Der Koalitionsausschuss hat sich im April 2016 auf die Eckpunkte eines Integrationsgesetzes (IntG) geeinigt, das die Integration der bei uns angekommenen und künftig noch ankommenden Flüchtlinge in Gesellschaft und Arbeitsmarkt erleichtern soll. Dafür gibt es allen Grund, denn wir tun uns derzeit mit der Integration in vielen Bereichen unnötig schwer:
- Alle sind sich einig, dass ein regulärer Arbeitsplatz die besten Integrationsperspektiven bietet, aber eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erhält nur, wer als Asylbewerber anerkannt ist und einen entsprechend positiven Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorweisen kann.
- Wer eine Duldung besitzt, kann frühestens drei Monate nach Äußerung seines Asylgesuchs eine Arbeitserlaubnis erhalten, aber auch nur dann, wenn sowohl die Ausländerbehörde als auch die Arbeitsagentur nach Einzelfallprüfung zugestimmt haben. Auch eine selbstständige Arbeit ist nicht erlaubt. Diese Regelungen gelten auch für Asylsuchende.
- Personen, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, dürfen grundsätzlich keiner Beschäftigung nachgehen. Wenn es dort personelle Engpässe bei der Essensausgabe oder der Kleiderverteilung gibt, dürfen die Flüchtlinge nicht aushelfen, sondern müssen untätig zusehen, wie sich überforderte Ehrenamtler mit diesen Arbeiten abmühen.