Ordnungspolitischer Kommentar
Arbeitslosengeld Q
Wie wirkt’s und wer profitiert?

Der SPD-Parteivorstand hat Anfang März ein arbeitsmarktpolitisches Konzept beschlossen. Unter anderem sind ein „Recht auf Weiterbildung“ und ein „Arbeitslosengeld Q“ (ALG-Q) geplant. Das ALG-Q soll die gleiche Höhe wie das Arbeitslosengeld (ALG) haben, das von der Arbeitslosenversicherung ausgezahlt wird. Es soll während der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen gezahlt und nicht mit der maximalen Bezugsdauer des ALG verrechnet werden.

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Arbeitslosengeld Q
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Gastbeitrag
Arbeitslosengeld Q
Die Krux mit der Gerechtigkeit

“Zeit für mehr Gerechtigkeit“ heißt das Schlagwort, mit dem die SPD und ihr Spitzenkandidat Martin Schulz in den Wahlkampf ziehen. Für die Arbeitsmarktpolitik präsentierten der Kanzlerkandidat und Bundesarbeitsministerin Nahles kürzlich erste konkrete Pläne dazu. Sie wollen das Arbeitslosengeld I um eine neue Komponente erweitern sowie den Zugang zu den Lohnersatzleistungen erleichtern. Mit dem neuen Arbeitslosengeld Q sollen Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung erhalten. Damit kann sich für jüngere Berechtigte die Bezugsdauer um bis zu 12 Monate und für ältere ab 58 sogar um 24 Monate auf zwei bzw. sogar vier Jahre verdoppeln. Um das Arbeitslosengeld für Personen mit unstetiger Erwerbstätigkeit besser zugänglich zu machen, soll zudem die so genannte Rahmenfrist verlängert werden. Unter 50-jährige Antragsteller, zum Beispiel, könnten demzufolge die erforderliche Mindestbeitragszeit von (in ihrem Fall) 12 Monaten innerhalb von drei statt bislang zwei Jahren vor Antragstellung erwerben.

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