Die Regierung bekämpft die Schattenwirtschaft. – Besser wäre es, sie würde von ihr lernen.

Gut funktionierende Märkte zeichnen sich durch zwei Eigenschaften aus: Freiwilligkeit und Äquivalenz im Tausch. Was heißt das? Freiwilligkeit bedeutet, daß die Anbieter und Nachfrager von niemandem gezwungen werden zu handeln, also Tauschpartner zu werden, sondern daß sie miteinander handeln, weil sie es für sich selbst als nützlich ansehen. Ein freiwilliger Tausch ist deshalb für beide Seiten von Nutzen, sonst fände er gar nicht statt. Und das bedeutet zugleich, daß die Tauschpartner offensichtlich das Gefühl haben, daß sie beim Handeln nicht mehr geben, als sie bekommen, aber auch nicht mehr fordern können, als sie zu geben bereit sind. Der Tauschhandel ist dann wertäquivalent. Jedenfalls im Großen und Ganzen. Und unter der Voraussetzung, daß Wettbewerb herrscht. So funktionieren freie Märkte, in die der Staat nicht ständig regulierend hineininterveniert. Diese Märkte schaffen Wohlstand.

Aus solchen freien Märkten besteht die Schattenwirtschaft. Sie ist eine Ausweichwirtschaft für diejenigen Anbieter und Nachfrager, die Freiwilligkeit und Äquivalenz beim Handeln suchen, diese aber auf den offiziellen Märkten der Volkswirtschaft nicht mehr genügend finden, weil dort der Staat den Handelnden zu viele und zu hohe Abgaben aufbürdet und weil er die Handlungsfreiheiten durch zu viele einengenden Regulierungen einschränkt. Das zerstört Freiwilligkeit und Wertäquivalenz in den Beziehungen zwischen Anbietern und Nachfragern und erzeugt Zwang und Wertungleichheit. Vor allem auf dem total überregulierten und abgabeüberhöhten Arbeitsmarkt ist dies der Fall. Deshalb ist auch die Schwarzarbeit das Herzstück der Schattenwirtschaft.

Obwohl die Schwarzarbeit offiziell verboten ist und unter Strafe steht, ist sie also wohlstandsfördernd. Das ist kein Wunder, denn sie ist ein freier Arbeitsmarkt, auf dem es keine Arbeitszeitvorschriften gibt, keine Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Flächentarifverträge aushandeln und damit Ungleiches gleichmachen wollen, keine staatlichen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, keine Kündigungsschutzvorschriften, keine Mindestlöhne. Aber auch keine Sozialabgaben als Kollektivlöhne, die den Arbeitnehmern durch staatlichen Zwang von ihrem Bruttolohn abgezogen werden. Brutto gleich Netto heißt es in der Schattenwirtschaft, und dabei richten sich die Löhne an den individuellen Arbeitsproduktivitäten aus, also an der Leistungsfähigkeit der Beteiligten. Es herrscht mithin das, was man Leistungsgerechtigkeit nennen könnte, und nicht das, was in der politisch korrekten Terminologie als „soziale Gerechtigkeit“ wohlklingend, aber nichtssagend und irreführend bezeichnet wird. In der Schattenwirtschaft gibt es deshalb keine Arbeitslosigkeit, es herrscht dort Vollbeschäftigung – also eine Situation, die wir uns für den offiziellen Arbeitsmarkt, der seit Jahren durch Massenarbeitslosigkeit gekennzeichnet ist, doch wünschen.

Und dennoch versucht der Staat, die Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit, die er durch seine überhöhten Abgaben und Regulierungen als Hauptverursacher selbst erzeugt, durch zunehmende Kontrollen und höhere Strafen wieder einzudämmen. Der Brandstifter ruft nach Polizei und Feuerwehr. Viel besser wäre es aber doch, der Brandstifter unterließe das Zündeln. Viel besser wäre es also, wenn der Staat seine Abgaben und Regulierungen fühlbar zurücknehmen und damit die Hauptursachen für das massenhafte Ausweichen in die Schattenwirtschaft beseitigen würde. Kurz gesagt, viel besser wäre es, wenn die Regierenden von der Schattenwirtschaft lernen würden. Was können sie lernen?

Sie können lernen, daß die Wirtschaftsbürger als Anbieter und Nachfrager prinzipiell das tun, was ihnen – ihren Präferenzen entsprechend – am meisten nützt, und staatlichen institutionellen Arrangements auszuweichen trachten, die sie daran hindern. Das ist moralisch nicht verwerflich, vielmehr muß die Moral des Staates eingeklagt werden, wenn er versucht, an den individuellen Präferenzen der Bürger vorbei- oder ihnen sogar entgegenzuregulieren. Instituionelle Arrengements des Staates, die dauerhaft die Marktprinzipien der Freiwilligkeit und Wertäquivalenz verletzen, provozieren Exit-Optionen in regulierungsfreie Zonen. Die Schattenwirtschaft ist deshalb das „Ventil des kleinen Mannes“, der sich dem leviathanischen Gebaren des Staates widersetzt. Insofern ist die Größe der Schattenwirtschaft für ein Land ein ziemlich guter Indikator für die Überhöhung der staatlichen Abgabenlast und Regulierungsintensität . In Deutschland beträgt die Wertschöpfung in der Schattenwirtschaft wohl etwa 15-20 % des offiziellen BIP, in den weniger staatsregulierten Ländern Schweiz und USA jedoch nur weniger als 10 %.

Wenn man in die Details geht, so können die Regierenden von der Schattenwirtschaft lernen, daß der Abbau der Steuer- und Abgabenlast erste Priorität hat. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar dieses Jahres ist das genaue Gegenteil und fördert deshalb die Schwarzarbeit in Deutschland. Die Strukturen der geplanten sogenannten Gesundheitsreform, die fast alle „guten Regeln“ eines dauerhaft funktionierenden Gesundheitsmarktes verletzen, werden abermals zu Steuererhöhungen führen und zudem noch die Sozialabgaben in die Höhe treiben. Das stimuliert wiederum die Schwarzarbeit. Notwendig ist zudem die Abkoppelung der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitsvertrag und Lohn. Sie ist notwendig, damit es keine schattenwirtschaftsfördernde Schere zwischen Produzenten- und Konsumentenlohn mehr gibt. Auch das ist im gegenwärtigen Regierungsprogramm Tabu.

