{"id":8774,"date":"2012-03-02T00:01:59","date_gmt":"2012-03-01T23:01:59","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=8774"},"modified":"2012-03-02T07:05:47","modified_gmt":"2012-03-02T06:05:47","slug":"staatsverschuldung-und-demokratie-zum-urteil-des-bundesverfassungsgericht-uber-das-neuner-gremium","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=8774","title":{"rendered":"Staatsverschuldung und Demokratie: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts \u00fcber das \u201eNeuner-Gremium\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Gern wird hier und da die Demokratie als eine wesentliche Ursache ausufernder Staatsverschuldung gesehen. Wenn man sich indes die Geschichte von Staatsverschuldung und Staatsbankrotten ansieht, wird man dies zumindest etwas voreilig finden. Denn Staatsverschuldung und Staatsbankrott sind seit jeher treue Begleiter des Staates in allen denkbaren Erscheinungsformen gewesen. Umgekehrt aber k\u00f6nnte ein Schuh daraus werden, dass n\u00e4mlich die ewige Neigung der Regierenden zum Schuldenmachen eines Tages der Demokratie den Garaus macht \u2013 zumindest der Demokratie in ihrer parlamentarischen Form.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das Recht zur (Mit)Bestimmung \u00fcber den staatlichen Haushalt darf historisch gesehen als einer der Grundbausteine betrachtet werden, auf denen das Geb\u00e4ude von Demokratie und Gewaltenteilung heute ruht. Dieses Recht wurde den ehemals absolutistischen Herrschern in Europa von den Vorl\u00e4ufern allgemein-repr\u00e4sentativer Parlamente Schritt f\u00fcr Schritt abgetrotzt. Nachdem dieser Prozess vor allem in England weit gereift war, schwappte er \u00fcber zu den nordamerikanischen Kolonien, wo er schlie\u00dflich in dem Slogan \u201eKeine Steuern ohne Repr\u00e4sentation\u201c der (echten) Boston-Tea-Party-Bewegung kulminierte und sodann die amerikanische Unabh\u00e4ngigkeitsbewegung legitimierte. Auf diese Weise etablierte sich in Nord-Amerika und in Westeuropa ein bislang unumst\u00f6\u00dflicher Eckpfeiler demokratischer Systeme: Der strikte Parlamentsvorbehalt \u00fcber jeden Cent, den eine Regierung einnehmen oder ausgeben darf.<\/p>\n<p>Im Jahre 1967 wurde dieser Parlamentsvorbehalt mit dem Gesetz \u00fcber die F\u00f6rderung der Stabilit\u00e4t und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland erstmals infrage gestellt, wenn auch nur in sehr begrenztem Umfang. Dieses Gesetz erlaubt es \u2013 bis heute \u2013 dem Finanzminister und damit der Exekutivgewalt, ohne Parlamentsbeschluss die Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuers\u00e4tze um bis zu 10 % nach oben oder unten zu ver\u00e4ndern. Dies hat seinerzeit sch\u00e4rfste Kritik provoziert, und manche bem\u00fchten gar den Vergleich mit dem Erm\u00e4chtigungsgesetz vom 23. M\u00e4rz 1933, welches der Nazi-Regierung das Recht zum Erlass von Gesetzen am Parlament vorbei erlaubte. Am Ende ist die Erm\u00e4chtigung von 1967 allerdings praktisch weitgehend ohne Folgen geblieben.<\/p>\n<p>Im Gegensatz dazu vollzieht sich in der Folge der europ\u00e4ischen Verschuldungskrise eine formal eher harmlose, in ihrer praktischen Wirkung aber unvergleichlich gef\u00e4hrlichere Entwicklung. Die durch die Staatsverschuldung in Europa verursachte Verunsicherung der Finanzm\u00e4rkte erzeugt die Gefahr von Ansteckungseffekten, vor deren Hintergrund sich die fiskalischen und monet\u00e4ren Autorit\u00e4ten in Europa innerhalb der vergangenen rund zwei Jahre offenbar gezwungen sahen, so ziemlich alle Grunds\u00e4tze dessen \u00fcber Bord zu werfen, was den bis dato (vermeintlich?) existierenden stabilit\u00e4tspolitischen Konsens in Euroland ausmachte. Hierzu geh\u00f6ren: die Beschr\u00e4nkung der Zentralbankziele auf die Sicherung einer inflationsfreien W\u00e4hrung, das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Zentralbank, das Gebot h\u00f6chster Anforderungen an Sicherheiten f\u00fcr Zentralbankkredite, die strikte Weisungsunabh\u00e4ngigkeit der Zentralbank, die fiskalische Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten des Euroraums und damit die No-bail-out-Klausel des Maastrichter Vertrags sowie nicht zuletzt auch das Veto-Recht aller Mitgliedstaaten in Fragen der Fiskalpolitik.