{"id":9305,"date":"2012-05-31T00:01:59","date_gmt":"2012-05-30T23:01:59","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=9305"},"modified":"2012-05-30T15:13:42","modified_gmt":"2012-05-30T14:13:42","slug":"familien-und-sozialpolitik-konzeptionslosigkeit-als-prinzip","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=9305","title":{"rendered":"Familien- und Sozialpolitik: Konzeptionslosigkeit als Prinzip?"},"content":{"rendered":"<p>Der Initiative der damaligen Familienministerin von der Leyen folgend, beschloss das Bundeskabinett am 5. September 2007 die F\u00f6rderung des Ausbaus der Kinderkrippen f\u00fcr ein- bis dreij\u00e4hrige Kinder auf 750.000 Betreuungspl\u00e4tze bis 2013 und die Einf\u00fchrung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem zweiten Lebensjahr. Da dieser Ansatz vor allem vom Koalitionspartner CSU als ein Eingriff in die privatautonome Entscheidung junger Eltern gewertet wurde, war er nur in Kombination mit dem Versprechen zu haben, ab 2013 solchen Familien ein pauschales Betreuungsgeld zu \u00fcberweisen, die sich ausdr\u00fccklich f\u00fcr die h\u00e4usliche Betreuung ihrer unter drei j\u00e4hrigen Kinder entscheiden. Diese letztere Ma\u00dfnahme ist nun \u2013 wo ihre Implementierung akut wird \u2013 allenthalben in der Kritik.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Auf der Suche nach einem Ma\u00dfstab f\u00fcr die Bewertung aller dieser Aktivit\u00e4ten sucht man als \u00d6konom zun\u00e4chst nach einer Konzeption \u2013 nach einem nachvollziehbaren normativen Ma\u00dfstab, aus dem heraus sich eine solche B\u00fcndelung von Ma\u00dfnahmen einigerma\u00dfen widerspruchsfrei ableiten lie\u00dfe. Grundlagen hierzu lassen sich in der Tat leicht finden, aber eine sozial- und familienpolitische Konzeption will daraus nicht recht werden. Sehen wir uns die relevanten normativen Grundlagen also einmal an:<\/p>\n<ol>\n<li>Unsere umlagefinanzierten Sozialversicherungen \u2013 Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung \u2013 leben vom Grundsatz her alle mit einer fundamentalen positiven Externalit\u00e4t: Wer Kinder erzieht, investiert mit sechsstelligen Eurobetr\u00e4gen in k\u00fcnftige Erwerbst\u00e4tige, aus deren Erwerbseinkommen einmal ein von eigenen Erziehungsleistungen unabh\u00e4ngiger Strom von Leistungen aus den umlagefinanzierten Sozialversicherungen flie\u00dfen wird. Sofern es daf\u00fcr keine Kompensationen gibt, leitet man als \u00d6konom daraus eine klassische Common-pool-Problematik ab, bei der ein verminderter oder gar zerst\u00f6rter Anreiz zur Investition in die Common-pool-Ressource entsteht: Die Beitr\u00e4ge zum Common-pool sind freiwillig, aber die Entnahmen aus dem Pool erfolgen unabh\u00e4ngig davon, ob man etwas beigetragen hat oder nicht. Ob das undurchschaubare Geflecht von familien- und sozialpolitischen Leistungen in Deutschland insgesamt diesen Anreizdefekt aktuell kompensiert oder gar \u00fcberkompensiert, spielt f\u00fcr die grunds\u00e4tzliche Bedeutung dieses Effekts noch keine Rolle. Entwirft man indes konkrete Politikinstrumente, dann wird diese Frage unmittelbar relevant.