Neben der notwendigen Senkung der Steuer- und Abgabenlast und der damit verbundenen Absenkung der Staatsquote (von zur Zeit etwa 47 %) müssen die Arbeits- und Gütermärkte massiv dereguliert werden. Alle kollektivvertraglichen Arbeitszeitregelungen, die zum Beispiel als Arbeitszeitverkürzungen gegen die Wünsche der Arbeitnehmer durchgesetzt worden sind, müssen fallen, wenn man das Schwarzarbeitspotential vermindern will. Flexibilisierung der Arbeitszeiten steht auf der Agenda. Bei der Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten ist ja schon ein guter Anfang gemacht worden. Auch der Kündigungsschutz gehört auf den Prüfstand, wenn man bedenkt, daß dieser nur für die Arbeitsplatzbesitzer (insider), nicht aber für die Arbeitsplatzbewerber (outsider) „sozial“ ist. Finden die offiziellen Outsider aber keine Beschäftigung, steht ihnen ja der Schattenarbeitsmarkt offen, in dem sie dann zu inoffiziellen Insidern werden können.

Von der Schattenwirtschaft kann man auch lernen, daß alle Sozialtransferleistungen auf den Prüfstand gehören, weil auch sie vielfältig die Schwarzarbeit fördern. Kontraproduktiv wirken alle Regulierungen, wie sie im Entsendegesetz gelten. Und einen regelrechten Wachstumsschub für die Schwarzarbeit wird es geben, wenn die Regierung tatsächlich offizielle Mindestlöhne branchenbezogen oder gar generell durchsetzt: Die Exit-Option in die Niedriglöhne der Schwarzarbeit bietet dann vor allem für die weniger Leistungsfähigen die Alternative zur Arbeitslosigkeit.

Die Schattenwirtschaft ist in den letzten Jahrzehnten mit Wachstumsraten von zwischen 5 und 8 % in Deutschland zu einer inoffiziellen boomenden „Sonderwirtschaftszone“ herangewachsen, von der man lernt, daß zu viel Staat Wachstum und Wohlstand behindert und daß weniger Staat – zum Beispiel eine Staatsquote von unter 40 % – das genaue Gegenteil befördert: Mehr Wachstum, mehr Beschäftigung, mehr Wohlstand.

Die Schattenwirtschaft bekämpfen heißt, von der Schattenwirtschaft lernen: die offizielle Wirtschaft vom Übermaß staatlicher Abgaben- und Regulierungsintensität zu befreien, um für die wirtschaftlich Handelnden Bedingungen zu schaffen, wie sie auf funktionierenden freien Märkten bestehen: Freiwilligkeit und Wertäquivalenz im wettbewerblich organisierten Tausch.

30 Antworten auf „Die Regierung bekämpft die Schattenwirtschaft. – Besser wäre es, sie würde von ihr lernen.“

  1. Alternativ könnte man auch einfach dem Schwarzarbeiter den Lohnanspruch absprechen. Mit so einer Rechtsgrundlage würde man sämtliches Vertrauen in der Branche zerstören…

    Mal ganz ehrlich: Schwarzarbeit mag in einigen Bereichen ja tolerierbar sein, wenn aber Unternehmen Schwarzarbeiter anstellen zerstören sie die Wirtschaft. Denn der Staat mischt sich ja aus guten Gründen ein, unter anderem um die Interessen des Arbeitnehmers zu schützen. Das mag die Arbeit verteuern, solange nichts passiert ist Schwarzarbeit da auch eine Abhilfe. Aber was passiert, wenn nicht alles glatt läuft? Der Schwarzarbeiter hat dann keinen Rückhalt mehr, Sozialabgaben wurden nie gezahlt (Ja, die Abgaben für die Arbeitslosen- und Krankenversicherung haben ihre Berechtigung) und somit bleibt alles bei den Bürgern hängen, die Regelkonform leben. Die tragen im Endeffekt die Kosten.

    Natürlich müssen bestimmte Systeme dringend reformiert werden, der Staat verschwenden durch ineffiziente Verwaltung und falschen Organisationsaufbau mit Sicherheit Millionenbeträge. Dennoch muss Schwarzarbeit in bestimmten Bereichen bekämpft werden, insbesondere da, wo Unternehmen Schwarzarbeiter beschäftigen, um ihren Gewinn zu steigern.

