Impfpflichten und Impfanreize

Sehr viele Bürger bewerten die in der Folge einer Impfung zu erwartende Reduktion des Risikos mittelschwerer und schwerer Verläufe von Covid-19 Infektionen für sich höher als das Risiko negativer Impfkomplikationen und lassen sich daher freiwillig impfen. Viele Bürger sind zudem auch aus gemeinwohlorientierten Gründen motiviert, das Krankheitsrisiko für Dritte dadurch zu reduzieren, dass sie als Geimpfte im Falle einer eigenen Covid-19 Infektion weniger zur Weiterverbreitung des Virus beitragen. Ob diese Impfmotive hinreichen, um das Kollektivgut der sogenannten Herdenimmunität zu erlangen, ist beim gegenwärtigen Stand der Dinge offen. Dass das Ziel zügig genug erreicht wird, um eine weitere Welle schwerer Covid-19 Verläufe abzuwenden, ist eher unwahrscheinlich. Über die Subvention des Impfangebots hinausreichende, zusätzliche Impfanreize erscheinen daher kollektiv wünschenswert. Wie solche Anreize unter Einhaltung verfassungsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsätze geschaffen werden können und sollten, wirft über die tagespolitische Pragmatik hinausweisende grundlegende Fragen auf.

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