<\/li>\n<li>Einem bestimmten familienpolitischen Verst\u00e4ndnis zufolge sind Eltern die nat\u00fcrlichen Agenten ihrer noch nicht selbst entscheidungsf\u00e4higen Kinder. Sofern dies zutrifft oder man sich doch dieser Einsch\u00e4tzung anschlie\u00dft, kann keine Einflussnahme in die elterlichen Betreuungsentscheidung dem jeweiligen Kind irgendetwas Gutes tun. Grunds\u00e4tzlich ist dies das Leitbild des gesellschaftlichen Konsenses in Deutschland, und dies wird auch durch die g\u00e4ngige rechtliche Interpretation des Grundgesetzes getragen, wonach die Familie als gesellschaftliche Keimzelle betrachtet wird. Indes hat man \u2013 gerade in Deutschland \u2013 den Eltern nie als perfekte Agenten der Kinder getraut, denn das w\u00fcrde ganz unmittelbar mit der Schulpflicht und dann noch einmal mit der in Deutschland vergleichsweise restriktiv gehandhabten Eigenbeschulung von Kindern kollidieren. Neuere empirische Studien zur Persistenz von Bildung innerhalb von Familien tradierter Bildungsschichten in Verbindung mit der in den letzten beiden Jahrzehnten sich nach Bildungshintergr\u00fcnden stark ausdifferenzierenden Einkommenschancen lenken den Fokus inzwischen stark auf die Frage, ob und inwieweit gerade wenig gebildete Eltern in der Lage sind, ihren Kindern selbst ein \u2013 zumal fr\u00fchkindliches \u2013 Bildungsniveau zukommen zu lassen, welches mit dem Anspruch auf Chancengleichheit noch vereinbar ist.<\/li>\n<li>Das gewandelte Rollenverst\u00e4ndnis der Geschlechter lenkt die Aufmerksamkeit auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die gro\u00dfe Bedeutung von Berufsqualifikation f\u00fcr die Erwerbschancen, in Verbindung mit gestiegenen Abschreibungsraten auf aktuelles Humankapital, machen Berufsunterbrechungen teuer. Wenngleich sich hieraus allein kein staatlicher Handlungsbedarf ableiten l\u00e4sst, so ist unbestreitbar, dass entsprechende Infrastrukturen f\u00fcr die Betreuung von Kindern Kollektivgutcharakter haben und insoweit potenzielle Wohlfahrtsgewinne realisierbar sein k\u00f6nnen, wenn entsprechende Betreuungsinfrastrukturen kurze Berufsunterbrechungen und damit geringere Abschreibungen auf aktuelles Humankapital erm\u00f6glichen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Diese drei Grundlagen lassen sich konsistent herleiten und ihre prinzipielle Bedeutung auch kaum bestreiten. So w\u00e4re es denn angezeigt, sich die dahintersteckenden Wertungen deutlich zu machen sowie die Zielbeziehungen zwischen den einzelnen Grundlagen zu analysieren. Beispielsweise mag man der elterlichen Erziehungsautonomie einen sehr hohen intrinsischen Wert zuweisen, f\u00fcr den man auch bereit ist, bestimmte sich sp\u00e4ter ergebende Ungleichheiten in Ausbildungs- und Erwerbsstatus zwischen Abk\u00f6mmlingen unterschiedlicher Bildungshintergr\u00fcnde hinzunehmen. Man mag seine Wertung aber auch anders gewichten. Entsprechend mag man sich f\u00fcr oder gegen kostenlose kommunale Betreuungsangebote aussprechen oder sich sogar f\u00fcr eine Kindergartenpflicht einsetzen. Aus dem liberalen Prinzip allein l\u00e4sst sich \u00fcbrigens keine der dahinter stehenden Wertungen ableiten, weil diesem Prinzip zun\u00e4chst einmal nur der Vorrang der Privatautonomie m\u00fcndiger Erwachsener vor staatlichen Entscheidungn folgt, aber die Frage ungekl\u00e4rt bleibt, wer im Namen unm\u00fcndiger Kinder der im Sinne des Kindeswohls geeignete Entscheider sein k\u00f6nnte. Auf der anderen Seite sollte man sich h\u00fcten, aus bestimmten \u2013 auch systematischen \u2013 Unzul\u00e4nglichkeiten elterlicher Entscheidungen automatischen staatlichen Handlungsbedarf abzuleiten. Dieser Vorbehalt folgt erstens aus der unersetzlichen emotionalen Bindung zwischen Eltern und Kind, die ein Staat naturgem\u00e4\u00df nicht bereit stellen kann, und zweitens aus dem Demsetz\u2019schen \u201eNirwana-Vorwurf\u201c, wonach eine Versagensvermutung der Privatautonomie ohne den Nachweis der F\u00e4higkeit des Staates zur Verbesserung der Lage erst einmal bedeutungslos ist.