  2. Auch hierzu meine 5 Bemerkungen:
    1. Wenn Sie hier die Schattenwirtschaft feiern, sollten Sie zumindest mal erwähnen, was Bestandteil der Schattenwirtschaft ist. Hierzu gehören Drogenhandel, Waffenhandel, Schmuggel, Hehlerei, Prostitution (vor allem in Form von Kindersex und Frauenhandel). Soll der Staat dies wirklich alles legalisieren oder soll man diese Tätigkeit wirklich als wohlstandsfördernd betrachten? Ich unterstelle ausdrücklich NICHT, dass Sie dies fordern, aber wenn Sie ein solches Thema aufgreifen, finde ich schon, dass es notwendig wäre, dies differenzierter zu behandeln und sich von dieser Form der Schattenwirtschaft AUSDRÜCKLICH zu distanzieren. Ansonsten könnten Sie bei dem ein oder anderen doch in einen falschen Geruch kommen.
    Zumal: wenn Sie von 15-20% Schattenwirtschaft im Vergleich zum BIP in Deutschland sprechen, wäre noch zu ermitteln, wie hoch der Anteil der Schattenwirtschaft ist, über die man überhaupt nur ernsthaft diskutieren könnte (wie gesagt ich gehe davon aus, dass Sie die obigen Beispiele nicht legalisieren wollen, ich gehe aber auch davon aus – ohne dass ich über genaue Zahlen verfüge -, dass die obigen Beispiele einen großen Anteil an den 15-20% haben und eventuell auch an der 5-8%igen Steigerung).
    2. Wie läßt sich überhaupt die Höhe der Schattenwirtschaft korrekt erfassen? Sie schreiben ja auch sehr vorsichtig: „In Deutschland beträgt die Wertschöpfung in der Schattenwirtschaft wohl etwa 15-20 % des offiziellen BIP, in den weniger staatsregulierten Ländern Schweiz und USA jedoch nur weniger als 10 %.“ Dann erklären Sie aber, dass in den letzten Jahrzehnten die Schattenwirtschaft um 5 bis 8% gewachsen sei. Es stellt sich schon die Frage, wie das Wachstum einer so unsicheren Größe überhaupt seriös geschätzt werden kann.
    Allgemein wird hier Prof Schneider zitiert, der mit dem Bargeldansatz arbeitet und dies seit kurzem mit dem DYNAMIC-Ansatz kombiniert. Dieses Vorgehen war schon immer umstritten. Wie im Euro-Zeitalter hiermit auf die Höhe der deutschen Schattenwirtschaft geschlossen werden kann, ist aber überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.
    Der Bargeldansatz geht von der Annahme aus, dass Aktivitäten in der Schattenwirtschaft überwiegend bar entlohnt werden, um keine Spuren zu hinterlassen. Die Differenz zwischen dem für das offizielle Bruttoinlandsprodukt erforderlichen Bargeldumlauf und dem tatsächlichen Bargeldumlauf gilt als Indikator für die Größe der Schattenwirtschaft. Nun gibt es aber seit der Euro-Einführung kein deutsches Bargeld mehr, worauf auch Janisch/Brümmerhoff hinweisen: „Zur nationalstaatlichen Bargeldnachfrage-Abgrenzung innerhalb des Euro-Raums wurden von Schneider. keine Aussagen getroffen. Es wird also angenommen, dass hier 1:1 die Nachfrageabgrenzungen der EZB zugrunde gelegt wurden. In diesem Zusammenhang müsste aber geklärt werden, ob die deutschen Schattenwirtschaftsakteure ab 2001 nur in Deutschland Euro-Bargeld nachfragen. Grundsätzlich könnten sich z.B. süddeutsche Schwarzarbeitgeber auch an österreichischen bzw. französischen Geldautomaten mit Euro versorgen. Ebenfalls gilt es zu klären, ob sich das von Touristen des Euro-Raums über die deutschen Grenzen bewegte Euro-Bargeld mit dem der deutschen Touristen ausgleicht. Insofern die Besucher Deutschlands mehr Euro-Bargeld ausführen, als Deutsche einführen, würde nach der Bar geldmethode auf schattenwirtschaftliche Wertschöpfung geschlossen werden, obwohl nur Bargeld transferiert wurde.“ Hinzuzufügen wäre noch: wenn Deutsche mit Bargeld über die schweizer Grenze fahren, um dies auf dortige Konten zu deponieren, erhöht dies nach Schneider die Schattenwirtschaft in Deutschland.
    Interessant ist auch diese Seite: http://www.perspektive-blau.de/artikel/0611b/0611b.htm. Obwohl der Autor sich – ich muss schon sagen – nicht entblödet, einzelne gesetzliche Massnahmen sehr exakt auf die Auswirkungen der Schattenwirtschaft zu berechnen, ist er in einem Punkt sehr vorsichtig: „Die Größe der Schattenwirtschaft ist zwischen den drei Ländern nur bedingt vergleichbar, da die Bargeldnachfragefunktion (DYNAMIC-Schätzgleichung) unterschiedlich spezifiziert werden und nicht die gleiche Anzahl von Ursachen, die für die Schattenwirtschaft verantwortlich sind, enthalten.“ (siehe Fussnote 1 unter der ersten Tabelle)
    3. Sie schreiben: „Deshalb ist auch die Schwarzarbeit das Herzstück der Schattenwirtschaft.“ Leider unterlassen Sie es die Unterschiede genau zu definieren. Auch bleibt unklar, wie viel Anteil die Schwarzarbeit an Schattenwirtschaft hat. Um im Beispiel zu bleiben: Das Herz ist eines der wichtigsten Teile im menschlichen Körper, sein quantitativer Anteil am menschlichen Körper ist aber eher gering.
    4. Sie schreiben: „Aus solchen freien Märkten besteht die Schattenwirtschaft. Sie ist eine Ausweichwirtschaft für diejenigen Anbieter und Nachfrager, die Freiwilligkeit und Äquivalenz beim Handeln suchen,“ Ich muss jetzt (siehe Punkt 1) nicht betonen, dass dies – zumindest in dieser Strenge – Unsinn ist, wenn auch z.B. Prostitution mit Frauenhandel unter Schattenwirtschaft fällt. Von Freiwilligkeit sollten wir hier sicher nicht reden.
    Aber auch ansonsten wäre zu untersuchen, wie die Freiwilligkeit zu beurteilen ist, wenn z.B. ein arbeitsloser Handwerker, der (aus welchen Gründen auch immer) kein HartzIV erhält, schwarzarbeitet. Die Alternative für ihn wäre ja zu hungern (ich schreibe bewusst nicht verhungern). Vielleicht würde er ja lieber regulär arbeiten, findet nur keinen Job.
    5. Zum Kündigungsschutz sei nur noch mal angemerkt, dass es mir unklar ist, wie weit dies die Unternehmen noch behindert, wo es doch überall die Möglichkeit der Zeitverträge, Zeitarbeitsfirmen, Praktika und Mini-Jobs gibt. Allenfalls bei Beschäftigten, die wirklich langfristig ans Unternehmen gebunden werden sollen, kann dies noch hinderlich sei. Aber gerade in einem solchen Fall sollte ein Unternehmer doch abschätzen können, ob er gerade diesen Arbeitnehmer auch langfristig an sich binden will.

  3. Ich verweise darauf, dass in dem ersten Satz bereits darauf verwiesen wird, dass es um die Freiwilligkeit zum Leistungsaustausch auf einem Markt geht. Viele Ihrer Äußerungen sind demnach vollkommen gegenstandslos. Die anfängliche Einlassung ist als Definition zu verstehen. Ich denke, dass das vollkommen klar ist bzw. sein sollte. Dies ist eindeutig den Ausführungen zu entnehmen.

    Ich bitte Sie auch mal darum, eine konstruktive Äußerung zu einem Thema zu machen.

  4. @Alexander Brunner:
    Man muss nicht zur Waffe greifen, um die Freiwilligkeit zu umgehen. Der Zwang kann auch konstituiert werden, indem jemand in Ausübung seiner Handlungsoptionen die Wahlmöglichkeiten anderer reduziert, ohne daß es eine gegenseitige Übereinkunft gäbe. Geeignete Mittel stehen ausreichend zur Verfügung: Produktion von Externalitäten, Marktmanipulation, Strategischer Mitteleinsatz usw.

