Ordnungspolitischer Kommentar
Das Erneuerbare Energien Gesetz
Zur erneuten Reform des Vergütungsmodells

Im Sommer 2016 hat der Bundestag die neueste Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Zukünftig soll die Förderhöhe von Strom aus erneuerbaren Energien durch Ausschreibungen bestimmt werden. Neben vielen kleineren Änderungen ist dies bereits die zweite grundlegende Reform des Vergütungsmodells im EEG. Begründet werden die neuesten Maßnahmen insbesondere mit einer Reduktion der Kosten und einer stärkeren Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt. Zusätzlich soll der politische Einfluss auf den Kapazitätsausbau gestärkt werden, d. h. die Politik will kontrollieren, zu welchem Zeitpunkt, welche Anlagen, mit welcher Gesamtkapazität gebaut werden.

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