Am deutschen Wesen wird der Nierenkranke nicht genesen
Zur aktuellen Debatte um die Reform des Transplantationsgesetzes

In den meisten Ländern dieser Welt, die entwickelt genug sind, um über ein ausdifferenziertes (und durchreguliertes) System der Transplantationsmedizin zu verfügen, herrscht das, was die FAZ vor vielen Jahren polemisch als Organ-Sozialismus bezeichnet hat. Bei uns werden wie in anderen Ländern die von Leichenspendern für den Fall ihres Todes gespendeten Organe ungeachtet aller Beschwörung des Prinzips, dass die Respektierung des Spenderwillens allen anderen Gesichtspunkten vorauszugehen habe, als Gemeineigentum behandelt. Aber auch den Lebendspendern wird vorgeschrieben, wie und an wen sie spenden dürfen. Die Allgemeinheit behält sich vor zu bestimmen, “wer, was bekommt” (siehe Roth 2016) und erlaubt den Betroffenen allenfalls eine gewisse Mitsprache.

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Wem gehören die Organe? – Verfügungsrechte in der Transplantationsmedizin
“Mehr Ethik“ weniger Transplantationen

Vorbemerkung

Die Transplantationsmedizin hat medizinisch betrachtet große Erfolge im Einzelfall vorzuweisen. Als gesellschaftlicher Prozess ist der Zustand vor allem in Deutschland mangelhaft. Verbesserungen der Rechtslage erscheinen dringend nötig. Dazu gehören insbesondere auch konkrete Maßnahmen wie etwa die Sicherung auskömmlicher Honorare für die potentielle Spender identifizierenden und Organe entnehmenden Krankenhäuser. Die konkreten Schritte, die der gegenwärtige Gesundheitsminister tatkräftig auf den Weg gebracht hat, sind nach langer Zeit erstmalig wieder geeignet, die Transplantationszahlen im Interesse der schwerkranken Wartenden zu erhöhen. Das ist nachdrücklich zu begrüßen. Unter dem kalten Stern der Knappheit helfen Prozessverbesserungen mehr als jede Diskussion darüber, wie über Organe verfügt werden soll. Die nachfolgenden Bemerkungen sind daher eher als Aufruf zu verstehen, die mannigfachen inneren Inkohärenzen der Grundsatzdebatte anzuerkennen und sich lieber auf das Konkrete zu konzentrieren.

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