  5. 4. „Aber auch ansonsten wäre zu untersuchen, wie die Freiwilligkeit zu beurteilen ist, wenn z.B. ein arbeitsloser Handwerker, der (aus welchen Gründen auch immer) kein HartzIV erhält, schwarzarbeitet. Die Alternative für ihn wäre ja zu hungern (ich schreibe bewusst nicht verhungern).“

    Folgten wir einer dermaßen weiten Definition von „Zwang“, wären wir alle Zwangsarbeiter, denn ohne Arbeit müßten wir alle hungern (und wenn überhaupt keiner arbeiten wollte, müßten wir auch alle VERhungern), sind also gezwungen zu arbeiten. Der Zwang liegt hier also nicht auf der Ebene der Wirtschaftspolitik, sondern auf ganz grundlegender biochemischer Grundlage – wer nichts zu essen hat, verhungert. Wenn ich meine Arbeitskraft zur Verfügung stelle, um essen zu können, ist das also ein Geschäft, das ich freiwillig eingehe, denn ich arbeite lieber, als zu verhungern. Mir stände es aber frei, zu verhungern, wenn ich das für vorteilhafter erachten würde. Das ist mit Freiheit gemeint. Es ist nicht die Freiheit gemeint, gegen Naturgesetze zu verstoßen, die kann uns leider keiner garantieren.

    5. Mini-Jobs, Praktika, Zeitarbeit und befristete Verträge sind genau die Instrumente, die von Seiten „linker“ Politiker stark unter Beschuss stehen, und die es nur noch gibt, weil die Real-Politik erkennen mußte, daß eine Beschränkung dieser Flexibilisierungsinstrumente tatsächlich in einem Verlust von Arbeitsplätzen resultiert. Noch besser: Hätten wir keinen Kündigungsschutz, könnte man auf die meisten dieser Instrumente verzichten und vielen ginge es dadurch besser.

  6. Das ist mir durchaus bekannt, genauso wie dies auch Herrn Prof. Schäfer bekannt ist, da dies ökonomisches Basiswissen aus dem Grundstudium ist. Allerdings wurde dies als wesentliche und wichtige Annahme voraus gesetzt. Daher ist eine entsprechende Diskussion nicht Nutzen stiftend.

    Nochmal zur Verdeutlichung: Dieses Problem ist bekannt und auch sehr wichtig, allerdings geht der Beitrag (offensichtlich) in eine völlig andere Stoßrichtung. Ich bitte darum, die Diskussion auf die im Beitrag diskutierte Problematik zu lenken.

  7. @Max Bauer: Da haben Sie recht. Die absolute wirtschaftliche Freiheit in dem Sinne, daß jeder tun kann was er will, ist unmöglich, spätestens dann, wenn ich Dinge tue, die andere daran hindern, das zu tun, was sie wollen. Auch in einem kapitalistische Wirtschaftssystem muß der Staat eingreifen, um Dinge wie negative Externalitäten auszugleichen, Kartellbildung und Monopolmißbrauch zu unterdrücken.

  8. Die Frage nach tatsächlicher Freiwilligkeit und/oder Zwang ist schon bedeutsam, weil die Schattenwirtschaft *illegal* ist. D.h. jeder Markteilnehmer muss befürchten, daß seine Teilnahme jederzeit durch die Produktion gewisser Externalitäten (Steuerfahndung) beeinträchtigt wird. Es kommt daher nicht von ungefähr, daß sich im Bereich Schwarzmarkt/arbeit z.T. recht massiv kriminelle, direkt die Freiheit bedrohende Strukturen ausbilden.

  9. Schwarzarbeit ist nach Ihrer These nur wohlstandsfördernd? Es gibt Menschen, die durch Schwarzarbeit oder illegale Praktiken bei der Rechnungstellung wohlhabend werden. Ohne Zweifel, aber die wenigsten dadurch, daß sie ihr ganzes Leben arbeiteten, sondern das sie schnell lernten, andere für sich arbeiten zu lassen.

    Aber gilt das auch für Schwarzarbeit, für die weniger als 5, weniger als 10 €/h bezahlt werden. Kann man davon eine Wohnung, eine Familie, einen Arztbesuch, eine Rente finanzieren? Kann man davon einen Arbeitsausfall durch Krankheit oder Unfall finanzieren.? Wird das alles durch Schwarzarbeit erwirtschaftet? Wieviel % der illegal arbeitenden Menschen verfügen denn über Absicherungen für den Fall der längeren Krankheit, der Arbeitsunfähigkeit im erwerbsfähigen und jenseits der erwerbsfähigen Alters, können dies mit ihrer Arbeit erwirtschaften? Wieiviel % haben überhaupt eine eigene Wohnung und nicht nur einfach eine Schlafgelegenheit, die sie oft wechseln? Wissen Sie das?

    Ich weiß nicht, ob Sie Schwarzarbeiter aus dem Baubereich oder anderen für Schwarzarbeit anfälligen Bereichen kennen. Ich kenne einige. Ihr Gebiß, ihr gesundheitlicher Zustand und ihr unsteter Lebenswandels verrät keinen Reichtum und nicht die Spur einer Wohlstandsförderung. Den finden sie nur, wenn sie das Wohlstandsgefälle zu den Herkunftsländern nutzen.

    Oder sie leben von der Kriminalität, zum Beispiel der Rauschgiftkriminalität. Da und nur da erleben Sie eine Wohlstandsförderung.

    Einen anderen Punkt erwähnen Sie natürlich nicht. Das jeder, der eine in der Illegalität erbrachte Leistung anbietet oder verlangt, ein Risiko eingeht. Der sie anbietet, geht das Risiko ein, daß ihm länger andauernde Arbeiten nicht vergütet werden, denn offiziell arbeitet der illegal Arbeitende ja gar nicht. Wie will er sein Recht darauf durchsetzen. So geschehen bei illegal sanierten Altbauten, die den illegalen Subunternehmer ohne Entlohnung für seine Arbeit zurückliessen. Das sind Schäden, die erreichen schnell 200000 € und mehr.

    Da Sie Produkte für Altbausanierungen nicht illegal erwerben können, sind das nicht nur Verluste für entgangene Arbeitsentlohnung, sondern auch für Materialvorleistung. Was wollen Sie dann machen, Heizkörper wieder rausrupfen? Ihre Arbeitsleistung können Sie nicht ungeschehen machen.

    Umgekehrt besteht das gleiche Risiko. Nehmen wir an, sie lassen einen illegalen Arbeitnehmer, das Heizungssystem, die Gas-Wasser-Installation oder das elektrische Netz eines Gebäude renovieren. Leider wurde es nicht sachgerecht renoviert. Beim wem, edler Professor, der Sie voll in der Lebenspraxis stehen, werden Sie den Regreß für solche Fehlleistungen fordern?

