e4ne noch unwahrscheinlicher wird.<\/p>\n<p>Es erscheint nach den j\u00fcngsten Erfahrungen ferner h\u00f6chst zweifelhaft, dass sich in den n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahren ein Euro-Bond-Volumen von 2,3 Bio. Euro zu entsprechend niedrigen Zinsen an den M\u00e4rkten platzieren l\u00e4sst. Es f\u00e4llt bereits gegenw\u00e4rtig schwer, Anleihen der EFSF abzusetzen und selbst Deutschland konnte bei der Auktion am 23.11. statt des geplanten Anleihenverkaufs in H\u00f6he von 6 Mrd. Euro nur ein Volumen im Wert von etwa 4 Mrd. Euro absetzen.<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass der Bonit\u00e4ts- und Liquidit\u00e4tsbonus keineswegs gesichert ist. So haben Rating-Agenturen bereits vor einiger Zeit verlauten lassen, dass sich das Rating f\u00fcr gemeinsame Euro-Bonds am schw\u00e4chsten Glied der Kette orientieren werde. Eine Verteuerung der Fonds-(Re-)Finanzierung w\u00fcrde jedoch ebenfalls die Vorteile des Tilgungsfonds reduzieren oder sogar umkehren. Das gilt insbesondere f\u00fcr Deutschland, das auf jeden Fall einen h\u00f6heren Zins zu zahlen h\u00e4tte. Dies wird allerdings mit dem krisenbedingt niedrigen aktuellen Zins f\u00fcr deutsche Staatsanleihen \u2013 der eine Ausnahmesituation darstellt aufgrund der Funktion Deutschlands als (noch) \u201esicherer Hafen\u201c \u2013 und den sonstigen Vorteilen Deutschlands aus der W\u00e4hrungsunion gerechtfertigt. Ohne Deutschland als Mitglied des Tilgungsfonds w\u00fcrde hingegen das Finanzierungsmodell vollst\u00e4ndig zusammenbrechen.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend ist auch nicht zu erwarten, dass sich die angestrebte nationale Schuldenbremse f\u00fcr alle Teilnehmer des Tilgungsfonds \u2013 wie das Beispiel Deutschland zeigt \u2013 kurzfristig umsetzen l\u00e4sst. Die am 1. August 2009 in Deutschland in Kraft getretene \u00c4nderung des Grundgesetzes sieht \u00dcbergangsregelungen f\u00fcr den Bund bis 2016 und f\u00fcr die L\u00e4nder bis 2020 vor. Obgleich der kurzfristige Einsatz nicht zu den Kern-Voraussetzungen der Wirkungsweise geh\u00f6rt, zeigt dieses Beispiel einmal mehr, dass der Vorschlag des SVR auf kaum vorliegenden oder (kurzfristig) umzusetzenden Rahmenbedingungen beruht. Als eher unproblematisch sieht der SVR hingegen die Pr\u00fcfung und Einsch\u00e4tzung eines solchen Tilgungspakts durch das Bundesverfassungsgericht an [TZ 191].<\/p>\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich somit schlussfolgern: Entweder die oben unter den Punkten 1 bis 4 erl\u00e4uterten und sehr begr\u00fc\u00dfenswerten Ma\u00dfnahmen werden tats\u00e4chlich in den Mitgliedsl\u00e4ndern in vollem Umfang und kurzfristig umgesetzt \u2013 dann bedarf es aber keines (gesamtschuldnerischen) Tilgungsfonds mehr, denn dadurch w\u00fcrde ein so gro\u00dfes Vertrauen geschaffen, dass die Risikoaufschl\u00e4ge in den Zinsen f\u00fcr nationale Staatsanleihen deutlich sinken w\u00fcrden. Der SVR schreibt zu Recht: \u201e Der wichtigste Beitrag zur Stabilisierung der M\u00e4rkte muss von den Probleml\u00e4ndern geleistet werden, indem sie [\u2026] Konsolidierungsma\u00dfnahmen konsequent umsetzen\u201c [TZ 185]. Es ist auch wenig wahrscheinlich, dass der institutionelle Rahmen des Tilgungsfonds ein gr\u00f6\u00dferes Vertrauen der Finanzm\u00e4rkte in die Konsolidierungsbem\u00fchungen ausl\u00f6st, als wenn diese Ma\u00dfnahmen \u201enur\u201c im nationalen Rahmen ergriffen w\u00fcrden. Daf\u00fcr haben die europ\u00e4ischen Institutionen im Vorfeld und w\u00e4hrend der Krise selbst zu viel Glaubw\u00fcrdigkeit verloren.