Eine längere Lebensarbeitszeit, von der die gesamte Gesellschaft profitiert, ist möglich, ohne dass die Altersgrenze weiter als geplant über 67 Jahre hinaus angehoben werden müsste. Für die Beschäftigung im Alter jenseits der Regelaltersgrenze sind die gültigen rentenrechtlichen Regelungen attraktiv. Allerdings können längst nicht alle Rentner diese Möglichkeiten einfach nutzen, weil der Gesetzgeber für die Erwerbstätigkeit jenseits der Altersgrenze (von zur Zeit 65 Jahren und drei Monaten) im Arbeitsrecht noch keine attraktiven Instrumente geschaffen hat. Deswegen dürften Arbeitgeber oft Angst davor haben, dass Befristungen von Arbeitsverhältnissen mit „Rentnern“ unwirksam sein könnten und es dann Schwierigkeiten dabei geben kann, sich von diesen Mitarbeitern später wieder zu trennen.
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Länger arbeiten: Keine Frage des Rentenrechts“ weiterlesen