Obwohl (oder gerade weil) die Staatschulden der Euro-Länder in den vergangenen beiden Jahren deutlich gestiegen sind, fordern viele eine Lockerung der EU-Regeln für die Finanzpolitik. Zu dieser wird es wohl auch kommen, auch wenn die Obergrenzen von 3% für die Budgetdefizite und 60% für die Staatsverschuldung nicht explizit geändert werden dürften. Damit wird der Trend bei den Schuldenquoten weiter nach oben zeigen, weshalb eine zumindest teilweise Vergemeinschaftung der nationalen Schulden auf der Tagesordnung bleibt. Zunächst wird die Tragfähigkeit der Staatsschulden aber davon abhängen, dass die Finanzierungsbedingungen günstig bleiben, was den Spielraum für die EZB weiter verringern und die Inflationsgefahren vergrößern wird.
Gastbeitrag
Wenn Großbritannien fehlt
1. Wenn Großbritannien fehlt, gewinnt die Industriepolitik in der EU
Der Brexit verändert die institutionelle Infrastruktur in Europa. Wenn nämlich Großbritannien aus der EU austritt, dann verschieben sich die ordnungsökonomischen Schwerpunkte in der Gemeinschaft: Es fehlt dann der grundsätzlich marktwirtschaftlich, wettbewerbsorientiert, dezentral-subsidiär und im Prinzip protektions-avers angelegte Integrationsentwurf der Briten, der im klassischen Liberalismus angelsächsischer Prägung seine traditionellen Wurzeln hat. Dagegen verstärkt sich der eher zentralistisch angelegte staatlich gesteuerte korporatistische Planungsansatz französischer Prägung, denn es gibt nun kein großes Mitgliedsland mehr als Gegenpol, als veto-potenten „Störenfried“ in der EU. Das kommt auch den Intentionen und Integrationsansätzen der EU-Kommission und des Parlaments entgegen, deren Integrationsstrategien sichtbar auf ein schnelleres gesteuertes Integrationstempo zu einer „ever closer union“ gerichtet sind.
Genossenschaftsbanken in der Europäischen Bankenunion
Die Weichen für die Europäische Bankenunion sind gestellt. Was im Sommer 2012 mit der erstmaligen Präsentation der Pläne für eine Bankenunion durch die Kommission der Europäischen Union begann, hat Formen und Inhalte angenommen. Seit Ende 2013 steht ein großer Teil des Rechtsrahmens, wenngleich noch wichtige Details offen sind, die noch vor den EU-Wahlen geklärt sein sollen. Es liegt nahe, nach Hintergründen und Inhalten der Bankenunion zu fragen, die Konsequenzen für die Genossenschaftsbanken – eine dezentral organisierte Gruppe regional tätiger Banken – zu prüfen sowie daraus den aktuellen Status der EU-Integrationsprinzipien abzuleiten.
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