    Haben Sie denn den illegal arbeitenden Herren und Damen schon einmal erklärt, daß Sie von der Freiwilligkeit und der Äquivalenz im Tausch bei ihrer illegalen Arbeit ausgehen? Das sie die einzige freien Menschen auf dem Arbeitsmarkt sind?

    Ach nein?

    Nun, das sollten Sie unbedingt tun. Sie werden eine Überraschung erleben, die Sie im Elfenbeimturm der Universität nie erleben werden.

  10. Um meinen vorherigen Kommentar zu ergänzen. Die genannte Argumentation ist nur von geringem Nutzen, weil sie die Schattenwirtschaft getrennt von der sie umgebenden Legalwirtschaft betrachtet. Die Legalwirtschaft subventioniert aber die Schattenwirtschaft, da sie ihr die gesamte zum Betrieb notwendige Infrastruktur (Strassen, Öffentliche Ordnung) unfreiwillig zur Verfügung stellt. So kann die Schattenwirtschaft mit Boomzahlen glänzen, aber auch nur deshalb, weil sie ihre Externalitäten auf die Legalwirtschaft abwälzt.

  11. Wer sich die Mühe macht den obigen Artikel genau zu lesen, wird schnell erkennen, dass der Autor kein Hohelied dem Schwarzmarkt singt, auch wenn er in Überzeugung von der wohlfahrtssteigernden Wirkung freiwilliger Tauschakte dem Schwarzmarkt eine positive Ventilfunktion in einem überregulierten Wirtschaftssystem zuordnet. Vielmehr wird betont, dass die Bildung eines Schwarzmarktes das zwangsläufige Ausweichreaktion der Wirtschaftssubjekte in einen rechtsarmen Raum bedeutet. Und hier liegt das Problem des Schwarzmarktes und gleichzeitig auch die einzige Schwäche des Beitrags. Schwarzmarkttransaktionen sind nicht rechtlich absicherbar, wegen ihrer Illegalität ist der Schutz von Eigentums- und Persönlichkeitsrechten im Zweifel nicht gegeben. Das macht Teile des Schwarzmarkt aus der Perspektive vieler Menschen nicht wünschenswert und ist eben auch der Grund dafür, warum Schwarzmarkt oft und leichtfertig mit organisiertem Verbrechen gleichgesetzt wird. Daher ist die Botschaft des Textes auch nicht ein Hohelied auf den Schwarzmarkt, sondern eine Kritik an den Bedingungen die zu seiner Existenz führen. Steuersenkungen und Abbau von Regulierungen würden einen Teil der Schwarzmarkttransaktionen dem offiziellem Markt zuführen und damit auch in diesem Bereich Rechtsstaatlichkeit erlauben. Was wirklich kriminell ist oder von der Mehrheit dafür gehalten wird, bleibt dem Schwarzmarkt dann erhalten. Nicht mehr und nicht weniger.

  12. @SteffenH:
    Ein Schwarzmarkt kann auch dann entstehen, wenn der offizielle Markt völlige Vetragsfreiheit und Tauschäquivalenz bietet.

    Dazu stelle man sich eine ordentlich leistungsgerechte Krankenversicherung vor, die die individuelle Prämie nach den Lebensumständen des Versicherten berechnet.

    Wenn der Versicherte jetzt eine gutbezahlte, aber gefährliche Nebenbeschäftigung annimmt, dann kommt er besser weg, wenn er seiner Versicherung diese Nebenbeschäftigung verschweigt, da diese ihm ansonsten wegen des höheren Gesundheitsrisikos eine höhere Prämie berechnen würde. Das ist das vertragsfreie Äquivalent der Schwarzarbeit! Die entsteht immer dann, wenn die Subjekte in der Lage sind, sich profitabel einer Verpflichtung zu entziehen. Ob die Verpflichtung freiwillig oder unter Zwang eingegangen wurde spielt dabei einfach keine Rolle.

  13. Sei versichert, die Versicherung kalkuliert das Risiko in ihre Vertragsbedingungen ein. Und auf die Bedingungen müssen sich beide Vertragspartner vor Vertragsabschluss einigen. Denn sonst kommt selbiger nicht zustande.

  14. @SteffenH:
    Darauf wollte ich ja auch hinaus: Es entstehen dem Versicherungsnehmer zusätzlich Kosten, da er ein Betrugsrisiko darstellt und eine Versicherung der Natur nach eine Betrugsmöglichkeit darstellt. Der gleiche Effekt entsteht auch im regulierten öffentlichen Sektor (Krankenkassenbeiträge und Steuern werden bei Zunahme der Schwarzarbeit erhöht), die Kosten werden lediglich anders wahrgenommen, weil ihnen keine freiwillige Verpflichtung vorangeht. Wenn Deregulierung diesen Sektor zugunsten privater Dienstleistungen verschiebt, dann werden sich auch die Betrugskosten auf den privaten Bereich verschieben.

    M.a.W es ist nicht die Regulierung die die Kosten verursacht, sondern die gesamtgesellschaftliche kriminelle Neigung.

  15. Einfach mal ein Lob: Ein toller Beitrag!

    Das Beispiel Schattenwirtschaft zeigt, wie der Staat Kriminalität und Unsicherheit erzeugt. Legale Arbeit wird durch den Staat derart prohibitv verteuert, dass Schwarzarbeit tatsächlich oft eine Art Selbstverteidigung darstellt. Zahlreiche Leistungen der Schattenwirtschaft sind „legal“ so überhaupt nicht mehr zu erbringen. Das erinnert an sowjetische Staaten, wo das Überleben der Bevölkerung oft nur noch durch den Schwarzmarkt gesichert werden konnte.

    Dennoch leiden unter dem staatlichen Abdrängen in die Schattenwirtschaft alle Beteiligten. Ein freier Markt, eine Transparenz von Angebot und Nachfrage, ist hier ja kaum möglich. Die Schattenwirtschaft krankt darüber hinaus an einer enormen Rechtsunsicherheit.

    Dennoch bleibt die Erkenntnis: Die Schattenwirtschaft lässt erahnen, welche Wohlstandsgewinne möglich wären, wenn Vater Staat seine gierigen Finger ein wenig aus der Gesellschaft zurückziehen würde…

  16. Wobei hier wohl zu differenzieren wäre zwischen einer kriminellen Neigung, die Gewalt und die Verletzung von individuellen Persönlichkeitsrechten in Kauf nimmt und dem was Sie offenbar als kriminell ansehen, die Hinterziehung von Steuern und das Unterlaufen staatlicher Regulierungen. Steuern z.B. verzerren individuelle Anreize, weil der Steuerpflichtige im Versuch die Trittbrettfahrerposition einnehmen zu wollen, seine Leistung reduziert. Kann der Marktakteur allerdings im Rahmen privatwirtschaftlicher Verträge von einer Leistung des Vertragspartners nur profitieren, wenn er eine entsprechende Gegenleistung liefert, ist es ihm nicht möglich die Trittbrettfahrerposition einzunehmen.

