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Ein aktueller Anlass …
An dieser Stelle habe ich schon früher den mangelnden Schutz der Minderheitsaktionäre in Deutschland beklagt (vgl. insbesondere http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=11032 und http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=18136). Das Thema wird ansonsten leider meist nur dann adressiert, wenn mehr oder weniger spektakuläre Fälle in den Medien kursieren. Momentan ist dies sicher der verschmelzungsrechtliche Squeeze Out der Innogy SE. Auch wenn die rechtliche Umsetzung des Squeeze Out unterschiedlich ist, bedeutet „Squeeze Out“[1] („Hinausquetschen“) materiell am Ende immer, dass Minderheitsaktionäre von der Hauptaktionärin gegen eine Barabfindung zwangsenteignet werden. Im Innogy-Fall ist dies u.a. deshalb von größerer allgemeiner Beachtung, weil diese Gesellschaft erst 2016 von RWE als „Spin-off“ an die Börse gebracht worden war und nun, nachdem zwischen verschiedenen Versorgergiganten ein buntes Wechselspiel von Geschäftsausrichtung und deren gesellschaftsrechtlicher Unterlegung zu einem vorläufigen Ende kommen soll, von E.ON als neuer Hauptaktionärin der Minderheitenrauswurf betrieben wird.