In den meisten Ländern dieser Welt, die entwickelt genug sind, um über ein ausdifferenziertes (und durchreguliertes) System der Transplantationsmedizin zu verfügen, herrscht das, was die FAZ vor vielen Jahren polemisch als Organ-Sozialismus bezeichnet hat. Bei uns werden wie in anderen Ländern die von Leichenspendern für den Fall ihres Todes gespendeten Organe ungeachtet aller Beschwörung des Prinzips, dass die Respektierung des Spenderwillens allen anderen Gesichtspunkten vorauszugehen habe, als Gemeineigentum behandelt. Aber auch den Lebendspendern wird vorgeschrieben, wie und an wen sie spenden dürfen. Die Allgemeinheit behält sich vor zu bestimmen, “wer, was bekommt” (siehe Roth 2016) und erlaubt den Betroffenen allenfalls eine gewisse Mitsprache.