    Daher entstehen Schwarzmärkte regelmäßig dann, wenn der Einzelne die Finanzierung von Leistungen, die er in Anspruch nehmen will oder muß, durch seine Aktivitäten in der Schattenwirtschaft umgehen kann. Wohin wollen sie aber ausweichen, wenn sie die gewünschte Gegenleistung nur bekommen, wenn Sie deren Kosten beglichen haben? Weshalb sollten Sie in die Schattenwirtschaft ausweichen, wenn die Regeln die der Staat ihnen auferlegt auch freiwillig befolgen.

    Wäre der Staat in der Lage, seinen Bürgern die Kosten seiner Leistungen verursachergerecht aufzuerlegen, gäbe es keinen Schwarzmarkt. Überließe er Ihnen obendrein noch die Entscheidung über den Umfang der Inanspruchnahme seiner Leistung würde er sich allerdings selbst überflüssig machen. Das Ausmaß der Schattenwirtschaft eines Landes ist somit auch ein gutes Maß für die Fähigkeit eines Staates den Präferenzen seiner Bürger gerecht zu werden.

  17. @ SteffenH,

    „Das Ausmaß der Schattenwirtschaft eines Landes ist somit auch ein gutes Maß für die Fähigkeit eines Staates den Präferenzen seiner Bürger gerecht zu werden. “

    Lass doch einfach mal die Ideologie beiseite und erklär mir ganz nüchtern, wie du
    1. das Ausmaß der Schattenwirtschaft eines Landes bestimmst und
    2. unterscheidest, wie hoch der Anteil der gesellschaftlich akzeptablen Schwarzarbeit im Gegensatz zur nicht gesellschaftlich akzeptablen Schwarzarbeit ist (ich gehe mal davon aus, dass du Kindersex, Frauenhandel, Drogenhandel etc. auch nicht legalisieren willst).

  18. Das hat nichts mit Ideologie zu tun. Sie engen unzulässigerweise die in dem Beitrag angeführte Schattenwirtschaft auf strafrechtlich verfolgte Handlungen ein, wohingegen Prof. Schäfer in erster Linie den schwarzarbeitenden Handwerker etc. meint. Denn die von ihnen angeführten Straftaten werden nicht durch Deutschlands Sozialsysteme oder hohe Steuern in den Bereich des Schwarzmarkts getrieben, sondern durch strafrechtliche Verfolgung und/oder gesellschaftliche Ächtung. Daher definiert sich der Schwarzmarkt in diesem Artikel als steuer- und regulierungsbedingt (wirtschafts- und sozialpolitisch).

    Insofern geht ihr Einwand auch vollständig am Thema vorbei. Während von Prof. Schäfer geforderte Reformen einen erheblichen Teil der Schattenwirtschaft wieder der offiziellen wirtschaft zuführen würden, blieben die von ihnen beklagten Straftaten im Bereich der Illegalität.

  19. @ SteffenH,

    sie gehen an gar nichts vorbei. Noch einmal, Sie schreiben:
    “Das Ausmaß der Schattenwirtschaft eines Landes ist somit auch ein gutes Maß für die Fähigkeit eines Staates den Präferenzen seiner Bürger gerecht zu werden. “

    Da darf ich dann doch wohl fragen:
    1. Wenn das Ausmaß der Schattenwirtschaft eines Landes für Sie ein gutes Maß für die Fähigkeit eines Staates ist, den Präferenzen seiner Bürger gerecht zu werden: wie ermitteln Sie dieses Maß?

    2. Wenn Sie diese Höhe ermittelt haben, ist dann alles oder nur ein Teil davon das entsprechende Maß?

    3. Wenn dies nur ein Teil davon ist (wovon ich aufgrund der darin enthaltenen unstrittig – hoffe ich – strafwürdiger Teile), wie ermitteln Sie, welcher Anteil nicht in dem Maß enthaltenen sein sollte?

    Erst wenn Sie mir diese Frage beantworten können, macht es doch überhaupt erst Sinn, darüber zu diskutieren, ob das verbliebene Maß tatsächlich die Fähigkeit des Staates korrekt abbildet, den Präferenzen der Bürger gerecht zu werden.

    Ansonsten diskutieren wir im luftleeren Raum.

  20. Ich bin gerade auf ihr Blog gestoßen. Wunderbarer Artikel. Danke sehr dafür. Eine Frage, die mich noch beschäftigt, wäre, ob ihre Beiträge auch irgendwann eine praktischere Form annehmen – sprich Vorschläge in die Realität umgesetzt werden. Haben Sie Kontakte zu politischen Einrichtungen oder was genau versprechen Sie sich mit diesen Artikeln – außer der offenen Diskussion?

  21. @SteffenH(09.02.07/20:18)

    In einer auf Eigentumsrechten basierenden Wirtschaft muss die Verletzung von Verträgen (oder die Verletzung gewisser Regeln zur Vetragsanbahnung) in irgendeiner Weise sanktionierbar sein, weil ansonsten Eigentum nicht effektiv ist. Daher ist es wohl grundsätzlich in Ordnung, Betrug und Untreue in so einem Kontext als Straftat zu definieren. Im Extremfalle kann ja auch ein Betrug zur Folge haben, daß der Betrogene unfreiwillig in eine gefährliche Situation kommt, weil er aufgrund des Vermögensschadens keine Einkommens- oder Gesundheitssicherung mehr betreiben kann. (Ein beliebtes Racheszenario in der Literatur.)

    Es ist meiner Meinung nach daher auch nicht fruchtbar, diese Taten aus der Gleichung herauszunehmen, indem man sie in das Vetragsrisikio präventiv einbaut. Der unangenehme Effekt ist, daß es rational wird, das eingebaute Risiko auszuschöpfen, weil man genau dafür ja bereits bezahlt hat. Es macht unehrlich sozusagen. Das hat wiederum zur Folge, daß sich dieses Fehlverhalten in einer Allokation niederschlägt, die die Produktion von Sicherheit und Risikomanagement durchführt. Die mag dann bedarfsgerecht und optimal sein, aber nicht notwendigerweise überlegen.

