Ordnungspolitischer Kommentar
Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Kollateralschäden bei der Altersvorsorge

Relativ geräuschlos ist im März 2016 die Wohnimmobi­lienkreditrichtlinie (WIKR) in Kraft getreten. Damit hat der Bundestag EU-Vorgaben in nationales Recht umge­setzt. Die WIKR soll Verbraucher vor sich selbst und unseriösen Kreditangeboten schützen. Im Kern geht es darum, dass die Banken bei der Vergabe von grundpfand­rechtlich besicherten Krediten genauer hinsehen sollen, ob der Kreditnehmer die Kreditbelastung tragen kann. Was zunächst nach einer Selbstverständlichkeit klingt, kann in der Umsetzung zu einem radikalen Umdenken bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten führen und für viele Verbraucher zum Bumerang werden.

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