<\/p>\n<p>Neben diesen Wertungsfragen w\u00e4ren dann die verschiedenen Zielbeziehungen zwischen den drei Grundlagen zu kl\u00e4ren. So werden verminderte Lebenseinkommensverluste durch Kinderbetreuung das Common-pool-Problem der Sozialversicherungen lindern k\u00f6nnen. Andererseits w\u00fcrden hochgebildete Eltern m\u00f6glicherweise sowohl im Beruf als auch in der Erziehung vielleicht die besten Leistungen erbringen. Viele weitere Zielkonflikte \u2013 und -kongruenzen lie\u00dfen sich aufdecken, und so k\u00f6nnte es was werden mit einer halbwegs konsistenten Sozial- und Familienpolitik.<\/p>\n<p>Was wir in der Realit\u00e4t beobachten, sieht freilich anders aus. Ganz unabh\u00e4ngig von ihren jeweiligen ministerialen Zust\u00e4ndigkeiten kommen die Impulse immer von ein und derselben Person. Eine irgendwie geartete R\u00fcckf\u00fchrung auf allgemeine Grunds\u00e4tze l\u00e4sst sich nicht finden. Und dar\u00fcber hinaus findet man vor allem eines: n\u00e4mlich Vielstimmigkeit. Welchen Sinn k\u00f6nnte demnach nun der bereits 2007 beschlossene Aufbau der Betreuungspl\u00e4tze f\u00fcr unter drei j\u00e4hrige Kinder haben und (!) welchen Sinn hat dann das damit verbundene Betreuungsgeld f\u00fcr diejenigen, die solche Angebote nicht nutzen? Gehen wir diesen Fragen kurz nach.<\/p>\n<p>Der Ausbau der Betreuungsangebote bewirkt entlang unserer drei Grunds\u00e4tze dreierlei: Erstens verringert er die Kosten der Kindererziehung ganz generell, so dass die Entscheidung pro Kind eine f\u00fcr die fernere Zukunft zu erwartende Linderung des Common-pool-Problems der Sozialversicherungen bewirken k\u00f6nnte. Zweitens beg\u00fcnstigt er die Berufst\u00e4tigkeit der Eltern, und zwar vor allem jener, die \u00fcber einen vergleichsweisen hohen und schnell abzuschreibenden Humankapitalbestand verf\u00fcgen; und drittens hat er Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder, die aber unter Fr\u00fchp\u00e4dagogen f\u00fcr die in Rede stehenden ersten drei Lebensjahre nicht unumstritten sind.<\/p>\n<p>Was \u00e4ndert sich nun, wenn der Ausbau der fr\u00fchkindlichen Betreuungsinfrastruktur erg\u00e4nzt wird durch ein Betreuungsgeld? Erstens werden die Kosten der Kindererziehung weiter reduziert, zumindest im Durchschnitt, was die Sozialversicherungen k\u00fcnftig entlasten k\u00f6nnte, weil sich weitere junge Menschen f\u00fcr Kinder entscheiden. Zweitens wird die Beg\u00fcnstigung der Berufst\u00e4tigkeit der Eltern teilweise wieder zur\u00fcckgenommen, mit welchem Sinn auch immer, und es werden drittens Auswirkungen des \u201eBetreuungs-Swichtes\u201c zwischen Eltern und Krippen auf die Bildungsentwicklung der unter drei j\u00e4hrigen Kinder teilweise wieder zur\u00fcckgenommen, \u00fcber deren Bedeutung aber wenig bekannt ist, weil sich die Fr\u00fchp\u00e4dagogen dar\u00fcber wie gesagt streiten.