Im Jahr 2009 wurde die sogenannte Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Seitdem werden Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne einheitlich mit 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag) besteuert.[1] Zuvor unterlagen Kapitalerträge der Einkommensteuer und wurden somit prinzipiell genauso hoch besteuert wie Arbeitseinkommen. Steuerzahler, deren Steuersatz über 25 % liegt, werden durch die Abgeltungsteuer entlastet. Für Steuerzahler mit einem geringeren Steuersatz besteht ein Veranlagungswahlrecht. Ihre Kapitalerträge werden durch die Abgeltungsteuer somit nicht höher besteuert als ihre Arbeitseinkommen.