GastbeitragÜberalterter Beamtenapparat und fehlende Rückstellungen

Überalterter Beamtenapparat und fehlende Rückstellungen

„Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchführung dem Kaufmanne! Sie ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes und ein jeder guter Haushalter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen.“ Goethe, 1795, Wilhelm Meister Lehrjahre, 1. Buch, 10. Kapitel.

Was bereits Goethe wusste, kommt in weiten Teilen bei den Verantwortlichen in den Gebietskörperschaften erst langsam an. Die gelegentlich als „Karnevalistik“ verspottete Kameralistik wird zwar teilweise zu einer staatlichen Doppik erweitert, die prinzipiell der privatwirtschaftlichen Doppik folgt, dabei aber die Charakteristika der staatlichen Verwaltung berücksichtigen soll. So werden zwar teils Bilanzen erstellt – kassenwirksame, versicherungsmathematisch korrekte Rückstellungen für die eigenen Staatsdiener werden allerdings auf Landesebene nicht gebildet.

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