{"id":8719,"date":"2012-02-25T00:01:36","date_gmt":"2012-02-24T23:01:36","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=8719"},"modified":"2012-02-24T16:47:57","modified_gmt":"2012-02-24T15:47:57","slug":"angela-im-wunderland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=8719","title":{"rendered":"Angela im Wunderland"},"content":{"rendered":"<p><strong><\/strong>Die Europ\u00e4ischen Staats- und Regierungschefs haben auf ihrem letzten Gipfel vom 30. Januar 2012 den intergouvernementalen Fiskalvertrag beschlossen, der im kommenden M\u00e4rz verabschiedet werden und eine Wiederholung der Staatsschuldenkrise k\u00fcnftig verhindern soll. Das Vereinigte K\u00f6nigreich und Tschechien machen allerdings nicht mit, und auch bei einigen anderen Mitgliedsl\u00e4ndern der EU, die nicht in der Eurozone sind, h\u00e4lt sich die Begeisterung f\u00fcr eine allzu starre fiskalische Regelbindung wohl eher in Grenzen. Dennoch wird der Fiskalpakt von der Bundesregierung als Meilenstein zur weiteren Stabilisierung der Eurozone \u00c2\u00a0bezeichnet, weil er eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild auch f\u00fcr andere L\u00e4nder vorsieht.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Kernpunkt der Vereinbarung ist erstens die Verpflichtung der unterzeichnenden EU-Mitgliedstaaten, ihre nationale Gesetzgebung anzupassen und eine Fiskalregel m\u00f6glichst in die Verfassung aufzunehmen. Die Regel sieht vor, dass das j\u00e4hrliche konjunkturbereinigte Haushaltsdefizit eines Landes grunds\u00e4tzlich nicht mehr als 0,5% des BIP betragen darf. Diese Regel muss sp\u00e4testens ein Jahr nach Inkrafttreten des Vertrages, also bis M\u00e4rz 2013, in nationales Recht umgesetzt sein und um einen Korrekturmechanismus bei Vorliegen h\u00f6here Defizitquoten erg\u00e4nzt werden. Andernfalls besteht ein Klagerecht der \u00fcbrigen Vertragsunterzeichner vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof. Dessen Entscheidung wird bindend sein und ist bei Nichtumsetzung mit der Androhung finanzieller Strafen verbunden, die bis zu 0,1 % des BIP betragen k\u00f6nnen und in den dauerhaften Rettungsschirm ESM flie\u00dfen.<\/p>\n<p>Sollte ein Unterzeichnerland die im Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt (SWP) vorgesehene Obergrenze f\u00fcr das j\u00e4hrliche strukturelle Haushaltsdefizit von 3 Prozent des BIP \u00c2\u00a0\u00fcberschreiten, wird die Europ\u00e4ische Kommission automatisch Korrekturma\u00dfnahmen \u00c2\u00a0einleiten. Dies verpflichtet das betroffene Land, strukturelle Reformen durchzuf\u00fchren und sein Haushaltsdefizit nachhaltig abzubauen. Die Unterzeichnerl\u00e4nder verpflichten sich, die Entscheidung der Kommission zu unterst\u00fctzen und k\u00f6nnen die Er\u00f6ffnung des Defizitverfahrens nur mit qualifizierter Mehrheit wieder aussetzen (Bundesfinanzministerium, 2012).<\/p>\n<p>Insofern \u00fcbernimmt der Fiskalpakt die Philosophie des Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspaktes (SWP), allerdings mit drei wichtigen Unterschieden: Erstens wird die Obergrenze f\u00fcr die j\u00e4hrliche Neuverschuldung von 3 % p.a. auf 0,5 % p.a. herabgesetzt, was der Tatsache Rechnung tr\u00e4gt, dass die Gesamtverschuldung in fast allen EU-Mitgliedsstaaten seit Inkrafttreten des SWPs betr\u00e4chtlich angestiegen ist. Zweitens wird die Schuldenbremse Bestandteil der nationalen Gesetzgebungen, vorzugsweise der Verfassungen, und ist damit schwerer zu brechen. Und drittens werden Defizitverfahren nicht mehr vom Europ\u00e4ischen Rat beschlossen, sondern m\u00fcssen von der qualifizierten Mehrheit der Unterzeichnerstaaten abgelehnt werden, um ein automatisches Verfahren zu verhindern; diese \u00c4nderungen machen es wahrscheinlicher, dass in Zukunft innerhalb der EU von mehr Budgetdisziplin nicht nur geredet, sondern diese auch tats\u00e4chlich durchgesetzt wird.<\/p>\n<p>So weit, so gut.