Tarifeinheit oder Tarifpluralität? (2)
Wettbewerb – ja bitte! Aber ohne Vorrang für das Kollektiv!

Norbert Berthold hat zweifellos einen wortgewaltigen Verriss meiner Analyse zum Wesen von Tarifverträgen und Gewerkschaftswettbewerb formuliert. Aber liefert er auch eine ökonomisch überzeugende Begründung dafür, dass

  • das Streikrecht (das Recht der Arbeitnehmer zur kollektiven Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten im Rahmen der Koalitionsfreiheit) und
  • das Betriebsverfassungsgesetz

konstitutive Elemente einer jeden Marktwirtschaft seien? Dass ohne diese Elemente nur ein eingeschränkter Wettbewerb möglich sei? Denn genau dies scheint die wesentliche Grundlage seiner Argumentation zu sein. (Das Prädikat „Kluger Kopf“ nehme ich ihm dagegen sofort ungeprüft ab, mit Dank und Hochachtung selbstverständlich!)

Tarifeinheit oder Tarifpluralität? (2)
Wettbewerb – ja bitte! Aber ohne Vorrang für das Kollektiv!“
weiterlesen