<\/p>\n<p>Das alles findet im Wesentlichen auf der europ\u00e4ischen Ebene statt und h\u00f6hlt dort schon deshalb den Parlamentsvorbehalt aus, weil die EU fiskalisch nach wie vor vorwiegend auf dem intergouvernementalen Prinzip der Repr\u00e4sentation seiner Mitgliedstaaten \u00fcber deren Exekutive stattfindet \u2013 daran \u00e4ndert auch die j\u00fcngste Kraftmeierei des neuen EU-Parlamentspr\u00e4sidenten Martin Schulz nichts. Sp\u00e4testens mit der Einf\u00fchrung von Eurobonds und dem damit verbundenen Verschuldungsrecht sowie vielleicht auch noch einmal mit der Einf\u00fchrung einer europ\u00e4ischen Steuer werden wir alle klassischen fiskalpolitischen Kompetenzen auf der europ\u00e4ischen Ebene vorfinden, ohne dies durch eine klassische parlamentarische Repr\u00e4sentation verbunden zu sehen, die ihren Namen verdient \u2013 der Schuldenkrise sei Dank.<\/p>\n<p>Damit aber nicht genug. Denn noch m\u00fcssen die europ\u00e4ischen Schuldenmanager sich f\u00fcr jede Aufstockung von Fazilit\u00e4ten und f\u00fcr alle Kreditzuteilungen die Zustimmung der Mitgliedstaaten und damit deren Parlamente holen. Das geht ihnen freilich bei weitem nicht schnell genug, denn in Zeiten \u201everr\u00fccktspielender\u201c Finanzm\u00e4rkte scheint die Politik beweisen zu m\u00fcssen, wer hier die Hosen anhat, demokratisch gew\u00e4hlte Politiker oder \u201edie Finanzm\u00e4rkte\u201c, die ohne jede demokratische Legitimation ganze Staaten ins Unheil st\u00fcrzen. Da das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach \u2013 zuletzt im Herbst 2011 \u2013 den Parlamentsvorbehalt fiskalischer Entscheidungen auch in Zeiten \u201everr\u00fccktspielender\u201c Finanzm\u00e4rkte unterstrichen hat, weicht man nun umso mehr auf Aussch\u00fcsse sowie auf Ausschuss-Aussch\u00fcsse wie die \u201eNeuner-Gruppe\u201c des Bundestages aus, welche mehr oder weniger willk\u00fcrlich zusammengesetzt im Namen des ganzen Parlaments \u00fcber fiskalische Risiken des Steuerzahlers in Gr\u00f6\u00dfenordnungen von hunderten von Milliarden Euro entscheiden sollen.<\/p>\n<p>Solcherlei parlamentarischer Scheinlegitimit\u00e4t hat das Bundesverfassungsgericht nun mit seiner Entscheidung vom 28. Februar 2012 erneut Schranken zu setzen geglaubt, indem es das sogenannte Stabilisierungsmechanismusgesetz (StabMechG) f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rte. Dieses Gesetz erlaubt es, in F\u00e4llen \u201ebesonderer Eilbed\u00fcrftigkeit\u201c die Rechte des Parlaments von einem Ausschuss des Parlaments wahrnehmen zu lassen. Dies sieht das Gericht im Wesentlichen als verfassungsinkonform an, weil es damit die Abgeordnetenrechte aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt sieht. \u00dcberraschenderweise aber wendet das Verfassungsgericht diese R\u00fcge gerade f\u00fcr ein Kernst\u00fcck des beanstandeten \u00c2\u00a7 3 Abs. 3 StabMechG nicht an, wonach n\u00e4mlich \u201edem Sondergremium (dem Neuner-Gremium des Bundestages also, T.A.) Entscheidungskompetenzen f\u00fcr den Fall des Ankaufs von Staatsanleihen durch die EFSF am sog. Sekund\u00e4rmarkt\u201c verliehen werden.<\/p>\n<p>Inwieweit das Verfassungsgericht der Aush\u00f6hlung des Parlaments angesichts dieser Einschr\u00e4nkung tats\u00e4chlich dauerhaft einen Riegel vorschiebt, steht in den Sternen. Zwar unterliegen die Obergrenzen des gesamten Interventionsrahmens der EFSF nach wie vor dem striktem Parlamentsvorbehalt. Aber auch das ist bekanntlich ein Dorn im Auge vieler Schuldenmanager und Euroretter. Wird diese Begrenzung auch noch ausgeh\u00f6hlt, dann ist der Parlamentsvorbehalt des staatlichen Zugriffs auf die Einkommen der B\u00fcrger Geschichte. