Bad Bank
Wunderwaffe für Sanierungen oder Etikettenschwindel?

Seit der Lehman-Krise und ihren diversen Nachbeben an den Kapitalmärkten taucht immer wieder ein Begriff auf, der ebenso häufig verwendet wie nur oberflächlich durchschaut wird. Beginnen wir also vorsichtshalber mit der Definition gemäß dem Glossar der Deutschen Bundesbank (hier):

„Eine Bad Bank (von „bad“, englisch: schlecht, faul) ist nach dem Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung eine Zweckgesellschaft zur Bereinigung einer Bankbilanz. Nach dem Gesetz kann eine angeschlagene Bank unter bestimmten Bedingungen und Auflagen hoch abschreibungsgefährdete Finanzaktiva auf eine Bad Bank übertragen. Im Gegenzug erhält die Bank von der Bad Bank eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe. Der Staat garantiert über den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) für diese Schuldverschreibung; für diese Garantie muss die Bank eine Gebühr an den SoFFin zahlen. Die Bank kann sich durch diese Transaktion gegen zusätzliche Wertberichtigungen schützen sowie ihren regulatorischen Eigenkapitalbedarf verringern. Zudem kann sie die staatlich garantierten Schuldverschreibungen bei Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems als Sicherheiten nutzen. Eine Bad Bank ist aus regulatorischer Sicht keine Bank, die den Eigenkapitalvorschriften unterliegt. In der Fachsprache bezeichnet der Begriff Bad Bank jenseits der gesetzlichen Definition eine bankinterne Abteilung, die auf die Verwertung abschreibungsgefährdeter Vermögenswerte spezialisiert ist.“

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NPL
Wohin mit den Problemkrediten?

Die Zeit zwischen den Jahren ist nicht zuletzt durch das Bilanzieren der Vergangenheit und gute Vorsätze für die Zukunft geprägt. Geschieht so etwas schon vorher, verdeutlicht dies oft die Dringlichkeit des betreffenden Sachverhalts.

Ein schlagendes Beispiel hierfür sind „NPL“ (Non-Performing Loans), also Problemkredite, die sich in den Bilanzen vieler größerer Banken in unerfreulicher Größenordnung finden. Als in der ersten Novemberdekade PwC Strategy&, eine Beratungstochter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, ihre Studie zu diesem Themenkomplex veröffentlichte (hier), dauerte es nicht einmal eine Woche, bis sich die Vize-Chefin der EZB-Bankenaufsicht, Sabine Lautenschläger in gleicher Sache ebenfalls zu Wort meldete (hier). Kurz vor Weihnachten wurde die Bedeutung dann nochmals betont, als die EZB in der Liste ihrer Aufsichtsprioritäten für 2018 ausdrücklich die NPL adressierte. Man sieht schon daraus deutlich, dass es um viel gehen muss, wenn sowohl privatwirtschaftliche als auch öffentlich-rechtliche – noch dazu supranationale – Institutionen sich dieses Themas annehmen. Tatsächlich geht es um mindestens Hunderte von Millionen Euro und schon bei dieser wenig bestimmten Bestimmung gehen die Probleme an.

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