<\/p>\n<p>Im Ergebnis steht zu vermuten: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem der besser Ausgebildeten und Besserverdienenden wird durch den Ausbau der Krippen verbessert. Dadurch wird deren Lebenseinkommen und vermutlich auch deren Lebenszufriedenheit verbessert. Letzteres d\u00fcrfte teilweise durchaus in Effizienzverbesserungen begr\u00fcndet liegen, weil gut ausgebildete Menschen ihre Ausbildung nun auch beruflich einsetzen. Es fragt sich aber, ob gerade die in Rede stehende Bildungs- und Einkommensgruppe das Ganze nicht auch eigenverantwortlich h\u00e4tte organisieren k\u00f6nnen \u2013 und wom\u00f6glich besser. Entsprechende steuerliche Anreize, welche den aus steuerlichen Gr\u00fcnden reduzierten Grad an Arbeitsteilung zwischen potenziellen Kinderbetreuern und berufst\u00e4tigen Eltern wieder erh\u00f6hen, h\u00e4tten hier vielleicht sogar mehr bewirkt.<\/p>\n<p>Hinzu kommt: Der nicht auf Effizienzverbesserungen zur\u00fcckgehende Teil der Verbesserung von Lebenseinkommen und Lebenszufriedenheit der Bessergestellten ist dann eine Art realer Verm\u00f6genstransfer von den weniger an die besser (Aus)Gebildeten. Und dieser soll nun durch das allgemeine Betreuungsgeld wieder zur\u00fcckgezahlt werden, so dass Eltern mit schwachen Einkommenserzielungschancen pauschal f\u00fcr Erziehungsleistungen verg\u00fctet werden und insoweit die Alternative zur Berufst\u00e4tigkeit attraktiver wird. Begr\u00fcndet wird das Ganze freilich mit der \u2013 allerdings nur vermeintlichen \u2013 Neutralit\u00e4t des ganzen Ma\u00dfnahmenb\u00fcndels mit Blick auf die elterliche Entscheidung zur Eigen- oder Fremdbetreuung der Kinder.<\/p>\n<p>Die Wirkung des ganzen Ma\u00dfnahmenb\u00fcndels auf zwei der drei sozial- und familienpolitischen Grundlagen ist damit v\u00f6llig unklar. Seine Wirkung auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht hinreichend gekl\u00e4rt. Die Wirkung auf die Persistenz von Bildungsdynastien d\u00fcrfte eher eine verst\u00e4rkende sein, und das allein schon durch den Ausbau von Kinderkrippen, erst recht dann noch einmal durch deren Flankierung mit einem Betreuungsgeld. Bleibt die Wirkung auf die demographische Entwicklung und den Common-pool-Effekt der Sozialversicherungen. Der bliebe abzuwarten, war aber ohnehin nie im Zentrum der Diskussion.<\/p>\n<p>Ein Trost bliebe vielleicht: Die Unklarheit \u00fcber die tats\u00e4chlichen Wirkungen der Familien- und Sozialpolitik f\u00fcgt sich fast schon wundersam in die Uneinigkeit dar\u00fcber ein, welche Wirkungen man sich denn \u00fcberhaupt erst einmal davon erw\u00fcnscht. Entsprechend scheint zu gelten: Wenn man sich schon nicht dar\u00fcber einigen kann, was man tun will, so sollte man doch zumindest irgendwas tun, und da man weder wei\u00df, was man \u00fcberhaupt will, noch wei\u00df, ob das, was man wollen w\u00fcrde, aus der verfolgten Politik folgen k\u00f6nnte, so wird man schon aus zwei Gr\u00fcnden nicht wissen, welchen Zielen man \u00fcberhaupt dient. Das kann sehr n\u00fctzlich sein, wo man sich \u00fcber die Ziele der Politik doch ohnehin nicht einig werden kann \u2013 wenn es nicht so teuer w\u00e4re. Aber l\u00e4ngst ist unsere Allzust\u00e4ndigkeitsministerin mit einem neuen und ganz \u00e4hnlich gelagerten Thema besch\u00e4ftigt, mit der Mindestrente n\u00e4mlich und mit neuen Erziehungsanrechnungszeiten f\u00fcr Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren sind. Ob und welchen Zielen das dann alles wiederum dienen sollte oder k\u00f6nnte bleibt auch hier nat\u00fcrlich wieder im ungef\u00e4hren. Man muss schlie\u00dflich flexibel sein in diesen Zeiten. Allzu viel Systematik kann da nur hinderlich sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Initiative der damaligen Familienministerin von der Leyen folgend, beschloss das Bundeskabinett am 5. 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