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das Verfassungsgericht einem wachsenden Druck in diese Richtung auch dann noch standh\u00e4lt, wenn der wahrgenommene oder tats\u00e4chliche Problemdruck in massiver Weise anderes nahelegt.<\/p>\n<p>Alles das baut auf der Theorie vom \u201eVerr\u00fccktspielen der Finanzm\u00e4rkte\u201c auf. Auch das Verfassungsgericht, eigentlich allein der Normenkontrolle verpflichtet, scheint sich dieser Theorie und der daraus offenbar folgenden Realit\u00e4t zu beugen. Es sieht so aus, als bef\u00e4nden wir uns in einem neuen Zeitalter, in dem die fiskalpolitischen Entscheidungstr\u00e4ger ganz \u00e4hnlich wie die Notenbanker ganz grunds\u00e4tzlich \u00fcber schnelle, flexible und vor allem auch der Geheimhaltung zu unterliegende \u201eschnelle Eingreiftruppen\u201c verf\u00fcgen m\u00fcssen, um der Unberechenbarkeit der Finanzm\u00e4rkte Einhalt gebieten und sie daran hindern zu k\u00f6nnen, ihre zerst\u00f6rerischen Fl\u00e4chenbr\u00e4nde auszul\u00f6sen.<\/p>\n<p>Nun will man ja gar nicht bestreiten, dass die Auswirkungen der derzeitig ziemlich verfahrenen fiskalpolitischen Lage in Europa (und anderswo) unter Einhaltung der \u00fcblichen Verfahren nicht Herr zu werden ist und man sich daher vorr\u00fcbergehend zu geld- und fiskalpolitischem (erst Recht ordnungspolitischem) Schweinkram gezwungen sieht. Dar\u00fcber geht allerdings leicht der Blick daf\u00fcr verloren, was hier Ursache und was Wirkung ist. Keiner der auch nur halbwegs solide finanzierten Staaten in Euroland und anderswo hat sich je dem Angriff \u201everr\u00fccktspielender\u201c Finanzm\u00e4rkte ausgesetzt gesehen. Und selbst Spanien und Irland, die bis zur Lehmann-Pleite fiskalpolitisch solide waren, haben mit der Verstaatlichung privatwirtschaftlicher (Banken-)Verschuldung ihre fiskalische Unschuld willentlich aufgegeben, deren Ursachen wiederum in massiven wirtschaftspolitischen Verfehlungen liegen, von denen die Verstaatlichung privatwirtschaftlicher Haftung eines ist.<\/p>\n<p>Hier kommen wir zum Kern des Problems: Wenn sich alle Staaten an die Regeln solider Geld- und Fiskalpolitik gehalten h\u00e4tten, dann h\u00e4tte es keine Verschuldungskrise in Europa gegeben, die deshalb \u2013 man kann es nicht oft genug betonen \u2013 urs\u00e4chlich auch eine Verschuldungs- und keine Finanzmarktkrise ist. Dann h\u00e4tte es keiner EFSF und keines ESM bedurft, keiner fiskalischen Haftungsgemeinschaft, welche auf europ\u00e4ischer Ebene den Parlamentsvorbehalt aush\u00f6hlt, und keines \u201eNeuner-Gremiums\u201c, welches unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit den Kauf von Schrottpapieren in Zig-Milliardenh\u00f6he im Namen der \u201eMarktpflege\u201c betreibt und dar\u00fcber den Parlamentsvorbehalt auf nationaler Ebene aush\u00f6hlt. W\u00fcrden wir uns bem\u00fchen, nach der \u00dcberwindung der Krise endlich zu den Regeln langfristig solider Geld- und Fiskalpolitik zur\u00fcckzukehren, dann k\u00f6nnten wir alle diese Aush\u00f6hlungsmechanismen als vor\u00fcbergehend betrachten, und wir k\u00f6nnten sie nach einmaligem Gebrauch schnell und etwas versch\u00e4mt wieder beiseitelegen. Aber danach sieht es leider nicht aus, und darauf hat sich wohl auch das Verfassungsgericht eingestellt. So betrachtet ist es zwar \u2013 wie eingangs bemerkt \u2013 voreilig, den Parlamentarismus als Ursache der Staatsverschuldung zu sehen. Aber wenn wir nicht Acht geben, dann k\u00f6nnte umgekehrt die Staatsverschuldung eines gar nicht fernen Tages das Ende des Parlamentarismus einl\u00e4uten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gern wird hier und da die Demokratie als eine wesentliche Ursache ausufernder Staatsverschuldung gesehen. 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