Bad Bank
Wunderwaffe für Sanierungen oder Etikettenschwindel?

Seit der Lehman-Krise und ihren diversen Nachbeben an den Kapitalmärkten taucht immer wieder ein Begriff auf, der ebenso häufig verwendet wie nur oberflächlich durchschaut wird. Beginnen wir also vorsichtshalber mit der Definition gemäß dem Glossar der Deutschen Bundesbank (hier):

„Eine Bad Bank (von „bad“, englisch: schlecht, faul) ist nach dem Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung eine Zweckgesellschaft zur Bereinigung einer Bankbilanz. Nach dem Gesetz kann eine angeschlagene Bank unter bestimmten Bedingungen und Auflagen hoch abschreibungsgefährdete Finanzaktiva auf eine Bad Bank übertragen. Im Gegenzug erhält die Bank von der Bad Bank eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe. Der Staat garantiert über den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) für diese Schuldverschreibung; für diese Garantie muss die Bank eine Gebühr an den SoFFin zahlen. Die Bank kann sich durch diese Transaktion gegen zusätzliche Wertberichtigungen schützen sowie ihren regulatorischen Eigenkapitalbedarf verringern. Zudem kann sie die staatlich garantierten Schuldverschreibungen bei Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems als Sicherheiten nutzen. Eine Bad Bank ist aus regulatorischer Sicht keine Bank, die den Eigenkapitalvorschriften unterliegt. In der Fachsprache bezeichnet der Begriff Bad Bank jenseits der gesetzlichen Definition eine bankinterne Abteilung, die auf die Verwertung abschreibungsgefährdeter Vermögenswerte spezialisiert ist.“

Das ist schon wesentlich mehr als man von schlichten sieben Buchstaben, dem Verständnis der englischen Sprache sowie gesundem Menschenverstand und Intuition in Sachen Wirtschaft erwartet. Dummerweise ist es aber noch lange nicht alles. Bad Banks können nämlich auch anderweitig auftreten und die elementare Idee einer Bad Bank wird immer wieder in mehr oder weniger neue Ausrichtungen getrieben. So hat beispielsweise der Vorstand der europäischen Bankenaufsicht SSM Andrea Enria in diesem Jahr den bereits bekannten Vorschlag einer Bad Bank auf EU-Ebene revitalisiert – bis jetzt ohne großen Erfolg. Die Sammlung von schlechten Krediten in eigenen neuen Institutionen auch und gerade außerhalb der bisherigen Bank ist zudem ein allgemeiner Punkt, denn das entstehende Portfolio kann durchaus ein Investment-Instrument darstellen, das für Hedgefonds und Private Equity-Gesellschaften interessante Anlagemöglichkeiten bieten könnte.

Nun gut, auch nach dieser langen Begriffsexplikation hat sich vermutlich nichts am Verständnis für den Sinn einer Bad Bank geändert oder überspitzt formuliert: Warum stinkt Mist weniger, wenn man ihn nicht auf dem Bauernhof, sondern unmittelbar daneben auf einem separaten Haufen lagert? Sucht man also nach der ökonomischen oder anderweitigen Logik dieses Instruments, stößt man vor allem auf die folgenden Erklärungskandidaten:

  1. Liest man die Bundesbank-Definition, denkt man spontan an eine Subventionierung. Vorbehaltlich der „bestimmten Bedingungen“ bekommt ein Kreditinstitut für abschreibungsgefährdete Kredite eine staatlich garantierte Schuldverschreibung in gleicher Höhe. Es zahlt dafür zwar eine Gebühr, doch wird es diesen Deal nur machen, wenn es sich in eigener Sache lohnt. Soweit – so gut, aber was bringt diese Konstruktion gegenüber einer direkten Subvention in Höhe der Differenz Nennwert-Marktwert?
  2. Die Fokussierung einer Abteilung auf schlechte Kredite mag Spezialisierungsvorteile bringen, die werden aber eher in der Verwertung liegen, während die normalen Kreditbetreuer den jeweiligen Kreditnehmer, sein Geschäft und die dabei zu lösenden Probleme samt ihrer Bedeutung für den gefährdeten Schuldendienst vermutlich besser kennen.
  3. Trennt man sich final von den NPL – Non Performing Loans, vgl. (hier) – durch Abgabe an eine externe Bad Bank wird diese Überlegung weiter getrieben, denn die Spezialisierungsvorteile steigen und werden zumeist durch Diversifikationsvorteile ergänzt. Andererseits ist die Informationslücke noch größer als bei internen Lösungen und die damit einhergehenden Agency-Probleme folglich auch.
  4. Im Dschungel der aufsichtsrechtlichen Vorgaben kann es eventuell zu Möglichkeiten von Regulierungsarbitrage für die betroffenen Kreditinstitute kommen. Die damit einhergehende Entlastungswirkung könnte freilich auch ohne eine Bad Bank erreicht werden, beispielsweise durch zeitlich beschränkte Reduzierungen von Anrechnungsbeträgen.
  5. Durch Anreize für die Offenlegung eines Abschreibungsbedarfs wird das Problem auf Systemebene in seiner Dimension für die Aufsicht und damit die Politik besser abschätzbar. Mag sein, aber auch hier ist die Einbringung in eine Bad Bank kein logisch zwingender Vorteil gegenüber alternativen Anreizen.

Mit Blick auf diese und gegebenenfalls andere Aspekte wird man kaum die herausgehobene Bedeutung der Bad Bank in der Post Lehman-Diskussion nachvollziehen können. Immerhin werden durch entsprechende Arrangements einige der beschriebenen Effekte in mehr oder weniger großem Ausmaß gemeinsam realisiert. Dies und die auf dieser Basis bessere „Vermittelbarkeit“ mancher Maßnahmen in der Politik und den Kreditinstituten mögen die „Schlechte Bank“ zu mehr als einem Etikettenschwindel hinsichtlich der unterstellten Wirkung für Sanierungen machen, die mediale Aufmerksamkeit in der angeblich so rationalen Finanzbranche rechtfertigen sie nicht – es sei denn, man wollte die eigentlichen Beweggründe zumindest teilweise verschleiern; dann wäre es zumindest ein „Etikettenschwindel light“. Ein Blick auf manche Befunde wie die überaus kurze Geschichte des italienischen Bankenrettungsfonds Atlante, vgl. (hier), lässt diese Möglichkeit nicht völlig abwegig erscheinen.

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