Mitbestimmung als usurpiertes Finanzierungsmedium

1. Vorweihnachtliche Bescherung

Von der Öffentlichkeit im Schatten von Zollstreitigkeiten und Brexit-Verhandlungen kaum bemerkt erging am 18.12.2019 durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Urteil, das einer DGB-Gewerkschaft als Klägerin zusprach, 7.931,25 € von ihrem Mitglied einzufordern (vgl. die Volltextveröffentlichung der Entscheidung unter http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8203870). Diese Summe ist der Anteil, den der beklagte Arbeitnehmer von seiner Aufsichtsratstantieme als Mitglied dieser Gewerkschaft an die Hans-Böckler-Stiftung abführen muss. Der Arbeitnehmer hatte sich dagegen mit verschiedenen Argumenten gewehrt, u.a. machte er geltend, dass er auf einer eigenen Liste zur Wahl angetreten sei und andere Gewerkschaftsmitglieder ihn nicht unterstützt, sondern massiv verunglimpft hätten. Das Oberlandesgericht sah wie bereits das Landgericht Frankfurt in der ersten Instanz darin keinen Rechtsgrund, die durch seine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft bedingte Verpflichtung zur Abführung des Tantiemeanteils außer Kraft zu setzen und bereitete dem Gewerkschaftssektor damit eine vorweihnachtliche Bescherung, deren Wahrnehmung sich indessen hauptsächlich auf die Fachwelt beschränkte.

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