Auf seiner Sitzung vom 17. September 2019 hat der EZB-Rat zahlreiche geldpolitische Beschlüsse gefasst und weitere Anpassungen an seinem geldpolitischen Handlungsrahmen angekündigt. Besondere Beachtung fand die Wiederaufnahme des Wertpapierankaufprogramms in Umfang von 20 Mrd. Euro pro Monat. Darüber hinaus hat der EZB-Rat aber auch beschlossen, den Strafzinssatz für Guthaben in der Einlagefazilität von minus 0,40 auf minus 0,50% abzusenken und ab dem 30. Oktober 2019 eine zweistufige Zinsstaffelung auf Überschussreserven der Geschäftsbanken einzuführen. Absicht ist, die Banken im Euroraum kostenmäßig zu entlasten, ohne die geldpolitische Transmission negativer Zinssätze zu gefährden.
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Rettung für die Bankenprofitabilität?“ weiterlesen