Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Preisbindung auf dem deutschen Apothekenmarkt als ungerechtfertigte Beschränkung des Binnenmarktes keine Anwendung auf Versandapotheken aus dem EU-Ausland finden darf. Interessensverbände und Teile der Politik fordern nun ein generelles Verbot des Versandhandels.