Wehrpflicht oder Freiwilligenarmee?
Die Wehrstruktur aus ökonomischer Sicht

Daß ökonomisches Denken, wenn es um das Militärische geht, allgemein ausgeblendet wird, hat in Deutschland Tradition. Verbreitet ist die Meinung, daß Landesverteidigung und Wehrstruktur jenseits aller ökonomischen Kalküle anzusiedeln seien.

Es war Adam Smith, der sich bereits im 18.Jahrhundert mit den ökonomischen Implikationen des Militärs befaßte. Das ökonomische Credo seiner Überlegungen kennen wir: Einer Gesellschaft geht es dann am besten, wenn sie nach dem Prinzip der freiwilligen Arbeitsteilung organisiert ist und sich jeder auf die Fähigkeiten konzentriert, für die er im Vergleich zu anderen Fähigkeiten und anderen Anbietern besondere Vorteile hat. Arbeitsteilung, Freiwilligkeit und Spezialisierung sind also die zentralen Begriffe, die effiziente Institutionen beschreiben. Abweichungen von diesen Prinzipien führen regelmäßig zur Verschwendung von knappen Ressourcen. Die Aufgabe von Ökonomen ist es deshalb, effiziente Institutionen vorzuschlagen, die die Ressourcen eines Landes nicht verschwenden und deshalb den höchsten Beitrag zur Wertschöpfung leisten. Da zu dieser Wertschöpfung auch die Produktion von äußerer Sicherheit gehört, ist es selbstverständlich, daß auch das Militär effizient produzieren muß. Und dies bedeutet, daß Arbeitsteilung, Freiwilligkeit und Spezialisierung auch die Grundprinzipien für die militärische Produktion von äußerer Sicherheit darstellen. Deshalb plädieren Smith und später auch andere große Ökonomen – unter ihnen Johann Heinrich von Thünen – vehement für eine Freiwilligenarmee. „Wehrpflicht oder Freiwilligenarmee?
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Die Vermögensteuer ist abgeschafft
Dasselbe sollte mit der Erbschaftsteuer geschehen

Mit dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Erbschaftsteuer ist die Diskussion über die prinzipielle Angemessenheit der Besteuerung von Erbschaften wieder aufgelebt. Das BVG-Urteil zielt darauf ab, die Bewertung von Sachvermögen in Form von Grund und Boden oder Betriebsvermögen den Bewertungsgrundsätzen für Finanzaktiva beim Erbübergang gleichzustellen. Dem Gesetzgeber steht es aber frei, Unterschiede in den Steuersätzen und/oder Freibeträgen für die Besteuerung der diversen Aktiva im Erbportfolio zu gestalten. „Die Vermögensteuer ist abgeschafft
Dasselbe sollte mit der Erbschaftsteuer geschehen
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Die Regierung bekämpft die Schattenwirtschaft. – Besser wäre es, sie würde von ihr lernen.

Gut funktionierende Märkte zeichnen sich durch zwei Eigenschaften aus: Freiwilligkeit und Äquivalenz im Tausch. Was heißt das? Freiwilligkeit bedeutet, daß die Anbieter und Nachfrager von niemandem gezwungen werden zu handeln, also Tauschpartner zu werden, sondern daß sie miteinander handeln, weil sie es für sich selbst als nützlich ansehen. Ein freiwilliger Tausch ist deshalb für beide Seiten von Nutzen, sonst fände er gar nicht statt. Und das bedeutet zugleich, daß die Tauschpartner offensichtlich das Gefühl haben, daß sie beim Handeln nicht mehr geben, als sie bekommen, aber auch nicht mehr fordern können, als sie zu geben bereit sind. Der Tauschhandel ist dann wertäquivalent. Jedenfalls im Großen und Ganzen. Und unter der Voraussetzung, daß Wettbewerb herrscht. So funktionieren freie Märkte, in die der Staat nicht ständig regulierend hineininterveniert. Diese Märkte schaffen Wohlstand. „Die Regierung bekämpft die Schattenwirtschaft. – Besser wäre es, sie würde von ihr lernen.“ weiterlesen

Soll die EU erweitert und gleichzeitig vertieft werden?

Deutschland hat bis Ende Juni die Ratspräsidentschaft in der EU übernommen. Bundeskanzlerin Merkel will einen neuen Anlauf nehmen, um den von den Franzosen und Holländern abgelehnten Verfassungsentwurf wieder zu beleben. Man sollte ihr davon abraten, denn dieser Verfassungsentwurf ist zu bürgerfern, zu intransparent und zu zentralistisch. Die EU braucht eine Verfassung vor allem, um die Rechte der Bürger vor einem allzu mächtigen Zentralstaat zu schützen. Aber dieser Verfassungsentwurf erfüllt diesen Zweck nicht, denn er schreibt eine Entwicklungslinie der EU fort, vor der man warnen muß: die Kompetenzübertragung immer neuer Politikfelder von den Mitgliedstaaten auf die EU. In Brüssel werden schon über 80 % aller Gesetzesregelungen gemacht, die die Länder dann umzusetzen haben. Immer mehr Gemeinschaftszuständigkeiten sind in der Sozial-, Struktur-, Umwelt-, Beschäftigungs-, Gesundheits-, Industrie-, Technologie-, Ve rkehrs-, Forschungs- und Bildungspolitik auf die EU übergegangen, obwohl es sich hier gar nicht um öffentliche Güter für die gesamte EU handelt, sondern nur für einzelne Länder oder auch Regionen. Diese Zentralisierungstendenz hat ihren Weg vor allem durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza gefunden und soll nun auch in der neuen Verfassung weitergegangen werden. Die EU-Politiker sprechen von „Vertiefung“ der EU und meinen Zentralisierung der EU.

Gleichzeitig wird die EU um immer neue Mitglieder erweitert, wobei nicht erkennbar ist, welche ökonomischen, politischen, juristischen, kulturellen oder geographischen Grenzen für das zukünftige Europa gezogen werden sollen. Erweiterung bei gleichzeitiger Vertiefung der EU? Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Warum nicht? „Soll die EU erweitert und gleichzeitig vertieft werden?“ weiterlesen