<\/p>\n<p>Leider ist das aber noch nicht alles. Es gibt auch noch den zweiten Bestandteil des Vertrages, der die Einf\u00fchrung des Europ\u00e4ischen Stabilit\u00e4tsmechanismus ESM als dauerhaften Rettungsschirm vorsieht. Dieser soll vorgezogen werden und bereits Mitte 2012 seine Arbeit beginnen. Der ESM hat das Recht, Staatsschuldtitel auf Prim\u00e4r- und Sekund\u00e4rm\u00e4rkten aufzukaufen und Kredite an Unterzeichnerstaaten zu vergeben, sofern sie vorgegebene Reformprogramme umsetzen. Da alle Unterzeichnerstaaten bis Mitte 2013 die Schuldenregel des Fiskalpakts in nationales Recht umgesetzt haben m\u00fcssen, soll die Kreditgew\u00e4hrung durch den ESM danach von der Ratifizierung und Umsetzung der Schuldenbremse abh\u00e4ngig gemacht werden. Damit wird ein dauerhafter Rettungsschirm eingef\u00fchrt und zugleich die deutsche Forderung nach Verkn\u00fcpfung von Solidit\u00e4t und Solidarit\u00e4t umgesetzt.<\/p>\n<p>Dennoch bleiben begr\u00fcndete Zweifel, dass der Fiskalpakt die Europ\u00e4ische Schuldenproblematik l\u00f6sen kann, auch wenn dies von der Deutschen Bundesregierung behauptet wird \u2013 leider ist eher das Gegenteil zu bef\u00fcrchten. Daf\u00fcr gibt es drei Gr\u00fcnde: Erstens hatten die Gr\u00fcndungsv\u00e4ter der Europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion zwei Verteidigungslinien gegen das Entstehen \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Haushaltsdefizite aufgebaut. Die eine ist die \u201eNo bailout-Klausel\u201c des Artikels 125 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union, wonach weder die Europ\u00e4ische Union noch einzelne Mitgliedsstaaten f\u00fcr die Schulden anderer Mitgliedsstaaten haften. Die Klausel ist damit eine Ex-post-regel, die Haushaltss\u00fcndern klar machen sollte, dass sie selbst ihre Schulden tilgen und die Konsequenzen zu hoher Haushaltsdefizite allein tragen m\u00fcssen. Die zweite Verteidigungslinie ist der Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt, der eine pr\u00e4ventive Regel darstellt und durch eine fiskalische \u00dcberwachung das Entstehen \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Haushaltsdefizite verhindern sollte.<\/p>\n<p>Durch den ESM wird die No-bailout-Klausel faktisch zu Grabe getragen, denn potenzielle Haushaltss\u00fcnder (und private Investoren in Staatsanleihen) wissen jetzt, dass Schuldenstaaten geholfen wird, sofern sie ihre Verfassungen \u00e4ndern und eine Schuldenbremse gesetzlich verankern. W\u00e4hrend bislang noch prinzipiell Unsicherheit dar\u00fcber herrschte, ob ein Bail-out erfolgt oder nicht, was zumindest potenziell das Schuldenmachen bremst, ist diese \u201econstructive ambiguity\u201c inzwischen beseitigt. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass sich dadurch auch die Anreize zur Haushaltsdisziplin vermindern.<\/p>\n<p>Zweitens haben die Staats- und Regierungschefs auf dem Europ\u00e4ischen Gipfel im Januar \u00c2\u00a0nicht pr\u00e4zise festgelegt, was passiert, wenn ein Unterzeichnerland die Schuldenbremse nicht in nationales Recht umsetzt oder sie anschlie\u00dfend verletzt. Diese M\u00f6glichkeit ist jedenfalls nicht auszuschlie\u00dfen, schlie\u00dflich k\u00f6nnen auch Verfassungen gebrochen werden, und Verfassungsklagen sind langwierig und ergebnisoffen. Die Drohung, das betreffende Land vom Zugang zum dauerhaften Rettungsschirm auszuschlie\u00dfen, d\u00fcrfte kaum glaubhaft sein. In diesem Zusammenhang ist auch ein Zitat des portugiesischen Ministerpr\u00e4sident Pedro Passos Coelho vom September 2011 interessant, der eine Schuldenbremse in der Verfassung seines Landes als \u201egoldene Regel, die niemandem wehtut\u201c bezeichnet hatte (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2011).