    Man stelle sich dafür eine konkurrierende VW mit einem ’starken‘ Staat vor, der aufgrund seiner Produkte (Erziehungssystem, öffentliche Gesundheitsvorsorge) ein solch hohes Maß an Identifikation bietet, daß seine Bürger „von selbst ehrlich“ sind. Obwohl der Staat einiges an Effizienz verschlingt, muß die VW wesentlich weniger Ressourcen in die Produktion von Sicherheit/Risikomanagement stecken und kann mehr exportfähige Produkte herstellen. Für den Staat besteht die Möglichkeit, das Nachfrage nach bestimmten Gütern zu minimieren, ohne die Nachfrage auf ein anderes Gut übertragen zu müssen. Das ist etwas was die Privatwirtschaft nicht kann.

  22. @Dr. Ralf Heinrichs

    Offenbar wird versucht, den Umfang der Schwarzarbeit durch Vergleich von offizieller Wertschöpfung, Steuereinnahmen und Bargeldumlauf zu bestimmen. Alternativ versucht man über den Energieinput einer VW dran zu kommen. Die Zahlen die dabei ermittelt werden sind aber nur Größenordnungen (die sich z.T. um das zweifache Unterscheiden, je nach Methode) und korrelieren insgesamt grob negativ mit dem BIP – je mehr BIP desto weniger Schwarzarbeit.

    Sie mit dem Umfang der staatlichen Regulierung in Beziehung zu setzen, finde ich ein wenig gewagt. Nach den Schätzungen die ich gesehen habe, hat das nicht unbedingt als libertäre Paradies bekannte Österreich die niedrigste Schwarzarbeitsquote nach der Schweiz. Es spricht meiner Meinung nach jedenfalls nichts dagegen, die Schwarzarbeit ganz einfach als Grenznutzengeschichte zu interpretieren.

    Die Schwarzarbeit zu beseitigen, indem man den Tatbestand der Schwarzarbeit abschaftt, sehe ich jedenfalls auch nicht.

  23. @Max Bauer:

    Der Schutz von Eigentumsrechten ist sicherlich eine wichtige (wenn auch von einigen libertären Denkern nicht unbestrittene) Aufgabe staatlicher Institution, die wie sie richtig formulieren einzig und allein der Steigerung der Produktivität eines Wirtschaftssystems dient (In der Tat sind Fahrradschlösser reine Ressourcenverschwendung.). Doch leider beschränkt sich der Staat im Wirtschaftsgeschehen nicht auf diese Aufgabe, sondern dehnt sie zur Realisierung seiner Verteilungsziele effizienzmindernd aus. Erst an dieser Stelle aber findet die hier als Problem idenzifizierte Flucht in die Schattenwirtschaft statt.

    Doch die Flucht vor dem Zugriff des Staates zu Verteilungszwecken verhindert auch den wirksamen Schutz der Eigentumsrechte der Marktakteure. Dieser Aspekt mindert die Effizienz der Schattenwirtschaft und gibt Raum für wirtschaftliche Aktivitäten in einer strafrechtlichen Grauzone. Eine Lösung dieses Problems läge demnach in der besseren Trennung von eigentumsrechtlicher Rahmensetzung und Verteilungspolitik durch den Staat, indem etwa die Besteuerung auf eine breitere Basis mit weniger Fluchtmöglichkeiten gestellt und effektiv gesenkt wird. Die verteilungsorientierte Regulierung des Wirtschaftsgeschehens (wie sie weitestgehend in der Arbeitsmarkt- und Wettbewerbspolitik praktiziert wird) sollte möglichst zugunsten einer steuerfinanzierten Angleichung der Einkommen mittels Transfers aufgegeben werden.

  24. @SteffenH
    „Die verteilungsorientierte Regulierung des Wirtschaftsgeschehens (wie sie weitestgehend in der Arbeitsmarkt- und Wettbewerbspolitik praktiziert wird) sollte möglichst zugunsten einer steuerfinanzierten Angleichung der Einkommen mittels Transfers aufgegeben werden.“

    Das treffen wir uns: Ein Freund der negativen Einkommenssteuer bin ich nämlich. Die Idee, daß die monatliche Verbindlichkeit zwischen mir und dem Finanzamt einfach (Einkommen*0.35-650) Euro beträgt, ist einfach zu berückend und würde in der Tat einiges lösen und die richtige Anreize schaffen.

    Sie scheint aber einfach keine gute Presse zu finden: dem einem stinkts nach Lohndumping, die anderen meinen, daß dann die Faulenzer gar nix mehr tun. Was ist da eigentlich das Vermittlungsproblem? Und wer versucht das Problem zu lösen?

  25. Viele Schwarzarbeitende sind eigentlich Selbständige, die aus eigener Kraft etwas (dazu)verdienen wollen. Die Januarausgabe der Zeitschrift „BrandEins“ befasste sich mit dem Kampf der Deutschen (Bürokratie) gegen die Selbständigen und die Selbständigkeit. Zitat im Zusammenhang mit den unsäglich dummen und überflüssigen Gesetzen gegen die Scheinselbständigkeit:

    So ging alles den deutschen Weg: Erst macht man eine Minderheit zum Sündenbock. Dann folgt ein Gesetz. Dann kommt die Ausgrenzung. Dann kommt die Willkür.

  26. Klingt erstmal bestechend, aber es ist wie im Theater. Wenn alle aufstehen, sehen alle wieder gleich viel.

    Zudem, könnte man mit den Überlegungen auch der Mafia unserer Wirtschaftssystem überlassen. Die ist auch recht effizient und kennt keine Arbeitslosigkeit.

    Der Knackpunkt aber ist, und den nennt Max Bauer ganz richtig: „Die Legalwirtschaft subventioniert aber die Schattenwirtschaft, da sie ihr die gesamte zum Betrieb notwendige Infrastruktur (Strassen, Öffentliche Ordnung) unfreiwillig zur Verfügung stellt.“

  27. Genau aus diesem Grund macht es ja auch Sinn, dass aus der Schattenwirtschaft Legalwirtschaft wird. Und darum ging es dem Autor dieses Artikels letztlich. Wie kann man Bedingungen schaffen, die ein Abgleiten in die Schattenwirtschaft unattraktiv machen. Eben nicht mit noch mehr Kontrollen, sondern mit einer Entlastung der Wirtschaftstätigkeit. Jeder zahlt, dafür etwas weniger, der Verzicht auf staatlichen Rechtsschutz wird dann nicht mehr durch den Gewinn entgangener staatlicher Belastungen aufgewogen. Ganz einfach.

