Verfassungsbeschwerde gegen die Schuldenfinanzierung des EU-Haushalts
Eine rechtliche Würdigung für Nichtjuristen

Bis zum letzten Dezember bestand unter Fachleuten Einigkeit, dass die EU ihren Haushalt nicht mit Schulden finanzieren darf. So befindet sich in Kapitel 3 der EU-Haushaltsordnung unter der Überschrift “Grundsatz des Haushaltsausgleichs” der folgende Artikel 17: (1) “Einnahmen und Mittel für Zahlungen sind auszugleichen”. (2) “Die Union und die in den Artikeln 70 und 71 genannten Einrichtungen der Union sind nicht befugt, im Rahmen des Haushalts Kredite aufzunehmen”. Dem entspricht im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Artikel 311 Absatz 2: “Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert”. Eigenmittel sind die Zolleinnahmen und die Finanzierungsbeiträge der Mitgliedstaaten[1]. “Sonstige Einnahmen” im Sinne von Absatz 2 sind Einnahmen außerhalb des Haushalts[2]. Entsprechend kommen auch die einschlägigen rechtswissenschaftlichen Kommentare einhellig zu dem Schluss, dass eine Schuldenfinanzierung des EU-Haushalts nicht erlaubt ist.

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Corona-Wiederaufbaufonds (1)
LAST Generation EU
Eine Bewertung des europäischen Corona-Wiederaufbauplans

Nach der Schockstarre der ersten Frühlingswochen ist die EU zu einem handlungsfähigen Akteur in der Corona-Krise geworden. Zunächst erfolgte im April die Verständigung auf ein 540-Milliarden-Euro-Kreditpaket, das über den Europäischen Stabilitätsmechanismus,  die Europäische Investitionsbank und eine Kurzarbeiterkreditlinie der Kommission abgewickelt wird. Ende Juli erfolgte im Europäischen Rat die Einigung auf den 750-Milliarden-Euro-Corona-Wiederaufbauplan. „Next Generation EU“ (NGEU) ist der klangvolle Name dieses Pakets, das dem eigenen Anspruch nach den besonders von den ökonomischen Folgen der Pandemie betroffenen Ländern und Sektoren helfen soll und dafür 390 Mrd. Euro an Zuschüssen und 360 Mrd. Euro an Krediten bereitstellt. NGEU wird in voller Höhe schuldenfinanziert. Dazu emittiert die Europäische Kommission Anleihen, die durch den EU-Haushalt abgesichert und  bis zum Jahr 2058 getilgt werden sollen. Die Schuldenfinanzierung operativer europäischer Ausgaben soll ausdrücklich temporär erfolgen und streng auf die Ausgaben von NGEU begrenzt bleiben.

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LAST Generation EU
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