<\/p>\n<p>Zudem ist die im Vertrag vorgesehene Klagem\u00f6glichkeit einzelner Unterzeichnerstaaten vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof gegen Schuldens\u00fcnder kaum praktikabel oder mit hohen politischen Kosten verbunden. Es ist kaum vorstellbar, dass Deutschland etwa Italien (oder umgekehrt) wegen zu hoher Defizite verklagt. Besser w\u00e4re es gewesen, das Klagerecht zumindest der Europ\u00e4ischen Kommission zuzubilligen und auf supranationaler Ebene anzusiedeln. Zudem sind Strafen bei Erfolg der Klage zwar m\u00f6glich, aber nicht zwangsl\u00e4ufig. Offenbar wird der EuGH auch mal ein Auge zudr\u00fccken k\u00f6nnen. Vielleicht ist der Glauben deutscher Politiker in die Verbindlichkeit von Absprachen und Regeln ein wenig naiv, weil in anderen L\u00e4ndern mehr Gewicht auf eine flexible Interpretation solcher Regeln gelegt wird.<\/p>\n<p>Drittens schreibt der Fiskalpakt eine Obergrenze lediglich f\u00fcr das strukturelle j\u00e4hrliche Haushaltsdefizit vor und nimmt damit ausdr\u00fccklich \u00dcberschreitungen in Kauf, die konjunkturelle Ursachen haben oder Folge au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde sind. Obwohl die Gr\u00fcnde f\u00fcr solche Ausnahmeregeln offensichtlich sind, und vielleicht auch denjenigen einleuchten, die an die Wirksamkeit keynesianischer Fiskalprogramme glauben, wird damit nat\u00fcrlich einer Vertragsverletzung T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet. Wegen der Berechnungsunsicherheiten \u00c2\u00a0ist zu bef\u00fcrchten, dass wir uns in Zukunft vor Erkl\u00e4rungen und Beteuerungen nicht mehr werden retten k\u00f6nnen, dass sich einzelne L\u00e4nder in einer Konjunkturkrise bef\u00e4nden oder andere Sonderfaktoren eine Regelverletzung begr\u00fcndeten. Au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde lassen sich immer finden.<\/p>\n<p>Was als L\u00f6sung der Schuldenkrise verkauft wird, ist in Wahrheit der Einstieg in eine Transferunion zwischen den Unterzeichnerl\u00e4ndern. Es w\u00e4re besser gewesen, die Glaubw\u00fcrdigkeit der \u201eNo-bailout Klausel\u201c zu st\u00e4rken und eine Insolvenzordnung f\u00fcr Staaten zu entwickeln, anstatt den Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt auszubauen und verst\u00e4rkt auf eine Pr\u00e4vention \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Haushaltsdefizite zu setzen. Auch Staaten k\u00f6nnen Pleite gehen und m\u00fcssen das auch, wenn ihre Politiker zu gro\u00dfz\u00fcgig mit den Staatsfinanzen umgehen. Es fehlen Regeln, wie mit diesem Fall umzugehen ist, auf die sich die Investoren ex ante einstellen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ein wenig erinnern die Versuche deutscher Politiker, die Europ\u00e4ische Schuldenkrise durch politische Selbstverpflichtungen der Mitgliedsstaaten nachhaltig zu l\u00f6sen, an \u201eAlice im Wunderland\u201c, die dem wei\u00dfen Kaninchen hinab in die Unterwelt folgt. Dort begegnet sie Fabelwesen, die in einer eigenen Logik leben, und scheitert bei dem Versuch, ihnen ihre Schulregeln beizubringen. Finanzielle Solidit\u00e4t ist auch solch eine Regel, und in Europa wird diese Solidit\u00e4t ohne zentrale Eingriffsrechte blo\u00df durch einen Fiskalpakt nicht umzusetzen sein. Was dann \u00fcbrig bleibt, ist ein Rettungsschirm ohne Fiskaldisziplin, der sich als noch als Meilenstein in die falsche Richtung erweisen d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Aber vielleicht stimmt es ja doch, dass \u201eUnm\u00f6gliches zu glauben nur eine Frage der \u00dcbung\u201c ist.<\/p>\n<p><strong>Literatur<\/strong><\/p>\n<p>Bundesministerium der Finanzen (2011). Ein Vertrag f\u00fcr mehr Stabilit\u00e4t, \u00c2\u00a0http:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/nn_54\/DE\/Wirtschaft__und__Verwaltung\/Europa\/Der__Euro\/Stabilitaet\/Stabilisierung-des-Euro\/20120202-esm.html?__nnn=true.<\/p>\n<p>European Commission (2012), Treaty on Stability, Coordination and Governance in the Economic and Monetary Union, Brussels.<\/p>\n<p>Frankfurter Allgemeine Zeitung (2011). Eine Schuldenbremse f\u00fcr Portugal, Nr. 216, 15. September 2011, S. 13.<strong><\/strong><\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ischen Staats- und Regierungschefs haben auf ihrem letzten Gipfel vom 30. 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