    Thema Subventionen: Bekanntlich dient die Mineralölsteuer (wenn auch auf Umwegen) zur Deckung der Infrastrukturkosten, welche sie auch regelmäßig deckt, so dass noch einiges übrig bleibt. Ein schwarzarbeitender Handwerker aber fährt üblicherweise mit versteuertem Benzin. Ebenso wie sagen wir Frau Schulz zum Einkauf, für das unversteuerte Abendessen für Herrn Schulz, könnte beide doch aus ihrer häuslichen Schattenwirtschaft in ein ganz legales Restaurant wechseln. 😉

    Und die öffentliche Ordnung dürfte in vielen Fällen ohnehin vorhanden sein, verursacht also für den normal schwarzarbeitenden Handwerker keine höheren Zusatzkosten, als für jeden anderen Menschen. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass deren Kosten durch die Einnahmen der Mehrwertsteuer im Konsumbereich hinlänglich gedeckt sind. Diesen Abgaben wird jedoch selbst der raffinierteste Schattenwirtschaftler nicht vollständig entgehen können.

    Was mich letztlich auf einen Gedanken bringt. Warum werden Staatsausgaben nicht einfach verursachergerecht finanziert. Straßenbenutzungsgebühren, kein Problem, sogar die Eigenbeteiligung am Polizeieinsatz ist denkbar. Aber eigentlich will hier ja niemand mehr, sondern alle wollen weniger Schattenwirtschaft. Die Frage ist wie man das erreicht? Mit Moralappellen und Kontrollen, die ihre Unwirksamkeit hinlänglich bewiesen haben oder mit den oben beschriebenen Anreizen, deren Praktikabilität recht leicht an den Ergebnissen der jährlich erscheinenden Indizees zur wirtschaftlichen Freiheit (http://www.freetheworld.com/release.html) nachvollzogen werden kann?

  28. @SteffenH:
    „Und ich bin mir ziemlich sicher, dass deren Kosten durch die Einnahmen der Mehrwertsteuer im Konsumbereich hinlänglich gedeckt sind. Diesen Abgaben wird jedoch selbst der raffinierteste Schattenwirtschaftler nicht vollständig entgehen können.“

    Mal schauen. Der Einfachheit halber 20 % MwSt, 0% EkSt

    Legal:
    A gibt Auftrag an B für 1200 Euro Brutto.
    Macht Netto 1000 für B und 200 MwSt
    B verkonsumiert die 1000 Euro Gewinn, darin sind 166.66 MwSt.
    MwSt gesamt: 366.66 Euro.

    Schattenwirtschaft:
    A gibt Auftrag an B für 1100 Netto=Brutto (beide werden 100 Euro besser gestellt)
    B verkonsumiert die 1100 Gewinn, darin 183.33 MwSt
    A verkonsumiert die gesparten 100, darin 16.66 MwSt
    MwSt gesamt: 200 Euro

    Der Unterschied fällt natürlich noch krasser aus, wenn B aus z.B. der Ukraine stammt und seinen Gewinn auch dort verkonsumieren will.

    Fazit: Auch wenn man bis auf die MwSt alle Regelungen und Steuern abschafft, würde sich Schwarzarbeit immer noch lohnen.

    „Und die öffentliche Ordnung dürfte in vielen Fällen ohnehin vorhanden sein, verursacht also für den normal schwarzarbeitenden Handwerker keine höheren Zusatzkosten, als für jeden anderen Menschen.“

    Die Strassenbeleuchtung wird zwar nicht teurer, wenn Schwarzarbeiter herumspazieren – aber mangels Gewerbesteuer werden die Kommunen dann doch irgendwann das Licht ausdrehen müssen. Dann wird der Wert öffentlicher, gemeinfinanzierter Ausgaben allerdings sichtbar: ein paar tausend Euro für Strassenbeleuchtung sind viel besser angelegt, als ein paar zehntausend Euro für Sicherheitsrequipment und Kampftraining um unbeschadet nach Hause zu kommen 🙂

  29. @ SteffenH,

    bitte beantworten Sie mir doch mal die Fragen, die ich Ihnen am 10. Februar gestellt habe. Denn ich denke, bevor wir uns über die Wege zur Abschaffung bzw. deutlich Verringerung der Schattenwirtschaft unterhalten, sollten wir doch erst einmal klären, ob die Schattenwirtschaft ein wichtiges Problem für unsere Volkswirtschaft darstellt.

  30. Zitat:
    „Die Schattenwirtschaft bekämpfen heißt, von der Schattenwirtschaft lernen…“

    Dem kann ich nur zustimmen. Man muss den Triebfedern von Schwarzbeit entgegenwirken und dazu muss man lernen wie sie funktioniert und was einen Arbeitsfähigen Menschen dazu veranlasst seinen Lebensunterhalt mit Schwarzarbeit zu verdienen.

    Ich weder Professor noch Doktor, ich bin 21 Jahre alt und habe gerade meine Ausbildung zum Büroakufmann abgeschlossen. Nahezu zwei Drittel meiner ehemaligen Kameraden aus der Berufsschule sind nun arbeitslos! Die Unternehmen in denen sie gearbeitet haben wollen und können sich eine Übernahme nicht leisten, sondernhaben Planstellen für Azubis, da diese weitaus billiegere Arbeitskräfte sind. Ich habe Unternehmen kennengelernt die einen Großteil Ihrer Arbeitsplätze mit Praktikanten und Azubis besetzt haben um sich finanzieren zu können.

    Ich bin ganz persönlich und subjektiv der Meinung, dass der Staat mehr Anreiz für Unternehmen schaffen sollte neue Leute einzustellen, dass könnte man evtl. durch Senkung der Lohnnebenkosten erreichen. Man könnte z.B. die solziale Absicherung zumindest der Rente privatisieren.
    Also die bestehenden Unternehmen und Arbeitsplätze entlasten anstatt sie weiter zu belasten und noch weiter zu regulieren. Diese Schraube macht die Arbeit in Deutschland zunehmend unwirtschaftlicher, was Schwarzarbeit fördert.

    Ein Verein, der seine Mitglieder verliert, wird kaum besser funktionieren, Indem er seinen geblieben Mitgliedern höhere Beiträge abverlangt. Er wird Anreiz für neue Mitglieder schaffen müssen.
    Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.

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