1. Das Bundesverfassungsgericht war Ende Juli 2019 wieder einmal in Sachen EZB-Kompetenzen gefragt. Bevor in Karlsruhe die Anhörung zum Anleihekaufprogramm begann, wurde unter großem medialem Interesse das Urteil zu zwei der drei Säulen der sogenannten Bankenunion verkündet (vgl. für eine Zusammenfassung https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-052.html): Die für bedeutende Kreditinstitute geltenden Vorgaben des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus durch die EZB (SSM = Single Supervisory Mechanism) und des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM = Single Resolution Mechanism).
Am aktuellen Rand
Genossenschaftsbanken in der Europäischen Bankenunion
Die Weichen für die Europäische Bankenunion sind gestellt. Was im Sommer 2012 mit der erstmaligen Präsentation der Pläne für eine Bankenunion durch die Kommission der Europäischen Union begann, hat Formen und Inhalte angenommen. Seit Ende 2013 steht ein großer Teil des Rechtsrahmens, wenngleich noch wichtige Details offen sind, die noch vor den EU-Wahlen geklärt sein sollen. Es liegt nahe, nach Hintergründen und Inhalten der Bankenunion zu fragen, die Konsequenzen für die Genossenschaftsbanken – eine dezentral organisierte Gruppe regional tätiger Banken – zu prüfen sowie daraus den aktuellen Status der EU-Integrationsprinzipien abzuleiten.
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Also doch: ein zentraler Abwicklungsfonds für die Banken der Eurozone
Vor der Bundestagswahl hatte Wolfgang Schäuble noch beteuert, dass es mit ihm keinen zentralen Abwicklungsfonds geben werde. Auch zentrale Abwicklungsentscheidungen lehnte er ab. Stattdessen schlug er ein „Netzwerk“ der nationalen Abwicklungsbehörden vor.
Das ist jetzt alles vergessen. Es wird einen europäischen Abwicklungsrat geben, der der Kommission und dem Rat die Abwicklung einzelner Banken vorschlagen kann, und die Abwicklungsfonds der Mitgliedstaaten werden schrittweise vergemeinschaftet. Jedes Jahr soll ein Zehntel der nationalen Abwicklungsfonds an den Abwicklungsfonds der Eurozone übertragen werden, d.h., nach zehn Jahren wird der Kollektivierungsprozess abgeschlossen sein. Wir erinnern uns: vor einem solchen gemeinsamen Abwicklungsfonds haben im Juni 2012 über 200 Wirtschaftsprofessoren des deutschsprachigen Raums eindringlich gewarnt. Denn Verantwortung sollte nicht zentralisiert werden.
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