<\/p>\n<p>Werden \u2013 alternativ dazu \u2013 die Ma\u00dfnahmen nicht (vollst\u00e4ndig) umgesetzt, dann k\u00f6nnen auch die Tilgungspfade nicht eingehalten werden und das Kernelement der Euro-Bonds \u2013 die gemeinsame Haftung \u2013 greift, die dann wohl nahezu ausschlie\u00dflich auf Deutschland zuk\u00e4me. In diesem Fall bleibt nur zu hoffen, dass man gar nicht erst ein solches Experiment wagt. Um einen Fl\u00e4chenbrand in der Staatsschuldenkrise zu vermeiden bedarf es gerade keiner weiteren und umfassenderen Finanzierung \u2013 auch nicht durch die EZB oder einen gehebelten EFSF \u2013 sondern nachhaltiger und vertrauensw\u00fcrdiger Konsolidierungsbeschl\u00fcsse in den betroffenen L\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Hierzu k\u00f6nnten m\u00f6glicherweise die j\u00fcngst von Finanzminister Sch\u00e4uble vorgeschlagenen nationalen Schuldentilgungsfonds beitragen. Mit ihrer Hilfe lie\u00dfen sich die positiven Konsolidierungseffekte des zuvor erl\u00e4uterten Vorschlags nutzen, ohne zugleich eine gemeinsame Haftung \u00fcber Euro-Bonds einzugehen. Offen bleibt aber auch hier, ob die notwendigen Konsolidierungspfade eingehalten werden (k\u00f6nnen) und dadurch entsprechendes Vertrauen (hinreichend schnell) entsteht. Es bedarf auf jeden Fall eines raschen Handelns und keines langfristigen EU-Vertrags-Pokers.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><center><strong>Fu\u00dfnoten<\/strong><\/center><br \/>\n<!-- fnXXX begin --><br \/>\n<a name=\"fnAf\" href=\"#fnAt\"><\/a> [1] Vgl. SVR: Verantwortung f\u00fcr Europa wahrnehmen. Wiesbaden 2011. Im Netz abrufbar unter: http:\/\/www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de\/aktuellesjahrsgutachten.html<br \/>\n<a name=\"fnBf\" href=\"#fnBt\"><\/a> [2] Die Teilziffern (TZ) beziehen sich auf das aktuelle Jahresgutachten.<br \/>\n<a name=\"fnCf\" href=\"#fnCt\"><\/a> [3] Der Fonds f\u00fchrt zu einer Mischfinanzierung, die sich aus 4 Prozent f\u00fcr die Fondskredite und \u2013 im einfachsten Fall \u2013 aus 5 Prozent f\u00fcr alle sonstigen Kredite ergibt. Das ergibt f\u00fcr Italien bei einer Schuldenstandsquote von 120 Prozent in der Ausgangssituation ohne Tilgungsfonds eine notwendige Prim\u00e4r\u00fcberschussquote von 6 Prozent und am Ende (2035) bei einer Schuldenstandsquote von 60 Prozent eine erforderliche Prim\u00e4r\u00fcberschussquote von 3 Prozent. Die Mischfinanzierung des Fonds f\u00fchrt zu einem Wert f\u00fcr die (einheitliche) notwendige Prim\u00e4r\u00fcberschussquote von 4,2 Prozent \u2013 sie stellt sich also zwischen dem Anfangs- und dem Endwert ein. Steigt der Zins f\u00fcr Kredite am Markt auf 7 Prozent, dann w\u00fcrden der Anfangswert bei 8,4 Prozent und der Endwert bei 4,2 Prozent liegen. Die dann notwendige Prim\u00e4r\u00fcberschussquote bei Einf\u00fchrung des Fonds l\u00e4ge wiederum zwischen diesen beiden neuen Werten (siehe hierzu auch SVR, 2011, Tabelle 13, S. 116).<br \/>\n<a name=\"fnDf\" href=\"#fnDt\"><\/a> [4] Selbst wenn man f\u00fcr Deutschland einen niedrigeren Zinssatz annehmen w\u00fcrde, m\u00fcssten wohl zus\u00e4tzliche Konsolidierungs-ma\u00dfnahmen ergriffen werden.<br \/>\n<a name=\"fnFf\" href=\"#fnFt\"><\/a> [5] https:\/\/www.gold.org\/government_affairs\/gold_reserves\/<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu einer immer sch\u00e4rferen politischen Debatte um Euro-Bonds hat der Sachverst\u00e4ndigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) in seinem j\u00fcngsten Jahresgutachten[1] eine weitere Variante beigesteuert. &hellip; 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