Nachdem die EZB vor zwei Jahren die Abschaffung des 500-Euro-Scheins beschlossen hat, entschied sich die EU- Kommission in diesem Jahr gegen eine harmonisierte Bargeld-Bezahlobergrenze von 5.000 Euro in den EU-Mitgliedsländern. Der Vorschlag sah vor, dass Bargeldtransaktionen – bspw. bei dem Kauf eines Autos – durch eine gesetzlich festgelegte Obergrenze beschränkt werden. Transaktionen über diese Grenze hinaus hätten nur noch auf elektronischem Wege abgewickelt werden dürfen. Das Bundesfinanzministerium verkündete nun, dass es auch in Deutschland keine solche Obergrenze geben wird und beendete somit vorerst eine kontrovers geführte Teildebatte einer weitergehenden Diskussion.
„Ordnungspolitischer Kommentar
Niemand hat die Absicht, das Bargeld abzuschaffen“ weiterlesen